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Forwarded from Arta Mahani
Staatliche Maßnahmen und Schutzrechte der Betroffenen in der Corona-Krise
Wolfgang Wodarg 7.9.2020
Die staatlichen Eingriffe, nicht aber die Geltendmachung der Freiheitsrechte
bedürfen der Rechtfertigung.
Hans-Jürgen Papier
 
A. Allgemeine Rahmenbedingungen:

Auch in einer nach §5 IFSG vom Bundestag festgestellten „epidemiologischen Lage nationaler Tragweite“ bleiben die Gesundheitsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte und Länder die für die Umsetzung der Maßnahmen „zuständige Gesundheitsbehörde“ nach dem IFSG.

Die nach Landesrecht zuständige Gesundheitsbehörde kann mit Bezug auf die Regelungen/Verordnungen der Bundesregierung/Bundesbehörden im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten medizinische Untersuchungen und ggf. weitere Maßnahmen anordnen.

Wenn in die persönliche, körperliche oder seelische Unversehrtheit eingegriffen wird, bedarf es in jedem Einzelfall einer Indikation.

Die Beweislast für die Notwendigkeit der Maßnahmen liegt bei der anordnenden Stelle.

Freiheitsberaubende Maßnahmen bedürfen kurzfristig einer richterlichen Entscheidung  (z.B. Psych. KG)

Die zuständige Gesundheitsbehörde muss ggf. nachweisen, dass die beabsichtigten Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Betroffenen zum Schutze der öffentlichen Gesundheit notwendig sind und dass die Schutzziele nicht auf schonendere Weise erreicht werden können.

 
B. Medizinrechtliche Rahmenbedingungen
Bei medizinischen Untersuchungen im Rahmen des Infektionsschutzes handelt sich um diagnostische Eingriffe. Sie sind rechtlich „Ausübung der Heilkunde“.

Ein Abstrich im Nasen-Rachenraum zum Ausschluss einer Infektion ist Ausübung der Heilkunde.

Die Anordnung zum Tragen einer Maske zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.

Die Anordnung von Quarantänemaßnahmen zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in persönliche Freiheitsrechte.

Die Anordnung zur Bestimmung eines Immunitätsstatus ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.

Eine Impfung ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.

Eine gentechnische Intervention ist ein im Einzelfall(!) zu begründender hochriskanter Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.

Die dabei erhobenen Angaben und Befunde unterliegen den Datenschutzbestimmungen und der ärztlichen/beruflichen Schweigepflicht


C. Rechtslage nach Ermächtigung des Bundesgesundheitsministers durch den Bundestag vom 27.3.2020

§5a IFSG (neu)
(1) Im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten folgenden Personen gestattet:
1. Altenpflegerinnen und Altenpflegern,
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern,
3. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern,
4. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und
5. Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.

Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten ist während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet, wenn
1. die Person auf der Grundlage der in der jeweiligen Ausbildung erworbenen Kompetenzen und ihrer persönlichen Fähigkeiten in der Lage ist, die jeweils erforderliche Maßnahme eigenverantwortlich durchzuführen und
2. der Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten nach seiner Art und Schwere eine ärztliche Behandlung im Ausnahmefall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zwingend erfordert, die jeweils erforderliche Maßnahme aber eine ärztliche Beteiligung voraussetzen würde, weil sie der Heilkunde zuzurechnen ist.

Die durchgeführte Maßnahme ist in angemessener Weise zu dokumentieren. Sie soll unverzüglich der verantwortlichen Ärztin oder dem verantwortlichen Arzt oder einer sonstigen die Patientin oder den Patienten behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt mitgeteilt werden.
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, d
Forwarded from Arta Mahani
urch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates weiteren Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines reglementierten Gesundheitsfachberufs während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten nach Absatz 1 Satz 2 zu gestatten.

D. Bemerkungen zur neuen Rechtslage

Wenn es sich um diagnostische, therapeutische oder präventive Eingriffe handelt, die mit dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) begründet werden, dürfen sie in Zeiten ohne festgestellte epidemischen Lage von nationaler Tragweite nur in der Verantwortung von approbierten Ärztinnen und Ärzten  durchgeführt werden.

