AfD-Fraktion Thüringen
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Dies ist der offizielle Kanal der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
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Zum Ende letzten Jahres lief die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus, die unter den Beschäftigten des Gesundheitswesens zurecht Besorgnis hervorrief. Viele Mitarbeiter waren dort schon seit Jahrzehnten beschäftigt – plötzlich sollten sie ihrem Beruf nur noch mit einem Impfnachweis nachgehen dürfen. Selbst auf Daten des RKI gestützte Klagen gegen diesen massiven Grundrechtseingriff blieben ohne Erfolg, obwohl zum Zeitpunkt der Einführung schon längst der fehlende Nutzen der Impfung feststand: Der Fremdschutz für vulnerable Gruppen, mit dem das Bundesgesundheitsministerium argumentierte, hatte sich als Illusion erwiesen.

Allein in Thüringen wurden den Gesundheitsämtern über 14.000 Personen ohne den geforderten Impfnachweis gemeldet, noch mehr als 2000 Bußgeldbescheide sind offen. Schon früh wurde auch von der AfD-Fraktion vor den Auswirkungen auf das Gesundheitssystem gewarnt, denn das Gesetz betraf nicht nur Pfleger und Therapeuten, sondern alle dort beschäftigten Personen, selbst wenn sie keinen Patientenkontakt hatten. Stefan Werner, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Thüringen, beklagt daher nicht nur den enormen Verwaltungsaufwand, sondern auch den Verlust langjährig beschäftigter Mitarbeiter.

Noch im letzten Jahr wollten Presse und Politik nichts von diesen Problemen wissen und setzten Ungeimpfte unter Druck, schürten Existenzängste und forderten harte Maßnahmen. Obwohl Thüringen mit am längsten an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festhielt, gibt sich Gesundheitsministerin Heike Werner nun plötzlich großzügig und behauptet, sich schon im Herbst für die Abschaffung eingesetzt zu haben. Allerdings wollte sie damals lediglich die einrichtungsbezogene gegen eine allgemeine Impfpflicht austauschen – trotz im Herbst schon bekannter erheblicher Nebenwirkungen. Man kann den Eindruck gewinnen, die Politik schleiche sich durch die Hintertür aus ihrer Verantwortung heraus, schon jetzt schiebt die Ministerin die Verantwortung dem Bund zu. In ein paar Monaten wird wahrscheinlich keiner der Beteiligten noch etwas über seine Verstrickung in die Durchsetzung der grundrechtswidrigen Maßnahmen gewusst haben.
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Linker Hass und Hetze führen zu Gewalttaten und Rechtsbruch!

Bezugnehmend auf die heutige Berichterstattung zur gestern stattgefundenen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur „Politisch Motivierten Gewaltkriminalität“ nimmt der AfD-Innenpolitiker und Obmann der AfD-Fraktion im Gremium, Ringo Mühlmann, wie folgt Stellung:

„Im Jahr 2021 hat die CDU mit dem von ihr beantragten Untersuchungsausschuss mit Schwerpunkt auf die linksextremistisch motivierte Gewaltkriminalität im Freistaat noch Wahlkampf gemacht. Heute sind ihre Anträge im Gremium hingegen rar und einsilbig. Als AfD haben wir bei jedem einzelnen Antrag, zusätzlich zur Weigerungshaltung zur sachlichen Auseinandersetzung seitens der Fraktionen von Rot-Rot-Grün, mit bremsenden Enthaltungen oder gar Gegenstimmen seitens der CDU zu kämpfen, sobald wir den Linksextremismus in den Blick nehmen wollen. Die einzigen Anträge, die stets und zuverlässig von der CDU bestätigt werden, sind die der Koalition zum Rechtsextremismus. Eine ganzheitliche Beurteilung der politisch motivierten Gewaltkriminalität im Freistaat will man so offensichtlich umschiffen. Die Einseitigkeit des Ausschusses haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach beklagt. Dabei geht die organisierte Gewaltkriminalität gegen Andersdenkende im Freistaat nachweislich von links aus, wie erneut der gestrige Angriff auf zwei Männer mit Axt und Totschläger zeigt.

