Diese Woche halte ich zwei Vorträge in Bayern.
4. März: Vortrag über die RKI-Protokolle und das Paul-Ehrlich-Institut in Nürnberg
5. März: Vortrag über die RKI-Protokolle in München
Alle Infos dazu: https://www.barucker.press/p/veranstaltungen-und-seminare-mit
4. März: Vortrag über die RKI-Protokolle und das Paul-Ehrlich-Institut in Nürnberg
5. März: Vortrag über die RKI-Protokolle in München
Alle Infos dazu: https://www.barucker.press/p/veranstaltungen-und-seminare-mit
www.barucker.press
Veranstaltungen und Seminare mit Bastian Barucker
Hier finden Sie eine Liste aller meiner anstehenden Seminare und Vorträge. Über die Links gelangen Sie zu den jeweiligen Seiten mit den Anmeldemöglichkeiten.
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"Der Krieg gegen den Iran und die „offizielle Reaktion in Politik und Medien“ zeigten „leider den erschreckenden Völkerrechtsnihilismus, der sich in der Gesellschaft breitgemacht hat“."
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0380
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Nach vielen Jahren mit Fotofallen-Schnappschüssen und Spurensichtungen hatte ich endlich die Freude, einen Wolf in freier Wildbahn zu sichten. Es war ein sehr aufregender Augenblick. Ich habe versucht auf Fotodistanz an ihn heranzukommen. Er war aber schnell verschwunden.
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«Stellen Sie Wissenschaft in Frage!»
Im Gespräch mit dem Mathematiker Dr. Rockenfeller geht es um die Validität des PCR-Tests, alarmierende Schätzungen zu den Impfnebenwirkungen nach mRNA-Injektionen sowie unangebrachte Wissenschaftsgläubigkeit.
Artikel und Video: https://www.barucker.press/p/corona-zahlen-rockenfeller
Produktionskosten: ca. 1700 €
Weitere Produktionen ermöglichen:
Bastian Barucker, GLS Bank, IBAN: DE02 4306 0967 1115 7847 01, BIC: GENODEM1GLS, Betreff: Schenkung
PayPal: info@bastian-barucker.de
Im Gespräch mit dem Mathematiker Dr. Rockenfeller geht es um die Validität des PCR-Tests, alarmierende Schätzungen zu den Impfnebenwirkungen nach mRNA-Injektionen sowie unangebrachte Wissenschaftsgläubigkeit.
Artikel und Video: https://www.barucker.press/p/corona-zahlen-rockenfeller
Produktionskosten: ca. 1700 €
Weitere Produktionen ermöglichen:
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Dr. Rockenfeller ist Mathematiker und forscht im Bereich Epidemiologie. Er hat die Originaldaten der Zulassungsstudie untersucht und dabei ein erstaunlich schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis für alle mRNA-Impfstoffe festgestellt. Gespräch in voller Länge: https://www.barucker.press/p/corona-zahlen-rockenfeller
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Der Mathematiker Dr. Rockenfeller hat die Anzahl der Todesfallverdachtsmeldungen bei herkömmlichen Impfungen mit denen bei Corona-Impfungen verglichen und dabei eine bis zu 30-fache Erhöhung ermittelt. Er erklärt auch, wie das Paul-Ehrlich-Instituts es schafft, das nicht als Alarmsignal zu erkennen.
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Ich habe mir die 48 Seiten lange Begründung des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen wegen eines Impfschadens nach einer Corona-«Impfung» durchgelesen. Als Laie komme ich zu dem Schluss, dass dieses Urteil unter anderem zeigt, dass das vermeintlich positive Risiko-Nutzen-Verhältnis, das bei Corona und bei Impfungen generell immer wieder wie ein Mantra wiederholt wird, von zentraler Bedeutung ist.
Mittlerweile ist klar, dass die Zulassungsstudien weder gezeigt haben, dass die mRNA-Impfungen Leben retten (Doshi), noch dass sie ein akzeptables Sicherheitsprofil aufwiesen. (eine schwere Nebenwirkung auf 800 Injektionen) (Doshi).