Verantwortliche Ärztinnen und Ärzte können auch sonst die Durchführung an geeignete medizinische Hilfskräfte delegieren. Sie bleiben jedoch gegenüber den Untersuchten rechtlich und  medizinisch verantwortlich und haften für ihre Entscheidungen ggf. zivil-, verwaltungs- und strafrechtlich.

Außer einer durch eine Notlage  entsprechend begründeten Verzögerung ändern die §§5 und 5a daran nichts.

Die Untersuchten oder ihre Erziehungsberechtigten müssen auch bei angeordneten Untersuchungen ihre informierte Zustimmung geben und verweigern können.

Maßnahmen nach dem IFSG sind Verwaltungsakte.

Die anordnende Behörde kann mit oder ohne „Notlage“ zur Durchführung der Maßnahmen geeignete Kräfte ermächtigen/beauftragen/beleihen.

Die anordnende Behörde bleibt gegenüber der zu untersuchenden Person vollumfänglich verantwortlich.


E. Informationsrechte der zur Duldung einer Maßnahme angewiesenen Person 
Folgende Fragen z.B. müssen beantwortet werden:

Fragen nach dem Zweck (der Indikation) der vorgesehenen Untersuchung,

Fragen den Komplikationsmöglichkeiten,

Fragen nach der Qualifikation der Durchführenden

Fragen nach den Umständen und Zuständigkeiten für deren Feststellung

Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der ärztlich Verantwortlichen,

Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der anordnenden Behörde,

Fragen nach dem Verbleib des Untersuchungsmaterials

Fragen nach den konkreten Maßnahmen des Patientendatenschutzes (Verantwortlichkeiten, Ort der Speicherung, Kontrollen)

F. Widerspruchs- und Klagerechte

Gegen einen Verwaltungsakt können Betroffene oder ihre Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten Widerspruch einlegen und ggf. klagen.

Sie haben Anspruch auf Rechtsbehelfsbelehrung in angemessener Form.


G. Medizinische Bewertungen

Es ist neu und unsinnig, dass Nichtinfizierte oder deren Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

In Deutschland sind gefahrenabwehrrechtliche Quarantänebestimmungen in § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Die dortigen Bestimmungen besagen, dass zur Bekämpfung übertragbarer Erkrankungen die Gesundheitsämter besondere Absonderungsmaßnahmen in Krankenhäusern anordnen können und müssen. Geschieht dies gegen den Willen der Erkrankten, handelt es sich um eine Freiheitsentziehungssache, die einer richterlichen Anordnung auf Antrag des Gesundheitsamts bedarf (Art. 104 Abs. 2 GG, § 30 Abs. 2 Satz 4 IfSG, § 415, § 417 FamFG).

Ein Laborbefund ohne entsprechende Symptome, der keine Infektiosität nachweisen kann, begründet keine seuchenhygienischen Auflagen oder Maßnahmen.

Der enge Kontakt mit potentiell gefährlichen infektiösen Kranken begründet die Teilnahme an Umgebungsuntersuchungen nur, wenn es sich nicht um saisonalen Erkrankungen handelt.

Das Auftreten saisonaler Atemwegserkrankungen ist durch staatlich eingreifende seuchenhygienische Maßnahmen nicht sinnvoll zu bekämpfen, sondern erfordert öffentliche Informationen und den lediglich vorübergehenden Schutz besonders Gefährdeter.

Auch bei einer "Impfpflicht" bedarf es schon wegen möglicher Kontraindikationen einer individuellen Aufklärung und eines informed consent.


H. Zur Grenze zwischen medizinisch und nicht medizinisch begründeter Untersuchung/Erhebung von personenbezogenen Daten
Die Anwendung von Gesichtserkennung, Temperaturscannern oder sonstigen Maßnahmen zur Feststellung veränderlicher oder unveränderlicher körperlicher, seelischer oder funktioneller Eigenheiten (Größe, Gewicht, Augen-, Haut- oder Haar
Forwarded from Arta Mahani
farbe, körperlicher, genetischer, psychischer oder funktioneller Merkmale, Zustände oder Muster) ist keine typisch medizinische Diagnostik, sondern fällt in den Bereich der Erhebung biometrischer Daten und unterliegt den entsprechenden Datenschutz- und Antidiskriminierungsregelungen.

