Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Rüdiger Hoffmann sagt ab 18:20 "Ihr wollt zu Monarchen, die jetzt keine Monarchen sind...." und ignoriert damit das Staatsrecht. Hier geht es um den Kern: Souveränität und Hoheitsrechte. Er macht an dieser Stelle überdeutlich, dass er gerne im Handelsrecht bleiben möchte. Die Masken fallen.
Von der Erwerbung der Krone und deren Wirkungen.
I. Regierungsantritt.
1) Das deutsche Staatsrecht erkennt den für die Dauer und den Bestand der erblichen Einherrschaft notwendigen Grundsatz an, daß im Augenblicke der Thronerledigung der Übergang der Staatsgewalt von dem bisherigen Inhaber auf den zur Nachfolge berechtigten von Rechtswegen (ipso jure) erfolgt, ohne das irgendeine Handlung - eine Antretung -, oder auch nur die Kenntnis des Anfalles von seiner Seite erforderlich wäre. Dieser Grundsatz gilt auch für das preußische Staatsrecht. Der verfassungsmäßige Thronfolger (Art. 53) tritt daher sofort mit der Thronerledigung die Regierung an.
(Rönne - Das Staatsrecht der preußischen Monarchie Bd. 1, 5. Auflage S. 225)
https://youtu.be/IKk67eKjk8Q?t=1098
Von der Erwerbung der Krone und deren Wirkungen.
I. Regierungsantritt.
1) Das deutsche Staatsrecht erkennt den für die Dauer und den Bestand der erblichen Einherrschaft notwendigen Grundsatz an, daß im Augenblicke der Thronerledigung der Übergang der Staatsgewalt von dem bisherigen Inhaber auf den zur Nachfolge berechtigten von Rechtswegen (ipso jure) erfolgt, ohne das irgendeine Handlung - eine Antretung -, oder auch nur die Kenntnis des Anfalles von seiner Seite erforderlich wäre. Dieser Grundsatz gilt auch für das preußische Staatsrecht. Der verfassungsmäßige Thronfolger (Art. 53) tritt daher sofort mit der Thronerledigung die Regierung an.
(Rönne - Das Staatsrecht der preußischen Monarchie Bd. 1, 5. Auflage S. 225)
https://youtu.be/IKk67eKjk8Q?t=1098
Forwarded from Deleted Account
Das ist kein Antrag sondern das Muster des Ausweisdokuments. Das "Original" findet sich Reichsgesetzblatt und hat kein DIN-Format. Das Format scheint zweitrangig, siehe Bilder.
Forwarded from 🇾🇪 𝖂𝖎𝖑𝖑𝖊𝖒'𝖘 𝕲𝖊𝖎𝖘𝖙 🇾🇪
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Stellvertretendes_Generalkommando,_1914-1918/1939-1945#Die_stellvertretenden_Generalkommandos_im_Ersten_Weltkrieg_.281914-1918.29
Die Generalkommandos bis 1914
Die bayerische Armee war seit 1869 in zwei (I: München, II: Würzburg), seit 1900 in drei (III: Nürnberg) Generalkommandos eingeteilt, die seit 1872 mit der Führung der Armeekorps betraut waren. Sie waren territorial verfasst. Ihr Sprengel war definiert durch die ihnen mittelbar unterstellten Landwehr-Bezirke, die jeweils mehrere Bezirksämter umfassten. Alle Truppen bzw. alle Garnisonen eines Korps lagen innerhalb des Korpsbezirks. Einem Generalkommando unterstellt waren außer den Truppen und Dienststellen des Korpsbezirks das jeweils direkt bei ihm angesiedelte Sanitätsamt, die Korps-Intendantur und die Korps-Zahlungsstelle.
Die stellvertretenden Generalkommandos im Ersten Weltkrieg (1914-1918)
Im Krieg von 1870/71 waren die beiden kommandierenden Generale als Korpskommandeure mobil gemacht worden, die Generalkommandos selbst aber immobil geblieben. 1914 dagegen traten die "stellvertretenden Generalkommandos des [I., II., III.] Armeekorps" als immobile Kommandobehörden ins Leben. An ihrer Spitze standen pensionierte Generale und von der Front abgelöste Korpskommandeure. Die stellvertretenden Generalkommandos unterstanden unmittelbar dem bayerischen Kriegsminister als Oberkommandierenden des Besatzungsheeres.
