https://youtu.be/MjPmwEvZOEU
VOLKSVERPETZER = VOLKSVERHETZER
Endlich hat das mal jemand mit sehr viel Humor aufgearbeitet was ich vor Ewigkeiten schon genauso feststellen musste...
VOLKSVERPETZER = VOLKSVERHETZER
Endlich hat das mal jemand mit sehr viel Humor aufgearbeitet was ich vor Ewigkeiten schon genauso feststellen musste...
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Die Zerstörung des HETZPORTALS Volksverpetzer
Hetze statt Faktencheck!!! Schauen wir uns doch heute mal die Methoden des "Faktcheckingportals" Volksverpetzer an. Hab noch nie so oft das Wort Nazi, Neonazi, Pandemieleugner und Verschwörungstheoretiker auf so wenig Zeilen verteilt gelesen.Nach tiefgehender…
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WELTWEITE GROSSDEMO – 20.03.2021 KASSEL – SEI DABEI!
Busticket kostet nur 42 Euro. Unabhängig davon wo du zusteigst.
Hier die bisher geplanten Haltestellen:
START 3:00 Uhr
1) Raum Freilassing
2) Raum Piding/Reichenhall
3) Raum Traunstein
4) Raum München
WIE BUCHEN?
-> https://www.bluewhitetours.de/reiseprogramm/demofahrt-kassel-sonderfahrten/
Bestelle dein(e) Ticket(s). Du erhältst daraufhin eine Eingangsbestätigung & separat die Kontodaten. Überweise das Geld wie angegeben an das Busunternehmen. Nach Geldeingang erhältst du die BUCHUNGSBESTÄTIGUNG. Bitte checke auch den Spamordner!
GANZ WICHTIG!
Wenn du die BUCHUNGSBESTÄTIGUNG erhalten hast, schicke uns diese per eMail mit deinem kompletten Namen, deiner Handynummer und deinem gewünschten der 4 Abfahrtorte an demofahrt@bglstehtauf.de
Du wirst spätestens einen Tag zuvor (19.03. bis 14 Uhr) genau über den genauen Abfahrtort und die Uhrzeit von uns informiert! DARUM NICHT VERGESSEN UNS ZU SCHREIBEN!
Dein BGL steht auf! Orga-Team
Busticket kostet nur 42 Euro. Unabhängig davon wo du zusteigst.
Hier die bisher geplanten Haltestellen:
START 3:00 Uhr
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2) Raum Piding/Reichenhall
3) Raum Traunstein
4) Raum München
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GANZ WICHTIG!
Wenn du die BUCHUNGSBESTÄTIGUNG erhalten hast, schicke uns diese per eMail mit deinem kompletten Namen, deiner Handynummer und deinem gewünschten der 4 Abfahrtorte an demofahrt@bglstehtauf.de
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Dein BGL steht auf! Orga-Team
Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Marion Muddemann)
Das Amtsgericht Ludwigsburg bezeichnet als ein weiteres Gericht die Corona-Maßnahmen als verfassungswidrig. ‼️
Sehr lesenswertes Urteil des AG Ludwigsburg vom 29.01.2021 (Az. 7 Owi 170 Js 112950/20).
Das Gericht stellt fest, dass
„§ 28 Abs. 1 S. 1 IfSG i.V.m. § 32 IfSG stellt bereits keine taugliche Ermächtigungsgrundlage dar (a), ferner verstößt die Regelung im Verordnungswege gegen den Parlamentsvorbehalt (b), überschreitet ohnehin den Gestaltungsspielraum der Exekutive (c) und verstößt insoweit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, als durch die in schneller Folge vorgenommenen Änderungen der CoronaVO ein verlässlicher und stabiler Ordnungsrahmen für den Bürger nicht mehr gegeben ist (d)...
Mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr (s.o.) hat dies jedoch nichts mehr gemein. Gefahrenprognose und Adressatenauswahl werden derart pauschaliert, dass die Inanspruchnahme eines konkreten Störers zur Bekämpfung einer konkreten Infektionsgefahr an einem abgrenzbaren Ort gänzlich zu Gunsten einer allgemeingültigen und vollkommen abstrakten Einschätzung aufgegeben werden (so auch AG Dortmund, Urteil vom 2. November 2020 - 733 OWi 127 Js 75/20 - 64/20 - juris). § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG wird hier- durch zu einer „Ermächtigung für alles und jedes“ (kritisch hierzu Volkmann, NJW 20, 3153 ff. (3156)).“
https://drive.google.com/file/d/1zLMZ58dDzf1Zm0IW5Uf61L1npr_YI-_3/view?usp=drivesdk
@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen:
Spendenkonto: https.//paypal.me/pools/c/8wmEV8wvvg
Sehr lesenswertes Urteil des AG Ludwigsburg vom 29.01.2021 (Az. 7 Owi 170 Js 112950/20).