Im Unterschied dazu unterliegen Daten im Rahmen der Ausübung der Heilkunde, die zum Zwecke der Erkennung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten erhoben werden zusätzlich einer beruflichen/ ärztlichen Schweigepflicht.

I. zur "Indikation" von Maßnahmen (nach H. Raspe et al.)
„Indikationen ordnen einem festgestellten Krankheitszustand eine erprobte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode zu, die – evidenzbasiert – als geeignet gilt, bei diesem Zustand ein ‚klinisch relevantes‘ präventives, diagnostisches, kuratives, rehabilitatives oder palliatives Ziel zu erreichen [3] und dabei voraussichtlich mehr Nutzen als Schaden zu stiften.
Wir verstehen die klinische einzelfallbezogene Indikationsstellung als Ergebnis einer exklusiv professionellen Arbeit. Erfolgt sie lege artis, beinhaltet die Indikation eine fachlich wie auch rechtlich belastbare Begründung und Rechtfertigung des Behandlungsplans und seiner Methoden.“ 
Raspe, H., Friedrich, D. R., Harney, A., Huster, S., & Schoene-Seifert, B. (2019). Medizinische Behandlungsmethoden: Was macht sie medizinisch notwendig?  doi:10.1055/a-0965-6866

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Forwarded from rike
Forwarded from Ingo G
😂😂😂
Forwarded from Vivoterra
Weil diese "Virus-Test" keine Virus-Test sind, sondern eine bewusste Verletzung der Blut-Hirnschranke.
Das ist Körperverletzung mit gleichzeitiger DNA-Entnahme.
Forwarded from Der Rex
Zitat: "Diese findet ihre Rechtsgrundlage voraussichtlich in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)..." Ich möchte nochmal wiederholen: Das Ausrufen einer epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag nach § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) war eindeutig verfassungswidrig, da die dafür zwingend existierende, systemische Gefahr für die öffentliche Gesundheit, also für die Gesundheitsinfrastrukturen und damit für die Versorgung der Bevölkerung, nicht existiert. Nicht mal im Ansatz. Somit ist die Berufung auf § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG obsolet. Persönlich würde ich mein Kind nicht testen lassen, ganz gleich, was für ein Bußgeld angedroht wird und es auf ein Hauptverfahren (auch durch alle Instanzen) ankommen lassen. Die ganze Konstruktion dieser Erst-Instanz-Gerichte ist so tönernd, da eindeutig verfassungswidrig, dass es da schon eines Wunders bedarf, wenn die (in einem funktionierenden Rechtsstaat) damit durchkommen sollten.
Forwarded from WWV News
weiter oben stand was wegen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit im Zusammenhang mit unaufgefordern Ansprechenden dritten Kunden im Supermarkt, die sich echauffieren falls man keinen Bakterien-Sammel-Lappen ins Gesicht schnallt. Man hätte in Bezug auf https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
das Recht auf körperliche Unversehrtheit, was im link auch im besonderen auf physiologische Unversehrtheit deutet!

Ferner dass nur im Rahmen eines Gesetzes davon abgewichen werden kann.

Da haben wir das IFSG.
Nur ist das nicht die Grundlage sondern die jeweiligen Verordnungen auf Landesebene, die eben von einem Einzelnen und nicht vom Parlament beschlossen wurden.

Die Frage ist, inwieweit über diese offenkundig willkürlichen Corona- Verordnungen das IFSG richtig wiedergegeben ist.
Dann wären wieder bei der körperlichen Unversehrtheit, die per Bakterien-Sammel- Gesichts-Lappen in vielerlei Hinsicht (Bakterien und eben offenkundige und eben physiologisch wirkende Diskriminierung) im Schulbereich nicht gegeben ist.

Aber einfach mal 2 Züge weitergedacht.
Ärzte werden schon angefahren wegen der Atteste deren Reputation wird in Frage gestellt statt sich um die Sache zu kümmern. Schon dass zeigt an, dass man mit Vernunft, selbst wenn wie zu sehen alle Argumente gegen die Regierenden sprechen, nicht weiter kommt.

Wenn nicht mit Vernunft, wie dann?
Garnicht?

Mir persönlich fehlen die von anderen gemachten persönlichen Erfolgsmeldungen ob nun mit oder ohne Anwaltseinsatz!!

