Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
  
Bismarcks Erben betteln nicht um Spenden wie sog. "Patrioten", sondern wir bitten stattdessen um den Erwerb von Artikel aus dem Zeughaus "Alter Fritz". Der Nutzen ist doppelt: 30% aller Erlöse kommen unseren vaterländischen Projekten zu Gute und Du kannst Zeichen setzen. https://tinyurl.com/indieherzen
  Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
  
Dezent Zeichen setzen: Pin Der alte Fritz.
https://www.city-werbung-nb.de/Zeughaus/Pin-Der-Alte-Fritz::350.html
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Forwarded from Ron
Aus meiner Sicht ist es, nach den Erkenntnissen aus dem Chemnitzer Vortrag keine Frage des Bewusstseins mehr. Der deutsche Status Quo wird darin mit allen Fakten und Gesetzen, für jeden nachvollziehbar dargestellt. Nach diesen Erkenntnissen nicht zu wissen was zu tun ist, hat nichts mehr mit Bewusstsein zu tun. Vielmehr scheint es andere Gründe zu geben, wenn man dieses Wissen ständig torpediert. Dank des Vortrages ist es inzwischen relativ einfach destruktive Kräfte zu lokalisieren. Und das hat nichts mit irgendwelchen persönlichen Befindlichkeiten zu tun. Das Wissen um die rechtlich saubere Vorgehensweise steht in unseren eigenen Gesetzen und wenn jemand nicht bereit ist, sich an unsere eigenen und gültigen Gesetze zu halten, dann sagt das recht viel über dessen eigentliche Intentionen aus. Soviel erst mal dazu. Nun möge jeder selbst entscheiden, ob er hier richtig ist.
  Forwarded from Deleted Account
Denke: Belagerungszustand.
Notstand und Notwehr.
Der Notstand, in dem das Dasein und die Entwicklungsfähigkeit (Selbsterhaltung und Selbstentfaltung) eines Staates auf dem Spiel steht, rechtfertigt nach allgemeinen Grundsätzen, wie sie auch im innerstaatlichen Recht aller Kulturstaaten anerkannt sind, die Verletzung jeder völkerrechtlichen Norm, mithin auch der Rechtssätze des Kriegsrechts. Gegen einen rechtswidrigen Angriff ist Verteidigung in jeder Art gestattet. Es gibt ein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes (necessaria ad finem belli).
vgl. Franz von Liszt - Völkerrecht, 12. Auflage, 1925
  Notstand und Notwehr.
Der Notstand, in dem das Dasein und die Entwicklungsfähigkeit (Selbsterhaltung und Selbstentfaltung) eines Staates auf dem Spiel steht, rechtfertigt nach allgemeinen Grundsätzen, wie sie auch im innerstaatlichen Recht aller Kulturstaaten anerkannt sind, die Verletzung jeder völkerrechtlichen Norm, mithin auch der Rechtssätze des Kriegsrechts. Gegen einen rechtswidrigen Angriff ist Verteidigung in jeder Art gestattet. Es gibt ein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes (necessaria ad finem belli).
vgl. Franz von Liszt - Völkerrecht, 12. Auflage, 1925
Forwarded from 🌞🍀Berndje - Ewiger_Bund🇾🇪😢
  
  StGB-Strafgesetzbuch-des-Deutschen-Reich_1871.pdf
    680.4 KB
  Forwarded from 🌞🍀Berndje - Ewiger_Bund🇾🇪😢
  
  StPO-Strafprozeßordnung-des-Deutschen-Reichs_1877.pdf
    664.9 KB
  Forwarded from 🌞🍀Berndje - Ewiger_Bund🇾🇪😢
  
  GVG-Gerichtsverfassungsgesetz_1877.pdf
    321.3 KB
  Forwarded from 🌞🍀Berndje - Ewiger_Bund🇾🇪😢
  
  EGGVG-Einführungsgesetz-zum-Gerichtsverfassungsgesetz_1877.pdf
    124.6 KB
  Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
  
ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG
Angesichts der direkten Angriffe gegen meine Person und Redlichkeit ist es mir ein Bedürfnis, folgendes der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und zu erklären:
Ich, Sascha, stand in meiner Eigenschaft als Preuße durch Abstammung und Geburt gem. § 4 Abs 1 RuStaG 1913 niemals in den Diensten der Republik des Bundes oder der Deutschen Demokratischen Republik oder eines Feindes der deutschen Nation. Ich habe in meinem Leben nur einen einzigen Eid geleistet: Am 25. August 2018 habe ich gemäß des Konzeptes des Preußischen Instituts auf dem Schlachtfeld von Zorndorf öffentlich und unter Zeugen auf die Verfassungsurkunde des Preußischen Staates vom 31. Januar 1850 geschworen. Zur Bekräftigung dieses Eides habe ich im September des Jahres 2019 meinem angeborenen Herrn einen leiblichen Eid geleistet und ihm Treue bis in den Tod geschworen.
  Angesichts der direkten Angriffe gegen meine Person und Redlichkeit ist es mir ein Bedürfnis, folgendes der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und zu erklären:
Ich, Sascha, stand in meiner Eigenschaft als Preuße durch Abstammung und Geburt gem. § 4 Abs 1 RuStaG 1913 niemals in den Diensten der Republik des Bundes oder der Deutschen Demokratischen Republik oder eines Feindes der deutschen Nation. Ich habe in meinem Leben nur einen einzigen Eid geleistet: Am 25. August 2018 habe ich gemäß des Konzeptes des Preußischen Instituts auf dem Schlachtfeld von Zorndorf öffentlich und unter Zeugen auf die Verfassungsurkunde des Preußischen Staates vom 31. Januar 1850 geschworen. Zur Bekräftigung dieses Eides habe ich im September des Jahres 2019 meinem angeborenen Herrn einen leiblichen Eid geleistet und ihm Treue bis in den Tod geschworen.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
  
Die weißen Korpsbezirke sind zur Zeit ohne Führung (VHD-Orgamitglied). Es braucht hier jeweils einen freiwilligen Mann im Besitz der Nachweise gem. RuStaG 1913, der die Verantwortung übernimmt und der bereit ist Zeit, Arbeit und evtl. auch Geld in das Wohl seiner Mitmenschen zu investieren. 
Anhand der gesetzlichen Grundlagen gilt es, eine Infrastruktur schaffen, um die Deutschen des Armeekorps als Hilfsdienstpflichtige zu erfassen, zu verwalten und sie einer Verwendung zuzuführen. Dazu gibt es eine VHD-Orgagruppe, wo jeweils ein Mann für einen Korpsbezirk die Verantwortung übernimmt.
Erste Aufgabe: Aufspüren und sicherstellen der Anordnungen, die vom kommandieren General des Armeekorps in der Zeit vom 31. Juli 1914 bis 27. Oktober 1918 erlassen wurden. Das könnte mit dem Besuch von Staatsbibliotheken und Archiven oder mit dem Erwerb antiquarischer Bücher verbunden sein.
Zweite Aufgabe: Die Gesetze und Verordnungen zum Vaterländischen Hilfsdienst studieren um sie gesetzeskonform zu rekonstruieren.
  Anhand der gesetzlichen Grundlagen gilt es, eine Infrastruktur schaffen, um die Deutschen des Armeekorps als Hilfsdienstpflichtige zu erfassen, zu verwalten und sie einer Verwendung zuzuführen. Dazu gibt es eine VHD-Orgagruppe, wo jeweils ein Mann für einen Korpsbezirk die Verantwortung übernimmt.
Erste Aufgabe: Aufspüren und sicherstellen der Anordnungen, die vom kommandieren General des Armeekorps in der Zeit vom 31. Juli 1914 bis 27. Oktober 1918 erlassen wurden. Das könnte mit dem Besuch von Staatsbibliotheken und Archiven oder mit dem Erwerb antiquarischer Bücher verbunden sein.
Zweite Aufgabe: Die Gesetze und Verordnungen zum Vaterländischen Hilfsdienst studieren um sie gesetzeskonform zu rekonstruieren.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
  
  Vaterländischer Hilfsdienst.pdf
    330.1 KB
  Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst in Orginalausfertigung.
  Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
  
