Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
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Enquete Kommission in Thüringen zu Corona! -

**Sitzung vereitelt!
**
Mangels Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig.

Respektlose Arbeitsverweigerung.

CDU, BSW, SPD verweigern das Erscheinen an der heutigen Sitzung.

Das sind die Fraktionen, die bisher auch darauf hingewirkt haben, dass wir mindestens 2 Sitzungen weniger hatten als geplant.

Nach der gestrigen Bundes Enquete ein weiterer Beitrag, die Aufarbeitung der Coronazeit zu vereiteln.

Die Fraktion die Linke war zugegen.

Funfact: BSW HAT IM WAHLPROGRAMM DIE AUFARBEITUNG VON CORONA.

In Thüringen sind die Posten offenbar wichtiger als das Wahlprogramm.

Danke Herr Herzog (BSW), für dieses historische Schauspiel bin ich gern 700km extra gefahren. Die CO2 Bilanz geht auf ihr Konto

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Ärzte mit Gewissen
Wenn Gewissen bestraft wird

Ärztinnen und Ärzte, die ihrem hippokratischen Eid treu bleiben, werden weltweit verfolgt, suspendiert und zum Schweigen gebracht. Wir dokumentieren ihre Fälle.

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🇬🇧
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Wenn ärztliche Gewissensfreiheit härter bestraft wird als Gewaltverbrechen

In Deutschland, Österreich, Schweiz und Frankreich und anderen Ländern werden Ärzte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, nicht weil sie Patienten geschädigt hätten, sondern weil sie sie untersuchten und ihnen bescheinigten, was medizinisch offensichtlich war: dass eine Maske bei schwerem Asthma kontraindiziert ist. Dass eine Impfung bei bekannter Autoimmunerkrankung nicht verabreicht werden sollte. Dass die ärztliche Sorgfaltspflicht über eine politische Verordnung gestellt werden muss. Weiterlesen...


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Die politische Verfolgung der Ärzte in Deutschland ist mit Daten für mich sehr klar sichtbar. Unsere Ermittlungen bei deutschen Staatsanwaltschaften zu Daten der Ermittlungsverfahren und Verurteilungen wurden hier zusammengefasst.

Ein erschreckendes Bild tut sich auf, auch weil Rechtssprechung aus dem Nationalsozialismus angewendet wurde.

Zahlen, die dokumentieren, wie der Wille in Deutschland war und noch ist, Patienten zu verurteilen, die ein Maskenbefreiungsattest von ihrem Arzt bekamen und Ärzte, die wegen des Ausstellens verfolgt wurden.

Die Kurven zeigen statistisch genau den politischen Willen, denn früher gab es soetwas eigentlich nahezu gar nicht.

Noch 2026 werden Ärzte und Patienten vor deutsche Strafgerichte gezogen. Ärzte sitzen deshalb aktiv im Gefängnis. Ebenso eine Polizistin ohne konkrete Feststellungen zu angeblichen "Impfpässen" ohne vorangegangene "Impfung".

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BGH-Urteil mit Sprengkraft: Steht die strafrechtliche Aufarbeitung der Corona-Impfkampagne erst am Anfang?

Ein neuer Fachaufsatz von Prof. Dr. Katrin Gierhake (Universität Regensburg) beleuchtet eine fundamentale Rechtsänderung mit weitreichenden Folgen für Ärzte und Justiz.

Der Wendepunkt:

Nach der Entscheidung des BGH vom 09.10.2025 steht fest: Impfärzte handelten während der staatlichen Corona-Impfkampagne als Amtsträger im Sinne des Strafrechts (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB). Sie waren keine freiberuflichen Mediziner, sondern funktional in das staatliche Impfmanagement eingegliedert.

Die strafrechtliche Falle:

Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) Rechtlich ist jede Impfung eine Körperverletzung, die nur durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt ist. Doch diese Einwilligung ist nur wirksam, wenn die Aufklärung den extrem hohen Anforderungen der Rechtsprechung entsprach.

Wo die Aufklärung oft scheiterte:

Die Analyse zeigt, dass Standard-Aufklärungsbögen allein nicht ausreichten. Zwingend notwendig waren:

Individuelle, mündliche Gespräche: Ein Formblatt oder Video ersetzt nicht das persönliche Aufklärungsgespräch.

Hinweis auf "Neuland-Methoden": Da es sich um neuartige, nur bedingt zugelassene Impfstoffe handelte, hätte explizit auf die geringere Erprobtheit hingewiesen werden müssen.

Langzeitrisiken: Ärzte mussten darauf hinweisen, dass schwere Langzeitfolgen mangels Studien noch nicht abschließend bewertet werden konnten.

Dynamische Risikolage: Hinweise aus „Rote-Hand-Briefen“ und Sicherheitsberichten (z. B. zu Myokarditis oder Thrombosen) mussten tagesaktuell weitergegeben werden.


