Forwarded from Corona Virus Informationen (Volker)
Abstrich einer Maske nach 30 Minuten Sport! Hier bitte die Erklärung anhören! - Mehr Informationen!
Forwarded from school's out
20200518-pm-ausnahmen-maskenpflicht.pdf
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20200518-pm-ausnahmen-maskenpflicht.pdf
Die tödlichsten Informationen sind subtile Informationen
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„Ich bin ein aufgeklärter Mensch“, „wir leben in einer Welt ungehinderter Informationsverbreitung“, „ich bin gut informiert und kann selber denken“.
Drei Sätze, die wir jeden Tag hören und die sich 99% der Bevölkerung selbst zuschreiben würden und dies sogar noch stolz verkünden.
Aber stimmt das?
Wenn dem so wäre, hätten wir dann diese Zustände anno 2020 da draußen?
Satz1:
„Nichts ist so gerecht auf der Welt verteil, wie Verstand, denn jeder behauptet, genug davon zu besitzen.“
Das an sich ist das Sprichwort, welches es auf den Punkt bringt.
Wenn wir aber und aus dieser Behauptungs- und Bewertungsorgie etwas zurücknehmen, und diesen Disput aus einer Beobachterperspektive, so wie von den Theaterstühlen im Parkett oben auf die Bühne schauend betrachten, erst dann gelingt es uns, den Gehalt dieser Aussagen zu erkennen.
Beobachte Dich selbst.
Wieso soll ausgerechnet, obgleich Du aus der Beobachterperspektive erkennst, dass diese Aussagen weder auf den einen noch auf den Anderen zutreffen, gerade bei Dir das doch zutreffen?
Dialog. Person oder Mensch „A“ und Person oder Mensch „B“
„ich kann zwischen Wahrheit und Lüge unterscheiden“ –
„ach ja? Nun, wie sieht es denn mit den Nachrichten der Tagesschau (z.B.) oder den Lerninhalten in den Schulen und Universitäten (Bsp. 2) aus. Wollen wir das mal selbst testen?“ -
„von mir aus?“-
„gut, heute Abend die Nachrichten, morgen früh analysieren wir.“
Nächster morgen.
„Na, welche Informationen der Sendung waren gestern unzutreffend, an welcher Stelle musste „Dein“ gesunder Menschenverstand ansetzen und hinterfragen, dass das genau so, wie berichtet, nicht gewesen sein kann?“-
„Tja, gestern war leider nichts dabei!“
Ok, die Theatervorführenden gehen in Universitäten und Hochschulen und treffen sich nach einer Woche gehörten Vorlesungen wieder.
Erneut kann bei der Analyse ausgerechnet in den Informationen dieser Woche wiederum nichts gefunden werden, was falsch war!
Freilich nur von Person oder Mensch „A“ der diese Herausforderung von Mensch „B“ sportlich angenommen hat.
Wie ist das möglich?
Die Lüge wird verpackt ist unterschwellig.
Sie steckt vielmehr in der konkreten Fragestellung als in den gegebenen Antworten.
Der Mensch sucht einfach an der falschen Stelle nach der Wahrheit!
Es ist der Einleitungssatz des Interviewers, wie: „wie leben ja in einer aufgeklärten Zeit!“, oder „Du bist ja ein intelligenter Mensch“ allein schon weil Du hier her gefunden hast, oder im aufrechten Gang bis hier ans Ziel gekommen bist.
Darauf ist der Einzusch(l)eimende also Mensch, dem subtile Informationen untergejubelt werden sollen nicht vorbereitet!
Er sonnt sich noch in seiner Kühnheit fühlt sich geschmeichelt, dabei wurde er genau durch diese unwahre Behauptung, die ja zum Satz 1 (siehe oben) führte „hinter die Fichte“ geführt!
Hier ist der Text an sich zu Ende.
Wer mag, kann noch eine Ergänzung, ein Beispiel eines Beleges lesen, der Wissende braucht es nicht, weil „ein alter Hut“.
Aufgeklärte (heutige) Gesellschaft oder gut informiert oder gut gebildet?
Nun, wo sind denn die Belege? Oder ist es vielleicht eher so, dass wir heute eine verblödete Gesellschaft und statt dessen diese gut gebildete aufgeklärte Gesellschaft vielmehr vor 100 Jahren hatten?
Man mache sich einfach selbst auf den Weg und suche diese Beispiele.
Ist es ein Kriterium, vielleicht nach der Zahl und der Wertigkeit von Nobelpreisträgern zu suchen, welche eine weltweite Anerkennung aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistung zugekommen ist?
In den 1920er Jahren hatte und stellte Deutschland mit Abstand die meisten dieser Nobelpreisträger.
Heute? Keinen!
Davor, hatten wir erfunden, künstlichen Gummi, Benzin aus Kohle, Röntgen, Dieselmotor, Benzinmotor, Düsentriebwerke, Kernspaltung, Raketentechnik um den Weltraum zu erreichen, und eine weitere Million kleiner Erfindungen wie DIN BH oder Mundwasser.
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„Ich bin ein aufgeklärter Mensch“, „wir leben in einer Welt ungehinderter Informationsverbreitung“, „ich bin gut informiert und kann selber denken“.
