Sandra Gabriel
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Nach Beschlagnahmung in Döbeln
Polizei zieht „Adenauer-Bus“ wegen technischer Mängel aus dem Verkehr



Ein Gutachter der Dekra hat den „Adenauer-Bus“ als nicht verkehrssicher eingestuft. Das Zentrum für Politische Schönheit kann das Fahrzeug dadurch nicht mehr nutzen - bis auf Weiteres.

Döbeln. Der „Adenauer-Bus“ des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) ist wegen technischer Mängel aus dem Verkehr gezogen worden. Das teilt die Polizei am Mittwoch mit.

Die festgestellten Mängel betreffen demnach im Wesentlichen Lichtanlagen auf dem Dach, Schäden an Scheiben sowie bewegliche Aufbauten, die die Fahrzeughöhe sowie -breite unzulässig verändern und die Stabilität des Fahrzeugs berühren, heißt es.


Ein unabhängiger Gutachter der Dekra habe die Einschätzung der Polizei über die unzulässigen Umbauten bestätigt, teilen die Beamten mit. Am Montag habe der unabhängige Sachverständige das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft.

Die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Berlin habe den Bus daraufhin außer Betrieb gesetzt.

Bus vor Christopher Street Day in Döbeln beschlagnahmt
Der Omnibus darf somit bis auf Weiteres nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.

Der Bus sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Aufmerksamkeit, zuletzt bei dem ARD-Sommerinterview mit AfD-Chefin Alice Weidel. Über die Lautsprecherboxen des Busses wurde Musik so laut abgespielt, dass das Interview erheblich gestört wurde.

Der „Adenauer-Bus“ sollte Mitte September als dritter Lautsprecherwagen beim Christopher Street Day in Döbeln zum Einsatz kommen. Nach einer Kontrolle wurde er jedoch wegen der Ein- und Ausbauten von der Polizei beschlagnahmt. Nun bestätigte ein Gutachter die Bedenken der Polizei.


https://archive.ph/alt22

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Immer dieser Putin....🤡 @MarcoKurz
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China zieht Schüler mit Gesichtserkennung heran

Zugang und Essen gibt der Zentralcomputer nur mit berechnetem Wohlverhalten frei. Willkommen in der Matrix der Artifiziellen Intelligenz (AI) für artige Kinder. Die Digital-ID ist verbunden mit der China-CBDC (programmierbaren Zentralbankgeld).

Machen Sie keinen Fehler: Die internationalen Oligarchen hatten sich auf das weltweite COVID-Verbrechen geeinigt. Nun führen alle CBDC und digitale ID ein. Warum wohl?

Dieses Interview klärt auf zur Frage: Warum läuft alles, auch die blutigen Scheinkriege, auf das CHINESISCHE MODELL des beherrschenden Sozialkreditsystems hinaus?

Bitte ansehen und teilen: https://www.youtube.com/watch?v=ZXN5TMZ1reE

Quelle
@heiko_schoening
Guten Morgen! 😅🤡 @MarcoKurz
Forwarded from Björn Höcke
(1/2) Seitdem Spielzeugdrohnen für jedermann erhältlich sind, sind Störungen des Luftverkehrs keine Seltenheit mehr. Auch Extremisten haben die Geräte bereits als Werkzeug für ihre Sabotageaktionen entdeckt: 2019 versuchte »Extinction Rebellion« den Londoner Flughafen Heathrow lahmzulegen – in dem Fall erfolglos. Die deutsche Polizei beschäftigt sich seit Jahren mit der Bedrohung durch Drohnen und ist in der Lage, mit solchen Störaktionen fertig zu werden.

Einen neuen Dreh hat das Thema durch den Ukrainekrieg bekommen — und durch die Eskalationsrhetorik von Friedrich Merz:

»Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden.«

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Forwarded from Björn Höcke
(2/2) Bisher nicht vollständig aufgeklärte Luftraumverletzungen in Polen erzeugen die Drohkulisse, Rußland könne NATO-Länder mit Drohnen angreifen. Oder handelt es sich lediglich um ein Medientheater, um einen Kriegseintritt zu provozieren und/oder die Gesetzeslage dahingehend zu verändern, daß die Bundeswehr unter diesem Vorwand im Inneren eingesetzt werden kann?

Cui bono?

Das Säbelrasseln von Politikern wie Friedrich Merz hat Gründe. Die sind aber weniger in Rußland zu suchen, das weder die Ressourcen noch eine strategische Zielsetzung hat, die NATO anzugreifen, als vielmehr in der Aussicht, daß sich die Schuldenkoalition bald nicht mehr mit demokratischen Wahlen an der Macht halten kann.
Diese Sorge dürfte der "bunte Block" in fast allen westeuropäischen Ländern teilen.
»Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet« [Carl Schmitt in »Politische Theologie – Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität,«]

Notstandsgesetze sind der letzte Ausweg, wie sich die Kartellparteien noch an ihrer Macht halten können. Wolodymyr Selenskyj hat es vorgemacht: Seine Bestätigung im Amt ist seit langem überfällig, Opposition ist faktisch nicht mehr vorhanden. Nach dem, was wir an Einschränkungen der Demokratie in Deutschland in den letzten Jahren erleben mußten, würde mich nicht wundern, daß es schon längst Überlegungen in diese Richtung gibt.