Das Gericht stellt fest, dass
„§ 28 Abs. 1 S. 1 IfSG i.V.m. § 32 IfSG stellt bereits keine taugliche Ermächtigungsgrundlage dar (a), ferner verstößt die Regelung im Verordnungswege gegen den Parlamentsvorbehalt (b), überschreitet ohnehin den Gestaltungsspielraum der Exekutive (c) und verstößt insoweit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, als durch die in schneller Folge vorgenommenen Änderungen der CoronaVO ein verlässlicher und stabiler Ordnungsrahmen für den Bürger nicht mehr gegeben ist (d)...
Mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr (s.o.) hat dies jedoch nichts mehr gemein. Gefahrenprognose und Adressatenauswahl werden derart pauschaliert, dass die Inanspruchnahme eines konkreten Störers zur Bekämpfung einer konkreten Infektionsgefahr an einem abgrenzbaren Ort gänzlich zu Gunsten einer allgemeingültigen und vollkommen abstrakten Einschätzung aufgegeben werden (so auch AG Dortmund, Urteil vom 2. November 2020 - 733 OWi 127 Js 75/20 - 64/20 - juris). § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG wird hier- durch zu einer „Ermächtigung für alles und jedes“ (kritisch hierzu Volkmann, NJW 20, 3153 ff. (3156)).“
https://drive.google.com/file/d/1zLMZ58dDzf1Zm0IW5Uf61L1npr_YI-_3/view?usp=drivesdk
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Großdemo in Kassel am 20.03.2021
#wirwerdenALLEdasein
In diesem kurzen Interview erfahrt ihr alles wichtige zur Großdemo direkt von den sympathischen Veranstaltern.
Wir werden da sein. Du auch?
https://www.kinder-und-corona-kongress.de/interviews/grossdemo-kassel/
#wirwerdenALLEdasein
In diesem kurzen Interview erfahrt ihr alles wichtige zur Großdemo direkt von den sympathischen Veranstaltern.
Wir werden da sein. Du auch?
https://www.kinder-und-corona-kongress.de/interviews/grossdemo-kassel/
Forwarded from 🌎World Wide Rally for Freedom Official 🌎 January 30
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👉 Dr. Wolfgang Wodarg invites you to Kassel 👈
March 20, 2021
#WewillALLbethere
t.me/worldwidedemonstration
March 20, 2021
#WewillALLbethere
t.me/worldwidedemonstration
Forwarded from Gunnar Kaiser
§ 225 StGB
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1.
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2.
seinem Hausstand angehört,
3.
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4.
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1.
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2.
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1.
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2.
seinem Hausstand angehört,
3.
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4.
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1.
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2.
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bringt.
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Über den "Rattenfänger" Söder...
Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Marion Muddemann)
Zigtausend Quarantäneanordnungen in der Corona Pandemie sind unrechtmäßig und begründen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz
Die Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln, die sich als Verbraucherschutzkanzlei versteht und mit dem Dieselabgasskandal bekannt geworden ist, reklamiert, dass zigtausend Quarantäneanordnungen während der Corona Pandemie unrechtmäßig ergangen sind. Dies begründe Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dies betreffe insbesondere die Fälle, in denen Reiserückkehrer pauschal in Quarantäne geschickt worden sind und die Fälle, in denen eine häusliche Quarantäne nach möglichem Kontakt mit einem Corona-positiv Getesteten für gesunde Menschen angeordnet worden ist.
Tobias Ulbrich, Partneranwalt der Kanzlei Rogert & Ulbrich: "Reiserückkehrer pauschal in häusliche Quarantäne zu schicken ist Unsinn, denn die Reise als solche führt ja nicht zu einer Gefährdung, sondern nur eine höhere Anzahl von Kontakten mit potenziell Infizierten. Eine Reise beinhaltet aber nicht unbedingt eine höhere Anzahl von Kontakten mit Infizierten und damit ein höheres Risiko sich zu infizieren. Das muss individuell betrachtet werden, wird aber derzeit in den Corona-Verordnungen pauschal unterstellt. Das ist schlicht falsch und damit unrechtmäßig."
Bereits im November 2020 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster für das Land Nordrhein-Westfalen eine pauschale Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten für unrechtmäßig erachtet (Az: 13 B 1770/20), insbesondere, da zu diesem Zeitpunkt der Inzidenzwert im Reiseland niedriger war als in Deutschland.
