🇩🇪Stephan Brandner🇩🇪
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... direkt gewählter (44,8%!) AfD-Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Gera-Greiz-Altenburger Land.
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Dienstag, 8.April 2025, ein Infostand meiner Mitarbeiter in
👉#Zeulenroda🎆
Kommt vorbei!🗣️🗣️👀👣
#Brandnerunterwegs🚙
#AfD🇩🇪
#wirhabendasDirektmandat👍
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#Berlin #Bundestag #Brandner
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Gestern in
👉#Ronneburg/ #Lokschuppen:
Große Dankefeier🥂🎉🍻🥩🌭 für die vielen fleißigen Helfer im Wahlkampf!
Ich sage nochmals vielen herzlichen Dank🙏, denn:
#wirhabendasDirektmandat👍
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Über "Männer", Messer, Morde & sog. "Einzelfälle"...
🎥👉🏻https://youtu.be/p_rVR14fHD8?feature=shared
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"Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gibt mit seiner jetzigen Rechtsprechung das Gebot der parteipolitischen Neutralität der Exekutive auf und das ohne Not. Sehr lange konnten wir Bürger uns im Wesentlichen darauf verlassen, dass Verfassungsgerichte strikt auf Neutralität, insbesondere bei den Spitzen der Exekutive, achteten. Dies betrifft den Kernbereich der Chancengleichheit zwischen politischen Parteien und Strömungen.
Leider hat es nun der Verfassungsgerichtshof mit einem grotesk anmutenden Begründungsversuch auf die vorläufige Spitze getrieben. Das ist ein weiteres Mal ein Auswuchs oppositionsfeindlicher Rechtsprechung. Kein Verfassungsgericht tut sich einen Gefallen damit, auch nur den Anschein der Regierungsnähe zu erwecken.
Es ist zu befürchten, dass die jetzige landesverfassungsrechtliche Rechtsprechung dazu führt, dass künftig auch das Bundesverfassungsgericht sich dieser kruden Ansicht anschließt, um einen Freifahrtschein zur regierungsamtlichen Diffamierung der AfD auszustellen.“ 
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Gestern Abend in
👉#Rottweil😊
Veranstaltung der Spitzenklasse!🥰
Vielen, vielen Dank🙏
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Gestern Abend wieder eine
Veranstaltung der Spitzenklasse: Diesmal in
👉#RielasingenWorblingen😊
Vielen, vielen Dank🙏
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Herzlichen Dank🙏
für das Geschenk😊
#Rottweil
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Was die #Kartellparteien verbindet:
Faulheit,
Eigennutz,
Demokratiefeindlich- & Deutschlandschädlichkeit...
🎥👉🏻https://youtu.be/z-JfDC-VD4A?feature=shared
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Weg mit der "Majestätsbeleidigung"!
Her mit der
Meinungs- &Pressefreiheit!
Freispruch für #Bendels!
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Erstmals droht einem Journalisten eine Haftstrafe, weil er ein satirisch bearbeitetes Bild einer Politikerin in sozialen Medien veröffentlicht hat. David Bendels, Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, war wegen „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem auch so genannten „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ (§ 188 StGB) angeklagt und er wurde deshalb nun erstinstanzlich durch das AG Bamberg verurteilt.
Stephan Brandner:
„Das Gericht sollte sich für dieses Urteil schämen, das nur dazu dienen soll, kritische Journalisten mundtot zu machen und pointierte Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Diese ‚Majestätsbeleidigung‘ als Sonderschutzrecht für Politiker darf es in einem funktionierenden Rechtsstaat überhaupt nicht geben. Einen entsprechenden Antrag zur Abschaffung habe ich bereits eingebracht. Es ist ein Hohn, dass Bendels ausgerechnet dafür verurteilt wird, weil er dargestellt hat, wie sehr Nancy Faeser die Meinungsfreiheit hasst – und sie mit ihrer Reaktion genau dies bestätigt!“
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