Einkaufen für alle wieder möglich machen!
Die 2G-Regel verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestern geurteilt und hat damit die 2G-Regel in Niedersachsen gekippt. Demnach liegen, nach wie vor, keine wesentlichen oder belastbaren Hinweise vor, inwiefern der Einzelhandel als Treiber des Pandemiegeschehens relevant sei. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe bei den Nichtgeimpften wie auch den Einzelhändlern würde sich demnach als unangemessen erweisen. Diese vorläufige Entscheidung betrifft nur Niedersachsen.
Der AfD-Abgeordnete Dieter Laudenbach fordert von der Thüringer Landesregierung: „Schalten Sie in Ihrer Pandemiestrategie um und kassieren Sie auch hier die 2G-Regel. Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften sowie der Einzelhändler im Vergleich zum Onlinehandel – zum Leidwesen unserer leeren Innenstädte - muss aufhören. Shoppen muss in Thüringen in allen Geschäften gerade an Weihnachten wieder für alle möglich sein. Boostern Sie das Weihnachtsgeschäft!“
Die 2G-Regel verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestern geurteilt und hat damit die 2G-Regel in Niedersachsen gekippt. Demnach liegen, nach wie vor, keine wesentlichen oder belastbaren Hinweise vor, inwiefern der Einzelhandel als Treiber des Pandemiegeschehens relevant sei. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe bei den Nichtgeimpften wie auch den Einzelhändlern würde sich demnach als unangemessen erweisen. Diese vorläufige Entscheidung betrifft nur Niedersachsen.
Der AfD-Abgeordnete Dieter Laudenbach fordert von der Thüringer Landesregierung: „Schalten Sie in Ihrer Pandemiestrategie um und kassieren Sie auch hier die 2G-Regel. Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften sowie der Einzelhändler im Vergleich zum Onlinehandel – zum Leidwesen unserer leeren Innenstädte - muss aufhören. Shoppen muss in Thüringen in allen Geschäften gerade an Weihnachten wieder für alle möglich sein. Boostern Sie das Weihnachtsgeschäft!“
Corona-Spaziergänge
Spaziergänge sind erlaubt, auch in Gruppen. Spaziergänge muss man nicht anmelden oder anzeigen.
MERKE:
Eine Versammlung, die nach der aktuellen Thüringer Infektionsschutzverordnung nur sehr eingeschränkt stattfinden darf, ist erkennbar an: einer nach außen gerichteten Meinungskundgabe, zum Beispiel durch Schilder, Banner, Fahnen, Redebeiträge. Sonst liegt allenfalls eine Ansammlung vor – diese bedeutet bei Einhaltung von Mindestabständen keine Ordnungswidrigkeit.
Vor dem Spaziergang
Wenn sich zufällig eine Gruppe findet, bleibt man etwas in Bewegung von Anfang an. Stehende Versammlungen ab 35 Teilnehmer sind verboten. 1000 Spaziergänger nicht. Die Polizei kann eine Versammlung auflösen, aber keinen Spaziergang. Man kann im Kreis gehen oder schauen, ob man jemanden sieht, den man kennt.
Am besten mit Freunden spazieren gehen und beisammenbleiben. Freunde sind Zeugen. Dabei Abstand wahren.
WICHTIG: Sei kein „Rädelsführer“! Ein Spaziergang hat keine Rädelsführer. Die Polizei wird schon bei einem Papp-Schild davon ausgehen. Besser verzichten. In der unmittelbaren Nähe eines Polizisten keine Parolen skandieren.
WICHTIG: Keine Gewalt! Auch dann nicht, wenn die Polizei wieder gewalttätig wird. Das heißt auch keine Blockaden der Polizei gewaltsam durchbrechen. Wer dazu aufruft, hat die Lage nicht erkannt oder ist möglicherweise vom Verfassungsschutz. Wenn Sie Dich abführen, gehst Du halt mit. Nächste Woche ist auch wieder ein guter Tag zum Spazierengehen.