Diese vermeintliche Wirksamkeit beurteilen die zu 86 % von Pharmageldern finanzierten Gremien (PRAC und CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur auf Grundlage der Zulassungsdaten, die ursprünglich 75 Jahre lang unter Verschluss bleiben sollten.
Spannend ist auch, dass der BGH explizit mitteilt, dass amtliche Aussagen kein Sachverständigengutachten ersetzen und dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen amtlichen Auskünften zu erfolgen hat. Eine solche Auseinandersetzung mit den Äußerungen der RKI-Spitze fehlt in den Corona-Jahren fast vollständig.
Grundsätzlich ist eine radikale Transparenz im Bereich der Impfstoffzulassung erforderlich, um Wirksamkeitsanalysen durch unabhängige Fachleute ohne Interessenkonflikte zu ermöglichen.
Wie die praktische Umsetzung dieses Urteils aussieht und inwiefern der BGH hier nur den Schein einer funktionierenden Justiz wahren will, die die evidenzbefreite und totalitäre Coronapolitik fast vollumfänglich gedeckt hat, bleibt abzuwarten.
Auszüge: «Auch kann sich die Unvertretbarkeit - z.B. mangels Wirksamkeit eines Arzneimittels - aus dem Fehlen eines Nutzens ergeben. In diesem Fall würde jede zu einer nicht unerheblichen Gesundheitsverletzung führende Nebenwirkung ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis begründen.»
«Es sei lebensfremd anzunehmen, ein einzelner Sachverständiger könnte über weitere Quellen, eine größere Datengrundlage und umfangreicheres Wissen verfügen als die aus jeweils mindestens 27 Personen bestehenden Expertengremien»
«Sie habe auch nicht plausibel darlegen bzw. beweisen können, dass sie sich bei unterstellt fehlerfreier und umfassender Gebrauchsinformation nicht hätte impfen lassen.»
«Zwar stehe fest, dass die Klägerin drei Tage nach der Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten festgestellt habe, dass sie auf dem rechten Ohr ertaubt sei. Im rechten Ohr habe sich zudem ein Tinnitus entwickelt, die Klägerin habe eine Gangunsicherheit und ein Druckgefühl bis zum Auge verspürt sowie Taubheitsgefühle und Missempfindungen in und um das Ohr herum. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs seien diese Symptome grundsätzlich im Rahmen der Plausibilitätsprüfung zu berücksichtigen. Allerdings sei der Hörsturz von der HNO- und Poliklinik der Universitätsmedizin M. als idiopathisch, d.h. als ohne erkennbare Ursache eingetretener Hörsturz, diagnostiziert worden.»
«Besteht ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis, hätte bei entsprechender Kenntnis eine Zulassung nicht erteilt und das Arzneimittel nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Hierfür wird dem Unternehmer eine Gefährdungshaftung auferlegt. Dementsprechend soll der die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vorbereitende Auskunftsanspruch gegenüber dem Unternehmer bezüglich der vorgenannten Wirkungen und Erkenntnisse nach dem Willen des Gesetzgebers umfassend sein»
«Die Feststellung der Unvertretbarkeit setzt - wie ausgeführt - ein Gesamturteil über das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels voraus. Das abschließende Gesamturteil lautet nicht dahingehend, dass es einerseits einige (noch) vertretbare und andererseits eine oder mehrere nicht mehr vertretbare Nebenwirkungen gibt, sondern es lautet dahin, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels insgesamt entweder "vertretbar" oder "unvertretbar" ist.»
Mittlerweile ist klar, dass die Zulassungsstudien weder gezeigt haben, dass die mRNA-Impfungen Leben retten (Doshi), noch dass sie ein akzeptables Sicherheitsprofil aufwiesen. (eine schwere Nebenwirkung auf 800 Injektionen) (Doshi).