Karte des Deutschen Reiches.
Regierungsstädte sind unterstrichen.
  Regierungsstädte sind unterstrichen.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
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  Louis Ferdinand von Preußen.
Gut hinhören...
  Gut hinhören...
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Ein herzliches Dankeschön an alle aufrechten deutschen Brüder und Schwestern, die dem "Aufruf: Gesicht zeigen." gefolgt sind. Alle Deutschen sind Erben Bismarcks, doch erst wenige begreifen das. Ihr habt bewiesen, dass ihr zur Avantgarde des not-wend-igen Bewußtseins gehört!
  Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
⚠️ ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG
Da von verschiedenen Seiten die falsche Behauptung aufgestellt wird, Bismarcks Erben würden zur Gründung von Armeekorps im Sinne militärischer Einheiten aufrufen, wird folgende Erklärung abgegeben:
Mit Erklärung des Kriegszustandes gem. Artikel 68 Reichsverfassung wurde am 31. Juli 1914 eine Militärverwaltung eingerichtet. Diese Militärverwaltung unterteilt das Reichsgebiet in 24 Verwaltungszonen, die sogenannten ArmeekorpsBEZIRKE.
Per Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 (RGBl 1916 Seite 1333) sind alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren, die nicht in die Armee einberufen sind (sprich Zivilisten), verpflichtet, im Hilfsdienst unter dem Befehl des deutschen Kaisers zu dienen. Die Organisation und Verwaltung des Vaterländischen Hilfsdienstes richtet sich nach der territorialen Einteilung der Armeekorpsbezirke.
Wenn dazu aufgerufen wird, dass hilfsdienstpflichtige deutsche Männer sich gemäß der gültigen Rechtslage innerhalb ihrer jeweiligen Verwaltungszone (=Korpsbezirk) melden, um sie erfassen, sammeln und zu gegebener Zeit unter den Befehl des deutschen Kaisers stellen zu können, so hat das absolut NICHTS mit der (Neu-)Gründung militärischer Einheiten oder gar der Errichtung von Armeekorps zu tun: Niemand ist so wahnsinnig, sich in einem militärisch aussichtslosen Krieg zum Kombatanten erklären zu wollen, nicht zuletzt weil dies ohne Befehl des Kaisers illegal und als Hochverrat/ Anmaßung von Hoheitsrechten zu bestrafen wäre.
  Da von verschiedenen Seiten die falsche Behauptung aufgestellt wird, Bismarcks Erben würden zur Gründung von Armeekorps im Sinne militärischer Einheiten aufrufen, wird folgende Erklärung abgegeben:
Mit Erklärung des Kriegszustandes gem. Artikel 68 Reichsverfassung wurde am 31. Juli 1914 eine Militärverwaltung eingerichtet. Diese Militärverwaltung unterteilt das Reichsgebiet in 24 Verwaltungszonen, die sogenannten ArmeekorpsBEZIRKE.
Per Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 (RGBl 1916 Seite 1333) sind alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren, die nicht in die Armee einberufen sind (sprich Zivilisten), verpflichtet, im Hilfsdienst unter dem Befehl des deutschen Kaisers zu dienen. Die Organisation und Verwaltung des Vaterländischen Hilfsdienstes richtet sich nach der territorialen Einteilung der Armeekorpsbezirke.
Wenn dazu aufgerufen wird, dass hilfsdienstpflichtige deutsche Männer sich gemäß der gültigen Rechtslage innerhalb ihrer jeweiligen Verwaltungszone (=Korpsbezirk) melden, um sie erfassen, sammeln und zu gegebener Zeit unter den Befehl des deutschen Kaisers stellen zu können, so hat das absolut NICHTS mit der (Neu-)Gründung militärischer Einheiten oder gar der Errichtung von Armeekorps zu tun: Niemand ist so wahnsinnig, sich in einem militärisch aussichtslosen Krieg zum Kombatanten erklären zu wollen, nicht zuletzt weil dies ohne Befehl des Kaisers illegal und als Hochverrat/ Anmaßung von Hoheitsrechten zu bestrafen wäre.