Hass und Hetze gegen die AfD sowie dem Narrativ, dass alles, was nicht links, automatisch rechtsextremistisch sei, wird somit Tür und Tor geöffnet. Die Krönung stellte die gestrige Anhörung eines Referenten der Linksfraktion im Bundestag dar. Welchen sachlichen und neutralen Mehrwert ein Vortrag dieser Person haben soll, kann nicht einmal die dem begeistert zustimmende CDU darlegen. Schade, dass nicht einmal die Medien diese einseitige Betrachtung erkennen und kritisieren.“
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Landesregierung muss Minister-Gesetz durchsetzen!

Nachdem Umweltministerin Siegesmund Ende des vergangenen Jahres aus persönlichen Gründen ihren Rücktritt bekanntgab, ist sie aktuell als Lobbyistin für den BDE - Bundesverband der Abfall-, Wasser und Kreislaufwirtschaft im Gespräch. Laut Thüringer Ministergesetz können jedoch Anschlusstätigkeiten in den Bereichen, mit denen sich ein Minister befasst hat, für 24 Monate untersagt werden.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende, Björn Höcke, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Als AfD-Fraktion werden wir unser oppositionelles Kontrollrecht in diesem Fall besonders ernst nehmen und alle Möglichkeiten nutzen, von der Rechtslage abweichendes Verhalten der Landesregierung aufzuklären und darüber zu informieren. Der Ramelow-Regierung stünde es nach der Staatssekretärsaffäre und der offenbar rechtswidrigen Einstellungspraxis in den Ministerien gut zu Gesicht, die gesetzliche Regelung auch durchzusetzen.“
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Die Abschaffung des Paragrafen 218 wird gerade von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wieder zum Thema gemacht. Die Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, der nach derzeitiger Rechtslage mit einer Geldstrafe oder bis zu einjähriger Freiheitsstrafe geahndet werden kann, soll aus dem Gesetzbuch gestrichen werden, da sie das Selbstbestimmungsrecht von Frauen infrage stelle. Dabei stellt die derzeitige Beratungslösung bereits einen gesellschaftlichen Kompromiss dar, nachdem eine ungewollt Schwangere lediglich dazu angehalten wird, eine Beratungsstelle aufzusuchen, bevor sie nach einer dreitägigen Bedenkzeit eine Abtreibung vornehmen lassen kann. Es ist also auch nach derzeitiger Rechtslage keineswegs so, dass Frauen »kriminalisiert« würden.

Die Väter der Kinder spielen bei den gesetzlichen Erwägungen in der Regel keine Rolle in der Debatte, wie selbstverständlich wird von ihrem Desinteresse oder gar der Ablehnung der Schwangerschaft ausgegangen. Dabei wäre es wichtig, auch sie in die Entscheidung mit einzubinden. Ohnehin liegt der Fokus stets mehr auf einem Abbruch als darauf, jungen Familien oder auch alleinstehenden Frauen Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sie sich unbesorgt dazu entschließen können, ihr Kind zu bekommen. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat dazu in ihrem Familienpapier bereits einige Vorschläge vorgelegt, die nicht nur die finanzielle Absicherung der Mütter durch ein Familiengeld berücksichtigen, sondern auch deren Betreuung durch ein Netzwerk gut ausgebildeter Hebammen. Falls die Mutter sich später zur Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit entschließt, muss zudem sichergestellt sein, dass ihr Kind einen Betreuungsplatz in einer KiTa erhält.

Wir brauchen – auch aufgrund des demografischen Wandels – eine Kultur, die Kinder willkommen heißt und keine Debatte, in der Babys als lästige Störung des Alltags dargestellt werden. Die derzeitige Beratungslösung ist ein gangbarer Kompromiss, der Notlagen berücksichtigt, in die schwangere Frauen aufgrund gesundheitlicher oder persönlicher Umstände geraten können. Aber es ist dringend nötig, sie um Hilfsangebote zu ergänzen, auf die sich Frauen verlassen können, wenn sie das Kind behalten möchten. Denn Selbstbestimmung heißt letztlich auch, eine Alternative zum Schwangerschaftsabbruch vor Augen zu haben.