WICHTIG: Auf keinen Fall zugeben, Teil einer Demo oder Veranstaltung zu sein. Niemand kann gezwungen werden, sich dazu zu äußern, warum er gerade jetzt spazieren geht.
Keinen Personalausweis o.ä. dabeihaben. Personenfeststellungen müssen lange dauern. 1000 Spaziergänger ohne Ausweis sind nicht zu kontrollieren.
Die Polizei hat Kameras dabei. Mindestens ein Videowagen mit Teleskoparm und eine mobile Kamera bei jeder mobilen Einheit. Da die Polizei Euch filmt, dürft Ihr auch die Polizei filmen. Die Polizeitrupps schlagen schnell, unerwartet und offenbar willkürlich zu. Wo ein Polizeitrupp ist, muss eine Kamera auf ihn gerichtet sein.
Polizisten nicht beleidigen! „Schämt Euch, schämt Euch“ ist keine Beleidigung!
Keine Angst vor einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Man benötigt keinen Rechtsanwalt. Nie bei der Polizei vorsprechen. Immer widersprechen und gerichtliche Verhandlung erzwingen.
Spaziergänge sind erlaubt, auch in Gruppen. Spaziergänge muss man nicht anmelden oder anzeigen.
MERKE:
Eine Versammlung, die nach der aktuellen Thüringer Infektionsschutzverordnung nur sehr eingeschränkt stattfinden darf, ist erkennbar an: einer nach außen gerichteten Meinungskundgabe, zum Beispiel durch Schilder, Banner, Fahnen, Redebeiträge. Sonst liegt allenfalls eine Ansammlung vor – diese bedeutet bei Einhaltung von Mindestabständen keine Ordnungswidrigkeit.
Vor dem Spaziergang
Wenn sich zufällig eine Gruppe findet, bleibt man etwas in Bewegung von Anfang an. Stehende Versammlungen ab 35 Teilnehmer sind verboten. 1000 Spaziergänger nicht. Die Polizei kann eine Versammlung auflösen, aber keinen Spaziergang. Man kann im Kreis gehen oder schauen, ob man jemanden sieht, den man kennt.
Am besten mit Freunden spazieren gehen und beisammenbleiben. Freunde sind Zeugen. Dabei Abstand wahren.
WICHTIG: Sei kein „Rädelsführer“! Ein Spaziergang hat keine Rädelsführer. Die Polizei wird schon bei einem Papp-Schild davon ausgehen. Besser verzichten. In der unmittelbaren Nähe eines Polizisten keine Parolen skandieren.
WICHTIG: Keine Gewalt! Auch dann nicht, wenn die Polizei wieder gewalttätig wird. Das heißt auch keine Blockaden der Polizei gewaltsam durchbrechen. Wer dazu aufruft, hat die Lage nicht erkannt oder ist möglicherweise vom Verfassungsschutz. Wenn Sie Dich abführen, gehst Du halt mit. Nächste Woche ist auch wieder ein guter Tag zum Spazierengehen.
WICHTIG: Auf keinen Fall zugeben, Teil einer Demo oder Veranstaltung zu sein. Niemand kann gezwungen werden, sich dazu zu äußern, warum er gerade jetzt spazieren geht.
Keinen Personalausweis o.ä. dabeihaben. Personenfeststellungen müssen lange dauern. 1000 Spaziergänger ohne Ausweis sind nicht zu kontrollieren.
Die Polizei hat Kameras dabei. Mindestens ein Videowagen mit Teleskoparm und eine mobile Kamera bei jeder mobilen Einheit. Da die Polizei Euch filmt, dürft Ihr auch die Polizei filmen. Die Polizeitrupps schlagen schnell, unerwartet und offenbar willkürlich zu. Wo ein Polizeitrupp ist, muss eine Kamera auf ihn gerichtet sein.