Mit Verordnung vom 31. Juli 1914 ging die gesamte vollziehende Gewalt auf die Militärbefehlshaber über. Dies waren die kommandierenden Generale bzw. nach deren Ausrücken ihre Stellvertreter. In der Rheinpfalz, in der nicht das bayerische Kriegszustandsgesetz galt, sondern der Belagerungszustand, waren der Kommandeur der stellvertretenden 6. Infanterie-Brigade und der Gouverneur der Festung Germersheim die Militärbefehlshaber.
Aufgabe der stellvertretenden Generalkommandos war es, Ersatz und Ergänzung (an Mannschaft) und Nachschub (an Waffen, Munition und Gerät) des Feldheeres sicherzustellen. Über die Zivilbehörden der mittleren und unteren Verwaltungsebene hatten sie zwar die Befehlsgewalt, in der Praxis aber entwickelte sich eine mehr oder weniger reibungslose Zusammenarbeit namentlich mit den Kreisregierungen. Dennoch war der Eingriff der stellvertretenden Generalkommandos in die Verwaltung massiv, insbesondere in den Bereichen öffentliche Ordnung, Sicherheit und Wirtschaft. Unter anderem waren ihnen seit 1916 angegliedert bzw. seit 1917 nachgeordnet je eine Kriegsamtstelle, dazu in der Pfalz die Kriegsamtnebenstelle Ludwigshafen.
Die Generalkommandos bis 1914
Die bayerische Armee war seit 1869 in zwei (I: München, II: Würzburg), seit 1900 in drei (III: Nürnberg) Generalkommandos eingeteilt, die seit 1872 mit der Führung der Armeekorps betraut waren. Sie waren territorial verfasst. Ihr Sprengel war definiert durch die ihnen mittelbar unterstellten Landwehr-Bezirke, die jeweils mehrere Bezirksämter umfassten. Alle Truppen bzw. alle Garnisonen eines Korps lagen innerhalb des Korpsbezirks. Einem Generalkommando unterstellt waren außer den Truppen und Dienststellen des Korpsbezirks das jeweils direkt bei ihm angesiedelte Sanitätsamt, die Korps-Intendantur und die Korps-Zahlungsstelle.
Die stellvertretenden Generalkommandos im Ersten Weltkrieg (1914-1918)
Im Krieg von 1870/71 waren die beiden kommandierenden Generale als Korpskommandeure mobil gemacht worden, die Generalkommandos selbst aber immobil geblieben. 1914 dagegen traten die "stellvertretenden Generalkommandos des [I., II., III.] Armeekorps" als immobile Kommandobehörden ins Leben. An ihrer Spitze standen pensionierte Generale und von der Front abgelöste Korpskommandeure. Die stellvertretenden Generalkommandos unterstanden unmittelbar dem bayerischen Kriegsminister als Oberkommandierenden des Besatzungsheeres.
Mit Verordnung vom 31. Juli 1914 ging die gesamte vollziehende Gewalt auf die Militärbefehlshaber über. Dies waren die kommandierenden Generale bzw. nach deren Ausrücken ihre Stellvertreter. In der Rheinpfalz, in der nicht das bayerische Kriegszustandsgesetz galt, sondern der Belagerungszustand, waren der Kommandeur der stellvertretenden 6. Infanterie-Brigade und der Gouverneur der Festung Germersheim die Militärbefehlshaber.
Aufgabe der stellvertretenden Generalkommandos war es, Ersatz und Ergänzung (an Mannschaft) und Nachschub (an Waffen, Munition und Gerät) des Feldheeres sicherzustellen. Über die Zivilbehörden der mittleren und unteren Verwaltungsebene hatten sie zwar die Befehlsgewalt, in der Praxis aber entwickelte sich eine mehr oder weniger reibungslose Zusammenarbeit namentlich mit den Kreisregierungen. Dennoch war der Eingriff der stellvertretenden Generalkommandos in die Verwaltung massiv, insbesondere in den Bereichen öffentliche Ordnung, Sicherheit und Wirtschaft. Unter anderem waren ihnen seit 1916 angegliedert bzw. seit 1917 nachgeordnet je eine Kriegsamtstelle, dazu in der Pfalz die Kriegsamtnebenstelle Ludwigshafen.
