So werden wir dumm gehalten
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Wer Dokumente hat die veröffentlicht werden sollten, kann mir diese gerne zukommen lassen unter dumm-gehalten@gmx.de
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„Nieder mit der digitalen Diktatur!“ (Ken Jebsen und Jens Lehrich)
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Michael Ballweg | Oberbürgermeisterwahl 08.11.2020 - Corona Maßnahmen beenden
Forwarded from Eva Herman Offiziell
Hier noch einmal die Meldung aus Argentinien, diesmal aus dem Mainstream

Argentinien schickte seine Bevölkerung in einen der härtesten Lockdowns der Welt. Ohne Erfolg. Inzwischen ist die soziale Lage so katastrophal, dass die Menschen zu Tausenden auf die Straße gehen. Und die Regierung gibt nach – trotz steigender Infektionszahlen.

Doch die Idee, der Pandemie damit entgehen zu können, entpuppte sich als Trugschluss. Denn der Lockdown verzögerte die Krise lediglich und ließ zugleich die Armutsrate in die Höhe schnellen. Nun entlädt sich das Misstrauen in den harten Kurs der Regierung des linksgerichteten Präsidenten Alberto Fernandez auf der Straße. In Autokarawanen, Protestmärschen und zum Teil auch in zivilem Ungehorsam. Das bleibt nicht ohne Folgen, die Regierung beginnt zurückzurudern.

In ein paar Tagen wird ausgerechnet Argentinien, das den wirtschaftsfreundlichen Kurs des rechtspopulistischen Präsidenten Jair Bolsonaro im Nachbarland Brasilien lange verspottete, mit derzeit 68 Fällen pro 100.000 Einwohner Brasilien (75) in der Corona-Tabelle der Johns-Hopkins-Universität eingeholt haben. Doch der im Nachhinein blamable Spott in Richtung Brasilia dürfte das kleinste Problem der Regierung Fernandez sein.

Der Regierungschef hat im Zuge der Corona-Pandemie einen Großteil des Vertrauens und der Sympathien verspielt, die er bei seinem strahlenden Wahlsieg vor einem Jahr hatte einfahren können. Der Mann, der seinem Volk versprochen hatte, Armut und Hunger zu bekämpfen, ist nun für eine explodierende Armutsrate auf über 40 Prozent mitverantwortlich. Zwar legt niemand in Argentinien Fernandez den Ausbruch der Pandemie zur Last, wohl aber den knallharten Lockdown, der die Wirtschaft abwürgte und eine soziale Schieflage auslöste.

https://www.welt.de/politik/ausland/plus219120062/Argentinien-Die-Regierung-die-einknickte-und-den-Lockdown-wieder-aufhob.html
Forwarded from Coach Cecil
Irgendwie komisch, dass die Leute alle wegsterben, die eine „falsche“ Meinung gegen das Killervirus des Jahrtausends haben... Zufälle gibt es......
⚠️‼️Ohne Worte‼️⚠️
🤔🤣
Wie oft hat der bereits Corona durchgemacht🤔🤪🤣
Die HELIOS-Kliniken - Europas größter Klinikbetreiber - haben sich entschieden, täglich aktuelle Zahlen zur Intensiv-Auslastung ihrer 86 deutschen Kliniken in Bezug auf Covid-19-Patienten zu veröffentlichen.

Wenn Politiker vor Angst mal wieder schreien, kannst du dir selbst ein Bild von der Auslastung der Krankenhäuser machen.

Derzeit sieht die Lage nicht nach Überlastung aus.

