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Das Recht ohne Macht ist machtlos – die Macht ohne Recht ist tyrannisch. Also muß man dafür sorgen, daß das was Recht ist, mächtig und das was mächtig ist, gerecht sei. - Blaise Pascal (1623 - 1662) @EwigerBundWissen
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⚖️ Wie wird die deutsche Verfassung wieder geltend gemacht? – VHD im Gespräch
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Transkript aus dem Video: Frage: Wie geht der VHD vor? Sascha: Ich denke, wie wir vorgehen wollen, wird sehr gut in unserer VHD-Broschüre beschrieben. Diese zeigtden Rahmen für die Organisation des Deutschen Reiches, nicht mehr und nicht weniger.Dort ist…
Forwarded from Saſcha ✶🦅
> Wie das Datum des letzten gültigen Rechtsstandes
Am 28. Oktober 1918 fanden die letzten legitimen »gesetzgeberischen Akte« vor dem Putsch vom 9. November 1918 statt.
1️⃣ Gesetz Nr. 6503 bestimmt, daß es am Tage der Verkündung in Kraft tritt. Es handelt sich um ein gültiges Reichsgesetz, das mit Verkündung im Reichsgesetzblatt am 28. Oktober 1918 in Kraft trat.
2️⃣ Gesetz Nr. 6504 enthält keine Bestimmungen, wann es in Kraft tritt, sodaß für dieses Gesetz Artikel 2 der Reichsverfassung bestimmt:
"Sofern nicht in dem publizirten Gesetze ein anderer Anfangstermin seiner verbindlichen Kraft bestimmt ist, beginnt die letztere mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Berlin ausgegeben worden ist."
Es wurde am 28. Oktober 1918 im Reichsgesetzblatt verkündet und wäre am 11. November 1918 in Kraft getreten. Dieses Gesetz konnte jedoch nicht mehr in Kraft treten, weil am 9. November 1918 der Stillstand der Rechtspflege als Folge eines Verfassungsbruches eintrat.
3️⃣ Gesetz Nr. 6505 bestimmt, daß es am Tage der Verkündung in Kraft tritt. Es handelt sich um ein gültiges Reichsgesetz, das mit Verkündung im Reichsgesetzblatt am 28. Oktober 1918 in Kraft trat.
Ich stimme zu, daß der letzte gültige Rechtsstand des Deutschen Reiches sich nicht in einer bestimmten Sekunde äußert sondern in der Chronologie des Inkrafttretens der Gesetze. Da dieser Sachverhalt dem Michel DEUTSCH schwerz zu vermitteln ist, ist mit dem 27. Oktober 1918, 24 Uhr ein Zeitpunkt zur Abgrenzung gegeben.
Am 28. Oktober 1918 fanden die letzten legitimen »gesetzgeberischen Akte« vor dem Putsch vom 9. November 1918 statt.
1️⃣ Gesetz Nr. 6503 bestimmt, daß es am Tage der Verkündung in Kraft tritt. Es handelt sich um ein gültiges Reichsgesetz, das mit Verkündung im Reichsgesetzblatt am 28. Oktober 1918 in Kraft trat.
2️⃣ Gesetz Nr. 6504 enthält keine Bestimmungen, wann es in Kraft tritt, sodaß für dieses Gesetz Artikel 2 der Reichsverfassung bestimmt:
"Sofern nicht in dem publizirten Gesetze ein anderer Anfangstermin seiner verbindlichen Kraft bestimmt ist, beginnt die letztere mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Berlin ausgegeben worden ist."
Es wurde am 28. Oktober 1918 im Reichsgesetzblatt verkündet und wäre am 11. November 1918 in Kraft getreten. Dieses Gesetz konnte jedoch nicht mehr in Kraft treten, weil am 9. November 1918 der Stillstand der Rechtspflege als Folge eines Verfassungsbruches eintrat.
3️⃣ Gesetz Nr. 6505 bestimmt, daß es am Tage der Verkündung in Kraft tritt. Es handelt sich um ein gültiges Reichsgesetz, das mit Verkündung im Reichsgesetzblatt am 28. Oktober 1918 in Kraft trat.