www.historisches-lexikon-bayerns.de
Stellvertretendes Generalkommando, 1914-1918/1939-1945 – Historisches Lexikon Bayerns
👍1
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Flagge zeigen, gerade bei Kälte.
https://www.city-werbung-nb.de/Zeughaus/Fleece-Muetze::346.html
https://www.city-werbung-nb.de/Zeughaus/Fleece-Muetze::346.html
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Berlin 9.11. Sonderedition 25 Euro. Rückenaufdruck Folientransfer "Bismarcks Erben". Bestellbar bis Freitag, 12 Uhr per Hashtag #SONDER911
Forwarded from 🇾🇪 𝖂𝖎𝖑𝖑𝖊𝖒'𝖘 𝕲𝖊𝖎𝖘𝖙 🇾🇪
Armee-Korps des Deutschen Heeres im Kaiserreich
Preußische Armee: Gardekorps
| I. – Königsberg | II. – Stettin | III. – Berlin | IV. – Magdeburg | V. – Posen | VI. – Breslau | VII. – Münster | VIII. – Koblenz | IX. – Altona | X. – Hannover | XI. – Kassel | XIV. – Karlsruhe | XV. – Straßburg | XVI. – Metz | XVII. – Danzig | XVIII. – Frankfurt am Main | XX. – Allenstein | XXI. – Saarbrücken
Bayerische Armee:
I. – München | II. – Würzburg | III. – Nürnberg
Sächsische Armee:
XII. – Dresden | XIX. – Leipzig
Württembergisches Armee:
XIII. – Stuttgart
Zusätzliche Verbände im Ersten Weltkrieg:
Reservekorps: Garde | I. | III. | IV. | V. | VI. | VII. | VIII. | IX. | X. | XII. | XIV. | XV. | XVII. | XVIII. | XXII. | XXIII. | XXIV. | XXV. | XXVI. | XXVII. | XXXVIII. | XXXIX. | XXXX. | XXXXI.
Bayerische Reservekorps: I. | II. | XV.
Generalkommandos: 51 | 52 | 53 | 54 | 55 | 56 | 57 | 58 | 59 | 60 | 61 | 62 | 63 | 64 | 65 | 66 | 67 | 68
Sonstige Korps: Ersatzkorps | Landwehrkorps | Marinekorps
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/II._K%C3%B6niglich_Bayerisches_Armee-Korps#Kriegsgliederung_vom_2._August_1914
Ganz nach unten scrollen - Einzelne Korps sind anklickbar und es sind dann weitere Infos erhältlich
Preußische Armee: Gardekorps
| I. – Königsberg | II. – Stettin | III. – Berlin | IV. – Magdeburg | V. – Posen | VI. – Breslau | VII. – Münster | VIII. – Koblenz | IX. – Altona | X. – Hannover | XI. – Kassel | XIV. – Karlsruhe | XV. – Straßburg | XVI. – Metz | XVII. – Danzig | XVIII. – Frankfurt am Main | XX. – Allenstein | XXI. – Saarbrücken
Bayerische Armee:
I. – München | II. – Würzburg | III. – Nürnberg
Sächsische Armee:
XII. – Dresden | XIX. – Leipzig
Württembergisches Armee:
XIII. – Stuttgart
Zusätzliche Verbände im Ersten Weltkrieg:
Reservekorps: Garde | I. | III. | IV. | V. | VI. | VII. | VIII. | IX. | X. | XII. | XIV. | XV. | XVII. | XVIII. | XXII. | XXIII. | XXIV. | XXV. | XXVI. | XXVII. | XXXVIII. | XXXIX. | XXXX. | XXXXI.
Bayerische Reservekorps: I. | II. | XV.