Polizisten nicht beleidigen! „Schämt Euch, schämt Euch“ ist keine Beleidigung!
Keine Angst vor einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Man benötigt keinen Rechtsanwalt. Nie bei der Polizei vorsprechen. Immer widersprechen und gerichtliche Verhandlung erzwingen.
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Steigende Energiekosten: Landesregierung für Preissteigerungen mitverantwortlich
Der Berichterstattung zufolge möchte die Thüringer Landesregierung im Bundesrat Energiekostenzuschüsse erwirken. Grund dafür seien die vor allem in den letzten Monaten stark angestiegenen Preise für Heiz- und Stromkosten.
Dazu sagt Nadine Hoffmann, energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen:
Die Landesregierung will Löcher stopfen, die sie selbst gegraben hat. Denn der Anstieg der Energiepreise ist ursächlich in der Energiewende und ihrer Instrumente wie der CO2-Steuer begründet. Sowohl die Energiewende als auch die erhöhte Steuer auf Benzin, Diesel, Erdöl und Erdgas wird von der Landesregierung getragen. Ein Antrag unserer Fraktion auf Abschaffung der CO2-Steuer wurde im letzten Plenum abgelehnt. Energiekostenzuschüsse werden lediglich Symptome, nämlich die Preiserhöhungen, mildern, an der Ursache für die Kostenexplosion ändert sich hingegen nichts.
Die sogenannte Klimapolitik, die immer mehr Haushalte belastet, ist unsozial.
Der Berichterstattung zufolge möchte die Thüringer Landesregierung im Bundesrat Energiekostenzuschüsse erwirken. Grund dafür seien die vor allem in den letzten Monaten stark angestiegenen Preise für Heiz- und Stromkosten.
Dazu sagt Nadine Hoffmann, energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen:
Die Landesregierung will Löcher stopfen, die sie selbst gegraben hat. Denn der Anstieg der Energiepreise ist ursächlich in der Energiewende und ihrer Instrumente wie der CO2-Steuer begründet. Sowohl die Energiewende als auch die erhöhte Steuer auf Benzin, Diesel, Erdöl und Erdgas wird von der Landesregierung getragen. Ein Antrag unserer Fraktion auf Abschaffung der CO2-Steuer wurde im letzten Plenum abgelehnt. Energiekostenzuschüsse werden lediglich Symptome, nämlich die Preiserhöhungen, mildern, an der Ursache für die Kostenexplosion ändert sich hingegen nichts.
Die sogenannte Klimapolitik, die immer mehr Haushalte belastet, ist unsozial.
Alkoholausschankverbot und Regelung einer Corona-Ausgangssperre der Thüringer Landesregierung war verfassungswidrig und nichtig!
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss 117/20 das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Ausgangssperre durch die Thüringer Landesregierung vom Ende des letzten Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte gegen die zugrunde liegende Corona-Verordnung geklagt und nun teilweise recht erhalten.
Stefan Möller, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Zufrieden können wir mit der Entscheidung nicht sein, auch wenn wenigstens die offenkundig verfassungswidrigen Regelungen des damaligen Alkoholausschankverbots und der Ausgangssperre vom Verfassungsgerichtshof endlich für nichtig erklärt wurden. So lassen die Richter in der größten Verfassungskrise des Freistaats der etablierten Politik und deren Wissenschaftlern aus regierungsnahen Instituten wie dem RKI einen bestürzend hohen Einschätzungsspielraum, welcher faktisch auf einen Kontrollverzicht hinausläuft. Der in den derzeitigen massenhaften Coronaprotesten zutage tretende drastische Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen wird durch diesen Beschluss leider noch genährt.