Diese vermeintliche Wirksamkeit beurteilen die zu 86 % von Pharmageldern finanzierten Gremien (PRAC und CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur auf Grundlage der Zulassungsdaten, die ursprünglich 75 Jahre lang unter Verschluss bleiben sollten.
Spannend ist auch, dass der BGH explizit mitteilt, dass amtliche Aussagen kein Sachverständigengutachten ersetzen und dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen amtlichen Auskünften zu erfolgen hat. Eine solche Auseinandersetzung mit den Äußerungen der RKI-Spitze fehlt in den Corona-Jahren fast vollständig.
Grundsätzlich ist eine radikale Transparenz im Bereich der Impfstoffzulassung erforderlich, um Wirksamkeitsanalysen durch unabhängige Fachleute ohne Interessenkonflikte zu ermöglichen.
Wie die praktische Umsetzung dieses Urteils aussieht und inwiefern der BGH hier nur den Schein einer funktionierenden Justiz wahren will, die die evidenzbefreite und totalitäre Coronapolitik fast vollumfänglich gedeckt hat, bleibt abzuwarten.
Auszüge: «Auch kann sich die Unvertretbarkeit - z.B. mangels Wirksamkeit eines Arzneimittels - aus dem Fehlen eines Nutzens ergeben. In diesem Fall würde jede zu einer nicht unerheblichen Gesundheitsverletzung führende Nebenwirkung ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis begründen.»
«Es sei lebensfremd anzunehmen, ein einzelner Sachverständiger könnte über weitere Quellen, eine größere Datengrundlage und umfangreicheres Wissen verfügen als die aus jeweils mindestens 27 Personen bestehenden Expertengremien»
«Sie habe auch nicht plausibel darlegen bzw. beweisen können, dass sie sich bei unterstellt fehlerfreier und umfassender Gebrauchsinformation nicht hätte impfen lassen.»
«Zwar stehe fest, dass die Klägerin drei Tage nach der Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten festgestellt habe, dass sie auf dem rechten Ohr ertaubt sei. Im rechten Ohr habe sich zudem ein Tinnitus entwickelt, die Klägerin habe eine Gangunsicherheit und ein Druckgefühl bis zum Auge verspürt sowie Taubheitsgefühle und Missempfindungen in und um das Ohr herum. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs seien diese Symptome grundsätzlich im Rahmen der Plausibilitätsprüfung zu berücksichtigen. Allerdings sei der Hörsturz von der HNO- und Poliklinik der Universitätsmedizin M. als idiopathisch, d.h. als ohne erkennbare Ursache eingetretener Hörsturz, diagnostiziert worden.»
«Besteht ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis, hätte bei entsprechender Kenntnis eine Zulassung nicht erteilt und das Arzneimittel nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Hierfür wird dem Unternehmer eine Gefährdungshaftung auferlegt. Dementsprechend soll der die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vorbereitende Auskunftsanspruch gegenüber dem Unternehmer bezüglich der vorgenannten Wirkungen und Erkenntnisse nach dem Willen des Gesetzgebers umfassend sein»
«Die Feststellung der Unvertretbarkeit setzt - wie ausgeführt - ein Gesamturteil über das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels voraus. Das abschließende Gesamturteil lautet nicht dahingehend, dass es einerseits einige (noch) vertretbare und andererseits eine oder mehrere nicht mehr vertretbare Nebenwirkungen gibt, sondern es lautet dahin, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels insgesamt entweder "vertretbar" oder "unvertretbar" ist.»
