Video wurde gelöscht. Jetzt erst Feierabend ... ich setze mich schnellstmöglich daran das Ganze zu reuploaden und auf alle Anfragen einzugehen.jeder der das ganze geteilt hat, ist einfach Spitze !! 11:00 (+/- 5min)wurde es gelöscht bei 4.600+Klicks und hat beinahe 100 Abonnenten eingebracht. Man stelle sich vor das Video existiert noch 😉
Media is too big
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Freiberg, 12.04.2021
Montagsspaziergang
Die Freiberger treffen sich Montags 18 Uhr im Albertpark am Springbrunnen, um gemeinsam spazieren zu gehen.
Heute waren es Schätzungsweise 250- über 300 Menschen.
Ein geschätztes Polizeiaufgebot von über 100.
Leipziger Bereitschaftspolizei und Dresdner POLIZEI
@montagsspaziergangfreiberg
verwendete Musik:
"Raus auf die Straße" von Qdenka
@qudenkermusic
Montagsspaziergang
Die Freiberger treffen sich Montags 18 Uhr im Albertpark am Springbrunnen, um gemeinsam spazieren zu gehen.
Heute waren es Schätzungsweise 250- über 300 Menschen.
Ein geschätztes Polizeiaufgebot von über 100.
Leipziger Bereitschaftspolizei und Dresdner POLIZEI
@montagsspaziergangfreiberg
verwendete Musik:
"Raus auf die Straße" von Qdenka
@qudenkermusic
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Freiberg, 12.04.2021
Montagsspaziergang
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Abartig: Browser Ballett macht sich über Genozid an Weißen lustig
Das Format ist Teil von Funk, wird also von uns finanziert, weil wir ohne sowas in einer Diktatur enden. Medialen Aufschrei wird es nicht geben, denn hier geht es nur um Weiße und die sind in der modernen Welt eh Müll.
Wer bei sowas immer noch GEZ zahlt, ist Teil vom Problem.
FOLGEN @UNBLOGD
Das Format ist Teil von Funk, wird also von uns finanziert, weil wir ohne sowas in einer Diktatur enden. Medialen Aufschrei wird es nicht geben, denn hier geht es nur um Weiße und die sind in der modernen Welt eh Müll.
Wer bei sowas immer noch GEZ zahlt, ist Teil vom Problem.
FOLGEN @UNBLOGD
Interessant, man konnte also nicht auf meine Beschwerde eingehen.
Woran das bloß liegen mag? 🧐
Beschwerde gegen die Sperrung:
"Ich habe die Communityrichtlinien zum Thema "Belästigung und Cybermobbing" aufgerufen und aufmerksam durchgelesen.
Ich würde bitte eine fundierte Antwort bekommen, in welchem Zusammenhang man mein !JOURNALISTISCHES! Video mit einen der aufgeführten Punkte, welche unter "Belästigung und Cybermobbing" fallen, eine Verwarnung sowie die Löschung des Videos legitimieren kann.
Es fühlt sich so an, als ob ein einzelner Youtube-Mitarbeiter etwas persönliches gegen mich und meine im Internet vertretene Person "Herr aber" hat.
Immerhin existieren meine anderen Videos weiter.
Ich bitte um schnellstmögliche Aufklärung, durch einen anderen Mitarbeiter."
Woran das bloß liegen mag? 🧐
Beschwerde gegen die Sperrung:
"Ich habe die Communityrichtlinien zum Thema "Belästigung und Cybermobbing" aufgerufen und aufmerksam durchgelesen.
Ich würde bitte eine fundierte Antwort bekommen, in welchem Zusammenhang man mein !JOURNALISTISCHES! Video mit einen der aufgeführten Punkte, welche unter "Belästigung und Cybermobbing" fallen, eine Verwarnung sowie die Löschung des Videos legitimieren kann.
Es fühlt sich so an, als ob ein einzelner Youtube-Mitarbeiter etwas persönliches gegen mich und meine im Internet vertretene Person "Herr aber" hat.
Immerhin existieren meine anderen Videos weiter.
Ich bitte um schnellstmögliche Aufklärung, durch einen anderen Mitarbeiter."
Zum Eigenschutz für Heute:
Insofern meine Infos stimmen, sollte jeder für sich und maximal mit einem weiteren Hausstand !!! ERSICHTLICH !!! spazieren gehen.
Nicht einschüchtern lassen und danke 😜👌
3 Grundlagen (für jeden Anwendbar):
§ 2
Kontaktbeschränkung, Abstandsregelung
(1) Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf
privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet
1. den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und
mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und
2. den Angehörigen eines weiteren Hausstands.
............................
Sächsisches Polizeigesetz
§ 8 Ausweispflicht
1Auf Verlangen des Betroffenen haben sich Bedienstete der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes auszuweisen.
2Das gilt nicht, wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.
Grundlegend ist dazu zu sagen... "der Zweck der Maßnahme gefährdet wird"... Ist das Gummiband das eingebaut wurde... Also wurde hier ein Ermessensspielraum eingebaut... diesen könnt ihr absolut einschränken indem ihr fragt... " ist Gefahr im Verzug? "... Ist die Antwort nein... muss er sich ausweisen der "Polizist"... kommt als Antwort ja... Dann fragte weiter wo und was ist die Gefahr... er müsste diese konkret benennen können und sie müsste offenkundig sein... also keine rein hypothetische Gefahr...
.............................
Falls die POLIZEI Leute mit aufs Revier oder zu den Autos nimmt, ihr habt das Aussageverweigerungsrecht,
in jedem Falle kommt ihr damit besser weg, als Antwort zu geben.
Hier ein Video dazu:
https://t.me/Widerstandswissen/11
Insofern meine Infos stimmen, sollte jeder für sich und maximal mit einem weiteren Hausstand !!! ERSICHTLICH !!! spazieren gehen.
Nicht einschüchtern lassen und danke 😜👌
3 Grundlagen (für jeden Anwendbar):
§ 2
Kontaktbeschränkung, Abstandsregelung
(1) Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf
privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet
1. den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und
mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und
2. den Angehörigen eines weiteren Hausstands.
............................
Sächsisches Polizeigesetz
§ 8 Ausweispflicht
1Auf Verlangen des Betroffenen haben sich Bedienstete der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes auszuweisen.
2Das gilt nicht, wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.
Grundlegend ist dazu zu sagen... "der Zweck der Maßnahme gefährdet wird"... Ist das Gummiband das eingebaut wurde... Also wurde hier ein Ermessensspielraum eingebaut... diesen könnt ihr absolut einschränken indem ihr fragt... " ist Gefahr im Verzug? "... Ist die Antwort nein... muss er sich ausweisen der "Polizist"... kommt als Antwort ja... Dann fragte weiter wo und was ist die Gefahr... er müsste diese konkret benennen können und sie müsste offenkundig sein... also keine rein hypothetische Gefahr...
.............................
Falls die POLIZEI Leute mit aufs Revier oder zu den Autos nimmt, ihr habt das Aussageverweigerungsrecht,
in jedem Falle kommt ihr damit besser weg, als Antwort zu geben.
Hier ein Video dazu:
https://t.me/Widerstandswissen/11