Kinderbetreungs - Kostenübernahme durch Schulleitung
PERSÖNLICH bei Testablehnung durch Eltern
—————————————————————————————
Einfach noch eine Sache mit eingeworfen.
Der zeitliche Vorlauf der Schultestpflichtaktion in Schleswig Holstein ist nicht zufällig so knapp.
Bildhaft wird en Eltern hier die Pistole auf die Brust gesetzt.
Teste oder bleib zu Hause – kannste eh nicht, also wirste testen, ätsch!
So ist die Vorgehensweise des Ministeriums.
Dass es komplette gesetzlos ist, zeitgleich etwas abzusondern während Gerichte in Weimar Weilheim Wien Magdeburg Lüneburg ganz klar dagegen entscheiden, wie das Bildungsministerium anmaßend und arrogant einfach darüber hinweg gehen, zeichnet ganz eindeutig den Hang zur Gesetzlosigkeit und Kriminalität seitens der Obrigkeit.
Das sind also potentielle oder gar faktische Gesetzlose, die da agieren. (oder sich durch Druck dazu verleiten lassen.
Hey Prien, auch Du hast Remonstrationspflicht!
Denn "ausgedacht", Nur weil DU es verkündest, hast Du Dir das alles nun freilich auch nicht selber!
Denn wer das Gesetz achtet, was nun mal durch Gerichte verkündet wird, der hält in diesem Moment inne und zieht zumindest diese Maßnahme zurück.
Aber weil es eben hier nicht um das Gesetz sondern um die Fortsetzung der Agenda der gewaltigsten Gelddruckmaschine der Neuzeit der turbokapitalistischen Medien-, Pharma- , Big Tech- , Onlinehandel- und Bankendiktatur geht, während oder mittels der Plünderung der Selbständigen und des Mittelstandes im Besonderen aber aller Steuerzahler, der halben Welt, zieht man durch – weil man die Polizei auch grad noch unter Kontrolle hat.
Ja nicht innehalten!
Zuschlagen, zuschlagen, zuschlagen!
Die müssen das Eisen auch so lange schmieden, wie es heiß ist.
Eltern geraten also in Zugzwang bzgl. Montag.
Kinder zu Hause lassen, bei zwei Vollzeit arbeitenden Eltern? Wie soll das gehen?
Kaum! Also muss eine Kinderbetreuung „aus dem Boden gestampft werden“ und diese braucht finanzielle zuwendungen, die Eltern in Summe faktisch nicht in der Lage sind, auszugleichen.
Nur, wir haben hier eine VERURSACHERPRINZIP.
Diese Kinderbetreuungskosten können und werden rechtlich nur durch die Verursacher, sprich Prien und ausführende Büttel bezahlt werden.
Also diese Kinderbetreuungskosten haben und werden die Schulleitungen bezahlen, die diese Maßnahmen vom Ministerium an die Eltern durchreichen und zwar aus ihrem eigenen Portmonee, denn mit der nicht stattgefundenen Remonstration, wozu sie gegenüber dem Ministerium verpflichtet sind, also diese Weisung zurückzugehben haben, gehen sie in die persönliche Haftung bzgl. daraus entstehender Schäden die eben nicht nur seelisch körperlich an den Kindern entstehen, sondern eben rein monetär in Form der durch diese NÖTIGUNG ablehnenden Eltern aufzuwenden neuen Kinderbetreuungskosten während der Schulzeit.
Also Eltern, die keine Kinderbetreuungskosten aufbringen können.
Sofort zur Schulleitung gehen und dieses Geld verlangen. Jetzt!
Denn bezahlen muss diese Alternativ-Betreuung es die Schulleitung, die eine Betreuungspflicht mittels der Schulpflicht mit den Eltern sinngemäß vertraglich eingegangen ist, so oder so!
Ansonsten heute den Strafantrag wegen Nötigung STGB 240 gegen die Schulleitungen.
(vgl. https://www.youtube.com/watch?v=rpTRKBxrVD0 rausschicken! )
PERSÖNLICH bei Testablehnung durch Eltern
—————————————————————————————
Einfach noch eine Sache mit eingeworfen.
Der zeitliche Vorlauf der Schultestpflichtaktion in Schleswig Holstein ist nicht zufällig so knapp.
Bildhaft wird en Eltern hier die Pistole auf die Brust gesetzt.
Teste oder bleib zu Hause – kannste eh nicht, also wirste testen, ätsch!
So ist die Vorgehensweise des Ministeriums.