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«Das Gesetz knüpft damit die Gefährdungshaftung daran, dass der pharmazeutische Unternehmer ein Arzneimittel in Verkehr gebracht hat, das ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis (Unvertretbarkeit) aufweist - nach § 5 AMG ist es verboten, solche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen»
«Der pharmazeutische Unternehmer, der ein schadenstiftendes Arzneimittel in Verkehr gebracht hat, soll für die durch die Anwendung dieses Arzneimittels entstehenden Schäden unabhängig von einem Verschulden einstehen müssen"»
«Wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis nachträglich ungünstig wird oder der Versagungsgrund schon früher bestand und nachträglich bekannt wird, ist die Zulassung zu widerrufen»
«Von Rechtsfehlern beeinflusst ist auch der zweite Begründungsstrang, mit dem das Berufungsgericht - unabhängig von einer Feststellungswirkung der Zulassungsentscheidung - unter Verzicht auf die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens festgestellt hat, dass der Impfstoff der Beklagten ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist.»
«Die Verwertung einer amtlichen Auskunft als Sachverständigengutachten enthebt das Gericht zudem weder davon, im Rahmen der sich ihm darbietenden Möglichkeiten ein solches Gutachten auf seine logische und wissenschaftliche Begründung nachzuprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1965 - VIII ZR 271/63, NJW 1966, 502, 503, juris Rn. 21), noch davon, den Einwendungen der Parteien gegen diese Auskunft nachzugehen.»
«(b) Nach diesen Grundsätzen konnten die Bewertungen der Expertengremien, auf die das Berufungsgericht seine Überzeugung vom Vorliegen eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Impfstoffs gestützt hat, schon deshalb ein gerichtliches Sachverständigengutachten nicht ersetzen, weil sie auf dem jeweiligen Wissensstand zum Zeitpunkt der Erklärung, zuletzt also dem vom Oktober 2022, beruhten, für die Beurteilung des Berufungsgerichts aber der Wissensstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im August 2024 maßgeblich war. Bei einem derartigen zeitlichen Abstand kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Bezug auf die Einschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses nicht verändert haben. Daher waren die vom Berufungsgericht herangezogenen Bewertungen trotz der zweifellos vorhandenen besonderen Fachkompetenz der sie abgebenden Stellen ungeeignet, die in Rede stehende Beweisfrage (Nutzen-Risiko-Verhältnis nach aktuellem Stand wissenschaftlicher Erkenntnis) vollständig zu beantworten und dem Berufungsgericht insoweit die notwendige Sachkunde zu vermitteln.»
«Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AMG vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht worden ist»
«Die Klägerin hat vorgebracht, die Empfehlung der STIKO vom 1. April 2021, wonach nur noch Personen über 60 Jahren mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft werden sollten, wäre bereits bei Inverkehrbringen des Impfstoffs erfolgt, wenn die Fach- und Gebrauchsinformation zu diesem Zeitpunkt dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen hätte. Sie wäre in diesem Fall nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft worden, weil anzunehmen sei, dass ein Arzt der Empfehlung der STIKO gefolgt wäre. Das Berufungsgericht hat dies als wahr unterstellt, aber für nicht ausreichend zur Darlegung des Kausalzusammenhangs gehalten, weil zwingende Voraussetzung dafür, dass der Arzt die Klägerin bei korrekter Information nicht geimpft hätte, sei, dass er die Fach- und/oder Gebrauchsinformation vor der Impfung selbst zur Kenntnis genommen habe. Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.»
https://bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2024/VI_ZR_335-24.pdf;jsessionid=94E8D8FB5EC257CE2D53DE14C7F3312C.internet962?__blob=publicationFile&v=5
«Der pharmazeutische Unternehmer, der ein schadenstiftendes Arzneimittel in Verkehr gebracht hat, soll für die durch die Anwendung dieses Arzneimittels entstehenden Schäden unabhängig von einem Verschulden einstehen müssen"»
«Wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis nachträglich ungünstig wird oder der Versagungsgrund schon früher bestand und nachträglich bekannt wird, ist die Zulassung zu widerrufen»
«Von Rechtsfehlern beeinflusst ist auch der zweite Begründungsstrang, mit dem das Berufungsgericht - unabhängig von einer Feststellungswirkung der Zulassungsentscheidung - unter Verzicht auf die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens festgestellt hat, dass der Impfstoff der Beklagten ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist.»
