Haus der Lüge
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Österreich. Presseförderungen 2020, 2021. 10. Oktober 2021 – Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider. https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa-289q3w9dn2111/
Österreich. Türkise Chats: Kokain, Analsex. Manipulationen, Medienskandale. Corona. SPÖ: Pamela Rendi-Wagner als Bilderbergerin. "Politik ist 95 % Inszenierung." Party von Sebastian Kurz und Bild-Mitarbeitern in Bad Gastein in Lockdown-Zeit. Medienleute als Machthaber: Kronenzeitung, Heute, Österreich. Inserate und positive Berichterstattung. Deutschland: Jens Spahn - Korruptionsvorwürfe. Ibiza - Heinz-Christian Strache: "Journalisten sind die größten Huren." Sebastian Kurz - Zukunft vielleicht in Schweizer Pharma-Industrie, im Silicon Valley oder in Brüssel. Unfall von Jörg Haider. Grüne als Steigbügelhalter für Türkis. Der Ekel der Bürger vor dem verfaulten System. https://auf1.tv/nachrichten-auf1/kurz-ist-weg-sondersendung-auf1-am-11-oktober/
Wien. "So schreibt der damalige BMF-Generalsekretär und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid im Mai 2017 an Blümel: „Bist du mit Österreich zufrieden? Helfen sie dir in Wien? Oder kann es besser werden – sag mir da Bescheid. Vor allem ob du einmal eine Umfrage brauchst. Wann kann ich dich morgen anrufen?“. Blümel, damals ÖVP-Wien-Chef, antwortet umgehend: Daaaaaaanke Thomas! 😊 reden wir morgen wege (gemeint ist wohl wegen, Anm. Red.) Österreich. Kann ab 10 jeder Zeit tel. Danke!!“" https://zackzack.at/2021/10/11/insider-bluemel-vor-ruecktritt-als-oevp-wien-chef/
"Der Begründer der Rockefeller-Dynastie – William Avery Rockefeller – war Reisender in Sachen Schlangenöl. Er nannte sich Dr. Big Bill Livingston, gerierte sich als Arzt, der er nicht war, und versprach den Menschen Heilung durch ein völlig wirkungsloses Präparat. Unter anderem um betrügerischen und gesundheitsgefährdenden Aktivitäten dieser Art Vorschub zu leisten, gibt es in Deutschland das Heilmittelwerbegesetz, das regelt, wie ausserhalb der Fachkreise, also gegenüber der Allgemeinheit oder gegenüber einzelnen Patienten(-Gruppen), Werbung für Arzneimittel gemacht werden darf. Nach dem Heilmittelwerbegesetz ist jede irreführende Werbung für ein Arzneimittel unzulässig. Eine Irreführung liegt gem. § 3 HWG insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann und/oder bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten. § 11 Absatz I Nr. 7 verbietet das Werben mit Aussagen, die nahelegen, dass die Gesundheit durch die Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte." https://laufpass.com/corona/verstoesse-gegen-das-heilmittelwerbegesetz/