Drei Sätze, die wir jeden Tag hören und die sich 99% der Bevölkerung selbst zuschreiben würden und dies sogar noch stolz verkünden.
Aber stimmt das?
Wenn dem so wäre, hätten wir dann diese Zustände anno 2020 da draußen?
Satz1:
„Nichts ist so gerecht auf der Welt verteil, wie Verstand, denn jeder behauptet, genug davon zu besitzen.“
Das an sich ist das Sprichwort, welches es auf den Punkt bringt.
Wenn wir aber und aus dieser Behauptungs- und Bewertungsorgie etwas zurücknehmen, und diesen Disput aus einer Beobachterperspektive, so wie von den Theaterstühlen im Parkett oben auf die Bühne schauend betrachten, erst dann gelingt es uns, den Gehalt dieser Aussagen zu erkennen.
Beobachte Dich selbst.
Wieso soll ausgerechnet, obgleich Du aus der Beobachterperspektive erkennst, dass diese Aussagen weder auf den einen noch auf den Anderen zutreffen, gerade bei Dir das doch zutreffen?
Dialog. Person oder Mensch „A“ und Person oder Mensch „B“
„ich kann zwischen Wahrheit und Lüge unterscheiden“ –
„ach ja? Nun, wie sieht es denn mit den Nachrichten der Tagesschau (z.B.) oder den Lerninhalten in den Schulen und Universitäten (Bsp. 2) aus. Wollen wir das mal selbst testen?“ -
„von mir aus?“-
„gut, heute Abend die Nachrichten, morgen früh analysieren wir.“
Nächster morgen.
„Na, welche Informationen der Sendung waren gestern unzutreffend, an welcher Stelle musste „Dein“ gesunder Menschenverstand ansetzen und hinterfragen, dass das genau so, wie berichtet, nicht gewesen sein kann?“-
„Tja, gestern war leider nichts dabei!“
Ok, die Theatervorführenden gehen in Universitäten und Hochschulen und treffen sich nach einer Woche gehörten Vorlesungen wieder.
Erneut kann bei der Analyse ausgerechnet in den Informationen dieser Woche wiederum nichts gefunden werden, was falsch war!
Freilich nur von Person oder Mensch „A“ der diese Herausforderung von Mensch „B“ sportlich angenommen hat.
Wie ist das möglich?
Die Lüge wird verpackt ist unterschwellig.
Sie steckt vielmehr in der konkreten Fragestellung als in den gegebenen Antworten.
Der Mensch sucht einfach an der falschen Stelle nach der Wahrheit!
Es ist der Einleitungssatz des Interviewers, wie: „wie leben ja in einer aufgeklärten Zeit!“, oder „Du bist ja ein intelligenter Mensch“ allein schon weil Du hier her gefunden hast, oder im aufrechten Gang bis hier ans Ziel gekommen bist.
Darauf ist der Einzusch(l)eimende also Mensch, dem subtile Informationen untergejubelt werden sollen nicht vorbereitet!
Er sonnt sich noch in seiner Kühnheit fühlt sich geschmeichelt, dabei wurde er genau durch diese unwahre Behauptung, die ja zum Satz 1 (siehe oben) führte „hinter die Fichte“ geführt!
Hier ist der Text an sich zu Ende.
Wer mag, kann noch eine Ergänzung, ein Beispiel eines Beleges lesen, der Wissende braucht es nicht, weil „ein alter Hut“.
Aufgeklärte (heutige) Gesellschaft oder gut informiert oder gut gebildet?
Nun, wo sind denn die Belege? Oder ist es vielleicht eher so, dass wir heute eine verblödete Gesellschaft und statt dessen diese gut gebildete aufgeklärte Gesellschaft vielmehr vor 100 Jahren hatten?
Man mache sich einfach selbst auf den Weg und suche diese Beispiele.
Ist es ein Kriterium, vielleicht nach der Zahl und der Wertigkeit von Nobelpreisträgern zu suchen, welche eine weltweite Anerkennung aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistung zugekommen ist?
In den 1920er Jahren hatte und stellte Deutschland mit Abstand die meisten dieser Nobelpreisträger.
Heute? Keinen!
Davor, hatten wir erfunden, künstlichen Gummi, Benzin aus Kohle, Röntgen, Dieselmotor, Benzinmotor, Düsentriebwerke, Kernspaltung, Raketentechnik um den Weltraum zu erreichen, und eine weitere Million kleiner Erfindungen wie DIN BH oder Mundwasser.
Eine Familie ist stolz auf ihr bestes Kind. Das kann Sport auch darin war Deutschland unangefochtene Spitze, sowohl 1936 als auch noch 1990 oder eben Intelligenz sein, was dann eben in Erfindungen pauschal, oder in Nobelpreisträger speziell mündet.
Das letzte Ding, was Deutschland noch hervorbrachte war mp3, allerdings nicht von einem, der seine Bildung in dieser heutigen ach so intelligenten nämlichen aufgeklärten Zeit, sondern eben von Lehrern hatte, die noch tatsächliches Wissen statt subtile Propaganda verbreiteten oder lehrten!
Das einfachste, das primitivste, zu was ein Volk in der Lage sein sollte, was Ausdruck seiner Intelligenz wäre, wäre die Zahl seiner Menschen seiner Bürger seines Wesens seiner Kultur seiner Denkweise zu erhalten!