«Die Verwertung einer amtlichen Auskunft als Sachverständigengutachten enthebt das Gericht zudem weder davon, im Rahmen der sich ihm darbietenden Möglichkeiten ein solches Gutachten auf seine logische und wissenschaftliche Begründung nachzuprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1965 - VIII ZR 271/63, NJW 1966, 502, 503, juris Rn. 21), noch davon, den Einwendungen der Parteien gegen diese Auskunft nachzugehen.»
«(b) Nach diesen Grundsätzen konnten die Bewertungen der Expertengremien, auf die das Berufungsgericht seine Überzeugung vom Vorliegen eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Impfstoffs gestützt hat, schon deshalb ein gerichtliches Sachverständigengutachten nicht ersetzen, weil sie auf dem jeweiligen Wissensstand zum Zeitpunkt der Erklärung, zuletzt also dem vom Oktober 2022, beruhten, für die Beurteilung des Berufungsgerichts aber der Wissensstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im August 2024 maßgeblich war. Bei einem derartigen zeitlichen Abstand kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Bezug auf die Einschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses nicht verändert haben. Daher waren die vom Berufungsgericht herangezogenen Bewertungen trotz der zweifellos vorhandenen besonderen Fachkompetenz der sie abgebenden Stellen ungeeignet, die in Rede stehende Beweisfrage (Nutzen-Risiko-Verhältnis nach aktuellem Stand wissenschaftlicher Erkenntnis) vollständig zu beantworten und dem Berufungsgericht insoweit die notwendige Sachkunde zu vermitteln.»
«Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AMG vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht worden ist»
«Die Klägerin hat vorgebracht, die Empfehlung der STIKO vom 1. April 2021, wonach nur noch Personen über 60 Jahren mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft werden sollten, wäre bereits bei Inverkehrbringen des Impfstoffs erfolgt, wenn die Fach- und Gebrauchsinformation zu diesem Zeitpunkt dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen hätte. Sie wäre in diesem Fall nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft worden, weil anzunehmen sei, dass ein Arzt der Empfehlung der STIKO gefolgt wäre. Das Berufungsgericht hat dies als wahr unterstellt, aber für nicht ausreichend zur Darlegung des Kausalzusammenhangs gehalten, weil zwingende Voraussetzung dafür, dass der Arzt die Klägerin bei korrekter Information nicht geimpft hätte, sei, dass er die Fach- und/oder Gebrauchsinformation vor der Impfung selbst zur Kenntnis genommen habe. Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.»
https://bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2024/VI_ZR_335-24.pdf;jsessionid=94E8D8FB5EC257CE2D53DE14C7F3312C.internet962?__blob=publicationFile&v=5
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Das Entstehen eines globalen ideologischen Machtsystems
Endlich auf Deutsch: Der politische Satiriker CJ Hopkins beschreibt auf brillante Weise das Entstehen eines globalen ideologischen Machtsystems. Seine Analyse geht weit über das übliche tagespolitische Geschehen hinaus und ermöglicht eine Vogelperspektive auf eine sich im Entstehen befindende globale Form des Totalitarismus.
Video, Artikel und Podcast: https://www.barucker.press/p/cjhopkins-interview-totalitarismus
Endlich auf Deutsch: Der politische Satiriker CJ Hopkins beschreibt auf brillante Weise das Entstehen eines globalen ideologischen Machtsystems. Seine Analyse geht weit über das übliche tagespolitische Geschehen hinaus und ermöglicht eine Vogelperspektive auf eine sich im Entstehen befindende globale Form des Totalitarismus.
