Forwarded from Neuzeit Nachrichten💥
🤬😞 Paul-Ehrlich-Institut packt aus: Offiziell 9 tote und 1.208 geschädigte Kinder nach Impfung
Um diese Meldung korrekt einordnen zu können, ist zunächst ein Umstand wichtig: Es wurden bei herkömmlichen Medikamenten nur zwischen 1-10 Prozent der unerwünschten Nebenwirkungen gemeldet. Bei Corona-Impfungen ist die Quote eher im unteren Bereich anzusiedeln. Dementsprechend kann man sich die gigantischen Dunkelziffern ausmalen. Und: Bereits eine staatlich angeordnete Tötung durch experimentelle Medikamente ist im Prinzip eine Art von Mord.
Am 9. Juni berichtete ein Medium, auf das man sich aufgrund aktueller mutmaßlich verfassungs- und menschenrechtwidriger EU-Richtlinien nicht direkt beziehen darf, eine Sensationsmeldung. Das Paul-Ehrlich-Institut soll den Journalistenkollegen die bisher geheim gehaltenen Zahlen zu den Meldungen unerwünschter Nebenwirkungen nach Covid-19-„Impfungen“ bekannt gegeben haben.
Die Fragen der Journalistenkollegen wurden lange Monate nicht beantwortet – jetzt hatten sie wohl „Glück“. Die genannten Zahlen von 1.000 geschädigten Kindern, darunter 9 verstorbene Minderjährige, beziehen sich auf das Jahr 2021 und das erste Quartal 2022.
Offiziell, also basierend auf den erfassten Meldungen, ohne die Untererfassung zu berücksichtigen, gibt es in Deutschland 0,06 Prozent schwere Nebenwirkungen bei den Covid-19-„Impfungen“. Es handelt sich nach Definition des PEI um tödliche oder lebensbedrohliche medizinische Fälle, die eine stationäre Behandlung erfordern, zu Behinderung, schwerer Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen. Kongenitale Defekte sind schwere Schädigungen bei Ungeborenen.
2.810 gemeldete Tote bis Ende März 2022
⚠️ Insgesamt wurden beim PEI 2.810 Todesfälle in zeitlicher Nähe zur Impfung, bei denen ein Verdacht auf Zusammenhang besteht, gemeldet.
Basiert auch nur einer dieser Todesfälle auf einer staatlichen Anordnung und nicht nur auf „gutem Glauben“, dann wird man über staatlich angeordnete Tötungen und damit verbundene strafrechtliche Konsequenzen reden müssen.
👉 https://report24.news/paul-ehrlich-institut-packt-aus-offiziell-9-tote-und-1-208-geschaedigte-kinder-nach-impfung/
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➡️ t.me/NeuzeitNachrichten
Um diese Meldung korrekt einordnen zu können, ist zunächst ein Umstand wichtig: Es wurden bei herkömmlichen Medikamenten nur zwischen 1-10 Prozent der unerwünschten Nebenwirkungen gemeldet. Bei Corona-Impfungen ist die Quote eher im unteren Bereich anzusiedeln. Dementsprechend kann man sich die gigantischen Dunkelziffern ausmalen. Und: Bereits eine staatlich angeordnete Tötung durch experimentelle Medikamente ist im Prinzip eine Art von Mord.
Am 9. Juni berichtete ein Medium, auf das man sich aufgrund aktueller mutmaßlich verfassungs- und menschenrechtwidriger EU-Richtlinien nicht direkt beziehen darf, eine Sensationsmeldung. Das Paul-Ehrlich-Institut soll den Journalistenkollegen die bisher geheim gehaltenen Zahlen zu den Meldungen unerwünschter Nebenwirkungen nach Covid-19-„Impfungen“ bekannt gegeben haben.
Die Fragen der Journalistenkollegen wurden lange Monate nicht beantwortet – jetzt hatten sie wohl „Glück“. Die genannten Zahlen von 1.000 geschädigten Kindern, darunter 9 verstorbene Minderjährige, beziehen sich auf das Jahr 2021 und das erste Quartal 2022.