Hier ein paar Beispiele einiger Kliniken:

https://kopp-report.de/helios-kliniken-veroeffentlichen-corona-fakten-keine-pandemie-von-nationaler-tragweite/
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⚠️‼️👍Sensationelles Interview👍‼️⚠️ Hört es Euch an‼️⚠️Zweiter Lockdown - Punkt.PRERADOVIC mit Dr. Paul Brandenburg‼️⚠️
⚠️‼️Wer nicht spurt, der wird entfernt und kalt gestellt‼️⚠️
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⚠️‼️CDU/CSU & SPD wollen‼️⚠️
⚠️‼️Dauerhafte Einschränkungen unseres Lebens sollen Gesetz werden‼️⚠️

Jetzt wird es hart. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den folgenden Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Dauerhafte Einschränkungen unseres Lebens sollen Gesetz werden. Wir können uns auf harte Zeiten einstellen!
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Großdemonstration in München am Sonntag den 08.11.2020 ab 16:00 Uhr, Theresienwiese!

Angemeldet von Rechtsanwalt Markus Haintz, juristisch vertreten von Rechtsanwalt Ralf Ludwig.

Ich habe für den Sonntag 08.11.2020 eine Großdemonstration unter folgenden Motto in München angemeldet:

„Wir feiern das Ende der Pandemie und die Wahl des ersten Querdenken Bürgermeisters Michael Ballweg in Stuttgart und laden hierzu alle seine Wähler sowie auch sämtliche Teilnehmer der Großdemonstration am 07.11.2020 in Leipzig ein.
Wir fordern, dass ohne Nachweis einer Infektion gem. § 2 Ziff. 2 IfSG (d.h. die Aufnahme eines Krankheitserregers und!!! seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus), die zwingend durch einen Arzt gem. § 24 S. 1 IfSG festgestellt werden muss, keine Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Wir verlangen, dass jeder, der es dennoch macht (beispielsweise als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Versammlungsbehörde), zulässt (beispielsweise als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eines Gesundheitsamts) oder - sogar ohne die Mindestanforderung einer Plausibilitätsprüfung - nicht verhindert (beispielsweise als Verwaltungsrichterin oder -richter), aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsansprüche und der Radbruch´schen Formel hierfür nach Beendigung der Hauptsacheverfahren zur Rechenschaft gezogen wird.“

Die Versammlungsbehörde hat die Demonstration unter anderem aufgrund des fehlenden Hygienekonzepts verboten. Ein Hygienekonzept werde ich nicht einreichen, solange mir die Stadt München nicht Infektionen im Sinne des Infektionsschutzesetzes nachweist.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig vertritt mich vor Gericht. Er hat eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Stadt München eingereicht, das Verwaltungsgericht München hat diese durch Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen.

Die Versammlungsbehörde hat die Demo durch Bescheid vom heutigen Tage verboten. Wir gehen aber aufgrund der Begründung des Verwaltungsgerichts München und der von der Stadt München vorliegenden Unterlagen davon aus, dass spätestens das Bundesverfassungsgericht das Versammlungsverbot aufheben wird, da die tatsächlichen Infektionen, welche eine Inzidenz belegen könnten, nicht durch die Stadt München belegt wurden. Ralf geht bereits juristisch gegen das Verbot vor.


Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

PS:
(Dies ist ausdrücklich keine Konkurrenzveranstaltung zur Demo in Leipzig am 07.11.2020. Vielmehr sind Ralf und ich der Ansicht, dass die Pandemie juristisch beendet ist, wenn mein Versammlungsverbot gerichtlich aufgehoben wird.)
⚠️‼️Übernachtungen in Hotels aufgrund einer Demoteilnahme sind kein Problem‼️⚠️
2_5267311573570947684.pdf
182.4 KB
⚠️‼️Hier das Urteil aus Dortmund‼️⚠️
Freispruch, weil die Coronaverordnung(en) nicht rechtmäßig sind‼️⚠️
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Jetzt wird es hart.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den folgenden Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt.

Dauerhafte Einschränkungen unseres Lebens sollen Gesetz werden.

Wir können uns auf harte Zeiten einstellen!

„§ 28a
Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein

1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,

3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,

5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,

6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,

7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,

8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,

9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,

10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,

11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,

12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,

13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,

14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,

15. Reisebeschränkungen.
Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.

(2) Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben in Betracht. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht.

(3) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des Absatz 1 und der