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https://coronafehlalarm.de/wp-content/uploads/2021/02/corona_unmasked_leseprobe.pdf
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Das Impfkapitel aus Bhakdis neuem Buch | Corona Unmasked
In den kommenden Wochen wird ein neues Buch von Professor Sucharid Bhakdi und seiner Frau Karina Reis veröffentlicht. Auf der Internetseite des Goldegg-Verlages sind jetzt bereits einige Seiten des Buches zum kostenlosen Download verfügbar. Dieses Video versucht…
Urteil: Kann der Betriebsrat für Mitarbeiter am Arbeitsplatz, die einer Maskenpflicht unterliegen zusätzlich bezahlte Pausen vom Arbeitgeber verlangen?
Der Betriebsrat eines großen Versandhändlers in Leipzig wollte beim Arbeitgeber durchsetzen, dass Beschäftigte, die durchgehend eine Maske tragen müssen, alle 2 Stunden zusätzlich bezahlte Pausen erhalten. Der Betriebsrat hat damit argumentiert, dass Mitarbeiter, die eine Maske tragen müssen, stärker belastet werden, als Mitarbeiter die keine Maske tragen müssen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben zunächst über die Einführung von zusätzlichen Pausen harte Auseinandersetzungen und Verhandlungen geführt.
Den Spruch der Einigungsstelle erkannte der Arbeitgeber nicht an, worauf der Betriebsrat in einer Verhandlung des Arbeitsgerichts Leipzig am 16.02.2021 ( Az. 9 BVGa 1/21) gegen den Arbeitgeber mit seinem Antrag scheiterte.
Begründung: Für zusätzliche Pausen fehlt eine Rechtsgrundlage.
Der Arbeitgeber kann hierzu nicht gezwungen werden.
Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber trotzdem die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen für betroffene Arbeitnehmer freiwillig verlängert, weshalb der Einsatz des Betriebsrats für die Kollegen nicht umsonst war.
Der Betriebsrat eines großen Versandhändlers in Leipzig wollte beim Arbeitgeber durchsetzen, dass Beschäftigte, die durchgehend eine Maske tragen müssen, alle 2 Stunden zusätzlich bezahlte Pausen erhalten. Der Betriebsrat hat damit argumentiert, dass Mitarbeiter, die eine Maske tragen müssen, stärker belastet werden, als Mitarbeiter die keine Maske tragen müssen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben zunächst über die Einführung von zusätzlichen Pausen harte Auseinandersetzungen und Verhandlungen geführt.
Den Spruch der Einigungsstelle erkannte der Arbeitgeber nicht an, worauf der Betriebsrat in einer Verhandlung des Arbeitsgerichts Leipzig am 16.02.2021 ( Az. 9 BVGa 1/21) gegen den Arbeitgeber mit seinem Antrag scheiterte.
Begründung: Für zusätzliche Pausen fehlt eine Rechtsgrundlage.
Der Arbeitgeber kann hierzu nicht gezwungen werden.
Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber trotzdem die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen für betroffene Arbeitnehmer freiwillig verlängert, weshalb der Einsatz des Betriebsrats für die Kollegen nicht umsonst war.
PCR Test Urteil
(Anm.: nach vorausgehender Einigung mit dem Betriebsrat, was das Problem hier ist:
"dieser Betriebsrat")
Arbeitgeber verweigert Mitarbeiter Zugang zum Betrieb, weil dieser sich weigert einen PCR-Test zu machen.
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigten im Betrieb einen sogenannten PCR-Test zum Nachweis einer Coronainfektion machen müssen. Ein Kollege verweigerte diesen Test nun, worauf der Arbeitgeber dem Kollegen den Zugang zum Betrieb verweigerte. Konnte der Arbeitgeber auf dem Kollegen den Zugang zum Betrieb verwehren? Das Arbeitsgericht Offenbach hat in seinem Urteil vom 4.02.2021 (Az.: 4 Ga 1/21) entschieden: Ja, der Arbeitgeber kann das!
Das Gericht hat in diesem Urteil zwar offengelassen, ob Sie als Betriebsrat mit ihrem Arbeitgeber in einer solchen Betriebsvereinbarung einen solchen PCR-Test als verbindliche Verpflichtung für alle Beschäftigten festlegen können, denn schließlich wird bei diesem Test ein Abstrich im Rachenraum gemacht, was damit auch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gewertet werden könnte.
Die Entscheidung des Gerichts erfolgte hierbei jedoch auf der Tatsache, dass jemand, der sich einer entsprechend geschlossenen Vereinbarung widersetzt, sich nicht per einstweiliger Verfügung zurück an den Arbeitsplatz klagen kann. Wenn es also sachlich nachvollziehbare oder gar eine gesetzlich oder per Arbeitsschutzverordnung vorgeschriebene Grundlage gibt, spricht nichts gegen eine solche Vereinbarung.
Ob dies unter Umständen auch höherrangige Gerichte genauso entscheiden, werden sicherlich zukünftig andere Urteile zur Thematik zeigen.
(Anm.: nach vorausgehender Einigung mit dem Betriebsrat, was das Problem hier ist:
"dieser Betriebsrat")
Arbeitgeber verweigert Mitarbeiter Zugang zum Betrieb, weil dieser sich weigert einen PCR-Test zu machen.