Die AfD-Fraktion wird dem Verfassungsgerichtshof trotzdem in Kürze auch die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen 2G/3G-Regelungen der Landesregierung vorlegen, mit denen die Bevölkerung selbst entgegen den Gesetzen der Logik gespalten wird und Grundrechte faktisch vollständig ausgehöhlt werden.“
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss 117/20 das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Ausgangssperre durch die Thüringer Landesregierung vom Ende des letzten Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte gegen die zugrunde liegende Corona-Verordnung geklagt und nun teilweise recht erhalten.
Stefan Möller, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Zufrieden können wir mit der Entscheidung nicht sein, auch wenn wenigstens die offenkundig verfassungswidrigen Regelungen des damaligen Alkoholausschankverbots und der Ausgangssperre vom Verfassungsgerichtshof endlich für nichtig erklärt wurden. So lassen die Richter in der größten Verfassungskrise des Freistaats der etablierten Politik und deren Wissenschaftlern aus regierungsnahen Instituten wie dem RKI einen bestürzend hohen Einschätzungsspielraum, welcher faktisch auf einen Kontrollverzicht hinausläuft. Der in den derzeitigen massenhaften Coronaprotesten zutage tretende drastische Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen wird durch diesen Beschluss leider noch genährt.
Die AfD-Fraktion wird dem Verfassungsgerichtshof trotzdem in Kürze auch die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen 2G/3G-Regelungen der Landesregierung vorlegen, mit denen die Bevölkerung selbst entgegen den Gesetzen der Logik gespalten wird und Grundrechte faktisch vollständig ausgehöhlt werden.“
Wir danken Ihnen für die überwältigende Unterstützung unseres Volksbegehrens. Mehr als 10.000 Unterschriften konnten wir sammeln. Dank Ihres Vertrauens können wir nun den nächsten Schritt in die Wege leiten.
https://www.youtube.com/watch?v=EIzkYC1dxsc
https://www.youtube.com/watch?v=EIzkYC1dxsc
YouTube
Im Namen unserer Fraktion möchten wir uns auf diesem Wege bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken
Wir danken Ihnen für die überwältigende Unterstützung unseres Volksbegehrens. Mehr als 10.000 Unterschriften konnten wir sammeln. Dank Ihres Vertrauens können wir nun den nächsten Schritt in die Wege leiten.
Folgen Sie der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag…
Folgen Sie der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag…
Der Umstieg auf E-Autos wird hierzulande von den Regierungen nicht nur massiv propagiert, sondern auch mit Subventionen aus Steuermitteln gefördert. Mit Elektroautos soll das Weltklima „gerettet“ werden. Die Schattenseiten der E-Mobilität werden dabei allerdings gern verschwiegen. Diese Schattenseiten existieren aber durchaus.
Zunächst geht die Herstellung der Akkus mit einer enormen Umweltbelastung einher. Sind die E-Autos dann in Betrieb, brauchen sie selbstverständlich auch Strom. Ein Anwachsen der Elektromobilität stellt eine zusätzliche Belastung für das ohnehin bis ans Limit beanspruchte deutsche Stromnetz dar. Die Verschärfung von Versorgungsengpässen vor allem in Zeiten hoher Leistungsnachfrage droht. Dem Problem dürfte man mit „Spitzenglättung“ zu begegnen versuchen. Das harmlos klingende Wort meint nichts anderes als Stromsperren für Ladestationen.
Die mittlerweile fast in jedem Haushalt befindlichen „Smartmeter“ machen es technisch möglich, in die Stromversorgung auch privater Haushalte einzugreifen. Drohen Versorgungsengpässe, kann man so einfach die Ladestationen abschalten ─ und die E-Autos bleiben ohne Saft. In Großbritannien werden diese Stromsperren schon bald Realität sein, denn die britische Regierung befürchtet Engpässe in der Stromversorgung. Dann kann von Mobilität keine Rede mehr sein – die Fahrzeuge bleiben „klimafreundlich“ in der Garage stehen.