Generalkommandos: 51 | 52 | 53 | 54 | 55 | 56 | 57 | 58 | 59 | 60 | 61 | 62 | 63 | 64 | 65 | 66 | 67 | 68
Sonstige Korps: Ersatzkorps | Landwehrkorps | Marinekorps
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/II._K%C3%B6niglich_Bayerisches_Armee-Korps#Kriegsgliederung_vom_2._August_1914
Ganz nach unten scrollen - Einzelne Korps sind anklickbar und es sind dann weitere Infos erhältlich
Wikipedia
II. Königlich Bayerisches Armee-Korps
Das II. Armee-Korps war ein Großverband und zugleich eine territoriale Kommandobehörde der Bayerischen Armee. Es wurde am 27. November 1815 als Generalkommando in Würzburg errichtet. Im Zuge der Heeresreform am 1. Februar 1869 neu errichtet, umfasste der…
Forwarded from 🇾🇪 𝖂𝖎𝖑𝖑𝖊𝖒'𝖘 𝕲𝖊𝖎𝖘𝖙 🇾🇪
Militär/Formationsgeschichte/Deutschland/Alte Armee
http://wiki-de.genealogy.net/Milit%C3%A4r/Formationsgeschichte/Deutschland/Alte_Armee#Korpsbezirk_des_II._K._B._Armeekorps
Interessante Site! Zeigt den Aufbau des Militärs im Kaiserreich ... hier im Link die Site zu den Armeekorps und deren Aufbau. Es sind aber auch alle anderen Bereiche des Militärs aufgelistet ...
http://wiki-de.genealogy.net/Milit%C3%A4r/Formationsgeschichte/Deutschland/Alte_Armee#Korpsbezirk_des_II._K._B._Armeekorps
Interessante Site! Zeigt den Aufbau des Militärs im Kaiserreich ... hier im Link die Site zu den Armeekorps und deren Aufbau. Es sind aber auch alle anderen Bereiche des Militärs aufgelistet ...
Forwarded from 🇾🇪 𝖂𝖎𝖑𝖑𝖊𝖒'𝖘 𝕲𝖊𝖎𝖘𝖙 🇾🇪
Also ich kann das Geschwafel - SORRY! - um "Rechtsstaat", "Gerichte", "Regierung", "Gesetze" etc. in der BRiD nicht mehr hören!!! Man kann hier Recht haben und klagen, soviel man will - wenn es gegen die Interessen der Eliten, Parteien, Regierung, etc. geht, wird man NIEMALS Recht bekommen ! ICH habe es am eigenen Leib erlebt! Die Verfassungsbeschwerde war nur noch obligatorisch und diente für mich als Beleg, dass hier in diesem Land RECHTSBANKROTT herrscht! Jeder, der meint, gegen den "Staat" BRD Recht zu haben und dieses auch zu bekommen, hat für mich einfach einen an der Waffel - SORRY, Luisa S. - , aber ich habe einfach Erfahrungen gemacht, die dies belegen!!!
Mein Fall:
Ich habe Staatskritik geübt und der BRD (etwas) Legitimation abgesprochen ... lt. BVerfG-Urteil 1 BvR 917/09 v. 28.11.2011 Randnummer 24
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html
ist dort eine Rechtsgutschwelle benannt, nach der dem Staat JEGLICHE Legitimation abgesprochen werden UND zum Ersatz der BRD aufgerufen werden muss ! Ob ich der BRD JEGLICHE Legitimation abgesprochen habe, wage ich zu bezweifeln, des Weiteren habe ich NIEMALS zum Ersatz der BRD aufgerufen! Somit ist der Fall eigentlich klar: Rechtsgutschwelle wurde NICHT verletzt, also ist der § 90a StGB in meinem Fall NICHT anwendbar!!! Siehe Auszug unten, Textstelle: "Die Rechtsgutschwelle ist im Falle des § 90a StGB mithin ERST DANN überschritten , wenn ..." Anschließend folgt das Beispiel, in dem genannt wird, dass JEGLICHE Legitimation abgesprochen werden UND zum Ersatz der BRD aufgerufen werden muss!
Lt. § 31 BVerfGG sind alle Gerichte und Behörden an Entscheidungen des BVerfG gebunden! Dies ist Fakt und unstrittig! Was passiert, wenn sich die Gerichte und Behörden 2017 NICHT an ein Urteil des BVerfG aus 2011 halten? ... Was passiert, wenn man nun in der BRiD unschuldig einen Strafbefehl nach § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) erhält? ...