Dereinst führte der Mensch den Kampf gegen die Unbillen der Natur.
Krankheiten Missernten setzten den Bevölkerung unisono zu.
Hier und da waren es aber auch Kriege offene bewaffnete Konflikte gegen Nachbarvölker, nehmen wir beispielhaft dafür den Konflikt zwischen Japan und China!
Wenn Völker von der Erde verschwanden, dann war das niemals Ausdruck von Intelligenz sondern nur von Dummheit.
Es war Dummheit, gegen seine Widrigkeiten, die die Natur nun mal bietet, das kann schlicht, Hunger Krankheit, Kälte oder Trockenheit sein, kein Rezept gehabt zu haben – oder aber auch gegen die überlegen Waffen der jeweiligen Gegner.
Das deutsche Volk zählte global vor 100 Jahren 120 Mio Menschen mit einem Durchschnittsalter 35 Jahre unter dem heutigen Durchschnittsalter des deutschen Volkes.
Gehabte subtile Informationen führen bei etlichen Lesenden dazu, dass beim Begriff Volk, wie beim pawlowschen Reflex (der Nichtwissende sollte sich den mal anschauen), Speichelfluss einsetzt.
Allein dies ist schon Teil des Ergebnisses, Teil der Vernichtung der Intelligenz, Teil der aus unserem Volk eben nicht mehr hervorkommenden Nobelpreisträger, Teil einer subtilen Verdummungskampagne.
Was aber klar ist, ist die Tatsache, dass das kaum Absicht der Teilnehmer dieser für diese gar nicht wahrgenommenen Kampagne ist.
Aber das Ergebnis, das ist die Tragik!
Warum schreib ich das alles?
Nun, im Ergebnis dieser Täuschung, ob beabsichtigt oder nicht, sei dahingestellt, verschwindet ein Volk und ein anderes nimmt den Platz ein.
Jenes, was verschwindet, was das mit den Nobelpreisträgern auf der einen Seite aber auch sämtlichen angenehmen Errungenschaften, die wir alle tagtäglich nutzen und welche die halbe Welt aufgrund der von den Errungenschaften ausgehenden Komforts zu uns einladen.
Das ist durchaus ein Rechtssystem, eine funktionierende Polizei, eine funktionierende Infrastruktur, Gebäude Straßen Abwassereinrichtungen Säuberung dieser, Energieversorgung, Nahrungsmittelversorgung, Gesundheitssystem, Bildungssystem aber auch Sozial- und Rentensystem, was isoliert betrachtet schon für mehr als die Hälfte der hier her strebenden Einladung genug ist.
Dieses Rentensystem wurde ebenfalls vor 100 Jahren in die Welt gebracht, von den Menschen, deren Erbe wir nicht bereit sein sollen anzunehmen, das Erbe aus dem die Spitze an Forschung und Technik hervorgegangen ist.
Erkennbar wird, dass schon jetzt diese Zugereisten das was sie hier als Errungenschaften vorgefunden haben leidenschaftlicher verteidigen und erhalten wollen, als wir, die wir das eigentliche Erbe unserer Vorfahren in allem anzutreten verpflichtet sind.
Angefangen bei einer 35 Std. Woche, die sich schon längst wieder verabschiedet hat, weil die Kinder und Enkel schlicht zu blöd sind, das von den Eltern hart und mühsam Errungene zu verteidigen!
Fortfolgend das Schul- das Rechts-, das Gesundheitssystem, ja auch die sozialen Errungenschaften von mir aus.
Ein schwarzer schreit beim sogenannten „Sturm“ auf die Reichstagstreppen am lautesten, dass das deutsche Volk endlich wieder couragiert auftreten soll, der Vorsitzende der AFD Kiel ist ein Senegalese (also ein Schwarz-Afrikaner, für jene, die nicht wissen, dass der Senegal in Afrika südlich der Sahara liegt).
Das letzte Ding, was Deutschland noch hervorbrachte war mp3, allerdings nicht von einem, der seine Bildung in dieser heutigen ach so intelligenten nämlichen aufgeklärten Zeit, sondern eben von Lehrern hatte, die noch tatsächliches Wissen statt subtile Propaganda verbreiteten oder lehrten!
Das einfachste, das primitivste, zu was ein Volk in der Lage sein sollte, was Ausdruck seiner Intelligenz wäre, wäre die Zahl seiner Menschen seiner Bürger seines Wesens seiner Kultur seiner Denkweise zu erhalten!
Dereinst führte der Mensch den Kampf gegen die Unbillen der Natur.
Krankheiten Missernten setzten den Bevölkerung unisono zu.
Hier und da waren es aber auch Kriege offene bewaffnete Konflikte gegen Nachbarvölker, nehmen wir beispielhaft dafür den Konflikt zwischen Japan und China!
Wenn Völker von der Erde verschwanden, dann war das niemals Ausdruck von Intelligenz sondern nur von Dummheit.
Es war Dummheit, gegen seine Widrigkeiten, die die Natur nun mal bietet, das kann schlicht, Hunger Krankheit, Kälte oder Trockenheit sein, kein Rezept gehabt zu haben – oder aber auch gegen die überlegen Waffen der jeweiligen Gegner.
