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Das Wissensarchiv des Ewigen Bundes bietet jede Menge Wissen sowie alle wesentlichen Fakten und Informationen aus unseren Gruppen @EwigerBundOrg, @BismarcksErbenOrg und @hilfsdienst_vhd

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Forwarded from Horst
Da die entsprechende PDF um Offline zu suchen
Forwarded from Horst
Alphabetisches_Verzeichnis_der_Gemeinden.pdf
13.5 MB
Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden in Deutschland 1900 w.pdf
Forwarded from Deleted Account
Tapezierer heiratet Schneiderin. Eine Landwirtsfrau kann schlicht keine Sache sein.
🙏1
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916. (Nr. 5595, Rgbl Seite 1333) → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_276_1333.png

Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 21. Dezember 1916. (Nr 5631, Rgbl Seite 1411) → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_288_1411.png

Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1916 betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 13. November 1917. (Nr. 6134, Rgbl Seite 1039) → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1917_203_1039.png

Bundesratsverordnung vom 1. März 1917, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des §7 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. → https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1917_040_0202.png

Zusätze des Kriegsamtes zu Vorbezeichnetem: Regierungsblatt M-S 1917 Seite 361.

Bekanntmachung vom 21. Februar, betreffend Ausführungsbestimmungen zu §11 des Reichsgesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst nebst Wahlordnung für die Wahl der Arbeiter- und Angestelltenausschüsse: Regierungsblatt M-S 1917 Seite 199.

Auf o.g. Rechtsgrundlagen gilt es, die Strukturen zu schaffen, mit der alle hilfsdienstpflichtigen Deutschen im Jahr 2019 erfasst, verwaltet und einer Verwendung zugeführt werden können.

Auf Grundlage des Belagerungszustandes (§§ 4 und 18 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand von 1851) ist der Hilfsdienst das Instrument, um das Reich unter dem Befehl des Bundesfeldhernn zu verwalten.

Den Vaterländische Hilfsdienst muss organisiert werden, um ihn unter den Befehl des Deutschen Kaisers zu stellen.
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Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
IX. Armeekorps: Bekanntmachung, betreffend Militärpolizeistellen. Punkt II. 2. beachten!
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
IX. Armeekorps: Bekanntmachung, betreffend das Recht zum Waffengebrauch.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Muster eines Anschlags zum Vaterländischen Hilfsdienst.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
IX. Armeekorps: Verordnung betreffend die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die Paßvorschriften.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
IX. Armeekorps: Bekanntmachung betreffend das Herumtreiben ohne genügenden Ausweis.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Anordnung des IX. Armeekorps bzgl. Kraftfahrzeugkontrollen. Gültiges Recht.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Ausländerregelungen im Belagerungszustand. Seite 501 Punkt I.4 beachten!
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Anordnung des IX. Armeekorps bzgl. Ausweise für Ausländer (Nichtreichsangehörige), die keinen Paß besitzen.