Forwarded from VHD Versteigerung VS0
Dieses 👆🏻 weitere Meisterwerk hat Martin zur Versteigerung für den VHD gespendet. Der prächtige Löwenkopf mit Wappen hat die Maße 40x29cm, mit Rahmen beträgt das Maß 52cm Breite und 42cm Höhe. Es handelt sich hier selbstverständlich um ein Unikat.
Der Erlös kommt abzüglich der Versandkosten, Rahmen und einem kleinen Obolus für Martin wieder vollumfänglich dem VHD zu Gute.
Die Versteigerung endet am Donnerstag, den 19. November um 20 Uhr.
Der Erlös kommt abzüglich der Versandkosten, Rahmen und einem kleinen Obolus für Martin wieder vollumfänglich dem VHD zu Gute.
Die Versteigerung endet am Donnerstag, den 19. November um 20 Uhr.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Staatsrechtliche Literatur über das Deutsche Reich für jeden Wissensstand.
Unterstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=unsere-reichsverfassung-und-deutsche-landesverfassungen
Volksschule.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-verfassung-und-verwaltung-des-deutschen-reiches-und-des-preussischen-staates
Mittlere Reife.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-reichsverfassungsurkunde-vom-16-april-1871-und-die-wichtigsten-administrativgesetze-des-deutschen-reichs-1871
Oberstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?s=Laband
Unterstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=unsere-reichsverfassung-und-deutsche-landesverfassungen
Volksschule.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-verfassung-und-verwaltung-des-deutschen-reiches-und-des-preussischen-staates
Mittlere Reife.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-reichsverfassungsurkunde-vom-16-april-1871-und-die-wichtigsten-administrativgesetze-des-deutschen-reichs-1871
Oberstufe.
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Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Gültige Gesetze werden einzig dadurch wieder geltend gemacht, daß wir, die Deutschen, sie wieder achten und anwenden.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Notwehr im Völkerrecht. Necessaria ad finem belli: Die Not-wend-igkeit als letztes Mittel in einem totalem Krieg.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
StGB geltend
§ 32. Notwehr.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33. Überschreitung der Notwehr.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34. Rechtfertigender Notstand.
[1] Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
[2] Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 35. Entschuldigender Notstand.
(1) [1] Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
[2] Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) [1] Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte.
[2] Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
BGB geltend.
§ 227. Notwehr.
(1) Eine durch Nothwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Nothwehr ist diejenige Vertheidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.
⚠️ Wichtig: Ankündigung der Notwehr.
"Halten Sie ein oder ich werde auf Leben und Tod von meinem Recht auf Notwehr Gebrauch machen."
§ 32. Notwehr.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33. Überschreitung der Notwehr.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34. Rechtfertigender Notstand.
[1] Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
[2] Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 35. Entschuldigender Notstand.
(1) [1] Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
[2] Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) [1] Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte.
[2] Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
BGB geltend.
§ 227. Notwehr.
(1) Eine durch Nothwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Nothwehr ist diejenige Vertheidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.
⚠️ Wichtig: Ankündigung der Notwehr.
"Halten Sie ein oder ich werde auf Leben und Tod von meinem Recht auf Notwehr Gebrauch machen."
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Auch dieses Meisterwerk hat Martin zur Versteigerung für den VHD gespendet. Das Bild hat die Maße 40x29cm, mit Rahmen beträgt das Maß 52cm Breite und 42cm Höhe. Auch hierbei handelt sich selbstverständlich wieder um ein Unikat.
Der Erlös kommt abzüglich der Versandkosten, Rahmen und einem kleinen Obolus für Martin wieder vollumfänglich dem VHD zu Gute.
Die Versteigerung endet am Sonntag, den 22. November um 20 Uhr.
Der Erlös kommt abzüglich der Versandkosten, Rahmen und einem kleinen Obolus für Martin wieder vollumfänglich dem VHD zu Gute.
Die Versteigerung endet am Sonntag, den 22. November um 20 Uhr.
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🌟 Wissen 30: Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.
Der weite Weg zu Einigkeit und Recht und Freiheit der deutschen Nation: Vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen über den Deutschen Bund durch die Paulskirche bis zum Norddeutschen Bund und das Deutsche Reich. Vincit veritas!
Das bislang in jeder Hinsicht aufwendigste Video der Wissen ist eine Holschuld Serie hat mit allen redaktionellen Arbeiten, Korrekturen und Revisionen rund 10 Wochen Arbeit in Anspruch genommen.
https://www.youtube.com/watch?v=U9oXXioD0kQ
Der weite Weg zu Einigkeit und Recht und Freiheit der deutschen Nation: Vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen über den Deutschen Bund durch die Paulskirche bis zum Norddeutschen Bund und das Deutsche Reich. Vincit veritas!
Das bislang in jeder Hinsicht aufwendigste Video der Wissen ist eine Holschuld Serie hat mit allen redaktionellen Arbeiten, Korrekturen und Revisionen rund 10 Wochen Arbeit in Anspruch genommen.
https://www.youtube.com/watch?v=U9oXXioD0kQ
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Kleine deutsche Verfassungsgeschichte. Wissen ist eine Holschuld! Teil 30.
Der gültigen deutschen #Verfassung vom 16. April 1871 liegt eine bewegte 65 Jahre währende #Geschichte zu Grunde, die hier dargelegt wird. Es ist die Geschichte einer Epoche, in der die deutschen Völker von einem einigen #Deutschland träumten und die einen…
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Die vierte Versteigerung für den VHD ist beendet und sie brachte ein Rekordergebnis. Das herrliche Bild geht in die preußische Provinz Brandenburg, AKB III. Herzlichen Dank an Martin für diese fantastische Spende, Gratulation an Detlef für diesen beneidenswerten Fang und ebenso herzlichen Dank an die Mitbieter. Ihr alle macht es möglich! 🙏🏻
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Silvesterfeuerwerk soll dieses Jahr verboten »werden«?
Die Wahrheit ist:
https://armeekorps.ewigerbund.org/IX-Armeekorps/1916_763.html
Die Wahrheit ist:
https://armeekorps.ewigerbund.org/IX-Armeekorps/1916_763.html
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Im Belagerungszustand (Art 68 Reichsverfassung) unterstehen die Zivilverwaltungsbehörden den Militärbefehlshabern. Es herrscht eine zentrale Militärverwaltung unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers. Im Zentral & Bezirksamtsblatt für Elsaß-Lothringen 1915 werden Militärbefehlshaber folgerichtig als Reichsbehörden bezeichnet.
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Originalausfertigung des Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.
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Der letzte völkerrechtlich legitime Akt des Deutschen Reiches: Waffenstillstandsvertrag am 11. Nov 1918.
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"Die Erblichkeit der Krone verbürgt die Stetigkeit des Staates und der Regierung; im Wahlreiche hingegen dagegen wird der Fortbestand des Staates durch das unvermeidliche Zwischenreich und die Wahlumtriebe gefährdet und die Macht der Regierung durch die Zugeständnisse abgeschwächt, zu welchem sich der künftige Herrscher seinen Wählern gegenüber bequemen muss." aus Schubart, Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates, 1917. @ewigerbund
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
"Die sicherste Gewähr einer Verfassung liegt darin, daß sie von einem Volke geschützt und bewacht wird, welches erfüllt ist von der durch die weitgehenden Freiheitsrechte des konstitutionellen Staates begründete Verantwortung für die Erfüllung der dem Staate geschuldeten Pflichten." aus Rönne - Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band 1, Seite 5, Fußnote 2. @ewigerbund