Man legt Einspruch ein! Somit kommt es zum Amtsgerichtsverfahren! Ich habe meine Abstammungsunterlagen als Deutscher eingereicht und auf die Rechtsstellung als Deutscher hingewiesen (Art. 5 EGBGB Abs. 1 Satz 2 -> geht vor!)! Der Strafbefehl wurde von dem Richter bestätigt, der diesen auch ausgestellt hat, dieser eigentlich also befangen ist! Berufung eingelegt! Richterin am Landgericht lässt Beweise NICHT zu, ohne diese vorher zumindest gesichtet zu haben = Unterschlagung von Beweisen! Revison eingelegt! Revisonssenat (KEINE Verhandlung!) ignoriert meine Argumentation, erklärt Verhandlungen am Amts- und am Landgericht für unstatthaft und hebt die Urteile auf, erklärt den Strafbefehl allerdings für rechtskräftig! Verfassungsbeschwerde am BVerfG eingelegt!
Auszug 1 BvR 917/09 v. 28.11.2011:
Mein Fall:
Ich habe Staatskritik geübt und der BRD (etwas) Legitimation abgesprochen ... lt. BVerfG-Urteil 1 BvR 917/09 v. 28.11.2011 Randnummer 24
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html
ist dort eine Rechtsgutschwelle benannt, nach der dem Staat JEGLICHE Legitimation abgesprochen werden UND zum Ersatz der BRD aufgerufen werden muss ! Ob ich der BRD JEGLICHE Legitimation abgesprochen habe, wage ich zu bezweifeln, des Weiteren habe ich NIEMALS zum Ersatz der BRD aufgerufen! Somit ist der Fall eigentlich klar: Rechtsgutschwelle wurde NICHT verletzt, also ist der § 90a StGB in meinem Fall NICHT anwendbar!!! Siehe Auszug unten, Textstelle: "Die Rechtsgutschwelle ist im Falle des § 90a StGB mithin ERST DANN überschritten , wenn ..." Anschließend folgt das Beispiel, in dem genannt wird, dass JEGLICHE Legitimation abgesprochen werden UND zum Ersatz der BRD aufgerufen werden muss!
Lt. § 31 BVerfGG sind alle Gerichte und Behörden an Entscheidungen des BVerfG gebunden! Dies ist Fakt und unstrittig! Was passiert, wenn sich die Gerichte und Behörden 2017 NICHT an ein Urteil des BVerfG aus 2011 halten? ... Was passiert, wenn man nun in der BRiD unschuldig einen Strafbefehl nach § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) erhält? ...
Man legt Einspruch ein! Somit kommt es zum Amtsgerichtsverfahren! Ich habe meine Abstammungsunterlagen als Deutscher eingereicht und auf die Rechtsstellung als Deutscher hingewiesen (Art. 5 EGBGB Abs. 1 Satz 2 -> geht vor!)! Der Strafbefehl wurde von dem Richter bestätigt, der diesen auch ausgestellt hat, dieser eigentlich also befangen ist! Berufung eingelegt! Richterin am Landgericht lässt Beweise NICHT zu, ohne diese vorher zumindest gesichtet zu haben = Unterschlagung von Beweisen! Revison eingelegt! Revisonssenat (KEINE Verhandlung!) ignoriert meine Argumentation, erklärt Verhandlungen am Amts- und am Landgericht für unstatthaft und hebt die Urteile auf, erklärt den Strafbefehl allerdings für rechtskräftig! Verfassungsbeschwerde am BVerfG eingelegt!
Auszug 1 BvR 917/09 v. 28.11.2011:
❤1
Forwarded from 🇾🇪 𝖂𝖎𝖑𝖑𝖊𝖒'𝖘 𝕲𝖊𝖎𝖘𝖙 🇾🇪
Denn anders als dem einzelnen Staatsbürger kommt dem Staat kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten (vgl. BVerfGE 93, 266 <292 f.>; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>). Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats. Zielrichtung des vorliegend angewandten § 90a StGB wie sämtlicher Staatsschutznormen ist es, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder und ihrer verfassungsgemäßen Ordnung zu gewährleisten und zu erhalten (vgl. BGHSt 6, 324 <325>; BGH, Beschluss vom 1. April 1998 - 3 StR 54/98 -, NStZ 1998, S. 408; Laufhütte/Kuschel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 90a Rn. 1; Würtenberger, JZ 1979, S. 309 <310 ff.>; Schröder, JZ 1979, S. 89 f.; Roggemann, JZ 1992, S. 934 <937>). Die Schwelle zur Rechtsgutverletzung ist im Falle des § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB mithin erst dann überschritten, wenn aufgrund der konkreten Art und Weise der Meinungsäußerung der Staat dermaßen verunglimpft wird, dass dies zumindest mittelbar geeignet erscheint, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, die Funktionsfähigkeit seiner staatlichen Einrichtungen oder die Friedlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (vgl. BVerfGE 93, 266 <293>; 124, 300 <332 ff.>). Dies wäre bei entsprechender Form der Meinungsäußerung etwa denkbar, wenn der Bundesrepublik Deutschland jegliche Legitimation abgesprochen würde und dazu aufgerufen würde, sie zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 3 StR 270/02 -, NStZ 2003, S. 145).