Dass es komplette gesetzlos ist, zeitgleich etwas abzusondern während Gerichte in Weimar Weilheim Wien Magdeburg Lüneburg ganz klar dagegen entscheiden, wie das Bildungsministerium anmaßend und arrogant einfach darüber hinweg gehen, zeichnet ganz eindeutig den Hang zur Gesetzlosigkeit und Kriminalität seitens der Obrigkeit.
Das sind also potentielle oder gar faktische Gesetzlose, die da agieren. (oder sich durch Druck dazu verleiten lassen.
Hey Prien, auch Du hast Remonstrationspflicht!
Denn "ausgedacht", Nur weil DU es verkündest, hast Du Dir das alles nun freilich auch nicht selber!
Denn wer das Gesetz achtet, was nun mal durch Gerichte verkündet wird, der hält in diesem Moment inne und zieht zumindest diese Maßnahme zurück.
Aber weil es eben hier nicht um das Gesetz sondern um die Fortsetzung der Agenda der gewaltigsten Gelddruckmaschine der Neuzeit der turbokapitalistischen Medien-, Pharma- , Big Tech- , Onlinehandel- und Bankendiktatur geht, während oder mittels der Plünderung der Selbständigen und des Mittelstandes im Besonderen aber aller Steuerzahler, der halben Welt, zieht man durch – weil man die Polizei auch grad noch unter Kontrolle hat.
Ja nicht innehalten!
Zuschlagen, zuschlagen, zuschlagen!
Die müssen das Eisen auch so lange schmieden, wie es heiß ist.
Eltern geraten also in Zugzwang bzgl. Montag.
Kinder zu Hause lassen, bei zwei Vollzeit arbeitenden Eltern? Wie soll das gehen?
Kaum! Also muss eine Kinderbetreuung „aus dem Boden gestampft werden“ und diese braucht finanzielle zuwendungen, die Eltern in Summe faktisch nicht in der Lage sind, auszugleichen.
Nur, wir haben hier eine VERURSACHERPRINZIP.
Diese Kinderbetreuungskosten können und werden rechtlich nur durch die Verursacher, sprich Prien und ausführende Büttel bezahlt werden.
Also diese Kinderbetreuungskosten haben und werden die Schulleitungen bezahlen, die diese Maßnahmen vom Ministerium an die Eltern durchreichen und zwar aus ihrem eigenen Portmonee, denn mit der nicht stattgefundenen Remonstration, wozu sie gegenüber dem Ministerium verpflichtet sind, also diese Weisung zurückzugehben haben, gehen sie in die persönliche Haftung bzgl. daraus entstehender Schäden die eben nicht nur seelisch körperlich an den Kindern entstehen, sondern eben rein monetär in Form der durch diese NÖTIGUNG ablehnenden Eltern aufzuwenden neuen Kinderbetreuungskosten während der Schulzeit.
Also Eltern, die keine Kinderbetreuungskosten aufbringen können.
Sofort zur Schulleitung gehen und dieses Geld verlangen. Jetzt!
Denn bezahlen muss diese Alternativ-Betreuung es die Schulleitung, die eine Betreuungspflicht mittels der Schulpflicht mit den Eltern sinngemäß vertraglich eingegangen ist, so oder so!
Ansonsten heute den Strafantrag wegen Nötigung STGB 240 gegen die Schulleitungen.
(vgl. https://www.youtube.com/watch?v=rpTRKBxrVD0 rausschicken! )
YouTube
Corona Ausschuss Sitzung 44: Die Wurzeln des Übels
Corona Ausschuss Sitzung 44: Die Wurzeln des Übels
Auszug: Hans - Christian Prestien
ehem. Familienrichter und Rechtsanwalt
Original Video in voller Läng://youtu.be/r02j7HaKYe8
Der Corona Ausschuss wurde von vier RechtsanwältInnen gegründet.
Er führt eine…
Auszug: Hans - Christian Prestien
ehem. Familienrichter und Rechtsanwalt
Original Video in voller Läng://youtu.be/r02j7HaKYe8
Der Corona Ausschuss wurde von vier RechtsanwältInnen gegründet.
Er führt eine…
Virologen von den zahlreichen SarsCov2 positiv-Tests trotz zweifach Impfung überrascht!
Das heißt dann wohl positiv überrascht, oder?
Das heißt dann wohl positiv überrascht, oder?
Forwarded from Nachrichtenkanal
RT DE
Trotz zweifacher BioNTech-Impfung: 17 Personen in Altenheim positiv auf Corona getestet
In einem Altenheim in Nordrhein-Westfalen sind mehrere Bewohner und Angestellte positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden, obwohl die meisten von ihnen bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden. Die Betroffenen hätten jedoch nur schwache oder…
schulschreiben7.pdf
113.9 KB
Zwangstest?