https://www.focus.de/auto/elektroauto/in-grossbritannien-schon-realitaet-stromrationierung-drehen-scholz-baerbock-und-laschet-e-auto-fahrern-kuenftig-den-saft-ab_id_24275575.html
Zunächst geht die Herstellung der Akkus mit einer enormen Umweltbelastung einher. Sind die E-Autos dann in Betrieb, brauchen sie selbstverständlich auch Strom. Ein Anwachsen der Elektromobilität stellt eine zusätzliche Belastung für das ohnehin bis ans Limit beanspruchte deutsche Stromnetz dar. Die Verschärfung von Versorgungsengpässen vor allem in Zeiten hoher Leistungsnachfrage droht. Dem Problem dürfte man mit „Spitzenglättung“ zu begegnen versuchen. Das harmlos klingende Wort meint nichts anderes als Stromsperren für Ladestationen.
Die mittlerweile fast in jedem Haushalt befindlichen „Smartmeter“ machen es technisch möglich, in die Stromversorgung auch privater Haushalte einzugreifen. Drohen Versorgungsengpässe, kann man so einfach die Ladestationen abschalten ─ und die E-Autos bleiben ohne Saft. In Großbritannien werden diese Stromsperren schon bald Realität sein, denn die britische Regierung befürchtet Engpässe in der Stromversorgung. Dann kann von Mobilität keine Rede mehr sein – die Fahrzeuge bleiben „klimafreundlich“ in der Garage stehen.
https://www.focus.de/auto/elektroauto/in-grossbritannien-schon-realitaet-stromrationierung-drehen-scholz-baerbock-und-laschet-e-auto-fahrern-kuenftig-den-saft-ab_id_24275575.html
FOCUS online
Stromrationierung: Drehen Scholz, Baerbock und Laschet E-Auto-Fahrern Saft ab?
Während „Fridays for Future“ auf der gesamten Welt demonstriert, wird klar, wie schwierig eine tatsächliche „Energiewende“ ist. Was auf Fahrer von E-Autos in Deutschland warten könnte, zeigt Großbritannien: Neun Stunden pro Tag sollen sie in Zukunft in ihrer…
AfD-Fraktion stellt Eilantrag für Präsenzunterricht beim Verfassungsgerichtshof
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat am 04.01.2022 einen Eilantrag beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht, um den Präsenzunterricht an Thüringens Schulen in den ersten zwei Wochen des Jahres sicherzustellen.
Der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Die Fraktion hat heute einen Eilantrag eingereicht, um das Recht der Thüringer Schüler auf Bildung im Präsenzunterricht sicherzustellen. Die Regierungskoalition hat ihre Unfähigkeit, Distanzunterricht mit vertretbarer Effektivität zu organisieren, in den vergangenen zwei Jahren bewiesen. Sie sollte sich besser auf den Schutz der Menschen konzentrieren, die aufgrund persönlicher Risikofaktoren besonders anfällig für schwere Verläufe sind. Schüler und Lehrer zählen per se nicht dazu.“
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat am 04.01.2022 einen Eilantrag beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht, um den Präsenzunterricht an Thüringens Schulen in den ersten zwei Wochen des Jahres sicherzustellen.
Der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Die Fraktion hat heute einen Eilantrag eingereicht, um das Recht der Thüringer Schüler auf Bildung im Präsenzunterricht sicherzustellen. Die Regierungskoalition hat ihre Unfähigkeit, Distanzunterricht mit vertretbarer Effektivität zu organisieren, in den vergangenen zwei Jahren bewiesen. Sie sollte sich besser auf den Schutz der Menschen konzentrieren, die aufgrund persönlicher Risikofaktoren besonders anfällig für schwere Verläufe sind. Schüler und Lehrer zählen per se nicht dazu.“
Deutschland gehörte schon in den letzten Jahren zu den Ländern mit den höchsten Energiepreisen – gerade explodieren sie für viele Endverbraucher geradezu. Der Grund: Auch Strom ist eine Handelsware, die von den Anbietern an der Börse gekauft werden muss, und der europäische Markt steckt in der Krise. Es gibt derzeit keine Planungssicherheit und die Preise schießen durch die Decke. Viele sogenannte »Billiganbieter« müssen derzeit Insolvenz anmelden, weil sie die vertraglich zugesagten Preise nicht mehr halten können.