Das deutsche Volk zählte global vor 100 Jahren 120 Mio Menschen mit einem Durchschnittsalter 35 Jahre unter dem heutigen Durchschnittsalter des deutschen Volkes.
Gehabte subtile Informationen führen bei etlichen Lesenden dazu, dass beim Begriff Volk, wie beim pawlowschen Reflex (der Nichtwissende sollte sich den mal anschauen), Speichelfluss einsetzt.
Allein dies ist schon Teil des Ergebnisses, Teil der Vernichtung der Intelligenz, Teil der aus unserem Volk eben nicht mehr hervorkommenden Nobelpreisträger, Teil einer subtilen Verdummungskampagne.
Was aber klar ist, ist die Tatsache, dass das kaum Absicht der Teilnehmer dieser für diese gar nicht wahrgenommenen Kampagne ist.
Aber das Ergebnis, das ist die Tragik!
Warum schreib ich das alles?
Nun, im Ergebnis dieser Täuschung, ob beabsichtigt oder nicht, sei dahingestellt, verschwindet ein Volk und ein anderes nimmt den Platz ein.
Jenes, was verschwindet, was das mit den Nobelpreisträgern auf der einen Seite aber auch sämtlichen angenehmen Errungenschaften, die wir alle tagtäglich nutzen und welche die halbe Welt aufgrund der von den Errungenschaften ausgehenden Komforts zu uns einladen.
Das ist durchaus ein Rechtssystem, eine funktionierende Polizei, eine funktionierende Infrastruktur, Gebäude Straßen Abwassereinrichtungen Säuberung dieser, Energieversorgung, Nahrungsmittelversorgung, Gesundheitssystem, Bildungssystem aber auch Sozial- und Rentensystem, was isoliert betrachtet schon für mehr als die Hälfte der hier her strebenden Einladung genug ist.
Dieses Rentensystem wurde ebenfalls vor 100 Jahren in die Welt gebracht, von den Menschen, deren Erbe wir nicht bereit sein sollen anzunehmen, das Erbe aus dem die Spitze an Forschung und Technik hervorgegangen ist.
Erkennbar wird, dass schon jetzt diese Zugereisten das was sie hier als Errungenschaften vorgefunden haben leidenschaftlicher verteidigen und erhalten wollen, als wir, die wir das eigentliche Erbe unserer Vorfahren in allem anzutreten verpflichtet sind.
Angefangen bei einer 35 Std. Woche, die sich schon längst wieder verabschiedet hat, weil die Kinder und Enkel schlicht zu blöd sind, das von den Eltern hart und mühsam Errungene zu verteidigen!
Fortfolgend das Schul- das Rechts-, das Gesundheitssystem, ja auch die sozialen Errungenschaften von mir aus.
Ein schwarzer schreit beim sogenannten „Sturm“ auf die Reichstagstreppen am lautesten, dass das deutsche Volk endlich wieder couragiert auftreten soll, der Vorsitzende der AFD Kiel ist ein Senegalese (also ein Schwarz-Afrikaner, für jene, die nicht wissen, dass der Senegal in Afrika südlich der Sahara liegt).
Bei den Eingeborenen, das sind wir ethnischen Mittel- und Nordeuropäer, respektive den schulpflichtigen Kindern wird bei derlei vorgenannten Aktionen ein Reflex ausgelöst, der aus tausendfachen vorausgegangenen subtilen Informationen resultiert.
Was sie allesamt nicht verstehen, und die Frage bleibt solange unbeantwortet, wie sie sie sich nicht stellen, wieso ausgerechnet Afrikaner sich die Verteidigung deutscher oder kulturell einheimischer hiesiger Werte ganhz oben auf die Fahne geschrieben haben.
Erst wenn sie erkennen, dass die Jahre lang Menschen welche subtile Informationen immer und immer wider ausgesandt haben und die ihr Vertrauen erschlichen haben auf den Leim gegangen sind!
Die daraus resultierenden Handlungen, insbesonders die unterlassenen Handlungen, wie Werte zu erhalten zu schützen zu achten ggf. auszubauen aber NIEMALS in Frage zu stellen ergeben am Ende die größten Verlust, den ein Volk eine Nation eine Gruppe von Menschen, erleiden kann.
Die vorgenannten Afrikaner verteidigen diese Werte heute für uns stärker, als wir es selbst tun sollten.
Die schul-desorientierten Freitag für Future bzw. Gender Mädchen und Mädchinnen uns sonstigen Geschlechtertypinnen verstehen die Welt nicht mehr!
Auf die einfachste Antwort, ihr möglicherweise gezielt durch subtile Informationen manipuliertes Weltbild in Frage zu stellen, werden die wenigsten kommen.
Nach Jahren vielleicht gelingt es ihnen, aber dann folgen die nächsten irregeleiteten Jahrgänge in ihre Fußstapfen ein Teufelskreis!
Was sie allesamt nicht verstehen, und die Frage bleibt solange unbeantwortet, wie sie sie sich nicht stellen, wieso ausgerechnet Afrikaner sich die Verteidigung deutscher oder kulturell einheimischer hiesiger Werte ganhz oben auf die Fahne geschrieben haben.