Offiziell, also basierend auf den erfassten Meldungen, ohne die Untererfassung zu berücksichtigen, gibt es in Deutschland 0,06 Prozent schwere Nebenwirkungen bei den Covid-19-„Impfungen“. Es handelt sich nach Definition des PEI um tödliche oder lebensbedrohliche medizinische Fälle, die eine stationäre Behandlung erfordern, zu Behinderung, schwerer Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen. Kongenitale Defekte sind schwere Schädigungen bei Ungeborenen.
2.810 gemeldete Tote bis Ende März 2022
⚠️ Insgesamt wurden beim PEI 2.810 Todesfälle in zeitlicher Nähe zur Impfung, bei denen ein Verdacht auf Zusammenhang besteht, gemeldet.
Basiert auch nur einer dieser Todesfälle auf einer staatlichen Anordnung und nicht nur auf „gutem Glauben“, dann wird man über staatlich angeordnete Tötungen und damit verbundene strafrechtliche Konsequenzen reden müssen.
👉 https://report24.news/paul-ehrlich-institut-packt-aus-offiziell-9-tote-und-1-208-geschaedigte-kinder-nach-impfung/
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Forwarded from Soldaten für das Grundgesetz
Aktenzeichen: BVerwG 1 WB 2.22
⚖️ Am Mittwoch und Donnerstag, den 06.07.22 sowie 07.06.22, wird öffentlich über die
💉
IMPFPFLICHT FÜR SOLDATEN 3⃣
💉
verhandelt.
🌍 Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
🌐 Anmeldung für die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung:
➡️Für Mittwoch, 06.07.22:
https://www.bverwg.de/kontakt?t=06.07.2022&az=BVerwG%201%20WB%202.22#teilnahme-an-einer-m%C3%BCndlichen-verhandlung
➡️Für Donnerstag, 07.07.22:
https://www.bverwg.de/kontakt/?t=07.07.2022&az=BVerwG%201%20WB%202.22#teilnahme-an-einer-m%C3%BCndlichen-verhandlung
⚖️ Am Mittwoch und Donnerstag, den 06.07.22 sowie 07.06.22, wird öffentlich über die
💉
IMPFPFLICHT FÜR SOLDATEN 3⃣
💉
verhandelt.
🌍 Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
🌐 Anmeldung für die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung:
➡️Für Mittwoch, 06.07.22:
https://www.bverwg.de/kontakt?t=06.07.2022&az=BVerwG%201%20WB%202.22#teilnahme-an-einer-m%C3%BCndlichen-verhandlung
➡️Für Donnerstag, 07.07.22:
https://www.bverwg.de/kontakt/?t=07.07.2022&az=BVerwG%201%20WB%202.22#teilnahme-an-einer-m%C3%BCndlichen-verhandlung
Forwarded from Songül Schlürscheid #werdelaut (Songül Sunny)
Justiz-Hammer: Drohbescheide des Gesundheitsamts an ungeimpfte Pfleger „rechtswidrig“
15.06.2022
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine bundesweit bedeutsame Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Demnach ist die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen. FOCUS Online erklärt, was die Richter bemängelten und welche Folgen der Beschluss hat.
Zitate aus dem Artikel:
Die detaillierte Begründung lässt aufhorchen: „Die in dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Anordnung zur Vorlage eines Impfnachweises ... ist offensichtlich rechtswidrig“, so das Gericht. Denn das Gesundheitsamt hätte die Einsicht in die Impfstatus-Unterlagen „nicht in der Form eines Verwaltungsaktes“ anordnen dürfen. Zitat aus dem Beschluss: „Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes setzt neben der inhaltlichen Rechtmäßigkeit insbesondere voraus, dass die Behörde in der Handlungsform eines Verwaltungsakts vorgehen darf.“
Impfpflicht für Pfleger kein Zwang, sondern „indirekter Druck“
In diesem Zusammenhang verweist das Gericht mit Sitz in Schleswig auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Demnach hat der Gesetzgeber den Gesundheitsämtern überlassen, ob sie ungeimpften Pflegern, Krankenschwestern und Ärzten das Betreten oder die Arbeit in ihren Einrichtungen untersagt. Dabei handele es sich immer um „Ermessensentscheidungen“.
