BGL steht auf! INFOKANAL
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Der öffentliche Infokanal von BGL steht auf! Jeder Admin hat hier die Möglichkeit Informationen & Meinungen zu teilen, die aber nicht zwingend der der Anderen entsprechen muss. Wir leben Freiheit.

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... wer findet, das ist zu schön um wahr zu sein, hat leider recht. Aber: Habt ihr beim Lesen gespürt, wie sich alles in euch ausdehnt, weit und froh wird, ihr tief durchatmet? 😄 Behaltet dieses Gefühl!!
Und hier der Link zum Originaltext: https://gnueheudunge.ch/?p=3030
Wieder was gelernt 👍 Danke, Ralf Ludwig!
Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (Markus Haintz)
https://t.me/Widerstandswissen/4

💥💥TEILEN❗️Meine rechtliche Einschätzung zum obigen Video zum (vermeintlich richtigen) Verhalten auf Demonstrationen.💥💥

Zwar mag sich das Video auf Österreich beziehen, dass macht aber keinen Unterschied. Sich Einhaken stellt bei polizeilichen Maßnahmen gegen Personen innerhalb der Kette nach der Praxis der deutschen Gerichte aller Voraussicht nach einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dar, § 113 Strafgesetzbuch.

Gewonnen ist durch eine solche Aktion gar nichts, es trägt auch nicht zur Deeskalation bei. Ich gehe davon aus, dass solche Videos gezielt von unseren Gegnern gestreut werden, um Gewalt oder rechtswidriges Verhalten zu provozieren, um es dann uns in die Schuhe zu schieben, um dann weitere Maßnahmen gegen unsere Bewegung zu rechtfertigen.

Straffrei (und aus Sicht der Demonstranten hundertmal effektiver) ist dagegen, rein passiver Widerstand, so zum Beispiel, dass sich hinwerfen (oder hinsetzen) bevor der Amtsträger zugreift (OLG Hamm, Fischer, Kommentar Strafgesetzbuch § 113 Rn. 25). Aus Sicht der Demonstranten hat dies den großen Vorteil, dass eine große Anzahl von Polizeikräften gebunden wird. Das ist passiver und effektiver Widerstand.

Ich war ja schon zigfach (jeweils rechtswidrig) innerhalb von polizeilichen Maßnahmen, noch nie wurde mir gegenüber (Friederike am 25.10.2020 in Berlin ist ein anderes Thema) unangemessene Gewalt oder überhaupt Gewalt ausgeübt.

Warum? Weil ich weiß, wie ich mich gegenüber der Polizei zu verhalten habe, auch wenn die Maßnahmen grob rechtswidrig waren. Der Staat kann uns nicht alle festnehmen oder wegsperren, je ruhiger, besonnener und passiver man hier auftritt, desto effektiver.

Jede falsche Bewegung in der falschen Situation provoziert Eskalation, das schadet uns, auch weil die Polizei dann zwischen die Fronten gerät. Das nützt wiederum unseren Gegnern.

Wenn die Staatsmacht bei einer rechtswidrig aufgelösten Demonstration, beispielsweise am 01.08.2020, erst mal 10.000 Menschen wegtragen muss, dann bricht diese Polizeitaktik aufgrund von fehlendem Personal sehr schnell zusammen.

Letztlich ist es die Entscheidung eines jeden einzelnen, wie er/sie sich verhält. Wer sitzt eskaliert nicht, das ist nicht feige, das ist schlau und effektiv.
________
Markus Haintz

https://t.me/Haintz

Art 20 GG
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

Mahatma Gandhi
Pazifist, Widerstandskämpfer und Rechtsanwalt
Moin und Hallo Kai,

Derzeit dringt häufig die Polizei in Wohnungen ein und löst Zusammenkünfte auf.

Ein Lösungsansatz:

Die Eingeladenen bekommen vom Mieter einen Untermietvertrag.
Damit ist man aus einem Haushalt.
Ein Haushalt kann aus mehr als 5 Personen bestehen.
Eine Meldefrist beim Einwohnermeldeamt beträgt 14 Tage.
Man muss also noch nicht gemeldet sein.
Die Zusammenkunft ist dann die Einzugsparty ;-)

Diese Lösung kann auch auf andere Zusammenkünfte ausgeweitet werden.