Eine ausführliche Darstellung unserer familienpolitischen Positionen finden Sie in der Broschüre »Familie ist Zukunft« unserer Fraktion:

https://afd-thl.de/veroeffentlichungen/positionspapiere/
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Barbara Borchardt ist Mitglied am Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern – und in der vom Verfassungsschutz beobachteten »Antikapitalistischen Linken«. Ihre juristische Ausbildung machte sie an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam. Von ihrer SED-Vergangenheit hat sie sich nie distanziert und ist nahtlos in ein Parteiamt bei der »Linken« übergewechselt. Seit zwei Jahren übt Frau Borchardt ihr Richteramt nun aus, ohne dass es zu schwerwiegenden Protesten kam. Ihre Laufbahn ist gut dokumentiert, gibt aber dem Staat keinen Grund zur Sorge.

Ganz anders sieht es aus, wenn eine Frau Schöffin am Erfurter Landgericht wird, die schon einmal eine Montagsdemonstration angemeldet hat, bei der auch unser Fraktionsvorsitzender Björn Höcke eine Rede hielt. Nachdem der MDR davon erfahren hatte, entließ der vorsitzende Richter die Beisitzerin sofort aus dem Amt. Obwohl sie im Vorfeld mit ihm Gespräche geführt und einen Eid auf das Grundgesetz geschworen hatte. Gitta Kritzmöller steht als Lehrerin für Mathematik und Physik seit Jahren im öffentlichen Leben und hat sich nichts zuschulden kommen lassen – die Anmeldung einer Versammlung gehört in einer Demokratie zu den Grundrechten jedes Bürgers.

Es ist ein Skandal: Reicht es zukünftig aus, Bürger durch mediale Berichterstattung zu diffamieren, um sie aus öffentlichen Ämtern zu drängen? Die Unschuldsvermutung ist damit außer Kraft gesetzt – zudem fällt wieder einmal die politische Einseitigkeit der Entscheidung auf. Hinzu kommt, dass durch die Entscheidung des Gerichts nun erst einmal ein wichtiger Schleuserprozess geplatzt ist: Zwei Männer und eine Frau hatten Arbeitskräfte aus Osteuropa mit gefälschten Papieren an Thüringer Unternehmen vermittelt. Es standen mehrjährige Haftstrafen im Raum. Gitta Kritzmöller wird deshalb Befangenheit vorgeworfen – ob das im Falle einer linksextremen Schöffin mit »Open Borders«-Ideologie wohl auch der Fall gewesen wäre? Es wurde wieder einmal mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen – ein weiterer Schritt in Richtung Gesinnungsstaat ist getan.
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141 Millionen-Defizit beim MDR – Es wird Zeit für grundlegende Reformen!

Medienberichten zufolge rügt der Landesrechnungshof Thüringen in einem Prüfbericht den MDR hinsichtlich seines „mangelnden Einsparwillens“. Demnach gehe der MDR selbst von einem Defizit von 141 Millionen Euro bis 2024 aus. Laut Prüfbericht „gelingt es dem MDR mittelfristig nicht, sein strukturelles Defizit abzubauen. Ein "planmäßiges Vorgehen" sei "nicht erkennbar, heißt es unter anderem.

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Jens Cotta, kommentiert das wie folgt:

„Zahlreiche Vorschläge der AfD, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend zu reformieren und transparent zu gestalten, zuletzt durch die Forderung nach der Kündigung der Medienstaatsverträge im vergangenen Dezember, wurden von den Altparteien stets abgelehnt. Die Analyse des Rechnungshofes sollte nun endlich auch Rot-Rot-Grün die Augen öffnen und den überfälligen Startschuss für Reformen geben. Wenn nicht jetzt, wann dann? Ansonsten müssen sie sich die Frage gefallen lassen, die naheliegende und drohende Pleite des MDR und damit die Verschwendung öffentlicher Gelder bewusst zu tolerieren.“
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Weltanschauliche Disziplinierung schadet dem Polizeiberuf!