Ich stimme zu, daß der letzte gültige Rechtsstand des Deutschen Reiches sich nicht in einer bestimmten Sekunde äußert sondern in der Chronologie des Inkrafttretens der Gesetze. Da dieser Sachverhalt dem Michel DEUTSCH schwerz zu vermitteln ist, ist mit dem 27. Oktober 1918, 24 Uhr ein Zeitpunkt zur Abgrenzung gegeben.
§1. Das Recht zur Kriegführung, ein Recht der Staaten.¹
Jedes gewaltsame Vorgehen im internationalen Leben, insbesondere der Krieg als äußerstes Gewaltmittel ist rechtlich nur zwischen unabhängigen Staaten als Subjekten der Völkerrechtsgemeinschaft zulässig.²
¹ Vgl. hierzu Ullmann, Völkerrecht, § 106; v. Liszt, Völkerrecht, §39; Lueder in Holtzendorff's Handbuch IV, § 60 ff.; Heffter-Geffcken, §113; Gareis, §79; Rivier, Principes II, § 117 ff.; Lawrence, Principles, § 42 ff.; Oppenheim, International Law I, S. 127 ff.; Nys, le droit intern. I Kap. 3
² So definiert der von russischer Seite der Brüsseler Konferenz von 1874 vorgelegte Entwurf im Art 1. den (internationalen) Krieg als den "Zustand offenen Kampfes zwischen unabhängigen Staaten und ihren bewaffneten organisierten Streitkräften". Actes de la Conference Bruxelles. 1874.
Quelle: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht. Dr. jur. Matthias Jovy. Berlin, Carl Heymann Verlag, 1913.
Jedes gewaltsame Vorgehen im internationalen Leben, insbesondere der Krieg als äußerstes Gewaltmittel ist rechtlich nur zwischen unabhängigen Staaten als Subjekten der Völkerrechtsgemeinschaft zulässig.²
¹ Vgl. hierzu Ullmann, Völkerrecht, § 106; v. Liszt, Völkerrecht, §39; Lueder in Holtzendorff's Handbuch IV, § 60 ff.; Heffter-Geffcken, §113; Gareis, §79; Rivier, Principes II, § 117 ff.; Lawrence, Principles, § 42 ff.; Oppenheim, International Law I, S. 127 ff.; Nys, le droit intern. I Kap. 3
² So definiert der von russischer Seite der Brüsseler Konferenz von 1874 vorgelegte Entwurf im Art 1. den (internationalen) Krieg als den "Zustand offenen Kampfes zwischen unabhängigen Staaten und ihren bewaffneten organisierten Streitkräften". Actes de la Conference Bruxelles. 1874.
Quelle: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht. Dr. jur. Matthias Jovy. Berlin, Carl Heymann Verlag, 1913.
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Deutsches Reich: 1918 oder 1945? Patriotisches Gespräch mit Frank Radon, Gernot aka Magnus N8w (Arminius Erben), Patrick Kleber, Jörn Austinat, Sascha (Bismarcks Erben) und anderen.
Null Plan, nomen es omen. Hier gilt es, die Chronologie mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Der Vatikan verliert 1870 sein Staatsgebiet, als der französische Protektor seine Truppen abzieht und Rom Italien einverleibt wird. Damit erlischt das Völkerrechtssubjekt Vatikan, kurz darauf wird in Versailles zum 1. Januar 1871 das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich gegründet, basierend auf dem Völkerrechtssubjekt Norddeutscher Bund (siehe Die preußische Gesandtschaft beim Vatikan - Inaugural Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Hohen juristischen Fakultät der Königlichen Universität Greifswald, vorgelegt von Kurt Dittrich, Kammergerichtsreferendar, 1918).
Am 21. Februar 1871 - also nach dem Fall des Vatikans und nach Gründung des Deutschen Reiches - verabschiedet der US Congress den "District of Columbia Act", auch bekannt als "Act of 1871", dem Gründungsakt der sog. "U.S. Corporation".
Ursache und Wirkung? Wer ist wohl Kapitalgeber für "The U.S." in Washington D.C.?
Der Vatikan verliert 1870 sein Staatsgebiet, als der französische Protektor seine Truppen abzieht und Rom Italien einverleibt wird. Damit erlischt das Völkerrechtssubjekt Vatikan, kurz darauf wird in Versailles zum 1. Januar 1871 das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich gegründet, basierend auf dem Völkerrechtssubjekt Norddeutscher Bund (siehe Die preußische Gesandtschaft beim Vatikan - Inaugural Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Hohen juristischen Fakultät der Königlichen Universität Greifswald, vorgelegt von Kurt Dittrich, Kammergerichtsreferendar, 1918).