Die Konsequenz für die Justiz:

Das ist kein bloßes „Haftungsthema“ mehr. Da es sich bei Körperverletzung im Amt nicht um ein Antragsdelikt handelt, sind die Staatsanwaltschaften nach dem Legalitätsprinzip nun verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, sobald ein Anfangsverdacht durch mangelhafte Aufklärung vorliegt.

Das Zeitfenster:

Die Verjährungsfrist für diese Taten beträgt fünf Jahre. Damit bleibt die strafrechtliche Verantwortung der Impfverantwortlichen noch lange ein Thema der deutschen Justiz.

#Strafrecht #CoronaImpfung #BGH #Amtshaftung #Medizinrecht #KörperverletzungImAmt #Gierhake

https://link.springer.com/article/10.1007/s00350-026-7332-7

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🚨 Breaking NEWS „Ärzte mit Gewissen“

02:29 Mehr als 1.500 Menschen in Deutschland verfolgt, wegen Corona!

03:23 Diese Ärzte werden bis heute verfolgt

05:09 Keine verfolgten Ärzte in Deutschland? Brief an Kennedy

👉 Die Initiative „Ärzte mit Gewissen“ finden Sie hier:
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👉💥 Skandal! Über 1.500 Ärzte in Europa wegen Corona verfolgt!

👉💥 Medizin zwischen Ethik und Systemdruck

👉🔥Übersetzung des Briefes an RFK Jr. Wenn medizinisches Gewissen zur Straftat wird

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Was kommt zuerst?

Eine reale Gefahr, die der Bevölkerung echten Schaden zufügen kann?

Oder ein Plan, eine Studie aufzusetzen, mit der man unterstützt, Bevölkerungsverhalten zu steuern und die Menschen glauben zu machen, selbst härteste Maßnahmen hinterfragungslos hinzunehmen? (Meine Meinung nach Recherche)

Zur Erinnerung:

👉 Noch am 24.02.2020 wird die Gefahr für die Bevölkerungdurch "Corona" in Deutschland offiziell als „gering“ eingeschätzt

👉 Gleichzeitig gibt es keine anhaltende Viruszirkulation in Deutschland

Und selbst am 2. März spricht Christian Drosten noch von einer eher milden Atemwegserkrankung.

Und parallel passiert Folgendes:

👉 25.02.2020: Start der COSMO-Konzeption
👉 Ziel: Verhalten der Bevölkerung messen und Kommunikation gezielt steuern („Nudging“)

Also:

Während offiziell noch

• geringe Gefahr
• kaum Fälle
• hohe Unsicherheit

vorliegt, läuft bereits ein Projekt an, das darauf ausgelegt ist, Verhalten der Bevölkerung systematisch zu beeinflussen.

Und genau hier wird es entscheidend:

👉 Ein Projekt "COSMO" dieser Größenordnung entsteht nicht in 48 Stunden.

Es braucht:

• Vorüberlegungen
• Impulse
• Abstimmungen
• Entscheidungen

Die zentrale Frage ist also nicht der 25.02.

Die zentrale Frage ist: Was war davor?

Ich habe genau dazu Fragen gestellt.

Antworten liegen vor:

👉 12. April 2026, Uni Erfurt (FragdenStaat)

Antwort der Universität Erfurt:
👉 Im Grunde: Wir müssen nichts herausgeben.
Begründung:

Für Hochschulen gilt das Transparenzgesetz angeblich nur sehr eingeschränkt
Nur Drittmittel (Geldgeber, Höhe, Laufzeit) seien relevant

Alles andere? Abgelehnt.

Mit anderen Worten:

👉 Wie ein Projekt entsteht
👉 wer beteiligt ist
👉 welche Abstimmungen es gab
👉 welche Überlegungen vorausgingen

→ soll nicht nachvollziehbar sein

Selbst alternative Rechtsgrundlagen werden pauschal abgeräumt:

• keine Umweltinformation
• keine Verbraucherinformation

Fertig.


👉 20.04.2026, Antwort: Dr. Sarah Eitze:

„Am 25.02.2020 haben wir damit begonnen, einen Fragebogen aufzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt wurden auch künftige Kooperationspartner mit einbezogen.“


👉 29. April 2026, Antwort: Prof. Dr. Cornelia Betsch:

„Die Konzeption begann am 25.2.2020 durch mich und mein Team; der Einbezug der Partner folgte ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt; die erste concept note dazu wurde am 27.2. unter den Partner*innen für feedback zirkuliert.“


Die Entstehung der Studie COSMO soll nicht überprüfbar sein?

Wenn die Planung zur Verhaltenssteuerung beginnt, während die offizielle Risikobewertung noch „gering“ lautet, dann geht es nicht mehr um Details.