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigten im Betrieb einen sogenannten PCR-Test zum Nachweis einer Coronainfektion machen müssen. Ein Kollege verweigerte diesen Test nun, worauf der Arbeitgeber dem Kollegen den Zugang zum Betrieb verweigerte. Konnte der Arbeitgeber auf dem Kollegen den Zugang zum Betrieb verwehren? Das Arbeitsgericht Offenbach hat in seinem Urteil vom 4.02.2021 (Az.: 4 Ga 1/21) entschieden: Ja, der Arbeitgeber kann das!
Das Gericht hat in diesem Urteil zwar offengelassen, ob Sie als Betriebsrat mit ihrem Arbeitgeber in einer solchen Betriebsvereinbarung einen solchen PCR-Test als verbindliche Verpflichtung für alle Beschäftigten festlegen können, denn schließlich wird bei diesem Test ein Abstrich im Rachenraum gemacht, was damit auch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gewertet werden könnte.
Die Entscheidung des Gerichts erfolgte hierbei jedoch auf der Tatsache, dass jemand, der sich einer entsprechend geschlossenen Vereinbarung widersetzt, sich nicht per einstweiliger Verfügung zurück an den Arbeitsplatz klagen kann. Wenn es also sachlich nachvollziehbare oder gar eine gesetzlich oder per Arbeitsschutzverordnung vorgeschriebene Grundlage gibt, spricht nichts gegen eine solche Vereinbarung.
Ob dies unter Umständen auch höherrangige Gerichte genauso entscheiden, werden sicherlich zukünftig andere Urteile zur Thematik zeigen.
Catherine_Austin_Fitts,_Der_Injektionsbetrug_Es_ist_kein_Impfstoff.pdf
2.4 MB
Der Injektionsbetrug- Es ist kein Impfstoff
Forwarded from 💡Samuel Eckert💡
👉🏼Auf den Punkt. Es ist wirklich nicht mehr zu ertragen. Drosten hat als Söldner der BigPharma nicht nur seine eigene Glaubwürdigkeit auf ein Nullniveau reduziert, nein, er ist mit seiner Panikmache und Angstschürerei zum Gesicht des kollektiven Betruges einer ganzen Generation geworden.
💡Aber nicht erst seit 2020. Er ist Wiederholungstäter.
@samueleckert
https://twitter.com/eckert_official/status/1394409495145631755
💡Aber nicht erst seit 2020. Er ist Wiederholungstäter.
@samueleckert
https://twitter.com/eckert_official/status/1394409495145631755
Twitter
Samuel Eckert
@c_drosten zu viele schwarze Tasten benutzt? Oder was ist los mit dem Konzertpianisten? Der Kollege @hendrikstreeck sitzt seit Wochen vor dem Kühlschrank mit den Isolaten. Die Chance, zumindest eine Ihrer Prognosen mit Wahrheitsgehalt abzuschließen. Ich drücke…
Forwarded from Corona_Fakten
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Dr. Stefan Lanka - Gefahren von Nanopartikel und Manipulation von Impfstoffstudien ❗️
Stefan bringt es auf den Punkt - Bei diesem Irrsinn zu behaupten, man habe wissenschaftliche Studien durchgeführt, ist absolut krank im Kopf 🤬
Inhalt:
- Die Adjuvantien, fälschlicherweise als Hilfsstoffe in Impfstoffen bezeichnet, sind unheimlich gefährlich
- Keine einzige mRNA-Impfung hat jemals in Tierversuchen funktioniert - IM GEGENTEIL!
- In allen Impfstoffstudien werden keine Placebo-Studien durchgeführt - In der Placebogruppe sind die sogenannten Adjuvantien (Hilfssubstanzen) immer enthalten.
- Diese Studien werden in den ärmsten Ländern durchgeführt, bei denen keiner etwas mitbekommt
Weitere Lektüre mit hunderten Quellen über diesen Wahnsinn, finden Sie in unserer folgenden Zusammenfassung:
👉 Unsere Artikel und Posts zum Thema Impfen
——————————————-
👉 mehr auf @Corona_Fakten
👉 Corona_Fakten Ansprechpartner = @NotIsolate
❤️ Corona_Fakten unterstützen
Stefan bringt es auf den Punkt - Bei diesem Irrsinn zu behaupten, man habe wissenschaftliche Studien durchgeführt, ist absolut krank im Kopf 🤬
Inhalt:
- Die Adjuvantien, fälschlicherweise als Hilfsstoffe in Impfstoffen bezeichnet, sind unheimlich gefährlich
- Keine einzige mRNA-Impfung hat jemals in Tierversuchen funktioniert - IM GEGENTEIL!
- In allen Impfstoffstudien werden keine Placebo-Studien durchgeführt - In der Placebogruppe sind die sogenannten Adjuvantien (Hilfssubstanzen) immer enthalten.
- Diese Studien werden in den ärmsten Ländern durchgeführt, bei denen keiner etwas mitbekommt
Weitere Lektüre mit hunderten Quellen über diesen Wahnsinn, finden Sie in unserer folgenden Zusammenfassung:
👉 Unsere Artikel und Posts zum Thema Impfen
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👉 Corona_Fakten Ansprechpartner = @NotIsolate
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Verstoß nahezu stündlich in jedem Fernsehprogramm, fast jeder Firma, jedem Parlament, vielen Kirchen uvm
Gegen was wird aktuell (Heilmittelwerbegesetz) quasi sekündlich verstoßen und es juckt Niemand? (Rechtsstaat vollkommen in der Versenkung verschwunden?)