Art. 5 EGBGB Abs. 1 Satz 2 - Personalstatut: https://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html
Hey, dachte ich: SUPER! Kann das BVerfG mal zeigen, welche Autorität es hat: Rechtsgutschwelle NICHT verletzt, also UNSCHULDIG!! Das BVerfG hätte jetzt entweder gegen sein eigenes Urteil aus 2011 entscheiden und mich ebenfalls schuldig sprechen können, oder es hätte gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen entscheiden und mich für UNSCHULDIG erklären können!!!
Willst Du das Schreiben einsehen, welches ich vom BVerfG zurück bekommen habe?
Art. 5 EGBGB Abs. 1 Satz 2 - Personalstatut: https://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html
Hey, dachte ich: SUPER! Kann das BVerfG mal zeigen, welche Autorität es hat: Rechtsgutschwelle NICHT verletzt, also UNSCHULDIG!! Das BVerfG hätte jetzt entweder gegen sein eigenes Urteil aus 2011 entscheiden und mich ebenfalls schuldig sprechen können, oder es hätte gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen entscheiden und mich für UNSCHULDIG erklären können!!!
Willst Du das Schreiben einsehen, welches ich vom BVerfG zurück bekommen habe?
dejure.org
Art. 5 EGBGB - Personalstatut - dejure.org
Einführungsgesetz BGB Art.5 - (1) 1 Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht...
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Heckscheibenveredelung in zwei Größen:
https://www.city-werbung-nb.de/Zeughaus/Heckscheibenaufkleber-Kaiserkrone-KLEIN::349.html
https://www.city-werbung-nb.de/Zeughaus/Heckscheibenaufkleber-Kaiserkrone-KLEIN::349.html
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
⚠️ Schicksalstag der Deutschen ⚠️
Du erhältst diese Email, weil Du den Newsletter von Bismarcks Erben abonniert hast.
Am 9. November 1918 wurde mittels der Falschnachricht von der "Abdankung des Kaisers" in Berlin die Republik ausgerufen. Die Deutschen, die besten Männer längst gefallen, die Übrigen an der Front, die Bevölkerung daheim von Krieg und Hunger ausgezehrt, besaßen nicht mehr genügend Widerstandskraft, sich diesem gewaltsamen Umsturz der Ordnung zu widersetzen. Damit ist der 9. November der Schicksalstag aller Deutschen; nicht umsonst wurde und wird er durch "historische Ereignisse" wie die Reichspogromnacht und den Berliner Mauerfall geschickt überlagert: Seit dem 9. November 1918 herrscht das Unrecht über die Deutschen und am kommenden Samstag wird dieses Unrecht schon 101 Jahre andauern.
Das Unrecht kann nur beendet werden, in dem wir Deutsche uns darauf besinnen, zu Recht und Ordnung zurück zu kehren, in dem wir den Umsturz rückgängig machen, in dem wir uns zu den Gesetzen der Urgroßväter, zum Reich und zu dessen Staatsoberhaupt, den Deutschen Kaiser, bekennen. Immer mehr Deutsche erkennen das und immer mehr Deutsche finden den Mut und die Kraft, diese Erkenntnis zu vertreten und zu verteidigen: Deutsche werden sich wieder bewußt, wer sie sind, und auch, dass sie nun treu zusammenstehen müssen, denn das Unrecht können nur die Deutschen selbst beenden, in dem sie gemeinsam handeln.
