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„Jetzt hat Luther den Krieg verloren!“
Papst Benedikt XV. nach dem „Ende“ von WK1.
https://bismarckserben.org/aktuelles/2018-09-11-das-gottesgnadentum-des-deutschen-kaisers/
Papst Benedikt XV. nach dem „Ende“ von WK1.
https://bismarckserben.org/aktuelles/2018-09-11-das-gottesgnadentum-des-deutschen-kaisers/
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Beim Wiener Kongress 1815 wurde das "Legitimitätsprinzip" eingeführt, mit dem alles, was bis 1815 geschah, völkerrechtlich festgeschrieben wurde. (u.a. der für die deutsche Souveränität so wichtige »Vertrag von Labiau 1656«).
Völkerrechtliche Verträge (bi- und multilaterale Verträge zwischen Staaten) kennen keine Laufzeitbeschränkung, sie gelten, bis sie von den Vertragspartnern geändert oder durch neue Verträge abgelöst werden.
Solche völkerrechtlichen Verträge sind auch die Verfassungsverträge des Norddeutschen Bundes bzw. der Versailler Verträge, d.h. zum Austritt eines Staates aus dem Bund oder zur Auflösung des Deutschen Reiches müssen alle in Artikel 1 der RV genannten Staaten zustimmen (Verfassungsänderung).
Ein ewiger Bund zum Wohle der Deutschen wurde geschlossen.
https://www.ewigerbund.org/
Völkerrechtliche Verträge (bi- und multilaterale Verträge zwischen Staaten) kennen keine Laufzeitbeschränkung, sie gelten, bis sie von den Vertragspartnern geändert oder durch neue Verträge abgelöst werden.
Solche völkerrechtlichen Verträge sind auch die Verfassungsverträge des Norddeutschen Bundes bzw. der Versailler Verträge, d.h. zum Austritt eines Staates aus dem Bund oder zur Auflösung des Deutschen Reiches müssen alle in Artikel 1 der RV genannten Staaten zustimmen (Verfassungsänderung).
Ein ewiger Bund zum Wohle der Deutschen wurde geschlossen.
https://www.ewigerbund.org/
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Wichtig für alle Deutschen → Reichsverfassungsurkunde.
https://reichsverfassungsurkunde.bismarckserben.org/
https://reichsverfassungsurkunde.bismarckserben.org/
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Das Wappen der Hohenzollern bildet übrigens die Mitte des Reichsadlers des Deuschen Kaiserreiches → https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsadler#/media/Datei:Wappen_Deutsches_Reich_-_Reichsadler_1889.svg
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⚠️ WICHTIGER AUFRUF ⚠️
Wir sind wie angekündigt im Hintergrund damit beschäftigt, eine virtuelle Meldestelle für den Vaterländischen Hilfsdienst bereit zu stellen. Damit ist großer Programmieraufwand verbunden, den sich ein junger Preuße ans Bein gebunden hat. Als Student kurz vor den Prüfungen ist er zeitlich eng gebunden, weil er zusätzlich zum Studium seinen Lebensunterhalt verdienen muss. Darum stockt die Entwicklung der Meldestelle.
Es sei nochmals dringend darauf hingewiesen, dass 30% der Verkaufserlöse der Artikel im "Zeughaus Alter Fritz" direkt dem Vaterländischen Hilfsdienst zu Gute kommen. Wenn ihr euch für den Kauf eines T-Hemdes entschließt, könnte rasch genügend Geld zusammenkommen, um unseren Programmierer damit zu unterstützen. Entsprechend schnell kann die Meldestelle fertig gestellt und zum Einsatz gebracht werden.
Zeughaus Alter Fritz → https://tinyurl.com/indieherzen
⚠️ DAS VATERLAND DANKT FÜR UNTERSTÜTZUNG ⚠️
Wir sind wie angekündigt im Hintergrund damit beschäftigt, eine virtuelle Meldestelle für den Vaterländischen Hilfsdienst bereit zu stellen. Damit ist großer Programmieraufwand verbunden, den sich ein junger Preuße ans Bein gebunden hat. Als Student kurz vor den Prüfungen ist er zeitlich eng gebunden, weil er zusätzlich zum Studium seinen Lebensunterhalt verdienen muss. Darum stockt die Entwicklung der Meldestelle.
Es sei nochmals dringend darauf hingewiesen, dass 30% der Verkaufserlöse der Artikel im "Zeughaus Alter Fritz" direkt dem Vaterländischen Hilfsdienst zu Gute kommen. Wenn ihr euch für den Kauf eines T-Hemdes entschließt, könnte rasch genügend Geld zusammenkommen, um unseren Programmierer damit zu unterstützen. Entsprechend schnell kann die Meldestelle fertig gestellt und zum Einsatz gebracht werden.