Ich habe dies bei meinem Anwalt erfragt (AFA) und bestätigt bekommen.

Kannst Du diese Idee über Deinen Kanal verbreiten?

Vielen herzlichen Dank für Deine unermüdliche Arbeit in dieser Zeit.

Viele Grüße aus Hamburg von Stefan B
Media is too big
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WELTWEITE GROSSDEMO – 20.03.2021 KASSEL – SEI DABEI!

Busticket kostet nur 42 Euro.
Unabhängig davon wo du zusteigst.

Hier die bisher geplanten Haltestellen:

START 3:00 Uhr
1) Raum Freilassing
2) Raum Piding/Reichenhall
3) Raum Traunstein
4) Raum München

WIE BUCHEN?
-> https://www.bluewhitetours.de/reiseprogramm/demofahrt-kassel-sonderfahrten/
Bestelle dein(e) Ticket(s). Du erhältst daraufhin eine Eingangsbestätigung & separat die Kontodaten. Überweise das Geld wie angegeben an das Busunternehmen. Nach Geldeingang erhältst du die BUCHUNGSBESTÄTIGUNG. Bitte checke auch den Spamordner!

GANZ WICHTIG!
Wenn du die BUCHUNGSBESTÄTIGUNG erhalten hast, schicke uns diese per eMail mit deinem kompletten Namen, deiner Handynummer und deinem gewünschten der 4 Abfahrtorte an demofahrt@bglstehtauf.de

Du wirst spätestens einen Tag zuvor (19.03. bis 14 Uhr)
genau über den genauen Abfahrtort und die Uhrzeit von uns informiert! DARUM NICHT VERGESSEN UNS ZU SCHREIBEN!

Dein BGL steht auf! Orga-Team
Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Marion Muddemann)
Das Amtsgericht Ludwigsburg bezeichnet als ein weiteres Gericht die Corona-Maßnahmen als verfassungswidrig. ‼️

Sehr lesenswertes Urteil des AG Ludwigsburg vom 29.01.2021 (Az. 7 Owi 170 Js 112950/20).

Das Gericht stellt fest, dass
„§ 28 Abs. 1 S. 1 IfSG i.V.m. § 32 IfSG stellt bereits keine taugliche Ermächtigungsgrundlage dar (a), ferner verstößt die Regelung im Verordnungswege gegen den Parlamentsvorbehalt (b), überschreitet ohnehin den Gestaltungsspielraum der Exekutive (c) und verstößt insoweit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, als durch die in schneller Folge vorgenommenen Änderungen der CoronaVO ein verlässlicher und stabiler Ordnungsrahmen für den Bürger nicht mehr gegeben ist (d)...

Mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr (s.o.) hat dies jedoch nichts mehr gemein. Gefahrenprognose und Adressatenauswahl werden derart pauschaliert, dass die Inanspruchnahme eines konkreten Störers zur Bekämpfung einer konkreten Infektionsgefahr an einem abgrenzbaren Ort gänzlich zu Gunsten einer allgemeingültigen und vollkommen abstrakten Einschätzung aufgegeben werden (so auch AG Dortmund, Urteil vom 2. November 2020 - 733 OWi 127 Js 75/20 - 64/20 - juris). § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG wird hier- durch zu einer „Ermächtigung für alles und jedes“ (kritisch hierzu Volkmann, NJW 20, 3153 ff. (3156)).“

https://drive.google.com/file/d/1zLMZ58dDzf1Zm0IW5Uf61L1npr_YI-_3/view?usp=drivesdk

@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen:
Spendenkonto: https.//paypal.me/pools/c/8wmEV8wvvg
Großdemo in Kassel am 20.03.2021
#wirwerdenALLEdasein

In diesem kurzen Interview erfahrt ihr alles wichtige zur Großdemo direkt von den sympathischen Veranstaltern.
Wir werden da sein. Du auch?

https://www.kinder-und-corona-kongress.de/interviews/grossdemo-kassel/
Media is too big
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Hier noch ein Video von den Leuten aus Kassel.
TG-Kanal
@freiebuergerkassel
Forwarded from Gunnar Kaiser
§ 225 StGB

Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

1.
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,

2.
seinem Hausstand angehört,

3.
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder

4.
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1.
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder

2.
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.