Bürgerdialog in Friedrichroda
Liebe Thüringer, wie es mit der aktuellen Politik läuft, was im Landtag passiert und wie es künftig weiter geht - dazu stehen Ihnen unsere Abgeordneten Marcel Kramer, Stephan Steinbrück und Daniel Haseloff Rede und Antwort
📌 KloßTheater in Friedrichroda
🗓 6. Juni 2025
⏰ 18:30 Uhr
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
AfD-Fraktion Thüringen 🇩🇪💙
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Unser neuster Podcast steht zur Verfügung. 🎙
Heute heute mit @MoellerTH und @DanielHaseloffAfD über die Ausgrenzung der AfD
https://youtu.be/z0t-gD1TMfE
Hier auf allen bekannten Plattformen zu hören. 🎧
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Folge #47: »Horch ma« mit Stefan Möller und Daniel Haseloff über die Ausgrenzung der AfD
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Forwarded from Björn Höcke
(1/2) Verwaltungsskandal im Thüringer Landtag: Landtagsverwaltung ignorierte Beschluß des Oberverwaltungsgerichts (1025 E – 1/12) und manipulierte damit jahrelang die Minderheitsrechte der AfD-Fraktion in den Untersuchungsausschüssen
Untersuchungsausschüsse sind eine wichtige Kontrollinstanz der Opposition im System der parlamentarischen Demokratie. Erst durch die sog. UA kann die Opposition im besonderen Maße der ihr durch die Thüringer Verfassung zustehende Rolle nachkommen, das Regierungshandeln effektiv zu kontrollieren.
Untersuchungsausschüsse sind eine wichtige Kontrollinstanz der Opposition im System der parlamentarischen Demokratie. Erst durch die sog. UA kann die Opposition im besonderen Maße der ihr durch die Thüringer Verfassung zustehende Rolle nachkommen, das Regierungshandeln effektiv zu kontrollieren.
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Forwarded from Björn Höcke
(2/2) Über Jahre hinweg wurden scheinbar willentlich und absichtlich diese Minderheitsrechte der größten Oppositionsfraktion durch die Verwaltung des Thüringer Landtags beschnitten. Es handelt sich um das Hintertreiben des Rechtes der Beweiserhebung. Dieses Recht auf Beweiserhebung in einem UA ist ein Minderheitsrecht.
Dazu hat die beim Thüringer Oberverwaltungsgericht angesiedelte Geschäftsordnungskommission bereits am 2. April 2012 einen eindeutigen, an die Landtagsverwaltung adressierten Beschluß gefaßt. Dieser wurde bisher nicht veröffentlicht, obwohl er wichtige Klarheit schafft – und zeigt, daß die Landtagsverwaltung offenbar über Jahre hinweg geltendes Recht mißachtet hat. Die Verwaltung hat über ein Jahrzehnt lang verschwiegen, daß Beweisanträge nach § 14 ThürUAG dem Minderheitenrecht unterliegen – und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf Zustimmung zum Antrag durch den Ausschuß besteht. Dennoch wurde in den Untersuchungsausschüssen der 7. und 8. Wahlperiode rechtswidrig behauptet, Beweisanträge unterlägen ausschließlich dem Mehrheitsprinzip. In der Folge wurden zahlreiche Beweisanträge der AfD-Fraktion abgelehnt, obwohl der Ausschuß bei entsprechender Antragstellung durch mindestens ein Fünftel seiner Mitglieder zur Annahme verpflichtet gewesen wäre. Zweifel an der Rechtslage konnten angesichts der Klarheit der Entscheidung nicht bestehen.
Dazu sagt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Thüringen:
»Die Geschäftsordnungskommission ist beim Thüringer Oberverwaltungsgericht angesiedelt und ihre Entscheidung läßt keinen Raum für Interpretationen: Auch Beweisanträge nach § 14 ThürUAG unterliegen dem Minderheitenschutz und damit sind Ausschüsse bei entsprechender Antragstellerzahl zur Zustimmung verpflichtet.