Erst wenn sie erkennen, dass die Jahre lang Menschen welche subtile Informationen immer und immer wider ausgesandt haben und die ihr Vertrauen erschlichen haben auf den Leim gegangen sind!
Die daraus resultierenden Handlungen, insbesonders die unterlassenen Handlungen, wie Werte zu erhalten zu schützen zu achten ggf. auszubauen aber NIEMALS in Frage zu stellen ergeben am Ende die größten Verlust, den ein Volk eine Nation eine Gruppe von Menschen, erleiden kann.
Die vorgenannten Afrikaner verteidigen diese Werte heute für uns stärker, als wir es selbst tun sollten.
Die schul-desorientierten Freitag für Future bzw. Gender Mädchen und Mädchinnen uns sonstigen Geschlechtertypinnen verstehen die Welt nicht mehr!
Auf die einfachste Antwort, ihr möglicherweise gezielt durch subtile Informationen manipuliertes Weltbild in Frage zu stellen, werden die wenigsten kommen.
Nach Jahren vielleicht gelingt es ihnen, aber dann folgen die nächsten irregeleiteten Jahrgänge in ihre Fußstapfen ein Teufelskreis!
Forwarded from Arta Mahani
Staatliche Maßnahmen und Schutzrechte der Betroffenen in der Corona-Krise
Wolfgang Wodarg 7.9.2020
Die staatlichen Eingriffe, nicht aber die Geltendmachung der Freiheitsrechte
bedürfen der Rechtfertigung.
Hans-Jürgen Papier
A. Allgemeine Rahmenbedingungen:
Auch in einer nach §5 IFSG vom Bundestag festgestellten „epidemiologischen Lage nationaler Tragweite“ bleiben die Gesundheitsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte und Länder die für die Umsetzung der Maßnahmen „zuständige Gesundheitsbehörde“ nach dem IFSG.
Die nach Landesrecht zuständige Gesundheitsbehörde kann mit Bezug auf die Regelungen/Verordnungen der Bundesregierung/Bundesbehörden im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten medizinische Untersuchungen und ggf. weitere Maßnahmen anordnen.
Wenn in die persönliche, körperliche oder seelische Unversehrtheit eingegriffen wird, bedarf es in jedem Einzelfall einer Indikation.
Die Beweislast für die Notwendigkeit der Maßnahmen liegt bei der anordnenden Stelle.
Freiheitsberaubende Maßnahmen bedürfen kurzfristig einer richterlichen Entscheidung (z.B. Psych. KG)
Die zuständige Gesundheitsbehörde muss ggf. nachweisen, dass die beabsichtigten Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Betroffenen zum Schutze der öffentlichen Gesundheit notwendig sind und dass die Schutzziele nicht auf schonendere Weise erreicht werden können.
B. Medizinrechtliche Rahmenbedingungen
Bei medizinischen Untersuchungen im Rahmen des Infektionsschutzes handelt sich um diagnostische Eingriffe. Sie sind rechtlich „Ausübung der Heilkunde“.
Ein Abstrich im Nasen-Rachenraum zum Ausschluss einer Infektion ist Ausübung der Heilkunde.
Die Anordnung zum Tragen einer Maske zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Die Anordnung von Quarantänemaßnahmen zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in persönliche Freiheitsrechte.
Die Anordnung zur Bestimmung eines Immunitätsstatus ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Eine Impfung ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Eine gentechnische Intervention ist ein im Einzelfall(!) zu begründender hochriskanter Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Die dabei erhobenen Angaben und Befunde unterliegen den Datenschutzbestimmungen und der ärztlichen/beruflichen Schweigepflicht
C. Rechtslage nach Ermächtigung des Bundesgesundheitsministers durch den Bundestag vom 27.3.2020
§5a IFSG (neu)
(1) Im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten folgenden Personen gestattet:
1. Altenpflegerinnen und Altenpflegern,
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern,
3. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern,
4. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und
5. Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.
Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten ist während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet, wenn
1. die Person auf der Grundlage der in der jeweiligen Ausbildung erworbenen Kompetenzen und ihrer persönlichen Fähigkeiten in der Lage ist, die jeweils erforderliche Maßnahme eigenverantwortlich durchzuführen und
2. der Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten nach seiner Art und Schwere eine ärztliche Behandlung im Ausnahmefall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zwingend erfordert, die jeweils erforderliche Maßnahme aber eine ärztliche Beteiligung voraussetzen würde, weil sie der Heilkunde zuzurechnen ist.
Die durchgeführte Maßnahme ist in angemessener Weise zu dokumentieren. Sie soll unverzüglich der verantwortlichen Ärztin oder dem verantwortlichen Arzt oder einer sonstigen die Patientin oder den Patienten behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt mitgeteilt werden.
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, d
Wolfgang Wodarg 7.9.2020
Die staatlichen Eingriffe, nicht aber die Geltendmachung der Freiheitsrechte
bedürfen der Rechtfertigung.
Hans-Jürgen Papier
A. Allgemeine Rahmenbedingungen:
Auch in einer nach §5 IFSG vom Bundestag festgestellten „epidemiologischen Lage nationaler Tragweite“ bleiben die Gesundheitsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte und Länder die für die Umsetzung der Maßnahmen „zuständige Gesundheitsbehörde“ nach dem IFSG.