👉 Dann geht es um die Reihenfolge von Ursache und Reaktion.

Zufall – oder etwas, das man nicht so genau sehen soll?

Ich bleibe dran.

hier meine Anfrage: Zur Anfrage
t.me/TomLausen
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Hier die öffentlichen Informationen zur Finanzierung und den Geldgebern:

Über 800.000 € für die COSMO Study.

Finanziert von:

👉 Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

👉 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

👉 Robert Koch Institute

👉 Thüringer Staatskanzlei

👉 TMWWDG

👉 Klaus Tschira Stiftung

Ziel des Projekts:

👉 Wissen, Risikowahrnehmung und Verhalten der Bevölkerung erfassen
👉 Akzeptanz von Maßnahmen analysieren
👉 Kommunikation darauf ausrichten

• Öffentlich finanziert.
• Staatlich eingebunden.
• Verhaltenssteuerung als erklärtes Ziel.

Transparenz?

https://fisprojects.tu-ilmenau.de/portal?paginate_page=1&paginate_items=20&paginate_npages=1&sort=FundingSource.asc&category=-&university=-&keyword=COSMO&numMatches=8

t.me/TomLausen
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Die UNI Erfurt wird langsam zu einem auffälligen Problemfall in Transparenzfragen zur Aufklärung der sehr frühen COSMO Studie, die bereits am 25.2.2020 gestartet wurde.

Ich habe die Förderanträge für die COSMO Studie angefragt, wollte also wissen, wann die UNI Fördergelder für COSMO beantragte.

Antwort: Ablehnung
Die Universität Erfurt lehnt den Antrag ab, weil nach ihrer Auffassung das Thüringer Transparenzgesetz für Hochschulen nur sehr eingeschränkt gilt und die angeforderten Unterlagen zur COSMO-Studie nicht unter die dort genannten, eng begrenzten Informationskategorien (Drittmittelgeber, Fördersumme, Laufzeit) fallen und auch keine anderen Informationszugangsgesetze einschlägig seien.

Bitte der Anfrage folgen, ich habe Widersrpuch eingelegt.

https://fragdenstaat.de/anfrage/tom-lausen-begehrt-foerderantraege-cosmo-studie-uni-erfurt/#nachricht-1113829

t.me/TomLausen
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ca. ab 13.45 Uhr - LIVE - 7.5.2026

Enquete Kommission Berlin

Eindämmungsstrategien (NPIs) und Abwägung alternativer Ansätze

Liste der Sachverständigen
Prof. Dr. Helge Braun
Präsident der Universität zu Lübeck, Bundesminister für besondere Aufgaben und
Chef des Bundeskanzleramtes a. D

Anders Tegnell
Ehemaliger Staatsepidemiologe der Behörde für öffentliche Gesundheit in Schweden

Dr. Piotr Kramarz
Chefwissenschaftler am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von
Krankheiten (ECDC)

Prof. Dr. Eva Annette Rehfuess
Professorin für Public Health und Versorgungsforschung, Interimsdirektorin des Instituts für medizinische Informationsverarbeitung, Biometrie und Epidemiologie an der LudwigMaximilians-Universität München

Prof. Dr. Doreen Reifegerste
Professorin für Gesundheitskommunikation an der Universität Bielefeld

Prof. Dr. Lars Schaade
Präsident des Robert Koch-Instituts



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Rückblick mit Tom Lausen



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Geleakt: Sachsens verdrängter Internierungsplan

"Wie bitte?" so die Reaktion im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss auf die Erinnerung des Zeugen Prof. Dr. Jörg Matysik, wonach Sachsen Quarantäne-Verweigerer internieren wollte...

Ein mir zugespieltes Dokument bestätigt nun das, was die Gesundheitsministerin Petra Köpping bis heute abstreitet, nämlich dass für Quarantäne-Verweigerer Psychiatrien (!) angedacht waren. Aus einer internen Verfahrensanweisung geht unmissverständlich hervor, wie mit sogenannten "nicht medizinischen Quarantäne-Verweigerern", die "Corona positiv" (PCR) oder "einer Infektion dringend verdächtig" seien, umzugehen sei. So sollten ins sächsische Psychiatriekrankenhaus Arnsdorf bis zu 6 Quarantäne-Verweigerer überstellt und in Einzelzimmern unter Polizeibewachung untergebracht werden. Nach der Überstellung sollte eine psychopathologische Untersuchung durchgeführt werden.

Wie die Debatte im sächsischen UA am 23.04.2026 ablief, habe ich in meiner Kurzreportage dokumentiert. Wie die Klinik und das Gesundheitsministerium auf das Dokument reagiert haben, berichtet der NIUS-Journalist Felix Perrefort in seinem detaillierten Artikel.
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