Für die Endkunden heißt das: Sie fallen in die »Grundversorgung« zurück, das sind jene Tarife, welche die Stadtwerke den Verbrauchern berechnen, wenn ihr Anbieter ausfällt. Aber auch die Stadtwerke müssen kurzfristig Kapazitäten hinzukaufen – die erhöhten Preise werden dann zunächst einmal an die Neukunden weitergegeben. Nun sind die Tarife der »Grundversorgung« ohnehin schon höher als die regulären, derzeit haben sie sich verdoppelt, bei dem unten angeführten Beispiel auf 61,88 Cent je Kilowattstunde. [1] Viele Verbraucher stehen deshalb zurzeit fassungslos vor enorm hohen Stromrechnungen.
Die Abschaltung von 14 Kraftwerken in Deutschland Ende 2021 hat die ohnehin schon angespannte Lage noch einmal dramatisch verschärft. Weitere Gründe sind die enorme Verteuerung der Gaspreise innerhalb der EU und der ausgebliebene Rekordsommer des letzten Jahres – die Stromproduktion aus Wind- und Sonnenenergie erwies sich als rückläufig und nicht zuverlässig. Wieder einmal zeigt sich, dass die deutsche »Energiewende« ein leichtsinniges und verantwortungsloses Projekt ist, das unser Land noch weiter in die Abhängigkeit vom europäischen Strommarkt treibt.
Was können die Kunden dagegen tun? Vor allem sollten Sie Ihren bisherigen Stromverbrauch dokumentieren, um den Überblick zu behalten. Unter Umständen ist es möglich, Schadenersatz vom vorherigen Anbieter zu fordern – denn nicht Sie sind für dessen Fehlkalkulationen verantwortlich! [2] Vor allem jedoch sollten Sie kritisch gegenüber den Versprechungen rot-grüner Energiepolitik bleiben – wir als AfD-Fraktion haben frühzeitig vor den Folgen der »Energiewende« gewarnt und werden unsere Wähler in dieser Sache nicht im Stich lassen.
[1] https://www.chip.de/news/Strom-wird-knapp-Anbieter-warnen_184024890.html
[2] https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/strom-und-energiepreise-energieversorger-setzen-kunden-vor-die-tuer-tarife-werden-teurer,StZFkjv
Für die Endkunden heißt das: Sie fallen in die »Grundversorgung« zurück, das sind jene Tarife, welche die Stadtwerke den Verbrauchern berechnen, wenn ihr Anbieter ausfällt. Aber auch die Stadtwerke müssen kurzfristig Kapazitäten hinzukaufen – die erhöhten Preise werden dann zunächst einmal an die Neukunden weitergegeben. Nun sind die Tarife der »Grundversorgung« ohnehin schon höher als die regulären, derzeit haben sie sich verdoppelt, bei dem unten angeführten Beispiel auf 61,88 Cent je Kilowattstunde. [1] Viele Verbraucher stehen deshalb zurzeit fassungslos vor enorm hohen Stromrechnungen.
Die Abschaltung von 14 Kraftwerken in Deutschland Ende 2021 hat die ohnehin schon angespannte Lage noch einmal dramatisch verschärft. Weitere Gründe sind die enorme Verteuerung der Gaspreise innerhalb der EU und der ausgebliebene Rekordsommer des letzten Jahres – die Stromproduktion aus Wind- und Sonnenenergie erwies sich als rückläufig und nicht zuverlässig. Wieder einmal zeigt sich, dass die deutsche »Energiewende« ein leichtsinniges und verantwortungsloses Projekt ist, das unser Land noch weiter in die Abhängigkeit vom europäischen Strommarkt treibt.
