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Das Wissensarchiv des Ewigen Bundes bietet jede Menge Wissen sowie alle wesentlichen Fakten und Informationen aus unseren Gruppen @EwigerBundOrg, @BismarcksErbenOrg und @hilfsdienst_vhd

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Bazille Unsere Reichsverfassung -OCR- Bismarcks Erben.pdf
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Unsere Reichsverfassung und dt. Landesverfassungen.
Wilhelm Bazille, 1906. OCR der Bismarcks Erben. Danke an Danny066, Felix und Marius!
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Auflösung des heutigen Quiz
"Was sind die Reservatsrechte im Deutschen Reich?"

Die richtige Antwort lautet:
"Die Sonderrechte einzelner Bundesstaaten des Deutschen Reiches."

Beim Beitritt der vier süddeutschen Staaten zum Norddeutschen im Jahr 1870, also zur sog. "Reichsgründung", wurden durch die süddeutschen Staaten vielerlei Sonderrecht verhandelt. So hat beispielsweise der König von Bayern im Friedenszustand den Oberbefehl über das bayerische Militärkontingent. Ein anderes Beispiel ist die Biersteuer: Während im übrigen Reichsgebiet die Biersteuer an die Reichskasse fällt, behalten Bayern, Württemberg und Baden die Biersteuer für sich. Auch hinsichtlich des Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesens gelten für Bayern und Württemberg Sonderregelungen. Das wohl einschneidendste Reservatrecht haben sich die Bayern gesichert: Der sog. Unterstützungswohnsitz für Deutsche anderer Bundesstaaten gilt in Bayern nicht, d.h. Nicht-Bayern, die in Bayern ihren Wohnsitz haben und in Not geraten, erhalten keine Unterstützung von der bayerischen Gemeinde, in der sie leben. Damit findet ein wichtiger Punkt, der auf Artikel 3 "Indigenat" der Reichsverfassung gegründet ist, auf Bayern keine Anwendung.

Artikel 78 der Reichsverfassung schreibt vor, dass Reservatsrechte einzelner Staaten nur mit Zustimmung des betroffenen Staates aufgehoben werden (= freiwilliger Verzicht).
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Band 1 von "Das Staatsrecht des Deutschen Reiches" von Paul Laband in 5. Auflage aus dem Jahr 1911 als pdf mit 264mb nun auch außerhalb von Telegram exklusiv zum Herunterladen → https://bismarckserben.org/aktuelles/2020-02-05-das-staatsrecht-des-deutschen-reiches-laband/
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Laband,_Paul___Das_Staatsrecht_d.pdf
183.8 MB
Paul Laband - Das Staatsrecht des Deutschen Reiches (Band 2 - 5. Auflage - 1912 - Scan - pdf - 184mb)
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Reichsverfassung_vom_16_April_18.pdf
147.4 KB
Reichsverfassung vom 16. April 1871 in der letzten gültigen Redaktion im Rechtsstand 27. Oktober 1918, 24 Uhr.
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Dr. Helfferich, Staatssekretär des Inneren, bei der ersten Beratung über das Hilfsdienstgesetz im Reichstag.
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Da im Internet erneut dubiose Behauptungen kursieren, möchten wir euch davon in Kenntnis setzen und kommentieren.

Auszug Zitat:

"Aber genau diese Aussage "Ich bin auch bei den ,,Bismarcks Erben'' die sagen man solle sich beim ,,Vaterländischenhilfsdienst" melden. Aber auch nur wenn man Nachweisen kann Deutsche Vorfahren gehabt zu haben. " gibt mir zu denken. Leider habe ich noch keinen Nachweis für meine Vermutung

1. Der Aufruf zum Vaterländischen Hilfsdienst dient der Erfassung/ Sammlung von freiwilligen Hilfsdienstleistenden, um diese dann entsprechenden Aufgaben zuzuführen.

2. In erster Linie werden diese Aufgaben eben genau diese Erfassung und Sammlung von Hilfsdienstleistenden sein. Das wird mit der Errichtung von Meldestellen geschehen. Um das personell stemmen zu können wird zur Meldung zum Hilfsdienst aufgerufen.

3. §2 des Gesetzes über den Vaterländischen Hilfsdienst ermöglicht es, im Hilfsdienst tätige Personen in Behörden und behördlichen Einrichtungen in den Dienst zu schicken. Die immense Bedeutung kommt erst zum Tragen, wenn man bedenkt, dass dies der rechtlich legitime Schlüssel ist die Handlungsfähigkeit m i t t e l s Organisation wieder herzustellen, indem Ämter mit Stellen auf Grundlage des rechtlichen Rahmens des VHD besetzt werden.

4. Genau dafür werden Deutsche mit dem Nachweis ihrer Bundesstaatenangehörigkeit gebraucht, die diese Aufgaben und Funktionen übernehmen können. Wir halten uns an Recht und Gesetz. Es werden Nachweise benötigt, um gewisse Aufgaben ausüben zu können.

Dennoch kann sich JEDER freiwillig für den Hilfsdienst melden. Es wird genug zu tun geben und es gibt heute bereits genug zu tun.
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Erfolgreiche BE Archivwühlmäuse: Bekanntmachung des Kriegs- und Belagerungszustandes für den III. und VI. Armeekorpsbezirk.
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Geburtsschein Preußen aus dem Jahr 1911.