Folgendes Schreiben könnte
Abhilfe schaffen:
Folgendes Schreiben könnte
Abhilfe schaffen:
https://www.youtube.com/watch?v=cD_nv8_SgYc
REMONSTRATION
—————————————-
Für Pfefferspray und Schlagstockeinsätze gegen friedliebende Bürger, steh ich als Einsatzleiter nicht zur Verfügung!
REMONSTRATION
—————————————-
Für Pfefferspray und Schlagstockeinsätze gegen friedliebende Bürger, steh ich als Einsatzleiter nicht zur Verfügung!
Forwarded from ❤️⬛️⬜️🟥 Gabriele Curschmann-Käsinger
Aufforderung Schulleitung.pdf
82.2 KB
für staatliche + private Schulen Testung ist zu unterlassen
Forwarded from ❤️⬛️⬜️🟥 Gabriele Curschmann-Käsinger
Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_Kopie.pdf
1.9 MB
Urteil Amtsgericht Weimar Familiengericht 08.04.21
Forwarded from 1️⃣7️⃣ we are the News 💥
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Richter Hans-Christian Prestien mit deutlichen Worten zum Sensationsurteil aus Weimar✅
§ 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
@QWWG1WGA16PLUS1
§ 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
@QWWG1WGA16PLUS1
Forwarded from Gemeinsam gegen die NWO
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Ehemaliger Familien- und Jugendrichter Hans-Christian Prestien: Lehrer haften persönlich für alle Schäden, die sie den Kindern momentan antun und können jetzt schon über Feststellungsklagen belangt werden: "Sie sind nicht aus dem Schneider, wenn sie sagen, das ist von oben angeordnet"
🚨Schickt das Video an alle eure Kontakte!
Abonniert bitte unseren Kanal: https://t.me/gemeinsamgegenNWO
Verbreitet unsere Inhalte und Wissen für den Frieden ☀️🕉
🚨Schickt das Video an alle eure Kontakte!
Abonniert bitte unseren Kanal: https://t.me/gemeinsamgegenNWO
Verbreitet unsere Inhalte und Wissen für den Frieden ☀️🕉
Forwarded from Silberjunge Thorsten Schulte OFFIZIELL
Ich flehe Euch an! Lest es, teilt es und kommt am 21. April nach Berlin!
Hier seht Ihr Paragraph 74 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__74.html
Darin: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet."
Hier seht Ihr Paragraph 73 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html
Im Bild oben seht Ihr, dass der Bundestag am Mittwoch beschließen will, dass Ihr mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden könnt, wenn Ihr an einer Zusammenkunft teilnehmt, Euch außerhalb der Wohnung aufhaltet oder ein Ladengeschäft öffnet.
Hier seht Ihr Paragraph 74 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__74.html
Darin: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet."
Hier seht Ihr Paragraph 73 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html
Im Bild oben seht Ihr, dass der Bundestag am Mittwoch beschließen will, dass Ihr mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden könnt, wenn Ihr an einer Zusammenkunft teilnehmt, Euch außerhalb der Wohnung aufhaltet oder ein Ladengeschäft öffnet.
Forwarded from 🇩🇪 Aktivist Mann & Team #Deutschland #Germany #activistman
TOD IM AUTO NACH DER IMPFUNG! Niederbayern.
Dieser Fall ist nicht der letzte... ein Bericht von mir folgt, denn das ist auch in Ostwestfalen bei einem 68 jährigen passiert!
https://www.idowa.de/inhalt.kreis-dingolfing-landau-74-jaehriger-nach-impfung-tot-in-auto-entdeckt.c90895a1-5a78-41d3-8f18-a19df413326d.html
👉🏻 @AktivistMann
Dieser Fall ist nicht der letzte... ein Bericht von mir folgt, denn das ist auch in Ostwestfalen bei einem 68 jährigen passiert!
https://www.idowa.de/inhalt.kreis-dingolfing-landau-74-jaehriger-nach-impfung-tot-in-auto-entdeckt.c90895a1-5a78-41d3-8f18-a19df413326d.html
👉🏻 @AktivistMann
idowa.de
Kreis Dingolfing-Landau: 74-Jähriger nach Impfung tot in Auto entdeckt - idowa
Am Impfzentrum in Dingolfing ist am Sonntagvormittag ein 74-Jähriger leblos in seinem Auto gefunden worden. Derzeit ist noch unklar, woran der Mann gestorben ist und ob ein Zusammenhang zu der Impfung besteht.