Wenn die Landtagsverwaltung diese Feststellung verschweigt und stattdessen Beweisanträge der AfD-Fraktion mit klar rechtswidriger Begründung über Jahre zurückweist, ist das kein Verwaltungsfehler, sondern ein gezielter Angriff auf die Rechte der Opposition. Wer den Untersuchungsausschuß, die wichtigste Kontrollinstanz des Parlaments, derart manipuliert, hat sich vom Gedanken parlamentarischer Demokratie verabschiedet.«
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@BjoernHoeckeAfD
Dazu hat die beim Thüringer Oberverwaltungsgericht angesiedelte Geschäftsordnungskommission bereits am 2. April 2012 einen eindeutigen, an die Landtagsverwaltung adressierten Beschluß gefaßt. Dieser wurde bisher nicht veröffentlicht, obwohl er wichtige Klarheit schafft – und zeigt, daß die Landtagsverwaltung offenbar über Jahre hinweg geltendes Recht mißachtet hat. Die Verwaltung hat über ein Jahrzehnt lang verschwiegen, daß Beweisanträge nach § 14 ThürUAG dem Minderheitenrecht unterliegen – und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf Zustimmung zum Antrag durch den Ausschuß besteht. Dennoch wurde in den Untersuchungsausschüssen der 7. und 8. Wahlperiode rechtswidrig behauptet, Beweisanträge unterlägen ausschließlich dem Mehrheitsprinzip. In der Folge wurden zahlreiche Beweisanträge der AfD-Fraktion abgelehnt, obwohl der Ausschuß bei entsprechender Antragstellung durch mindestens ein Fünftel seiner Mitglieder zur Annahme verpflichtet gewesen wäre. Zweifel an der Rechtslage konnten angesichts der Klarheit der Entscheidung nicht bestehen.
Dazu sagt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Thüringen:
»Die Geschäftsordnungskommission ist beim Thüringer Oberverwaltungsgericht angesiedelt und ihre Entscheidung läßt keinen Raum für Interpretationen: Auch Beweisanträge nach § 14 ThürUAG unterliegen dem Minderheitenschutz und damit sind Ausschüsse bei entsprechender Antragstellerzahl zur Zustimmung verpflichtet.
Wenn die Landtagsverwaltung diese Feststellung verschweigt und stattdessen Beweisanträge der AfD-Fraktion mit klar rechtswidriger Begründung über Jahre zurückweist, ist das kein Verwaltungsfehler, sondern ein gezielter Angriff auf die Rechte der Opposition. Wer den Untersuchungsausschuß, die wichtigste Kontrollinstanz des Parlaments, derart manipuliert, hat sich vom Gedanken parlamentarischer Demokratie verabschiedet.«
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(1/2) Höcke: AfD-Fraktion strengt wegen offensichtlich gegen Thüringer Verfassung gerichtete Amtsführung Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landtagsdirektor Hopfe an
Gegen die jahrelange Beschneidung der Oppositionsrechte in den Untersuchungsausschüssen des Thüringer Landtages strengt die AfD-Fraktion jetzt Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe an.
Gegen die jahrelange Beschneidung der Oppositionsrechte in den Untersuchungsausschüssen des Thüringer Landtages strengt die AfD-Fraktion jetzt Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe an.
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(2/2) Im konkreten Fall scheint die Landtagsverwaltung das Recht auf Beweiserhebung, das als Minderheitsrecht die parlamentarische Aufklärungsarbeit durch die Opposition in einem UA sicherstellen soll, der AfD-Fraktion über Jahre hinweg entzogen zu haben. Damit hat die Landtagsverwaltung nicht nur die parlamentarischen Rechte der AfD-Fraktion verletzt. Sie hat mit diesem schweren Eingriff gegen die Thüringer Verfassung verstoßen, die die parlamentarische Opposition und ihre Rechte auf Chancengleichheit in Art. 59 in Verfassungsrang hebt. Das den Fraktionen zustehende Recht auf Beweiserhebung in den UAs lässt sich ebenfalls aus der Verfassung ableiten (Beschluss 1025 E – 1/12).
Für die korrekten Abläufe der Verfahren im Thüringer Landtag trägt Landtagsdirektor Jörg Hopfe die Verantwortung.
Der Landtagsverwaltung gehört er seit 1991 an, er war von Anfang an dabei. Seit 2011 ist er stellvertretender Direktor, er kannte also den Beschluss. Als Landtagsdirektor trägt er seit 1. August 2019 aus Sicht der AfD-Fraktion allein die Verantwortung für das Hintertreiben der Oppositionsrechte. Aufgrund seiner weithin geschätzten Detailkenntnisse in Rechtsfragen, seines Dienstalters und seiner Position ist es schlicht nicht vorstellbar, dass er keine Kenntnis von dem so wichtigen Beschluss hatte.
Dazu sagt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: »Die AfD-Fraktion strengt jetzt Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jörg Hopfe an. Wenn er den Rechtsbruch in den Ausschüssen nicht kannte, dann ist er offensichtlich der falsche Mann für solch einen verantwortungsvollen Posten. Hat er den Beschluss des OVG hingegen arglistig verschwiegen und damit die AfD-Fraktion bewusst geschädigt, dann ist Hopfe aufgrund des Verstoßes gegen die ihm im besonderen Maße zukommende Neutralitätspflicht als Landtagsdirektor nicht mehr zu halten.«
AfD-Fraktion Thüringen 💙🇩🇪
Für die korrekten Abläufe der Verfahren im Thüringer Landtag trägt Landtagsdirektor Jörg Hopfe die Verantwortung.