Was können die Kunden dagegen tun? Vor allem sollten Sie Ihren bisherigen Stromverbrauch dokumentieren, um den Überblick zu behalten. Unter Umständen ist es möglich, Schadenersatz vom vorherigen Anbieter zu fordern – denn nicht Sie sind für dessen Fehlkalkulationen verantwortlich! [2] Vor allem jedoch sollten Sie kritisch gegenüber den Versprechungen rot-grüner Energiepolitik bleiben – wir als AfD-Fraktion haben frühzeitig vor den Folgen der »Energiewende« gewarnt und werden unsere Wähler in dieser Sache nicht im Stich lassen.
[1] https://www.chip.de/news/Strom-wird-knapp-Anbieter-warnen_184024890.html
[2] https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/strom-und-energiepreise-energieversorger-setzen-kunden-vor-die-tuer-tarife-werden-teurer,StZFkjv
CHIP Online
"Strom ist aktuell ausverkauft": Anbieter schlägt Alarm
Die Energiekrise verschärft sich immer weiter. Ein Grundversorger hat nun Probleme genug Strom für alle zu beschaffen, die wegen der Insolvenz anderer Anbieter, darauf zurückgreifen müssen. Für potentielle reguläre Neukunden gilt deshalb aktuell: Strom ist…
Kryptische Äußerungen, wie die von Maier, sind eines Ministers unwürdig!
Zu den Äußerungen des Thüringer Innenministers Georg Maier, der die Gesellschaft zu einer deutlichen Reaktion auf die "Corona-Proteste" aufgerufen hat, äußert sich Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, wie folgt:
"Was will uns IM Maier mit seinen Äußerungen sagen, wenn er auffordert, dass das, was jetzt gerade stattfindet, nicht allein der Polizei zu überlassen sei? Ruft er zu "unerlaubten" Demonstrationen auf? Gibt er bewusst das Gewaltmonopol des Staates preis? Soll das ein Zeichen für die gewaltbereite Antifa sein, die Thüringer Polizei zu unterstützen? Und was würde die Polizei wohl zu so einer Kooperation sagen? Fragen über Fragen. Fest steht: Kryptische Äußerungen wie die von Maier sind eines Ministers unwürdig."
Zu den Äußerungen des Thüringer Innenministers Georg Maier, der die Gesellschaft zu einer deutlichen Reaktion auf die "Corona-Proteste" aufgerufen hat, äußert sich Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, wie folgt:
"Was will uns IM Maier mit seinen Äußerungen sagen, wenn er auffordert, dass das, was jetzt gerade stattfindet, nicht allein der Polizei zu überlassen sei? Ruft er zu "unerlaubten" Demonstrationen auf? Gibt er bewusst das Gewaltmonopol des Staates preis? Soll das ein Zeichen für die gewaltbereite Antifa sein, die Thüringer Polizei zu unterstützen? Und was würde die Polizei wohl zu so einer Kooperation sagen? Fragen über Fragen. Fest steht: Kryptische Äußerungen wie die von Maier sind eines Ministers unwürdig."
»Fit für 55«-Paket – das ist das aktuelle Maßnahmenbündel der EU, mit dem die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen. Von der Durchsetzung der fragwürdigen EU-Klimaziele werden 450 Millionen EU-Bürger betroffen sein. Doch was von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen stolz als »Architektur zur Erreichung der Klimaziele« angekündigt wird, stellt vor allem für die deutsche Automobilindustrie eine Abrissbirne dar, die nicht zuletzt 813.000 Arbeitsplätze der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer massiv gefährdet: Die neuen EU-Auflagen können mit Diesel- und Benzinfahrzeugen nach heutigem Stand der Technik kaum eingehalten werden – zudem sollen ab 2035 nur noch komplett emissionsfreie Neuwagen über die Straßen der EU-Staaten fahren dürfen.