Dieses Regelungsgefüge spreche dafür, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht „keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht, keinen Impfzwang, statuiert“, so das Gericht. Stattdessen solle durch die Androhung von beruflichen Nachteilen für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen lediglich ein „indirekter Impfdruck“ erzeugt werden.
Gerichtssprecherin: Beschluss „bundesweit von Bedeutung“
„Der Beschluss betrifft eine Frage der Auslegung des Bundesrechts und ist insoweit auch bundesweit von Bedeutung“
Zwar gelte der Beschluss „grundsätzlich nur für den Einzelfall“. Allerdings könnten sich andere Betroffene gegenüber dem Gesundheitsamt „auf die Rechtsprechung berufen“. Wenn die Behörde dennoch nicht einlenke, könnten die Betroffenen „selbst einen Antrag bei Gericht stellen“
„Der Gerichtsbeschluss bedeutet, dass die Briefe und Bußgeldandrohungen der Gesundheitsämter rechtswidrig sind. Kein Mitarbeiter im Gesundheitswesen muss aktuell Angst vor dem angedrohten Bußgeld haben – zumindest dann nicht, wenn andere Gerichte das genauso sehen.”
https://focus.de/politik/deutschland/justiz-hammer-drohbescheide-des-gesundheitsamts-an-ungeimpfte-pfleger-rechtswidrig_id_107967975.html
#Gerichtsurteil #Hanning #SchleswigHolstein #Gesundheitsamt #einrichtungsbezogeneImpfpflicht #Rechtswidrig
15.06.2022
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine bundesweit bedeutsame Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Demnach ist die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen. FOCUS Online erklärt, was die Richter bemängelten und welche Folgen der Beschluss hat.
Zitate aus dem Artikel:
Die detaillierte Begründung lässt aufhorchen: „Die in dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Anordnung zur Vorlage eines Impfnachweises ... ist offensichtlich rechtswidrig“, so das Gericht. Denn das Gesundheitsamt hätte die Einsicht in die Impfstatus-Unterlagen „nicht in der Form eines Verwaltungsaktes“ anordnen dürfen. Zitat aus dem Beschluss: „Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes setzt neben der inhaltlichen Rechtmäßigkeit insbesondere voraus, dass die Behörde in der Handlungsform eines Verwaltungsakts vorgehen darf.“
Impfpflicht für Pfleger kein Zwang, sondern „indirekter Druck“
In diesem Zusammenhang verweist das Gericht mit Sitz in Schleswig auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Demnach hat der Gesetzgeber den Gesundheitsämtern überlassen, ob sie ungeimpften Pflegern, Krankenschwestern und Ärzten das Betreten oder die Arbeit in ihren Einrichtungen untersagt. Dabei handele es sich immer um „Ermessensentscheidungen“.
Dieses Regelungsgefüge spreche dafür, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht „keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht, keinen Impfzwang, statuiert“, so das Gericht. Stattdessen solle durch die Androhung von beruflichen Nachteilen für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen lediglich ein „indirekter Impfdruck“ erzeugt werden.
Gerichtssprecherin: Beschluss „bundesweit von Bedeutung“
„Der Beschluss betrifft eine Frage der Auslegung des Bundesrechts und ist insoweit auch bundesweit von Bedeutung“
Zwar gelte der Beschluss „grundsätzlich nur für den Einzelfall“. Allerdings könnten sich andere Betroffene gegenüber dem Gesundheitsamt „auf die Rechtsprechung berufen“. Wenn die Behörde dennoch nicht einlenke, könnten die Betroffenen „selbst einen Antrag bei Gericht stellen“
„Der Gerichtsbeschluss bedeutet, dass die Briefe und Bußgeldandrohungen der Gesundheitsämter rechtswidrig sind. Kein Mitarbeiter im Gesundheitswesen muss aktuell Angst vor dem angedrohten Bußgeld haben – zumindest dann nicht, wenn andere Gerichte das genauso sehen.”