Der Landtagsverwaltung gehört er seit 1991 an, er war von Anfang an dabei. Seit 2011 ist er stellvertretender Direktor, er kannte also den Beschluss. Als Landtagsdirektor trägt er seit 1. August 2019 aus Sicht der AfD-Fraktion allein die Verantwortung für das Hintertreiben der Oppositionsrechte. Aufgrund seiner weithin geschätzten Detailkenntnisse in Rechtsfragen, seines Dienstalters und seiner Position ist es schlicht nicht vorstellbar, dass er keine Kenntnis von dem so wichtigen Beschluss hatte.
Dazu sagt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: »Die AfD-Fraktion strengt jetzt Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jörg Hopfe an. Wenn er den Rechtsbruch in den Ausschüssen nicht kannte, dann ist er offensichtlich der falsche Mann für solch einen verantwortungsvollen Posten. Hat er den Beschluss des OVG hingegen arglistig verschwiegen und damit die AfD-Fraktion bewusst geschädigt, dann ist Hopfe aufgrund des Verstoßes gegen die ihm im besonderen Maße zukommende Neutralitätspflicht als Landtagsdirektor nicht mehr zu halten.«
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AfD-Fraktion Thüringen
Dies ist der offizielle Kanal der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
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Liebe Thüringer,
vom 18.-20. Juni findet die nächste Plenarsitzung des Thüringer Landtages statt. Wir thematisieren dabei unter anderem folgende Punkte:
🔹Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
🔹Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren
🔹 Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen
🔹 Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen
🔹 Thüringer Kleingartenwesen fördern, den Beitrag der Kleingärtner zum Natur- und Umweltschutz besser würdigen
Aktuelle Stunde: Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?
➡️ Seien Sie hier live dabei ab Mittwoch um 14 Uhr.
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vom 18.-20. Juni findet die nächste Plenarsitzung des Thüringer Landtages statt. Wir thematisieren dabei unter anderem folgende Punkte:
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🔹 Nein zu Eskalation und Kriegsbeteiligung: Thüringen muss im Sinne von Frieden und Diplomatie wirken und sich für die Wiedereinsetzung der Reichweitenbeschränkung deutscher Waffen in der Ukraine einsetzen
🔹 Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen
🔹 Thüringer Kleingartenwesen fördern, den Beitrag der Kleingärtner zum Natur- und Umweltschutz besser würdigen
Aktuelle Stunde: Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?
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17. Juni 1953: Was als Protest gegen Normerhöhungen begann, endete als nationaler Freiheitskampf gegen Diktatur und Fremdherrschaft. Der Protest wurde mit Waffengewalt niedergeschlagen und forderte einen hohen Blutzoll.
Wir dürfen niemals vergessen: Sind Ideologen einmal an der Macht, können sie sich nur mit Verboten und Gewalt halten. Der neue Totalitarismus kommt im bunten Gewand und zeigt schon seinen freiheitsfeindlichen Geist: Mit Sprachregelungen, Zensur, der Kriminalisierung von Kritikern — und mit der Forderung nach Verbot der Opposition.
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Wir dürfen niemals vergessen: Sind Ideologen einmal an der Macht, können sie sich nur mit Verboten und Gewalt halten. Der neue Totalitarismus kommt im bunten Gewand und zeigt schon seinen freiheitsfeindlichen Geist: Mit Sprachregelungen, Zensur, der Kriminalisierung von Kritikern — und mit der Forderung nach Verbot der Opposition.
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Am 17. Juni 1953 gingen in der DDR tausende Menschen auf die Straße – für bessere Lebensbedingungen, Mitbestimmung und Freiheit. Der sozialistische Staat reagierte mit Gewalt. Der Aufstand wurde blutig niedergeschlagen, dutzende Menschen verloren ihr Leben, viele wurden verhaftet oder verfolgt.
Aus diesem Anlass haben wir an der Gedenkstätte Andreasstraße einen Kranz niedergelegt und in einem Moment der Stille den Opfern des 17. Juni gedacht. Dieser Tag mahnt uns: Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss geschützt und verteidigt werden – damals wie heute.
AfD-Fraktion Thüringen 💙🇩🇪
Aus diesem Anlass haben wir an der Gedenkstätte Andreasstraße einen Kranz niedergelegt und in einem Moment der Stille den Opfern des 17. Juni gedacht. Dieser Tag mahnt uns: Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss geschützt und verteidigt werden – damals wie heute.
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Wir gedenken den 🎗Opfern des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953!
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Vorbereitung auf die heutige Plenarsitzung - hinter den Kulissen der Fraktion.
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