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Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor
PRESSEINFORMATION NR. 19-2024
OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
PRESSEINFORMATION NR. 19-2024
OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
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Wer folgen möchte…das möchte ich doch mal lesen…
29.07.2020
Textentwurf Christian Drosten:
Empfehlung für den Herbst,
Darstellung der Ideen und Einschätzung (Folien hier)
o Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat
zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln
widerspricht.
https://fragdenstaat.de/anfrage/tom-lausen-begehrt-drosten-papier-empfehlung-fuer-den-herbst/
29.07.2020
Textentwurf Christian Drosten:
Empfehlung für den Herbst,
Darstellung der Ideen und Einschätzung (Folien hier)
o Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat
zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln
widerspricht.
https://fragdenstaat.de/anfrage/tom-lausen-begehrt-drosten-papier-empfehlung-fuer-den-herbst/
fragdenstaat.de
Tom Lausen begehrt Drosten-Papier :Empfehlung für den Herbst,
Ich begehre folgende amtlich vorliegenden Unterlagen:
von Christian Drosten an den RKI Corona Krisenstab eingereichtes Papier:
"Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst,"
Laut Corona Krisenstabsprotokoll vom 29.07.2020 Punkt 7.
…
von Christian Drosten an den RKI Corona Krisenstab eingereichtes Papier:
"Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst,"
Laut Corona Krisenstabsprotokoll vom 29.07.2020 Punkt 7.
…
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Ich bitte um grosszügige Unterstützung für den wichtigsten Aufdecker der Wirklichkeit.
Multipolar-Magazin
Kontoinhaber: Paul Schreyer
IBAN: DE87 4306 0967 2050 5874 00
BIC: GENODEM1GLS - GLS-Bank - 48268 Greven
Und
Ohne eure Unterstützung 😍 kann es B&B nicht geben.
Name: B+B Sven Böttcher
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BIC: NOLADE21HAM - SPK Harburg-Buxtehude - 21073 Hamburg
https://www.youtube.com/watch?v=G6r30lNjS4g
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YouTube
Besuch &B #3: Paul Schreyer im Gespräch mit Sven Böttcher
Welchen Skandal hätten´s denn gern? Dass man klagen muss, um an Behördenunterlagen zu kommen, die einem als Bürger zustehen? Dass man dann geschwärzte Protokolle erhält? Dass man dafür selbst verklagt wird von Beamten der Behörde, die man verklagen musste?…
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Forwarded from Radio Berliner Morgenroete.de
Michael Nehls: Wir sind in der Lage zu verhindern, dass man uns in den Zombiemodus versetzt!
Jetzt online – brandneues interview im Videoformat: Oliver Schindler im Gespräch mit dem Arzt und Molekulargenetiker Dr. med. Michael Nehls.
Themen sind unter anderem:
- Wie das Gehirn durch Erschöpfung und mRNA Injektion geschwächt und indoktrinierbar wird.
- Was brachte Michael dazu sein Leben radikal zu verändern und sich ganz der „natürlichen Gesundheit“ und „artgerechten Lebensweise“ der Menschen zu widmen?
- Bei welchen Veranstaltungen kann man den Molekulargenetiker in nächster Zeit live erleben?
👉 https://radio-berliner-morgenroete.de/michael-nehls-wir-sind-in-der-lage-zu-verhindern-dass-man-uns-in-den-zombiemodus-versetzt/
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Wenn du unsere Bemühungen belohnen magst aber nicht auf Banküberweisungen oder PayPal stehst kannst du uns auch:
👉 Satoshi schenken: https://getalby.com/p/holyoly
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Öffentlichkeit wird benötigt
Am 19. September um 13:30 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 7 A 370/21) einen brisanten Fall:
Ein Anwohner fordert Einsicht in ein Gutachten, das den Austritt von radioaktivem Krypton-85 an der physisch technischen Bundesanstalt PTB untersucht. Die PTB verweigert die Herausgabe unter Verweis auf die Strahlenschutzverordnung, während der Anwohner sich auf das UIG beruft. Sollte das Gericht zugunsten der PTB entscheiden, könnte dies den Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen zukünftig deutlich einschränken.
Die Verhandlung ist öffentlich. Ort: Verwaltungsgericht Braunschweig,
Wilhelmstraße 55, Sitzungssaal 1.