Vor allem der Dieselmotor wird zu Unrecht verteufelt. Heutige Dieseltechnologie, die vor allem in Deutschland entwickelt wurde, ist umweltschonend und zudem werden Dieselfahrzeuge von Autofahrern und insbesondere von Handwerksbetrieben als besonders sparsam sehr geschätzt. Vor allem für kleine Unternehmen sind Lieferfahrzeuge mit Dieselmotor unentbehrlich. Ihre Reichweite macht Dieselfahrzeuge aber auch für private Autofahrer attraktiv – ihre Abschaffung würde eine massive Einschränkung der Bürgermobilität in einem Flächenland wie Thüringen bedeuten.
Der Europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Birger Gröning, sagt: Der Diesel hat sich bewährt und ist umweltfreundlich! Er darf nicht für utopische Klimaziele und zum Schaden unserer Bürger, unserer Automobilindustrie und unseres Mittelstandes geopfert werden!
Vor allem der Dieselmotor wird zu Unrecht verteufelt. Heutige Dieseltechnologie, die vor allem in Deutschland entwickelt wurde, ist umweltschonend und zudem werden Dieselfahrzeuge von Autofahrern und insbesondere von Handwerksbetrieben als besonders sparsam sehr geschätzt. Vor allem für kleine Unternehmen sind Lieferfahrzeuge mit Dieselmotor unentbehrlich. Ihre Reichweite macht Dieselfahrzeuge aber auch für private Autofahrer attraktiv – ihre Abschaffung würde eine massive Einschränkung der Bürgermobilität in einem Flächenland wie Thüringen bedeuten.
Der Europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Birger Gröning, sagt: Der Diesel hat sich bewährt und ist umweltfreundlich! Er darf nicht für utopische Klimaziele und zum Schaden unserer Bürger, unserer Automobilindustrie und unseres Mittelstandes geopfert werden!
2G ist diskriminierend und muss auch in Thüringen fallen
Bezugnehmend auf die rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern, wonach Bekleidungsgeschäfte genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" dienen und demnach nicht der 2G-Regel unterliegen, nimmt der Thüringer AfD-Abgeordnete, Dieter Laudenbach, wie folgt Stellung:
„Nachdem Mitte Dezember das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt hat, folgt nun der Verwaltungsgerichtshof Bayern, der für die Textilgeschäfte die 2G-Regel außer Kraft setzt. Nach und nach wird die 2G-Regel fallen, weil sie jeder Grundlage entbehrt und pure Diskriminierung ist. Dass die Gerichte solche Entscheidungen fällen, ist zugunsten unserer Einzelhändler zu begrüßen. Das muss nun aber auch für Thüringen kommen! Ein Blick über den Tellerrand sollte der Thüringer Landesregierung dazu genügen. Ihr stände es gut zu Gesicht, geltendes Recht analog Niedersachsens und Bayerns anzuwenden.“
Bezugnehmend auf die rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern, wonach Bekleidungsgeschäfte genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" dienen und demnach nicht der 2G-Regel unterliegen, nimmt der Thüringer AfD-Abgeordnete, Dieter Laudenbach, wie folgt Stellung:
„Nachdem Mitte Dezember das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt hat, folgt nun der Verwaltungsgerichtshof Bayern, der für die Textilgeschäfte die 2G-Regel außer Kraft setzt. Nach und nach wird die 2G-Regel fallen, weil sie jeder Grundlage entbehrt und pure Diskriminierung ist. Dass die Gerichte solche Entscheidungen fällen, ist zugunsten unserer Einzelhändler zu begrüßen. Das muss nun aber auch für Thüringen kommen! Ein Blick über den Tellerrand sollte der Thüringer Landesregierung dazu genügen. Ihr stände es gut zu Gesicht, geltendes Recht analog Niedersachsens und Bayerns anzuwenden.“