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⚠️‼️Corona - Eine epidemische Massenhysterie‼️⚠️
Forwarded from . (Jana)
Aus aktuellem Anlass: Kein Abfotografieren, Kopieren oder Einsammeln ärztlicher Atteste durch Privatunternehmen!
In den letzten Tagen hörte ich vermehrt von Vorfällen in Läden, Fitnessstudios und Autohäusern, bei denen Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtung ärztliche Atteste abfotografieren, kopieren oder gar als „Pfand“ einsammeln wollten.
Als ob diese Forderungen nicht schon schlimm genug wären, werden „Kunden“ der entsprechenden Einrichtungen oftmals zusätzlich dazu genötigt, eine „Kennzeichnung“ - also z.B. ein Schild um den Hals, einen Anstecker oder ähnliches - zu tragen, damit jedermann sie einwandfrei als „maskenbefreit“ identifizieren kann.
Wie ist dieses Vorgehen aus Datenschutzsicht zu beurteilen?
Nach Art. 5 Abs. 1 c) DSGVO (hier finden sich die sog. „Datenschutzgrundsätze“ – also Prinzipien, die sehr wichtig sind und unbedingt eingehalten werden müssen) gilt der Grundsatz der Datenminimierung.
Der Grundsatz der Datenminimierung besagt, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen.
Für den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung von Gründen für eine Maskenbefreiung ist es nicht erforderlich, ärztliche Atteste abzufotografieren, zu kopieren oder gar als „Pfand“ einzusammeln. Es ist dem Zweck des Nachweises bzw. der Glaubhaftmachung von Gründen für eine Maskenbefreiung nämlich in keiner Weise zuträglich, so zu verfahren.
Man stelle sich nur vor, wo auf solch unrechtmäßige Weise erhobene Daten schlussendlich landen könnten: In der iCloud, im Altpapier oder … ?
Und wie sieht es mit den „Kennzeichnungen“ aus?
In § 2 Nr. 2 der 8. BayIfSMV heißt es:
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
Kurzum: Die „Kennzeichnung“ maskenbefreiter Kunden markiert diese für jeden sichtbar entweder als behindert oder krank. Ohne auf die sonstigen Auswirkungen eines solchen Vorgehens einzugehen, ist eine derartige Veröffentlichung einer bestehenden Behinderung oder Krankheit aus Datenschutzsicht unzulässig und damit unbedingt abzulehnen.
Hinweis: Nicht alle Verordnungen enthalten einen so eindeutigen Wortlaut und lassen neben Behinderung und gesundheitlichen auch „sonstige“ Gründe gelten.
Fragt euch bei Einrichtungen, die ihre Kunden auf diese Weise behandeln eindringlich: Hat das Unternehmen mein Geld wirklich verdient?
Dipl.-Jur. Univ. Jana Thieme
Zertifizierte Datenschützerin
Datenschutz 2020 – Jana Thieme
https://t.me/DatenschutzThiemeKanal
Zu argumentieren, dass Sie keine Privatsphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist so, als würden Sie sagen, dass Sie keine Freiheit der Meinungsäußerung brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben.
- Edward Snowden
In den letzten Tagen hörte ich vermehrt von Vorfällen in Läden, Fitnessstudios und Autohäusern, bei denen Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtung ärztliche Atteste abfotografieren, kopieren oder gar als „Pfand“ einsammeln wollten.
Als ob diese Forderungen nicht schon schlimm genug wären, werden „Kunden“ der entsprechenden Einrichtungen oftmals zusätzlich dazu genötigt, eine „Kennzeichnung“ - also z.B. ein Schild um den Hals, einen Anstecker oder ähnliches - zu tragen, damit jedermann sie einwandfrei als „maskenbefreit“ identifizieren kann.
Wie ist dieses Vorgehen aus Datenschutzsicht zu beurteilen?
Nach Art. 5 Abs. 1 c) DSGVO (hier finden sich die sog. „Datenschutzgrundsätze“ – also Prinzipien, die sehr wichtig sind und unbedingt eingehalten werden müssen) gilt der Grundsatz der Datenminimierung.