Video, Artikel und Podcast: https://www.barucker.press/p/cjhopkins-interview-totalitarismus
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Ende März findet in Lahnstein ein toller Kongress statt, bei dem ich einen Vortrag zur Aufarbeitung der Coronapolitik halten werde. In den Corona-Jahren wurde die Würde von Millionen Menschen ohne medizinische Gründe angetastet. Dieser historische Übergriff der Politik muss aufgearbeitet werden. https://gesundheitsberater.de/events/ggb-gesundheitstage-im-fruehjahr-2026/
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Unser Dörfer-Netzwerk im Lassaner Winkel benötigt finanzielle Unterstützung, um unseren neuen Bioladen und Gemeinschaftsraum zu errichten. Unterstützt gerne unsere Dorfinitiative: https://youtu.be/XePEDhlx77s?si=Q70t3XOSQewPB3vc
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Wir bauen die WinkelWabe - hilf uns dabei!
Wir bauen die WinkelWabe: ein Gemeinschaftshaus für den Lassaner Winkel. Es wird eine neue Heimat für den Dorfladen und ein ganzjährig nutzbarer Raum für Begegnung, Initiativen und gelebtes Miteinander. Mithilfe unserer Crowdfunding-Kampagne kannst du uns…
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Der politische Satiriker CJ Hopkins beschreibt im Interview mit mir das Bestreben des globalen Kapitalismus, sich alles einzuverleiben. Staaten, die sich dem widersetzen, müssen um jeden Preis integriert werden. Totalitäre Staaten sind willkommen, sofern sie sich gut in das System integrieren lassen.
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Der Leiter des Nationalen Zentrums für Terrorismusbekämpfung der Vereinigten Staaten, Joseph Kent, tritt wegen des Krieges der USA und Israels gegen den Iran zurück: „Ich kann den andauernden Krieg gegen den Iran nicht guten Gewissens unterstützen. Der Iran stellte keine unmittelbare Bedrohung für unser Land dar, und es ist offensichtlich, dass wir diesen Krieg aufgrund des Drucks seitens Israels und seiner mächtigen Lobby begonnen haben,“ Quelle: https://www.jpost.com/american-politics/article-890283
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Die Webseite meiner Wildnisschule Waldkauz wurde überarbeitet und erstrahlt nun in neuem Glanz. Alle, die sich dieses Jahr noch Zeit für mehr Naturverbundenheit und Gemeinschaft nehmen möchten, sind herzlich willkommen. Natur verbindet! https://wildnisschule-waldkauz.de
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Dies ist der Mittelpunkt des Kreises einer Gruppe mutiger Menschen, die heute mit der Jahresgruppe „Gemeinsam wachsen” beginnen. Vier Wochenenden lang werden die Teilnehmer mit Gefühls- und Körperarbeit begleitet, um den eigenen Schatten zu integrieren. Fernab von der Abarbeitung und Verantwortlichmachung „der anderen” geht es in diesem Jahr darum, sich selbst als hauptverantwortlich für die eigene Realität zu begreifen. Die vielen Auslöser im Außen sind meist Spiegel unbewusster innerer Anteile. Diese zu erkennen und durchzufühlen, ermöglicht Wachstum, Nähe, Bewusstheit und Authentizität. Es wird eine bewegende, gemeinsame Reise.
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Trotz fehlender medizinischer Notwendigkeit und entgegen der Empfehlung von Fachverbänden drängte die Politik darauf, Kinder gegen Corona zu impfen. Eine aktuelle Studie bestätigt nun den fehlenden Nutzen und das immense Risiko dieser Impfkampagne. https://www.barucker.press/p/keine-wirkssamkeit-mrna-kinder-corona
www.barucker.press
Studie findet keine Wirksamkeit, aber Risikosignale der Corona-Impfung bei Kindern.
Die Verabreichung der neuartigen und wenig erprobten mRNA-Impfstoffe an Kinder während der Corona-Pandemie war von Anfang an höchst umstritten.
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Am Freitag, dem 27. März 2026, bin ich zum ersten Mal in Frankfurt am Main. Ich werde einen Vortrag über die Aufarbeitung der Corona-Politik und die geleakten Protokolle des Robert-Koch-Instituts halten. Herzliche Einladung. https://nachdenken-in-frankfurt.de/mc-events/bastian-barucker-corona-protokolle/
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