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Forwarded from Politische Bilder 🤪
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Am 14. Oktober steht im EU-Ministerrat eine Entscheidung an, die die digitale Privatsphäre in Europa grundlegend verändern könnte.

Was technisch klingt wie eine Schutzmaßnahme, wäre in Wahrheit ein Paradigmenwechsel hin zur permanenten Überwachung.

Auch aus grundrechtlicher Sicht ist das Vorhaben hoch problematisch. Eine Echtzeit-Überwachung privater Kommunikation verletzt das Recht auf Vertraulichkeit und die informationelle Selbstbestimmung.

Wenn jede Nachricht potenziell gescannt wird, verändert das, wie Menschen kommunizieren – mit weitreichenden Folgen für Whistleblower, Journalisten, Anwälte oder Ärzte, die auf Vertraulichkeit angewiesen sind.

et voilà ⤵️
https://www.kuketz-blog.de/chatkontrolle-bundesregierung-unter-druck-jetzt-aktiv-werden-um-grundrechte-zu-schuetzen/

Die Entscheidung fällt in wenigen Tagen – und noch ist Zeit, Einfluss zu nehmen. Das Bündnis chat-kontrolle.eu ruft Bürger dazu auf, sich direkt an die Politik zu wenden.

https://t.me/da_haben_wir_es
Der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des BT unter dem Titel "Spannungsfall und Sicherstellungsgesetze" (WD-2-058-24) zufolge "genießt der Deutsche Bundestag bei der Feststellung des Spannungsfall seinen erheblichen politischen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist."

Das wird wohl so sein. Denn während der Corona-Maßnahmenkrise wurde eben das durch Beschlüsse des BVerfG manifestiert:

19. November 2021 - 1 BvR 781/21 zur Bundesnotbremse I (Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen)
Die weitere Annahme des Gesetzgebers, es bestehe eine Schutzlücke, die aus einer nicht bundesweit einheitlich erfolgenden Auslegung und Umsetzung der in der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Beschlüsse resultiere und die bundeseinheitliche Regelung erfordere [...], lag innerhalb des ihm zu den sachlichen Gründen zustehenden Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums.

(Rn. 145)

Er [Gesetzgeber] konnte ohne Überschreitung seines
Einschätzungsspielraums
wegen der tatsächlichen Lage bei Verabschiedung des Gesetzes annehmen, dass zu deren Schutz mit besonderer Dringlichkeit gehandelt werden musste. [...] Seine prognostischen Annahmen über die weitere Ausbreitung des Virus in seinen besorgniserregenden Varianten und die daraus resultierenden Gefahren für die verfolgten Gemeinwohlbelange beruhten aus den dargelegten Gründen auf tragfähigen Erkenntnissen (Rn. 178 ff.) und hielten sich innerhalb seines Einschätzungsspielraums.

(Rn. 231 f.)

Die Annahme des Gesetzgebers, mittels der in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG angeordneten
Ausgangsbeschränkungen
die Anzahl der Infektionen reduzieren zu können [...], hält sich innerhalb des ihm zustehenden
Einschätzungsspielraums
.

(Rn. 277)

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse konnte der Gesetzgeber, zumal im Rahmen des ihm zustehenden
Einschätzungsspielraums
annehmen, mit den
Ausgangsbeschränkungen
dazu beizutragen, das Infektionsgeschehen zu reduzieren und damit sowohl das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen als auch das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren.

(Rn. 281)


27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 zum Impfnachweis (COVID-19)
Die Nachweispflicht ist zum Schutz
vulnerabler Menschen
auch im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich. Unter Berücksichtigung des dem Gesetzgeber hier ebenfalls zukommenden Einschätzungsspielraums standen keine anderen, in der Wirksamkeit eindeutig gleichen, aber die betroffenen Grundrechte weniger stark ein schränkenden Mittel zur Verfügung. [...] Dem Gesetzgeber steht grundsätzlich auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit ein
Einschätzungsspielraum
zu.

(Rn. 186 f.)

Auch bei der Prüfung der Angemessenheit besteht grundsätzlich ein
Einschätzungsspielraum
des Gesetzgebers.

(Rn. 204)

Noch Fragen?

Zu den Sicherstellungsgesetzen zählen übrigens:
• Arbeitssicherstellungsgesetz
• Verkehrssicherstellungsgesetz
• Wirtschaftssicherstellungsgesetz
• Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)
• Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
• Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
• Verordnung über die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
• Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung
• Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
• Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs

Im ZSKG findet sich unter § 10 Aufenthaltsregelung
(1) Zum Schutze vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen, oder für Zwecke der Verteidigung können die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes anordnen, daß 1. der jeweilige
Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht betreten werden darf
[...]

Noch ist der Verteidigungsfall Voraussetzung für Aufenthaltsregelungen. Aber wir kennen mittlerweile die Einschätzungsspielräume des Bundestages und die Regierungsblockbuster Game of Rechtsverordnungen mit den Schurken Owi, Diszi, Willkürwalda und Gewalter.