Zur Ankündigung des Thüringer Innenministers, das Projekt „Demokratiepaten“ für die Thüringer Polizei zu prüfen und umsetzen zu wollen, erteilt die AfD-Fraktion Thüringen eine klare Absage. Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Ringo Mühlmann:

„Die Polizei hat als Staatsgewalt Exekutivaufgaben für jeden nach gleichem Recht und Gesetz um- und durchzusetzen. Die AfD-Fraktion hält nichts davon, grundsätzliches Misstrauen gegen Polizeibeamte durch eine weitere Form der Gesinnungsüberprüfung anzuheizen. Diejenigen, die sogenannte ‚Demokratiepaten‘ in der Polizei für notwendig erachten, haben die Zweifel, die sie zu beseitigen vorgeben, selbst geschürt - sei es durch die rücksichtslose Durchsetzung der unverhältnismäßigen Einschränkung von Grundrechten in der Corona-Pandemie oder die Anbiederung an zumeist linksextremistische Gruppen durch unnötige Studien zu angeblichem Rassismus in der Polizei.

Dass auch der Polizei zunehmend Nachwuchskräfte fehlen oder verloren gehen, hat unter anderem damit zu tun, dass man sie stets weltanschaulich zu disziplinieren versucht. Freilich passt das ins Bild einer linken und polizeifeindlichen Landesregierung.“
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62 Asylbewerber haben im letzten Jahr in Thüringen Kirchenasyl gewährt bekommen, berichten die Medien. Genutzt wird dieses Kirchenasyl vor allem von sogenannten »Dublin-Flüchtlingen«, die über sichere Drittstaaten eingereist sind und daher schlechte Chancen auf ein Bleiberecht in Deutschland haben – sie hoffen so, einer Abschiebung zu entgehen. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht, denn die Kirchen haben diesbezüglich keine Sonderstellung innerhalb des deutschen Staates. Polizei und Staatsanwaltschaft darf der Zutritt zu kirchlichen Räumen nicht verwehrt werden. Auch der Asylbewerber selbst entgeht durch die Flucht in die Kirche keineswegs der Strafverfolgung, sei es wegen einer begangenen Straftat oder des illegalen Aufenthalts in Deutschland. So ist zumindest die Rechtslage – aber dennoch gelingt es ausreisepflichtigen Personen auf diese Weise immer wieder, ihre Abschiebung zu verzögern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verzichtet in der Regel darauf, sein Recht durchzusetzen, obwohl durch die Einrichtung von Härtefallkommissionen das Kirchenasyl abgeschafft werden sollte.

Grund dafür ist eine im Jahr 2015 getroffene Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem BAMF. Darin wurde festgelegt, unter welchen Umständen eine Kirchengemeinde Asylbewerber bei sich aufnehmen kann und welche Schritte dabei einzuhalten sind. Zum Beispiel muss bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abschiebungstermin ein Härtefalldossier vorgelegt werden, das die individuelle Unzumutbarkeit der Ausreise in einen Schengen-Staat darlegt. Zudem verpflichten sich die Kirchen, während der Zeit des Kirchenasyls für alle Unterbringungskosten inklusive der medizinischen Versorgung aufzukommen. Ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand – es stellt sich die Frage, inwieweit andere kirchliche Aufgaben davon in Mitleidenschaft gezogen werden.