Der Lappen ist doch nur ein Symptom. Es ist irrig anzunehmen, dass die Regierung allen Ernstes sich daran aufgeilt, die Bevölkerung per IFSG nur bzgl. Lappen zu drangsalieren.

Wenn die Rockefellerstiftung 2011 tatsächlich einen "to do Plan" "Corona" ausgegeben hat, dann recherchiere mal mal dort. Und eine solche Stiftung, nach alledem was diese global auf die Beine stellt, kann man mit Urteilen von Landgerichten kaum beeindrucken.

Reiner Füllmich erklärt es geht in Deutschland um Schadensersatzklagen gegen Antifa-Singkollege Drosten & Co. über 1000 Billionen Euro!

Dieses Geld fehlt derzeit als Einnahmen den Marktteilnehmern. Dies wird deflationäre Kreise ohne Beispiel nach sich ziehen. Und dann sind wir am Punkt, was dieses Virus-Getue tatsächlich für eine Absicht der Veranlassenden hat!

Währungs- und Wirtschaftsturbulenzen.

Nach wie vor verdient Einer immer noch dann an der Börse am Besten, wenn es steil nach oben oder unten geht.
Und geht das nicht von Allein, dann hilft man eben nach!

Und genau dafür ist Corona das Multifunktionstool!
Bilanz
-----------------------
Wenn ein Richter des OLG Schleswig vor Zeugen den Eltern erklärt, dass das Sorgerecht kassiert wird, wenn der Elternteil der Pflichtimpfung „Masern“ nicht zustimmt, dann ist jedenfalls für mich der Punkt erreicht, dass ich Antworten will.

Wo sind die Erfolge der Klagepaten &Co.

Wo ist der Beweis, dass diese Richtung der Überlegungen zielführend ist.

Denn das Gespräch oben, zeigt an, dass die Richtung eine Sackgasse um nicht zu sagen Geisterfahren auf der Gegenfahrbahn ist!

Sorgerecht weg, und auch noch dafür Anwälte bezahlt?

Es wurde zudem erwähnt, dass davon auszugehen ist, dass es mit der SarsCov2 Impfung voraussichtlich genauso abgeht!

Fassen wir mal für uns zusammen:
das ganze Thema SarsCov2 oder Corona oder Corvid19, warum eigentlich drei Namen für eine Sache, stinkt zum Himmel.

Nirgends ist nachhaltig die Existenz eines Rechtsstaates dem Wortsinn nach zu erkennen, eine Diktatur der Willkür (vgl. nur mal Abstandsregeln Regelungen für pro System (Antifa) und contra System (Ballweg).

Nur mal ein Beispiel, wie es bis vorgestern, als er noch da war, funktionierte.

Wenn irgendwer unbewiesene Behauptungen in den Raum zum Nachteil dritter aufstellte, bekam er eine Anzeige auf Unterlassung bekam ein Ordnungsgeld und durfte bei Strafandrohung ein Schriftstück unterschreiben, dass er bei Wiederholung mehr bekommt!

Nun, eine solche unbewiesene Behauptung ist das SarsCov2 Thema, wie es von den Schulen den Kindern eingetrichtert wird.

Die Lehrer müssten Reihenweise derlei Anzeigen ins Haus bekommen, dass diese Unsinn die Vergewaltigung der Kinderhirne aufhört.

Und was passiert?
Nichts! Geplänkel, welches ins Gegenteil mündet!

Das bedeutet für mich nur eins.
Da wir wehrlos sind, können wir nur fliehen!
Die kassieren uns unsere Heimat, unser Land, unseren Raum zum Leben unserer Vorfahren – das passiert!

Als meinen Großeltern die Bleibe in und das Land Pommern selbst weggenommen wurde, war es ganz genauso!

Wir haben aufgehört dort zu leben, und andere wurden dort hin verfrachtet, und so getan, als sei es schon immer so gewesen.

Und da das 70 Jahre lang einfach so widerstandslos funktionierte, passiert jetzt hier das selbe! An sich die ganze Zeit schon!
Die Werkzeuge dafür werden nur rigoroser!