Die nach Landesrecht zuständige Gesundheitsbehörde kann mit Bezug auf die Regelungen/Verordnungen der Bundesregierung/Bundesbehörden im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten medizinische Untersuchungen und ggf. weitere Maßnahmen anordnen.
Wenn in die persönliche, körperliche oder seelische Unversehrtheit eingegriffen wird, bedarf es in jedem Einzelfall einer Indikation.
Die Beweislast für die Notwendigkeit der Maßnahmen liegt bei der anordnenden Stelle.
Freiheitsberaubende Maßnahmen bedürfen kurzfristig einer richterlichen Entscheidung (z.B. Psych. KG)
Die zuständige Gesundheitsbehörde muss ggf. nachweisen, dass die beabsichtigten Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Betroffenen zum Schutze der öffentlichen Gesundheit notwendig sind und dass die Schutzziele nicht auf schonendere Weise erreicht werden können.
B. Medizinrechtliche Rahmenbedingungen
Bei medizinischen Untersuchungen im Rahmen des Infektionsschutzes handelt sich um diagnostische Eingriffe. Sie sind rechtlich „Ausübung der Heilkunde“.
Ein Abstrich im Nasen-Rachenraum zum Ausschluss einer Infektion ist Ausübung der Heilkunde.
Die Anordnung zum Tragen einer Maske zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Die Anordnung von Quarantänemaßnahmen zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in persönliche Freiheitsrechte.
Die Anordnung zur Bestimmung eines Immunitätsstatus ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Eine Impfung ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Eine gentechnische Intervention ist ein im Einzelfall(!) zu begründender hochriskanter Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Die dabei erhobenen Angaben und Befunde unterliegen den Datenschutzbestimmungen und der ärztlichen/beruflichen Schweigepflicht
C. Rechtslage nach Ermächtigung des Bundesgesundheitsministers durch den Bundestag vom 27.3.2020
§5a IFSG (neu)
(1) Im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten folgenden Personen gestattet:
1. Altenpflegerinnen und Altenpflegern,
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern,
3. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern,
4. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und
5. Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.
Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten ist während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet, wenn
1. die Person auf der Grundlage der in der jeweiligen Ausbildung erworbenen Kompetenzen und ihrer persönlichen Fähigkeiten in der Lage ist, die jeweils erforderliche Maßnahme eigenverantwortlich durchzuführen und
2. der Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten nach seiner Art und Schwere eine ärztliche Behandlung im Ausnahmefall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zwingend erfordert, die jeweils erforderliche Maßnahme aber eine ärztliche Beteiligung voraussetzen würde, weil sie der Heilkunde zuzurechnen ist.
Die durchgeführte Maßnahme ist in angemessener Weise zu dokumentieren. Sie soll unverzüglich der verantwortlichen Ärztin oder dem verantwortlichen Arzt oder einer sonstigen die Patientin oder den Patienten behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt mitgeteilt werden.
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, d
Forwarded from Arta Mahani
urch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates weiteren Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines reglementierten Gesundheitsfachberufs während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten nach Absatz 1 Satz 2 zu gestatten.
D. Bemerkungen zur neuen Rechtslage
Wenn es sich um diagnostische, therapeutische oder präventive Eingriffe handelt, die mit dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) begründet werden, dürfen sie in Zeiten ohne festgestellte epidemischen Lage von nationaler Tragweite nur in der Verantwortung von approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.
Verantwortliche Ärztinnen und Ärzte können auch sonst die Durchführung an geeignete medizinische Hilfskräfte delegieren. Sie bleiben jedoch gegenüber den Untersuchten rechtlich und medizinisch verantwortlich und haften für ihre Entscheidungen ggf. zivil-, verwaltungs- und strafrechtlich.
Außer einer durch eine Notlage entsprechend begründeten Verzögerung ändern die §§5 und 5a daran nichts.
Die Untersuchten oder ihre Erziehungsberechtigten müssen auch bei angeordneten Untersuchungen ihre informierte Zustimmung geben und verweigern können.
Maßnahmen nach dem IFSG sind Verwaltungsakte.
Die anordnende Behörde kann mit oder ohne „Notlage“ zur Durchführung der Maßnahmen geeignete Kräfte ermächtigen/beauftragen/beleihen.
Die anordnende Behörde bleibt gegenüber der zu untersuchenden Person vollumfänglich verantwortlich.
E. Informationsrechte der zur Duldung einer Maßnahme angewiesenen Person
Folgende Fragen z.B. müssen beantwortet werden:
Fragen nach dem Zweck (der Indikation) der vorgesehenen Untersuchung,
Fragen den Komplikationsmöglichkeiten,
Fragen nach der Qualifikation der Durchführenden
Fragen nach den Umständen und Zuständigkeiten für deren Feststellung
Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der ärztlich Verantwortlichen,
Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der anordnenden Behörde,
Fragen nach dem Verbleib des Untersuchungsmaterials
Fragen nach den konkreten Maßnahmen des Patientendatenschutzes (Verantwortlichkeiten, Ort der Speicherung, Kontrollen)
F. Widerspruchs- und Klagerechte
Gegen einen Verwaltungsakt können Betroffene oder ihre Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten Widerspruch einlegen und ggf. klagen.