Der Grundsatz der Datenminimierung besagt, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen.
Für den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung von Gründen für eine Maskenbefreiung ist es nicht erforderlich, ärztliche Atteste abzufotografieren, zu kopieren oder gar als „Pfand“ einzusammeln. Es ist dem Zweck des Nachweises bzw. der Glaubhaftmachung von Gründen für eine Maskenbefreiung nämlich in keiner Weise zuträglich, so zu verfahren.
Man stelle sich nur vor, wo auf solch unrechtmäßige Weise erhobene Daten schlussendlich landen könnten: In der iCloud, im Altpapier oder … ?
Und wie sieht es mit den „Kennzeichnungen“ aus?
In § 2 Nr. 2 der 8. BayIfSMV heißt es:
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
Kurzum: Die „Kennzeichnung“ maskenbefreiter Kunden markiert diese für jeden sichtbar entweder als behindert oder krank. Ohne auf die sonstigen Auswirkungen eines solchen Vorgehens einzugehen, ist eine derartige Veröffentlichung einer bestehenden Behinderung oder Krankheit aus Datenschutzsicht unzulässig und damit unbedingt abzulehnen.
Hinweis: Nicht alle Verordnungen enthalten einen so eindeutigen Wortlaut und lassen neben Behinderung und gesundheitlichen auch „sonstige“ Gründe gelten.
Fragt euch bei Einrichtungen, die ihre Kunden auf diese Weise behandeln eindringlich: Hat das Unternehmen mein Geld wirklich verdient?
Dipl.-Jur. Univ. Jana Thieme
Zertifizierte Datenschützerin
Datenschutz 2020 – Jana Thieme
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⚠️‼️Auch Kurz sperrt seine Bürger ein‼️⚠️Ab Dienstag Ausgangssperren in Österreich‼️⚠️Der Irrsinn geht weiter‼️⚠️
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Christine Holst - Exklusivinterview mit der Administratorin der Youngster Gruppe
Samuel Eckert
CoronaInfoTour
Youngster
https://rumble.com/embed/v8adf8/?pub=3atdr
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Corona-Virus längst mutiert
Punkt.PRERADOVIC Podcast mit
Dr. Wolfgang Wodarg
https://youtu.be/DsXPe33kLt8
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Rechtsanwalt Friedemann Däblitz zu seinem Platzverweis am 31.10.20
https://youtu.be/eiZiON8TNd0
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Psychotherapeut Dietmar Lucas über das intelligente Corona Virus
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Rechtsanwalt Friedemann Däblitz zu den Maßnahmen des Senats
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⚠️‼️Expertenteam präsentiert erdrückende mögliche Gesundheitsgefahren durch Masken‼️⚠️
Forwarded from Fakten Frieden Freiheit
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🔥YES!!! Der Reitschuster stellt die richtigen Fragen!
26.10.2020
Reitschuster: "Tests sind ungenau, es gibt falsch-positive, Massentests, Fehlerquote, etc."
Bundesregierung: "Ähm, ähm, ääähm, ... öööhm. ja. Also, weiß nicht. Ähm, da kann ich mich nicht weiter zu äußern, RKI und so, aber ich, nee. Kein Plan."
Mit anderen Worten: Die Bundesregierung hat entweder sie sind dumm und haben überhaupt keinen Plan was diese Tests wirklich sind (zB. Hier, Hier und Hier erfährst du es) oder sie lügen. Beides haben sie seit Jahrzehnten perfektioniert.
Abonniert REITSCHUSTER!
www.reitschuster.de
DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit
26.10.2020
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Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
Neue Arbeitsbedingungen für Lehrperson die keine Maske trägt
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⚠️‼️Polen in Aufruhr gegen die Politik im Land‼️⚠️
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⚠️‼️Burgos Spanien‼️⚠️ So geht das und nicht anders‼️⚠️