Die Rückbesinnung ist bereits in vollem Gange, wie der folgende kurze Film zeigt: https://www.youtube.com/watch?v=U2kSUu5cYxA
Alle Deutschen, die sich bereits besonnen haben und die sich wieder Deutsche nennen wollen und dürfen, sind aufgerufen, sich am
9. November 2019 um 11 Uhr am Stadtschloss Berlin
einzufinden. Lasst uns gemeinsam der Welt zu zeigen, dass Deutsche noch immer treu zusammen stehen um dem Unrecht ein Ende zu bereiten - nicht nur für uns Deutsche sondern für alle Völker auf dieser Welt. Wir wollen einstehen für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit, für jene hehren deutschen Werte, die stets auch auf den Fahnen unserer Väter standen. Indem wir uns an sie erinnern und in ihre Fußstapfen treten, ehren wir ihr Werk. Indem wir ihr großes Werk fortsetzen wollen, beweisen wir, dass wir die würdigen Urenkel großer ehrenhafter Männer sind. Indem wir für das Recht eines Königs eintreten, beweisen wir, dass wir wieder die Deutschen sind, die nur mit Niedertracht, Lügen, Krieg, und Gewalt von ihrem Weg in eine goldene Zukunft der Menschheit abgebracht werden konnten.
Jeder Deutsche ist aufgerufen, das verlorene Palladium zurückzufordern. Das wollen wir am 9.11. in Berlin tun.
Es kann kein Grund, keine Ausrede und keine Entschuldigung geltend gemacht werden, um den Weg nach Berlin nicht anzutreten - außer die eigene Feigheit und Gleichgültigkeit gegenüber der Zukunft unserer Kinder und Enkel.
Wieviele Deutsche es noch gibt, sehen wir also am kommenden Samstag am Stadtschloss, dem offiziellen Amtssitz des König von Preußen und Deutschen Kaisers.
Es grüßen herzlich
Bismarcks Erben.
https://bismarckserben.org/
Gedenket eurer Väter!
Gedenkt der großen Zeit
Da Deutschlands gutes Ritterschwert
Gesiegt in jedem Streit!
Das sind die alten Schwerter noch,
Das ist das deutsche Herz:
Die schlagt ihr nimmermehr ins Joch,
Sie dauern fest wie Erz!
Haltet aus! Haltet aus!
Lasset hoch das Banner wehn!
Zeiget stolz, zeigt der Welt,
Daß wir treu zusammenstehn,
Daß sich alte deutsche Kraft erprobt,
Ob uns Friede strahlt, ob Krieg umtobt!
|: Haltet aus im Sturmgebraus! : |
- Deutschland hoch in Ehren - https://www.youtube.com/watch?v=khlYQt3ri6E
Du erhältst diese Email, weil Du den Newsletter von Bismarcks Erben abonniert hast.
Am 9. November 1918 wurde mittels der Falschnachricht von der "Abdankung des Kaisers" in Berlin die Republik ausgerufen. Die Deutschen, die besten Männer längst gefallen, die Übrigen an der Front, die Bevölkerung daheim von Krieg und Hunger ausgezehrt, besaßen nicht mehr genügend Widerstandskraft, sich diesem gewaltsamen Umsturz der Ordnung zu widersetzen. Damit ist der 9. November der Schicksalstag aller Deutschen; nicht umsonst wurde und wird er durch "historische Ereignisse" wie die Reichspogromnacht und den Berliner Mauerfall geschickt überlagert: Seit dem 9. November 1918 herrscht das Unrecht über die Deutschen und am kommenden Samstag wird dieses Unrecht schon 101 Jahre andauern.
Das Unrecht kann nur beendet werden, in dem wir Deutsche uns darauf besinnen, zu Recht und Ordnung zurück zu kehren, in dem wir den Umsturz rückgängig machen, in dem wir uns zu den Gesetzen der Urgroßväter, zum Reich und zu dessen Staatsoberhaupt, den Deutschen Kaiser, bekennen. Immer mehr Deutsche erkennen das und immer mehr Deutsche finden den Mut und die Kraft, diese Erkenntnis zu vertreten und zu verteidigen: Deutsche werden sich wieder bewußt, wer sie sind, und auch, dass sie nun treu zusammenstehen müssen, denn das Unrecht können nur die Deutschen selbst beenden, in dem sie gemeinsam handeln.