Schauen wir uns doch um.
In den Zeitungen steht Fachkräftemangel.
Klar, ohne Tschechen und Polen, gäbe es in Sachsen schon kein Pflege oder Gesundheitssystem mehr. Das deutsche Baugewerbe kennt auch keine deutschen Fachkräfte mehr statt dessen Osteuropäer jeglicher Couleur vom Eisenbieger Betonierer bis zum Fliesenleger.

Noch läuft der Laden.
Der Prozess, solange er so langsam geht, kann vom System kompensiert werden.

Was aber, wenn morgen früh alle dort hin auswandern, wo das dortige System uns Handlungsfreiheit in all den menschlichen Belangen einräumt, die uns hier nach und nach genommen wurden (Freiheit der Bildung, wenn Kinder derlei Schwachsinn gelehrt bekommen ist „diese“ Bildung sicherlich nicht mehr frei sonder eine Doktrin!)

Dann legen wir den Lockdownzeitpunkt fest!

Es brauchen nur mal die Entsorger (Müll) oder die Mitarbeiter der Versorger (Wasser Strom) allesamt weg sein!

Das konkret ist das Druckmittel wir müssten das Licht ausschalten per gemeinsamen Auswandern !
Oder sehe ich das falsch?
Und wenn wir es dann wieder anmachen, falls wir zurück kommen wollen, ist sicherlich niemand mehr von „Denen“ da. Ohne Strom halten die es doch keine sechs Stunden hier noch weiter durch!

Gut wir auch nicht, der Kommunikationsweg hier ist auch passé.
Forwarded from Deleted Account
Nathalie, [24 Sep 2020 um 11:18]
Hallo an alle ich habe heute ein Exempel bei IKEA statuiert. Nachdem ich beim Rewe am Samstag so einen Stress hatte bin ich heute Abend zu Ikea gegangen. Ich habe ein Attest und muss wegen Asthma keine Maske tragen. Im Ladenwurde ich unmittelbar abgefangen. Man erklärte mir, dass ich aufgrund der Richtlinien des Hauses eine Maske tragen müsse. Ansonsten müsste ich das Haus verlassen. Dieses Mal habe ich die Polizei gerufen. Ich habe vorher angekündigt, dass ich eine Strafanzeige wegen Nötigung nach Paragraph 240 StGB, eine Anzeige wegen Diskriminierung und wegen Verstoßes gegen die Corona Verordnung stellen werde. Die Polizei kam. Ich habe die Sachlage erklärt, dass ich ein Gesundheitszeugnis habe und man mich dennoch des Hauses verweisen möchte. Ich habe auf die Straftatbestände hingewiesen und der Polizist sagte schlicht dem ist nichts hinzuzufügen. Das ganze endete in der Tat damit dass ich den Polizist mein Attest gezeigt habe und er darauf hingewiesen hat, dass ich selbstverständlich das Recht habe in dem Haus einzukaufen, alles andere wäre eine Diskriminierung. Die Ikea Mitarbeiter inzwischen Geschäftsführer und sechs weiteren Mitarbeiter um mich herum bezogen sich auf ihre Richtlinien. Der Polizist hat Ihnen klipp und klar gemacht, dass es den Ausnahmetatbestand für Menschen wie mich gäbe, dass ich nicht rechtswidrig handle und dass wenn man mir ein Hausverbot erteilt ich selbstverständlich eine Anzeige stellen könne und die Gerichte dann entscheiden müssten. Auf die Frage eines Mitarbeiters ob die Anzeige gegen IKEA oder gegen die einzelnen Mitarbeiter ging antwortete er dass natürlich jeder Mitarbeiter der diese Richtlinie durchführt sich selbst strafbar macht. Das war mein innerer Reichsparteitag. Ich bin dann 2 Stunden ohne Maske durch den IKEA. Das wollte ich euch allen mitteilen und Mut machen
Vielleicht noch so viel: ich hatte den Wortlaut der hessischen Corona vor Ordnung mit dem Ausnahmetatbestand dabei und gelb angemalt hat und ich hatte den Wortlaut des Paragraphen 240StGB dabei.
602557.pdf
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Rückatmung Kohlendioxyd
Wichtige_Botschaft_von_Neurologin_Margareta_Griesz_Brisson!!!!_Unbedingt.webm
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Griesz-Brisson Neurologin Dr. zu Masken Impfung katastrophelen Folgen für Kinder durch Benutzung , Erstes Video