Sie haben Anspruch auf Rechtsbehelfsbelehrung in angemessener Form.
G. Medizinische Bewertungen
Es ist neu und unsinnig, dass Nichtinfizierte oder deren Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.
In Deutschland sind gefahrenabwehrrechtliche Quarantänebestimmungen in § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Die dortigen Bestimmungen besagen, dass zur Bekämpfung übertragbarer Erkrankungen die Gesundheitsämter besondere Absonderungsmaßnahmen in Krankenhäusern anordnen können und müssen. Geschieht dies gegen den Willen der Erkrankten, handelt es sich um eine Freiheitsentziehungssache, die einer richterlichen Anordnung auf Antrag des Gesundheitsamts bedarf (Art. 104 Abs. 2 GG, § 30 Abs. 2 Satz 4 IfSG, § 415, § 417 FamFG).
Ein Laborbefund ohne entsprechende Symptome, der keine Infektiosität nachweisen kann, begründet keine seuchenhygienischen Auflagen oder Maßnahmen.
Der enge Kontakt mit potentiell gefährlichen infektiösen Kranken begründet die Teilnahme an Umgebungsuntersuchungen nur, wenn es sich nicht um saisonalen Erkrankungen handelt.
Das Auftreten saisonaler Atemwegserkrankungen ist durch staatlich eingreifende seuchenhygienische Maßnahmen nicht sinnvoll zu bekämpfen, sondern erfordert öffentliche Informationen und den lediglich vorübergehenden Schutz besonders Gefährdeter.
Auch bei einer "Impfpflicht" bedarf es schon wegen möglicher Kontraindikationen einer individuellen Aufklärung und eines informed consent.
H. Zur Grenze zwischen medizinisch und nicht medizinisch begründeter Untersuchung/Erhebung von personenbezogenen Daten
Die Anwendung von Gesichtserkennung, Temperaturscannern oder sonstigen Maßnahmen zur Feststellung veränderlicher oder unveränderlicher körperlicher, seelischer oder funktioneller Eigenheiten (Größe, Gewicht, Augen-, Haut- oder Haar
D. Bemerkungen zur neuen Rechtslage
Wenn es sich um diagnostische, therapeutische oder präventive Eingriffe handelt, die mit dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) begründet werden, dürfen sie in Zeiten ohne festgestellte epidemischen Lage von nationaler Tragweite nur in der Verantwortung von approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.
Verantwortliche Ärztinnen und Ärzte können auch sonst die Durchführung an geeignete medizinische Hilfskräfte delegieren. Sie bleiben jedoch gegenüber den Untersuchten rechtlich und medizinisch verantwortlich und haften für ihre Entscheidungen ggf. zivil-, verwaltungs- und strafrechtlich.
Außer einer durch eine Notlage entsprechend begründeten Verzögerung ändern die §§5 und 5a daran nichts.
Die Untersuchten oder ihre Erziehungsberechtigten müssen auch bei angeordneten Untersuchungen ihre informierte Zustimmung geben und verweigern können.
Maßnahmen nach dem IFSG sind Verwaltungsakte.
Die anordnende Behörde kann mit oder ohne „Notlage“ zur Durchführung der Maßnahmen geeignete Kräfte ermächtigen/beauftragen/beleihen.
Die anordnende Behörde bleibt gegenüber der zu untersuchenden Person vollumfänglich verantwortlich.
E. Informationsrechte der zur Duldung einer Maßnahme angewiesenen Person
Folgende Fragen z.B. müssen beantwortet werden:
Fragen nach dem Zweck (der Indikation) der vorgesehenen Untersuchung,
Fragen den Komplikationsmöglichkeiten,
Fragen nach der Qualifikation der Durchführenden
Fragen nach den Umständen und Zuständigkeiten für deren Feststellung
Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der ärztlich Verantwortlichen,
Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der anordnenden Behörde,
Fragen nach dem Verbleib des Untersuchungsmaterials
Fragen nach den konkreten Maßnahmen des Patientendatenschutzes (Verantwortlichkeiten, Ort der Speicherung, Kontrollen)
F. Widerspruchs- und Klagerechte
Gegen einen Verwaltungsakt können Betroffene oder ihre Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten Widerspruch einlegen und ggf. klagen.
Sie haben Anspruch auf Rechtsbehelfsbelehrung in angemessener Form.
G. Medizinische Bewertungen
Es ist neu und unsinnig, dass Nichtinfizierte oder deren Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.
In Deutschland sind gefahrenabwehrrechtliche Quarantänebestimmungen in § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Die dortigen Bestimmungen besagen, dass zur Bekämpfung übertragbarer Erkrankungen die Gesundheitsämter besondere Absonderungsmaßnahmen in Krankenhäusern anordnen können und müssen. Geschieht dies gegen den Willen der Erkrankten, handelt es sich um eine Freiheitsentziehungssache, die einer richterlichen Anordnung auf Antrag des Gesundheitsamts bedarf (Art. 104 Abs. 2 GG, § 30 Abs. 2 Satz 4 IfSG, § 415, § 417 FamFG).
Ein Laborbefund ohne entsprechende Symptome, der keine Infektiosität nachweisen kann, begründet keine seuchenhygienischen Auflagen oder Maßnahmen.