Zeughaus Alter Fritz → https://tinyurl.com/indieherzen
⚠️ DAS VATERLAND DANKT FÜR UNTERSTÜTZUNG ⚠️
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
"Was den Verlust des Landes oder einzelner Teile des Staatsgebietes infolge kriegerischer Ereignisse betrifft, so hat dies zunächst nur die Wirkung einer faktischen Verhinderung in der Ausübung der Regierung; das Recht kann erst dann verloren gehen, wenn der König entweder im Friedensschluße(!) diesen tatsächliche Zustand anerkennt und die Krone oder einen Teil des Landes an den Ursupator abtritt, oder wenn der völkerrechtliche Erwerbstitel der Eroberung (debellatio im Gegensatz zur occupatio(!)) vorliegt."
Dr. Ludwig Rönne - Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 1, 1906, §. 15. Von dem Verluste der Krone, bezw. der Regierungsfähigkeit. Seite 233.
https://preussenjournal.net/2019/05/13/das-staatsrecht-der-preussischen-monarchie-von-roenne/
Dr. Ludwig Rönne - Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 1, 1906, §. 15. Von dem Verluste der Krone, bezw. der Regierungsfähigkeit. Seite 233.
https://preussenjournal.net/2019/05/13/das-staatsrecht-der-preussischen-monarchie-von-roenne/
Forwarded from Horst
Forwarded from Horst
Alphabetisches_Verzeichnis_der_Gemeinden.pdf
13.5 MB
Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden in Deutschland 1900 w.pdf
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916. (Nr. 5595, Rgbl Seite 1333) → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_276_1333.png
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 21. Dezember 1916. (Nr 5631, Rgbl Seite 1411) → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_288_1411.png
Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1916 betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 13. November 1917. (Nr. 6134, Rgbl Seite 1039) → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1917_203_1039.png
Bundesratsverordnung vom 1. März 1917, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des §7 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1917_040_0202.png
Zusätze des Kriegsamtes zu Vorbezeichnetem: Regierungsblatt M-S 1917 Seite 361.
Bekanntmachung vom 21. Februar, betreffend Ausführungsbestimmungen zu §11 des Reichsgesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst nebst Wahlordnung für die Wahl der Arbeiter- und Angestelltenausschüsse: Regierungsblatt M-S 1917 Seite 199.
Auf o.g. Rechtsgrundlagen gilt es, die Strukturen zu schaffen, mit der alle hilfsdienstpflichtigen Deutschen im Jahr 2019 erfasst, verwaltet und einer Verwendung zugeführt werden können.
Auf Grundlage des Belagerungszustandes (§§ 4 und 18 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand von 1851) ist der Hilfsdienst das Instrument, um das Reich unter dem Befehl des Bundesfeldhernn zu verwalten.
Den Vaterländische Hilfsdienst muss organisiert werden, um ihn unter den Befehl des Deutschen Kaisers zu stellen.
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 21. Dezember 1916. (Nr 5631, Rgbl Seite 1411) → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_288_1411.png
Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1916 betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 13. November 1917. (Nr. 6134, Rgbl Seite 1039) → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1917_203_1039.png
Bundesratsverordnung vom 1. März 1917, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des §7 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1917_040_0202.png
Zusätze des Kriegsamtes zu Vorbezeichnetem: Regierungsblatt M-S 1917 Seite 361.
Bekanntmachung vom 21. Februar, betreffend Ausführungsbestimmungen zu §11 des Reichsgesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst nebst Wahlordnung für die Wahl der Arbeiter- und Angestelltenausschüsse: Regierungsblatt M-S 1917 Seite 199.
Auf o.g. Rechtsgrundlagen gilt es, die Strukturen zu schaffen, mit der alle hilfsdienstpflichtigen Deutschen im Jahr 2019 erfasst, verwaltet und einer Verwendung zugeführt werden können.
Auf Grundlage des Belagerungszustandes (§§ 4 und 18 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand von 1851) ist der Hilfsdienst das Instrument, um das Reich unter dem Befehl des Bundesfeldhernn zu verwalten.
Den Vaterländische Hilfsdienst muss organisiert werden, um ihn unter den Befehl des Deutschen Kaisers zu stellen.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
IX. Armeekorps: Bekanntmachung, betreffend Militärpolizeistellen. Punkt II. 2. beachten!