Am 21. Februar 1871 - also nach dem Fall des Vatikans und nach Gründung des Deutschen Reiches - verabschiedet der US Congress den "District of Columbia Act", auch bekannt als "Act of 1871", dem Gründungsakt der sog. "U.S. Corporation".
Ursache und Wirkung? Wer ist wohl Kapitalgeber für "The U.S." in Washington D.C.?
"Kein Volk hat besseren Grund als wir, das Andenken seiner hart kämpfenden Väter in Ehren zu halten, und kein Volk, leider, erinnert sich so selten, durch wie viel Blut und Thränen, durch wie viel Schweiß des Hirnes und der Hände ihm der Segen seiner Einheit geschaffen wurde."
Heinrich v. Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, Band 1.
Heinrich v. Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, Band 1.
Quelle: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschen Staats- und Völkerrecht. Dr. jur. Matthias Jovy. Berlin, Carl Heymann Verlag, 1913.
Quelle: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschen Staats- und Völkerrecht. Dr. jur. Matthias Jovy. Berlin, Carl Heymann Verlag, 1913.
FIRMEN HABEN KEIN RECHT ZUR KRIEGFÜHRUNG. KRIEGE KÖNNEN NUR VON STAATEN GEFÜHRT WERDEN!
Die Knox-Porter Resolution vom 30. Juni 1921
"Der Kongress hat entschieden, dass die Vereinigten Staaten die Kriegserklärung der Vereinigten Staaten an das Deutsche Kaiserreich vom 6. April 1917 nicht widerrufen würden, sondern stattdessen den Kriegszustand schlicht für beendet erklärt."
The Knox-Porter Resolution June 30, 1921
"Congress decided that the United States would not repeal the declaration of the state of war between the U.S. and the Imperial German Government signed April 6, 1917, but simply declare the state of war to be at an end."
https://history.house.gov/HistoricalHighlight/Detail/15032423345?ret=True
FIRMEN HABEN KEIN RECHT ZUR KRIEGFÜHRUNG. KRIEGE KÖNNEN NUR VON STAATEN GEFÜHRT WERDEN!
Die Knox-Porter Resolution vom 30. Juni 1921
"Der Kongress hat entschieden, dass die Vereinigten Staaten die Kriegserklärung der Vereinigten Staaten an das Deutsche Kaiserreich vom 6. April 1917 nicht widerrufen würden, sondern stattdessen den Kriegszustand schlicht für beendet erklärt."
The Knox-Porter Resolution June 30, 1921
"Congress decided that the United States would not repeal the declaration of the state of war between the U.S. and the Imperial German Government signed April 6, 1917, but simply declare the state of war to be at an end."
https://history.house.gov/HistoricalHighlight/Detail/15032423345?ret=True
Das Deutsche Reich ist mangels Organe handlungsunfähig. Die Heilung liegt in der gesetzlichen Institution des Vaterländischen Hilfsdienstes @hilfsdienst_vhd
Quelle: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschen Staats- und Völkerrecht. Dr. jur. Matthias Jovy. Berlin, Carl Heymann Verlag, 1913.
Quelle: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschen Staats- und Völkerrecht. Dr. jur. Matthias Jovy. Berlin, Carl Heymann Verlag, 1913.
Staatsrechtliche Literatur über das Deutsche Reich für jeden Wissensstand.
Unterstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=unsere-reichsverfassung-und-deutsche-landesverfassungen
Volksschule.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-verfassung-und-verwaltung-des-deutschen-reiches-und-des-preussischen-staates
Mittlere Reife.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-reichsverfassungsurkunde-vom-16-april-1871-und-die-wichtigsten-administrativgesetze-des-deutschen-reichs-1871
Oberstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?s=Laband
Unterstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=unsere-reichsverfassung-und-deutsche-landesverfassungen
Volksschule.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-verfassung-und-verwaltung-des-deutschen-reiches-und-des-preussischen-staates
Mittlere Reife.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-reichsverfassungsurkunde-vom-16-april-1871-und-die-wichtigsten-administrativgesetze-des-deutschen-reichs-1871
Oberstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?s=Laband