Der enge Kontakt mit potentiell gefährlichen infektiösen Kranken begründet die Teilnahme an Umgebungsuntersuchungen nur, wenn es sich nicht um saisonalen Erkrankungen handelt.
Das Auftreten saisonaler Atemwegserkrankungen ist durch staatlich eingreifende seuchenhygienische Maßnahmen nicht sinnvoll zu bekämpfen, sondern erfordert öffentliche Informationen und den lediglich vorübergehenden Schutz besonders Gefährdeter.
Auch bei einer "Impfpflicht" bedarf es schon wegen möglicher Kontraindikationen einer individuellen Aufklärung und eines informed consent.
H. Zur Grenze zwischen medizinisch und nicht medizinisch begründeter Untersuchung/Erhebung von personenbezogenen Daten
Die Anwendung von Gesichtserkennung, Temperaturscannern oder sonstigen Maßnahmen zur Feststellung veränderlicher oder unveränderlicher körperlicher, seelischer oder funktioneller Eigenheiten (Größe, Gewicht, Augen-, Haut- oder Haar
Forwarded from Arta Mahani
farbe, körperlicher, genetischer, psychischer oder funktioneller Merkmale, Zustände oder Muster) ist keine typisch medizinische Diagnostik, sondern fällt in den Bereich der Erhebung biometrischer Daten und unterliegt den entsprechenden Datenschutz- und Antidiskriminierungsregelungen.
Im Unterschied dazu unterliegen Daten im Rahmen der Ausübung der Heilkunde, die zum Zwecke der Erkennung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten erhoben werden zusätzlich einer beruflichen/ ärztlichen Schweigepflicht.
I. zur "Indikation" von Maßnahmen (nach H. Raspe et al.)
„Indikationen ordnen einem festgestellten Krankheitszustand eine erprobte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode zu, die – evidenzbasiert – als geeignet gilt, bei diesem Zustand ein ‚klinisch relevantes‘ präventives, diagnostisches, kuratives, rehabilitatives oder palliatives Ziel zu erreichen [3] und dabei voraussichtlich mehr Nutzen als Schaden zu stiften.
Wir verstehen die klinische einzelfallbezogene Indikationsstellung als Ergebnis einer exklusiv professionellen Arbeit. Erfolgt sie lege artis, beinhaltet die Indikation eine fachlich wie auch rechtlich belastbare Begründung und Rechtfertigung des Behandlungsplans und seiner Methoden.“
Raspe, H., Friedrich, D. R., Harney, A., Huster, S., & Schoene-Seifert, B. (2019). Medizinische Behandlungsmethoden: Was macht sie medizinisch notwendig? doi:10.1055/a-0965-6866
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Im Unterschied dazu unterliegen Daten im Rahmen der Ausübung der Heilkunde, die zum Zwecke der Erkennung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten erhoben werden zusätzlich einer beruflichen/ ärztlichen Schweigepflicht.
I. zur "Indikation" von Maßnahmen (nach H. Raspe et al.)
„Indikationen ordnen einem festgestellten Krankheitszustand eine erprobte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode zu, die – evidenzbasiert – als geeignet gilt, bei diesem Zustand ein ‚klinisch relevantes‘ präventives, diagnostisches, kuratives, rehabilitatives oder palliatives Ziel zu erreichen [3] und dabei voraussichtlich mehr Nutzen als Schaden zu stiften.
Wir verstehen die klinische einzelfallbezogene Indikationsstellung als Ergebnis einer exklusiv professionellen Arbeit. Erfolgt sie lege artis, beinhaltet die Indikation eine fachlich wie auch rechtlich belastbare Begründung und Rechtfertigung des Behandlungsplans und seiner Methoden.“
Raspe, H., Friedrich, D. R., Harney, A., Huster, S., & Schoene-Seifert, B. (2019). Medizinische Behandlungsmethoden: Was macht sie medizinisch notwendig? doi:10.1055/a-0965-6866
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Forwarded from Vivoterra
Weil diese "Virus-Test" keine Virus-Test sind, sondern eine bewusste Verletzung der Blut-Hirnschranke.
Das ist Körperverletzung mit gleichzeitiger DNA-Entnahme.
Das ist Körperverletzung mit gleichzeitiger DNA-Entnahme.
Forwarded from Der Rex
Zitat: "Diese findet ihre Rechtsgrundlage voraussichtlich in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)..." Ich möchte nochmal wiederholen: Das Ausrufen einer epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag nach § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) war eindeutig verfassungswidrig, da die dafür zwingend existierende, systemische Gefahr für die öffentliche Gesundheit, also für die Gesundheitsinfrastrukturen und damit für die Versorgung der Bevölkerung, nicht existiert. Nicht mal im Ansatz. Somit ist die Berufung auf § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG obsolet. Persönlich würde ich mein Kind nicht testen lassen, ganz gleich, was für ein Bußgeld angedroht wird und es auf ein Hauptverfahren (auch durch alle Instanzen) ankommen lassen. Die ganze Konstruktion dieser Erst-Instanz-Gerichte ist so tönernd, da eindeutig verfassungswidrig, dass es da schon eines Wunders bedarf, wenn die (in einem funktionierenden Rechtsstaat) damit durchkommen sollten.