#Informationsfreiheit #IFG #UIG #Transparenz #Strahlenschutz (Weitere Infos: https://braunschweig-spiegel.de/ptb-haelt-umweltinformationen-zurueck-gerichtsverhandlung/)
Am 19. September um 13:30 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 7 A 370/21) einen brisanten Fall:
Ein Anwohner fordert Einsicht in ein Gutachten, das den Austritt von radioaktivem Krypton-85 an der physisch technischen Bundesanstalt PTB untersucht. Die PTB verweigert die Herausgabe unter Verweis auf die Strahlenschutzverordnung, während der Anwohner sich auf das UIG beruft. Sollte das Gericht zugunsten der PTB entscheiden, könnte dies den Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen zukünftig deutlich einschränken.
Die Verhandlung ist öffentlich. Ort: Verwaltungsgericht Braunschweig,
Wilhelmstraße 55, Sitzungssaal 1.
#Informationsfreiheit #IFG #UIG #Transparenz #Strahlenschutz (Weitere Infos: https://braunschweig-spiegel.de/ptb-haelt-umweltinformationen-zurueck-gerichtsverhandlung/)
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Truppendienstgericht Potsdam der Bundeswehr
Rechtsanwalt Sven Lausen ist nach dem für die Hamburger Rechtsmedizin ablaufenden Verhandlungstag in Hamburg, im Straf-Prozess von Walter Weber, heute um 5 Uhr nach Potsdam zum Truppendienstgericht gefahren, weil ein Soldat hier wegen Nichtimpfung verurteilt werden soll. Eben um 20:45 meldet eine Prozessbeobachterin, mein Bruder sei echt zäh. Es wird seit 10 Uhr morgens verhandelt, nun ist es 21 Uhr. Der Richter hat meinem Bruder eine Pellkartoffel abgegeben. Es gab kaum Pausen. Gleich geht der Prozess weiter.
Morgen ist die Fortsetzung der Befragung des „sich bisher 13x nicht erinnernden“ Leiters der Rechtsmedizin, Prof Ondruschka im Hamburger Strafgericht, der offensichtlich Dr. Walter Weber unkollegial durch verzerrende Aussagen behandelt und sein Gutachten eher der Anklagebehörde Folgebereitschaft zeigt.
Ich feiere meinen Bruder Sven Lausen. 🥰
Morgen in Hamburg wieder in Hochform.
Rechtsanwalt Sven Lausen ist nach dem für die Hamburger Rechtsmedizin ablaufenden Verhandlungstag in Hamburg, im Straf-Prozess von Walter Weber, heute um 5 Uhr nach Potsdam zum Truppendienstgericht gefahren, weil ein Soldat hier wegen Nichtimpfung verurteilt werden soll. Eben um 20:45 meldet eine Prozessbeobachterin, mein Bruder sei echt zäh. Es wird seit 10 Uhr morgens verhandelt, nun ist es 21 Uhr. Der Richter hat meinem Bruder eine Pellkartoffel abgegeben. Es gab kaum Pausen. Gleich geht der Prozess weiter.
Morgen ist die Fortsetzung der Befragung des „sich bisher 13x nicht erinnernden“ Leiters der Rechtsmedizin, Prof Ondruschka im Hamburger Strafgericht, der offensichtlich Dr. Walter Weber unkollegial durch verzerrende Aussagen behandelt und sein Gutachten eher der Anklagebehörde Folgebereitschaft zeigt.
Ich feiere meinen Bruder Sven Lausen. 🥰
Morgen in Hamburg wieder in Hochform.
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Altueller Stand im Bundeswehr Truppendienstgericht Potsdam
WDA (Wehrdisziplinaranwaltschaft) fordert strenge disziplinar Strafe, die sofortige Entfernung aus dem dienstverhältnis … & der Beschuldigte hat alle Kosten des Verfahrens und seine Auslagen selbst zu tragen (Stand jetzt, Ende Plädoyer WDA…)
Lausen hält in 5-10 min sein Plädoyer … DRÜCKT ALLE DAUMEN DIE EXISTIEREN
WDA (Wehrdisziplinaranwaltschaft) fordert strenge disziplinar Strafe, die sofortige Entfernung aus dem dienstverhältnis … & der Beschuldigte hat alle Kosten des Verfahrens und seine Auslagen selbst zu tragen (Stand jetzt, Ende Plädoyer WDA…)
Lausen hält in 5-10 min sein Plädoyer … DRÜCKT ALLE DAUMEN DIE EXISTIEREN
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Sven hat darauf um 5 Minuten Unterbrechung gebeten um etwas zu besprechen.