Diese Vereinbarung zeigt, wie leicht es ist, die rechtlichen Grundlagen des Asylrechts in Deutschland auszuhebeln. Historisch diente das Kirchenasyl einmal dazu, einen akut an Leib und Leben gefährdeten Verfolgten vor dem Tod zu schützen, bis die Gemeinde eine Begnadigung für ihn erwirken konnte oder aber auch eine kirchliche Strafe verhängte. Es war nie dazu gedacht, das staatliche Gesetz zu unterwandern oder eine Strafverfolgung generell zu verhindern, sondern lediglich als Beistandsmöglichkeit zur unmittelbaren Lebensrettung. Dass vor allem »Dublin-Flüchtlinge« davon profitieren, die noch nicht einmal davon bedroht sind, in ihre Herkunftsländer abgeschoben zu werden, zeigt, wie beliebig das Asylrecht heute ausgelegt wird: Die Kirchen betreiben gut durchorganisierte Moralpolitik zu Lasten des deutschen Staates, der sie dabei auch noch nach Kräften unterstützt. Weil er seine »Willkommenskultur« auch entgegen allen Belastungen, welche der Allgemeinheit durch unkontrollierte Einwanderung entstehen, aufrechterhalten will. Das ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch eine Absage an den Rechtsstaat.

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/merkblatt-kirchenasyl.pdf?__blob=publicationFile&v=5
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Rund 300 Medikamente fehlen mittlerweile in deutschen Apotheken – in Thüringen ist davon besonders der ländliche Raum betroffen. »Über konkret lebensbedrohliche Folgen oder Todesfälle durch Liefer- und Versorgungsengpässe liegen hier keine Erkenntnisse vor«, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums, aber diese Aussage kann die Betroffenen nur wenig beruhigen. Zu den fehlenden Wirkstoffen zählen nämlich auch Blutdrucksenker und Medikamente zur Krebstherapie, sowie Arzneien gegen chronische Erkrankungen wie Epilepsie. Wer in der Stadt wohnt, wo Apotheken in der Regel gut untereinander vernetzt sind, kann Glück haben und das benötigte Medikament von einer anderen Apotheke in der Nähe bekommen – auf dem Land besteht eine solche Möglichkeit nicht. Für jene, die aufgrund ihrer Erkrankung oder aus Altersgründen nur eingeschränkt mobil sind, können die Lieferengpässe folglich ernsthafte gesundheitliche Probleme zur Folge haben.

Als Grund für diese Lieferengpässe wird die Corona-Krise ins Feld geführt, jedoch begannen sich erste Versorgungslücken schon 2017 abzuzeichnen. Rund 63 Prozent der benötigten Grundstoffe für Arzneimittel werden mittlerweile vorwiegend aus Asien bezogen, weil die Pharmaindustrie Kosten sparen wollte. Nun rächt sich der Preisdruck, der auch durch das Bundesgesundheitsministerium befeuert wurde: Wenn die produzierte Menge nicht ausreicht, erhalten zunächst diejenigen Länder ihre Lieferung, die bereit sind, höhere Preise zu zahlen. Deshalb drängt die AfD-Fraktion schon seit geraumer Zeit darauf, die Produktion wieder verstärkt in Deutschland anzusiedeln, um die Versorgung sicherzustellen.

Und der Mangel an benötigten Medikamenten ist nicht das einzige Problem, vor dem Thüringer Patienten stehen: Bei der Terminservicestelle, welche Bürger zur Behandlung an Fachärzte vermittelt, laufen die Telefone heiß. Zwar rät die kassenärztliche Vereinigung, zunächst den Hausarzt um Rat zu fragen, ob eine fachärztliche Beratung nötig ist, aber selbst mit Überweisung stehen zeitnahe Termine oft nicht zur Verfügung. Der Grund auch hier: Einsparungen, die es den Ärzten unmöglich machen, benötigtes Personal einzustellen. Während der Staat und das Land reichlich Geld in ideologiegetriebene Projekte wie den Ausbau der Windenergie steckt, bleibt die Gesundheit der Bürger auf der Strecke.

https://www.thueringer-allgemeine.de/leben/gesundheit-medizin/medikamentenengpaesse-treffen-besonders-menschen-auf-dem-land-id237427805.html

https://anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml?jfwid=42D012AD37EDDB084D5E0602BC4E8F43%3A0
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