https://focus.de/politik/deutschland/justiz-hammer-drohbescheide-des-gesundheitsamts-an-ungeimpfte-pfleger-rechtswidrig_id_107967975.html
#Gerichtsurteil #Hanning #SchleswigHolstein #Gesundheitsamt #einrichtungsbezogeneImpfpflicht #Rechtswidrig
www.focus.de
Drohbescheide von Gesundheitsämtern an ungeimpfte Pfleger „rechtswidrig“
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine bundesweit bedeutsame Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Demnach ist das bisherige Vorgehen der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise…
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Forwarded from Bayern Steht Zusammen - INFO-Kanal
Wow, Bericht über V-Aids im Focus (wenn auch nur über das Presseportal und somit nicht direkt von Focus erstellt)
https://www.focus.de/presseportal/was-ist-v-aids-nach-einer-impfung-wie-wird-v-aids-diagnostiziert_id_107968934.html
https://www.focus.de/presseportal/was-ist-v-aids-nach-einer-impfung-wie-wird-v-aids-diagnostiziert_id_107968934.html
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Forwarded from Peggy J. Galic´ Kanal 🟢🔵🔴🟡 Bezirksrätin in Oberbayern (❌Peggy Galic' 🟢🔵🔴🟡KV Rosenheim)
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Kommt und unterstützt uns
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Forwarded from ❌Peggy Galic' 🟢🔵🔴🟡KV Rosenheim
So am Sonntag ist es wieder soweit.
Wir treffen uns um 18 Uhr auf der Lorettowiese.
Dann geht es in die Herbststr.
Rechts Richtung Hl.Geist Str.
Küpferlingstraße
Rechts in die Schießstattstr.
Rechts auf die Prinzregentenstr
Links in die Leiblstr.
Rechts in die Schillerstraße
Doppelmayerstr.
Links in die Gabelsbergerstraße
Rechts Hifmillerstraße
Rechts in die Ebersbergerstraße
Und zurück zur Lorettowiese.
Wir freuen uns mit Euch gemeinsam Gesicht zu zeigen, gegen die immer noch ungerecht laufenden Maßnahmen, gegen eine Spaltung der Gesellschaft in ,,gut und böse,,.
Bringt Musik, Glocken und Trommeln mit.
Gehen wir für ein Miteinander und einen starken Zusammenhalt.
Wir sehen uns Sonntag, zahlreich! ☺️
Eure Vroni und Eure Peggy
Wir treffen uns um 18 Uhr auf der Lorettowiese.
Dann geht es in die Herbststr.
Rechts Richtung Hl.Geist Str.
Küpferlingstraße
Rechts in die Schießstattstr.
Rechts auf die Prinzregentenstr
Links in die Leiblstr.
Rechts in die Schillerstraße
Doppelmayerstr.
Links in die Gabelsbergerstraße
Rechts Hifmillerstraße
Rechts in die Ebersbergerstraße
Und zurück zur Lorettowiese.
Wir freuen uns mit Euch gemeinsam Gesicht zu zeigen, gegen die immer noch ungerecht laufenden Maßnahmen, gegen eine Spaltung der Gesellschaft in ,,gut und böse,,.
Bringt Musik, Glocken und Trommeln mit.
Gehen wir für ein Miteinander und einen starken Zusammenhalt.
Wir sehen uns Sonntag, zahlreich! ☺️
Eure Vroni und Eure Peggy
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Notfallplan Gas: Habeck ruft Alarmstufe aus | tagesschau.de https://www.tagesschau.de/wirtschaft/habeck-notfallplan-gas-101.html
tagesschau
Habeck ruft Alarmstufe aus
Wegen der angespannten Lage auf den Gasmärkten hat die Bundesregierung die zweite Eskalationsstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Wirtschaftsminister Habeck nannte den Schritt aufgrund der gefährdeten Versorgungslage "erforderlich".