Der weitergehende Vorwurf, den die Kölner Anwälte jetzt erheben, erstreckt sich auf die fehlende Tatsachengrundlage (Bundesverwaltungsgerichts vom 22.3.2012, Az. 3 C 16.11, NJW 2012, 2823 ff), dass überhaupt keine Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten und zu einer Ansteckung angestellt wurden und dass die Quarantäne für Reiserückkehrer, auch wenn mit einem negativen PCR-Test feststeht, dass keine Infektion vorliegt, mindestens 5 -10 Tage bestehen bleibt. Das sei nicht nachvollziehbar, hier greife das Übermaßverbot.
Die andere betroffene Gruppe ist die der gesunden Kontaktpersonen von Corona-positiv Getesteten, die sogar 14 Tage in Quarantäne müssen. Eine Freitestung, also diese Quarantäne durch ein negatives PCR -Testergebnis zu verkürzen, besteht hier meist erst nach 10 Tagen.
https://www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/rogert-und-ulbrich-anwaelte-beklagen-zigtausend-quarantaeneanordnungen-in-der-corona-pandemie-sind-unrechtmaessig-und-begruenden-ansprueche-auf-schmerzensgeld-und-schadensersatz/26961172.html
@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
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Die Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln, die sich als Verbraucherschutzkanzlei versteht und mit dem Dieselabgasskandal bekannt geworden ist, reklamiert, dass zigtausend Quarantäneanordnungen während der Corona Pandemie unrechtmäßig ergangen sind. Dies begründe Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dies betreffe insbesondere die Fälle, in denen Reiserückkehrer pauschal in Quarantäne geschickt worden sind und die Fälle, in denen eine häusliche Quarantäne nach möglichem Kontakt mit einem Corona-positiv Getesteten für gesunde Menschen angeordnet worden ist.
Tobias Ulbrich, Partneranwalt der Kanzlei Rogert & Ulbrich: "Reiserückkehrer pauschal in häusliche Quarantäne zu schicken ist Unsinn, denn die Reise als solche führt ja nicht zu einer Gefährdung, sondern nur eine höhere Anzahl von Kontakten mit potenziell Infizierten. Eine Reise beinhaltet aber nicht unbedingt eine höhere Anzahl von Kontakten mit Infizierten und damit ein höheres Risiko sich zu infizieren. Das muss individuell betrachtet werden, wird aber derzeit in den Corona-Verordnungen pauschal unterstellt. Das ist schlicht falsch und damit unrechtmäßig."
Bereits im November 2020 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster für das Land Nordrhein-Westfalen eine pauschale Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten für unrechtmäßig erachtet (Az: 13 B 1770/20), insbesondere, da zu diesem Zeitpunkt der Inzidenzwert im Reiseland niedriger war als in Deutschland.
Der weitergehende Vorwurf, den die Kölner Anwälte jetzt erheben, erstreckt sich auf die fehlende Tatsachengrundlage (Bundesverwaltungsgerichts vom 22.3.2012, Az. 3 C 16.11, NJW 2012, 2823 ff), dass überhaupt keine Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten und zu einer Ansteckung angestellt wurden und dass die Quarantäne für Reiserückkehrer, auch wenn mit einem negativen PCR-Test feststeht, dass keine Infektion vorliegt, mindestens 5 -10 Tage bestehen bleibt. Das sei nicht nachvollziehbar, hier greife das Übermaßverbot.
Die andere betroffene Gruppe ist die der gesunden Kontaktpersonen von Corona-positiv Getesteten, die sogar 14 Tage in Quarantäne müssen. Eine Freitestung, also diese Quarantäne durch ein negatives PCR -Testergebnis zu verkürzen, besteht hier meist erst nach 10 Tagen.
https://www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/rogert-und-ulbrich-anwaelte-beklagen-zigtausend-quarantaeneanordnungen-in-der-corona-pandemie-sind-unrechtmaessig-und-begruenden-ansprueche-auf-schmerzensgeld-und-schadensersatz/26961172.html
@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
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Der Tagesspiegel
Anwälte beklagen: Zigtausend Quarantäneanordnungen in der Corona Pandemie sind unrechtmäßig und begründen Ansprüche auf Schmerzensgeld…
- Die Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln, die sich als Verbraucherschutzkanzlei versteht und mit dem Dieselabgasskandal bekannt geworden ist,
Zum vorangegangenen Video und dem Screenshot.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-astrazeneca-impfung-in-deutschland-ausgesetzt-a-c449c319-bd29-47f8-87fb-9ec76d99c967
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-astrazeneca-impfung-in-deutschland-ausgesetzt-a-c449c319-bd29-47f8-87fb-9ec76d99c967
Spiegel
Deutschland setzt Impfung mit AstraZeneca aus
Die Coronaimpfungen mit AstraZeneca sind in Deutschland fürs Erste ausgesetzt. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Auch Frankreich und Italien setzen Impfungen mit der Vakzine vorerst aus.
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