Die Rückbesinnung ist bereits in vollem Gange, wie der folgende kurze Film zeigt: https://www.youtube.com/watch?v=U2kSUu5cYxA
Alle Deutschen, die sich bereits besonnen haben und die sich wieder Deutsche nennen wollen und dürfen, sind aufgerufen, sich am
9. November 2019 um 11 Uhr am Stadtschloss Berlin
einzufinden. Lasst uns gemeinsam der Welt zu zeigen, dass Deutsche noch immer treu zusammen stehen um dem Unrecht ein Ende zu bereiten - nicht nur für uns Deutsche sondern für alle Völker auf dieser Welt. Wir wollen einstehen für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit, für jene hehren deutschen Werte, die stets auch auf den Fahnen unserer Väter standen. Indem wir uns an sie erinnern und in ihre Fußstapfen treten, ehren wir ihr Werk. Indem wir ihr großes Werk fortsetzen wollen, beweisen wir, dass wir die würdigen Urenkel großer ehrenhafter Männer sind. Indem wir für das Recht eines Königs eintreten, beweisen wir, dass wir wieder die Deutschen sind, die nur mit Niedertracht, Lügen, Krieg, und Gewalt von ihrem Weg in eine goldene Zukunft der Menschheit abgebracht werden konnten.
Jeder Deutsche ist aufgerufen, das verlorene Palladium zurückzufordern. Das wollen wir am 9.11. in Berlin tun.
Es kann kein Grund, keine Ausrede und keine Entschuldigung geltend gemacht werden, um den Weg nach Berlin nicht anzutreten - außer die eigene Feigheit und Gleichgültigkeit gegenüber der Zukunft unserer Kinder und Enkel.
Wieviele Deutsche es noch gibt, sehen wir also am kommenden Samstag am Stadtschloss, dem offiziellen Amtssitz des König von Preußen und Deutschen Kaisers.
Es grüßen herzlich
Bismarcks Erben.
https://bismarckserben.org/
Gedenket eurer Väter!
Gedenkt der großen Zeit
Da Deutschlands gutes Ritterschwert
Gesiegt in jedem Streit!
Das sind die alten Schwerter noch,
Das ist das deutsche Herz:
Die schlagt ihr nimmermehr ins Joch,
Sie dauern fest wie Erz!
Haltet aus! Haltet aus!
Lasset hoch das Banner wehn!
Zeiget stolz, zeigt der Welt,
Daß wir treu zusammenstehn,
Daß sich alte deutsche Kraft erprobt,
Ob uns Friede strahlt, ob Krieg umtobt!
|: Haltet aus im Sturmgebraus! : |
- Deutschland hoch in Ehren - https://www.youtube.com/watch?v=khlYQt3ri6E
Forwarded from Deleted Account
Aus dem Vorwort der "Franz von Liszt - Das Völkerrecht":
"Möge dieses Buch auch in seiner neuesten Gestalt vor allem bei der deutschen akademischen Jugend verständnisvolle Aufnahme finden und sie lehren, daß treueste Vaterlandsliebe ihr die Pflicht auferlegt, tatkräftig und hoffnungsfreudig mitzuarbeiten an der großen, gerade dem deutschen Volk gestellten Aufgabe: an dem Wiederaufbau des die Staaten verbindenden Völkerrechts und damit an der Wiederherstellung der durch den Weltkrieg zerrissenen Kulturgemeinschaft der Völker. Seeheim an der Bergstraße. Im Dezember 1917. Franz v. Liszt."
Um diese Aufgabe nach 100 Jahren zu erfüllen, bedarf es zunächst der Rückkehr der Deutschen in das Völkerrechtssubjekt und das geht NUR mit dem Paßersatz (Personalausweis 1916).
"Möge dieses Buch auch in seiner neuesten Gestalt vor allem bei der deutschen akademischen Jugend verständnisvolle Aufnahme finden und sie lehren, daß treueste Vaterlandsliebe ihr die Pflicht auferlegt, tatkräftig und hoffnungsfreudig mitzuarbeiten an der großen, gerade dem deutschen Volk gestellten Aufgabe: an dem Wiederaufbau des die Staaten verbindenden Völkerrechts und damit an der Wiederherstellung der durch den Weltkrieg zerrissenen Kulturgemeinschaft der Völker. Seeheim an der Bergstraße. Im Dezember 1917. Franz v. Liszt."
Um diese Aufgabe nach 100 Jahren zu erfüllen, bedarf es zunächst der Rückkehr der Deutschen in das Völkerrechtssubjekt und das geht NUR mit dem Paßersatz (Personalausweis 1916).