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Der Soldat ist nicht als schuldig anzusehen so plädiert mein Bruder. Die WDA fordert weiterhin in Potsdam beim Truppendienstgericht sofortige Entlassung eines verdienten Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung bei der Impfung
Mein Bruder hat 50 min Plädoyer gehalten, die WDA ist bereits nach 15 h Verhandlung nicht mehr im Besitz der vollen geistigen Kräfte, das Gericht will aber noch heute verkünden.
Mein Bruder hat 50 min Plädoyer gehalten, die WDA ist bereits nach 15 h Verhandlung nicht mehr im Besitz der vollen geistigen Kräfte, das Gericht will aber noch heute verkünden.
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Es ist noch viel zu tun.
23:20 Uhr. Tag der Schande.
Ein treu dienender Soldat, mit über 20 Jahren Erfahrung und Dienstzeit, wird ohne alles und jedes auf die Straße gesetzt, und unehrenhaft entlassen. Die Hauptverhandlung wurde 23:45 Uhr geschlossen.
23:20 Uhr. Tag der Schande.
Ein treu dienender Soldat, mit über 20 Jahren Erfahrung und Dienstzeit, wird ohne alles und jedes auf die Straße gesetzt, und unehrenhaft entlassen. Die Hauptverhandlung wurde 23:45 Uhr geschlossen.
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Forwarded from FAIR TALK TV
TRAUMA CORONA-DIE VERGIFTETE GESELLSCHAFT Stefan Homburg, Tom Lausen, Walter v. Rossum, Bodo Neumann #FairTalk #AufAugenhöhe
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Bundeswehr Urteil in Potsdam Zusammenfassung
“Urteil nach 20 Jahren Dienst: Soldat Woitalla verliert alles”
Mini-Kurzzusammenfassung:
In einem langen Verfahren lobten Vorgesetzte den Soldaten Woitalla für seine tadellose Arbeit, bis zu seiner Weigerung, eine Impfung zu akzeptieren. Trotz eines emotionalen Plädoyers seines Verteidigers auf Freispruch, forderte der Wehrdisziplinaranwalt die maximale Strafe. Die Kammer entschied schließlich, Woitalla nach über 20 Jahren Dienst aus der Bundeswehr zu entlassen, was sein Karriereende bedeutete.
Vollständiger Bericht
Es war ein zermürbender Tag, der sich bis tief in die Nacht zog. Die Zeugenbefragungen der Vorgesetzten des Soldaten Woitalla begannen zunächst ruhig, doch ihre Aussagen hatten Gewicht. Sie zeichneten das Bild eines vorbildlichen Soldaten – eine tadellose Führungskraft, geschätzt für sein Fachwissen und seine zwischenmenschlichen Fähigkeiten. Jeder, der über ihn sprach, stellte seine makellose Dienstakte heraus – bis zu dem Moment, als er sich weigerte, eine Spritze zu erhalten. Ein einziger Disziplinarvorgesetzter konnte dazu nichts sagen, da er Woitalla nur kurz betreut hatte, aber auch das blieb unbedeutend. Die Verteidiger und die Kammer hatten keine weiteren Fragen. Alles schien geklärt.
Doch die Spannung im Raum stieg, als gegen 20:30 Uhr die Befangenheitsanträge eingereicht wurden. Der Vorsitzende las sie in hektischer Manier vor – eine halbe Stunde Pause, Verwirrung, und dann ging es weiter. Die Beweisaufnahme wurde abrupt beendet, und der Wehrdisziplinaranwalt begann sein Schlussplädoyer. Was folgte, war eine Darbietung, die viele fassungslos zurückließ. Er sprach von Entlassung, vom Verlust des Dienstgrades, von der Vernichtung einer Karriere – als wäre Woitalla schon längst aus den Reihen der Bundeswehr verbannt. Mehrmals versprach er sich, nannte den Soldaten wiederholt “bereits entlassen”, was ihm selbst merkwürdig vorkam. Doch der WDA blieb unerschütterlich in seiner Forderung nach dem Höchstmaß an Strafe.
Dann betrat der Verteidiger, Lausen, die Bühne. Im völligen Kontrast zum WDA setzte er zu einem emotionalen, mitreißenden Plädoyer an. Er zeichnete Woitalla nicht als Verbrecher, sondern als treuen Familienvater, einen Mann, der stets für die Bundeswehr gekämpft hatte. Er stellte die Absurdität der Anklage in den Kontext der aktuellen Fakten und bat lediglich um eine befristete Beförderungssperre – doch in seinem Herzen plädierte er auf Freispruch. Lausen sprach fast eine Stunde, in der er jede Facette seines Mandanten beleuchtete, bis hin zu den kleinsten Details, die die Menschlichkeit dieses Mannes verdeutlichten.
