Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Dieses Dokument widerlegt die Behauptung, der deutsche Kaiser Wilhelm II. habe auf rechtmäßige Weise abgedankt und die Hohenzollern seien in der Folge abgefunden worden: Im Jahr 1931 sieht sich Wilhelm II. nach wie vor als Majestät Kaiser und König und er unterzeichnet, im Gegensatz zu der gefälschten Abdankungsurkunde, entsprechend mit Wilhelm I.R. für Wilhelm Imperator Rex, Wilhelm deutscher Kaiser und König von Preußen.
Forwarded from Sascha 🦅 BismarcksErben.org
Soviel zur Behauptung "Die Hohenzollern wurden abgefunden." 💩
Forwarded from Deleted Account
"Was den Verlust des Landes oder einzelner Teile des Staatsgebietes infolge kriegerischer Ereignisse betrifft, so hat dies zunächst nur die Wirkung einer faktischen Verhinderung in der Ausübung der Regierung; das Recht kann erst dann verloren gehen, wenn der König entweder im Friedensschluße(!) diesen tatsächliche Zustand anerkennt und die Krone oder einen Teil des Landes an den Ursupator abtritt, oder wenn der völkerrechtliche Erwerbstitel der Eroberung (debellatio im Gegensatz zur occupatio(!)) vorliegt."
Dr. Ludwig Rönne - Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 1, 1906, §. 15. Von dem Verluste der Krone, bezw. der Regierungsfähigkeit. Seite 233.
Dr. Ludwig Rönne - Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 1, 1906, §. 15. Von dem Verluste der Krone, bezw. der Regierungsfähigkeit. Seite 233.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Deklaration König Friedrich Wilhelm III. vom 14. Januar 1813: Wissen ist eine Holschuld und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Treue und Gehorsam den gültigen Gesetzen ist erste Bürgerpflicht.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Mecklenburg: Da derzeit mal wieder eine handelsrechtliche Monarchiesimulaton auf allen Kanälen angepriesen wird, möchten wir auf einen weiteren hochkarätigen Faktencheck des Preußenjournal verweisen:
Preußen erbt Mecklenburg
https://preussenjournal.net/2019/05/11/faktencheck-preussen-erbt-mecklenburg/
Preußen erbt Mecklenburg
https://preussenjournal.net/2019/05/11/faktencheck-preussen-erbt-mecklenburg/
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24. Wahrheit oder Honigtopf? Wissen ist eine Holschuld! Teil 24.
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Neue Druckvorlage für Postkarten ☺️
https://www.ewigerbund.org/material
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rumsey_collection.kmz
527 B
Kartenpaket "Deutsches Reich 1893" für Google Earth → https://www.youtube.com/watch?v=JBMIA44HnK8
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Vereidigung im IX. AK unter den Augen von Königin Louise auf Schloß Hohenzieritz im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Wissensvermittlung oder Meinungsmache?
Wissen ist eine Holschuld! Teil 25.
https://youtu.be/UPiTeIaTvrI
Wissen ist eine Holschuld! Teil 25.
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25. Wissensvermittlung oder Meinungsmache? Wissen ist eine Holschuld! Teil 25.
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Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Grüße vom Vaterländischen Hilfsdienst aus dem Königreich Sachsen.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Handreichung Reichs-Beamte.pdf
378.9 KB
Reichsbeamte: Eid, Rechte und Pflichten. Eine Handreichung vom Beamtenkollegium des Vaterländischen Hilfsdienstes beim Ewigen Bund. @ewigerbund @hilfsdienst
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Rechtmäßiges deutsches Staatsoberhaupt ist...
Anonymous Quiz
29%
der Reichspräsident.
47%
der Reichskanzler.
7%
der Bundespräsident.
13%
das Präsidium des Bundes.
3%
der Bundeskanzler.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
22. Juli 1913 - 2020.
Das RuStAG hat heute Geburtstag.
Dank unseren Altvordern!
"Wir freuen uns, daß in dem [Reichs- und Staatsangehörigkeits-] Gesetz der Grundsatz des ius sanguinis rein durchgeführt worden ist, daß also in der Hauptsache die Abstammung, das Blut das Entscheidende für den Erwerb der Staatsangehörigkeit ist. Diese Bestimmung dient hervorragend dazu, den völkischen Charakter(!) und die deutsche Eigenart(!) zu erhalten und zu bewahren. Wir treten infolgedessen allen denjenigen Anträgen entgegen, die das jus soli in irgendeiner Weise einzuführen beabsichtigen." Rede des Abgeordneten Dr. Giese im Reichstag am 28. Mai 1913.
Das RuStAG hat heute Geburtstag.
Dank unseren Altvordern!
"Wir freuen uns, daß in dem [Reichs- und Staatsangehörigkeits-] Gesetz der Grundsatz des ius sanguinis rein durchgeführt worden ist, daß also in der Hauptsache die Abstammung, das Blut das Entscheidende für den Erwerb der Staatsangehörigkeit ist. Diese Bestimmung dient hervorragend dazu, den völkischen Charakter(!) und die deutsche Eigenart(!) zu erhalten und zu bewahren. Wir treten infolgedessen allen denjenigen Anträgen entgegen, die das jus soli in irgendeiner Weise einzuführen beabsichtigen." Rede des Abgeordneten Dr. Giese im Reichstag am 28. Mai 1913.
Forwarded from Juli
Grüßt euch, liebe Württemberger
Ich bin, gemeinsam mit @MikeKli meiner Pflicht nachgekommen, die aktuelle Lage in Württemberg zu erörtern:
1. Ich habe dabei festgestellt, dass Wilhelm II. nicht in seiner Person als König (R) unterzeichnete, sondern als Privatmann.
2. Ebenfalls ist keine Kontersignatur auf der Abdankungsurkunde vorhanden, wie es bei sonstigen Erlässen, Gesetzen der Fall ist, welche das Königreich betreffen. Niemand übernimmt die Haftung dafür.
3. Selbst wenn man die Urkunde für rechtsgültig hält, so hat er lediglich "die Krone abgelegt".
Von einem Verzicht für seine Nachkommen ist keineswegs die Rede.
👆🏻 Dies sind nachweisbare Fakten, welche zeigen, dass Carl und Wilhelm von Württemberg auch im Jahre 2020 die rechtmäßigen Könige (Thronerben) von Württemberg sind
Ich bin, gemeinsam mit @MikeKli meiner Pflicht nachgekommen, die aktuelle Lage in Württemberg zu erörtern:
1. Ich habe dabei festgestellt, dass Wilhelm II. nicht in seiner Person als König (R) unterzeichnete, sondern als Privatmann.
2. Ebenfalls ist keine Kontersignatur auf der Abdankungsurkunde vorhanden, wie es bei sonstigen Erlässen, Gesetzen der Fall ist, welche das Königreich betreffen. Niemand übernimmt die Haftung dafür.
3. Selbst wenn man die Urkunde für rechtsgültig hält, so hat er lediglich "die Krone abgelegt".
Von einem Verzicht für seine Nachkommen ist keineswegs die Rede.
👆🏻 Dies sind nachweisbare Fakten, welche zeigen, dass Carl und Wilhelm von Württemberg auch im Jahre 2020 die rechtmäßigen Könige (Thronerben) von Württemberg sind