🇩🇪Stephan Brandner🇩🇪
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... direkt gewählter (44,8%!) AfD-Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Gera-Greiz-Altenburger Land.
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Ein schönes und erholsames Wochenende allen!
Bundesregierung gegrillt! Keine Ahnung von Elektromobilität!
Härteres Vorgehen gegen Messerstecher zwingend erforderlich - wir fordern das schon lange!
Nach mehreren weiteren tödlichen Messerdelikten, begangen durch sogenannte Zuwanderer, fordert nun auch der Innenminister Nordrhein-Westfalens Herbert Reul ein härteres Vorgehen gegen Messerstraftäter.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland, stellt klar, dass die AfD dies schon seit mehreren Jahren fordert: „Die Altparteienpolitiker haben die Gefahr durch Messerstecher, die seit 2015 und der ungeregelten Einwanderung immer größer wird, nie ernst genommen. Wäre auch hier auf die AfD gehört worden, hätte viel Leid, hätten viele Opfer und Tote vermieden werden können. Reul ist nun der erste Altparteienpolitiker, der sich hier nach vorn wagt und damit einen wichtigen Schritt geht - leider sehr, sehr spät. Als AfD sind wir jedoch die einzigen, die glaubhaft gegen Messerstraftaten vorgehen wollen. Selbst die Erfassung derartiger Vorgänge in der Statistik stellt für die Regierenden ein riesiges Problem dar: es scheint, als wolle man die Wahrheit verbergen, um keine ernsthaften Maßnahmen ergreifen zu müssen. Für uns steht fest: Wer ein Messer als Waffe einsetzt, der nimmt auch den Tod seines Gegenübers billigend in Kauf!“
#AfD #nurnochAfD #Berlin #Bundestag #Brandner
++ Pressemitteilung ++
 
Boehringer/Brandner: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020 Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte.  In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.
 
Dazu Peter Boehringer:
 
„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.
 
Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“
 
Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:
 
„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“