Schließlich sprach Woitalla selbst, jedoch nur kurz, denn er schloss sich den Worten seines Verteidigers an. Die Kammer zog sich zurück, und während die Uhr gegen Mitternacht tickte, kam das Urteil. Der Vorsitzende Richter verkündete das Schicksal des Mannes, der seit über 20 Jahren für sein Land gedient hatte. Das Urteil war vernichtend – die Entfernung aus dem Dienst, das Ende einer Karriere, der Verlust von allem, wofür er gekämpft hatte. Die Begründung des Richters zog sich, doch die Entscheidung stand fest. Um 23:45 Uhr endete dieser lange, erschütternde Tag – ein Tag, der das Leben eines Soldaten für immer veränderte.
“Urteil nach 20 Jahren Dienst: Soldat Woitalla verliert alles”
Mini-Kurzzusammenfassung:
In einem langen Verfahren lobten Vorgesetzte den Soldaten Woitalla für seine tadellose Arbeit, bis zu seiner Weigerung, eine Impfung zu akzeptieren. Trotz eines emotionalen Plädoyers seines Verteidigers auf Freispruch, forderte der Wehrdisziplinaranwalt die maximale Strafe. Die Kammer entschied schließlich, Woitalla nach über 20 Jahren Dienst aus der Bundeswehr zu entlassen, was sein Karriereende bedeutete.
Vollständiger Bericht
Es war ein zermürbender Tag, der sich bis tief in die Nacht zog. Die Zeugenbefragungen der Vorgesetzten des Soldaten Woitalla begannen zunächst ruhig, doch ihre Aussagen hatten Gewicht. Sie zeichneten das Bild eines vorbildlichen Soldaten – eine tadellose Führungskraft, geschätzt für sein Fachwissen und seine zwischenmenschlichen Fähigkeiten. Jeder, der über ihn sprach, stellte seine makellose Dienstakte heraus – bis zu dem Moment, als er sich weigerte, eine Spritze zu erhalten. Ein einziger Disziplinarvorgesetzter konnte dazu nichts sagen, da er Woitalla nur kurz betreut hatte, aber auch das blieb unbedeutend. Die Verteidiger und die Kammer hatten keine weiteren Fragen. Alles schien geklärt.
Doch die Spannung im Raum stieg, als gegen 20:30 Uhr die Befangenheitsanträge eingereicht wurden. Der Vorsitzende las sie in hektischer Manier vor – eine halbe Stunde Pause, Verwirrung, und dann ging es weiter. Die Beweisaufnahme wurde abrupt beendet, und der Wehrdisziplinaranwalt begann sein Schlussplädoyer. Was folgte, war eine Darbietung, die viele fassungslos zurückließ. Er sprach von Entlassung, vom Verlust des Dienstgrades, von der Vernichtung einer Karriere – als wäre Woitalla schon längst aus den Reihen der Bundeswehr verbannt. Mehrmals versprach er sich, nannte den Soldaten wiederholt “bereits entlassen”, was ihm selbst merkwürdig vorkam. Doch der WDA blieb unerschütterlich in seiner Forderung nach dem Höchstmaß an Strafe.
Dann betrat der Verteidiger, Lausen, die Bühne. Im völligen Kontrast zum WDA setzte er zu einem emotionalen, mitreißenden Plädoyer an. Er zeichnete Woitalla nicht als Verbrecher, sondern als treuen Familienvater, einen Mann, der stets für die Bundeswehr gekämpft hatte. Er stellte die Absurdität der Anklage in den Kontext der aktuellen Fakten und bat lediglich um eine befristete Beförderungssperre – doch in seinem Herzen plädierte er auf Freispruch. Lausen sprach fast eine Stunde, in der er jede Facette seines Mandanten beleuchtete, bis hin zu den kleinsten Details, die die Menschlichkeit dieses Mannes verdeutlichten.
Schließlich sprach Woitalla selbst, jedoch nur kurz, denn er schloss sich den Worten seines Verteidigers an. Die Kammer zog sich zurück, und während die Uhr gegen Mitternacht tickte, kam das Urteil. Der Vorsitzende Richter verkündete das Schicksal des Mannes, der seit über 20 Jahren für sein Land gedient hatte. Das Urteil war vernichtend – die Entfernung aus dem Dienst, das Ende einer Karriere, der Verlust von allem, wofür er gekämpft hatte. Die Begründung des Richters zog sich, doch die Entscheidung stand fest. Um 23:45 Uhr endete dieser lange, erschütternde Tag – ein Tag, der das Leben eines Soldaten für immer veränderte.
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