🛡 Ewiger Bund Wissen
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Das Wissensarchiv des Ewigen Bundes bietet jede Menge Wissen sowie alle wesentlichen Fakten und Informationen aus unseren Gruppen @EwigerBundOrg, @BismarcksErbenOrg und @hilfsdienst_vhd

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Forwarded from Saſcha ✶🦅
Frage: Wer darf im Deutschen Reich Andere zum Ritter schlagen ?

Antwort: Könige und möglicherweise noch andere Landesfürsten.

Stimmt das 👆?
Forwarded from Saſcha ✶🦅
Für Preußen: Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Rönne, Band 1 Seite 212 "Verleihung von Adelstiteln".
Forwarded from Saſcha ✶🦅
Fußnoten dazu.
Forwarded from Saſcha ✶🦅
zu Fußnote 1: ALR II 9
Forwarded from Saſcha ✶🦅
Man beachte §1 !
20210905-Bildung-und-Wirken-der-Volksvertretung-V1-3.pdf
1.2 MB
Bildung und Wirken der Volksvertretung.
Eine Handreichung vom Reichstagskollegium des Vaterländischen Hilfsdienstes beim Ewigen Bund.
Forwarded from Preußen heute
Es steht was folgt:

S.H.A.E.F gilt NICHT für gesetzliche Deutsche, sprich Bundesstaatenangehörige.

Hier kommt das gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz vom 22.7.1913 zum Tragen, daß RuStAG 1913.

Hier heißt es >
Deutscher ist wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt.
https://www.ewigerbund.org/volk/reichs-und-staatsangehoerigkeitsgesetz-vom-22-juli-1913/

Bedeutet:
Jeder möge sich seine Abstammungsnachweise bis vor 1914 beschaffen, dieses genügt als Nachweis.

Es existiert zur Zeit keine Stelle, die einen Staatsangehörigkeitsnachweis ausstellen kann. Da das Deutsche Reich / Kaiserreich und seine Bundesstaaten mangels Organe noch handlungsunfähig ist. Wir arbeiten daran, das zu ändern.⬇️
www.ewigerbund.org/einstieg

Für Telegram:
🛡Ewiger Bund
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Weiterer kostbarer Schatz in der Staatsbibliothek des Ewigen Bundes:

➡️ Handbuch der Deutschen Verfassungen
2. Auflage bearbeitet von Fr. W. v. Rauchhaupt

Alle deutschen Landesverfassungen im Rechtsstand 31. Dezember 1912 inklusive einem Verzeichnis mit den verfassungsändernden Gesetzen.
Heute fürchten Deutsche alles auf der Welt, nur Gott nicht mehr. Bitte mal intensiv darüber nachdenken.
Falls nochmal jemand behauptet, die Bundesstaaten seien souverän, zeigt man ihm Artikel 3 der Verfassung Hamburgs.

aus: Handbuch der deutschen Verfassungen, 1913, Seite 170.
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