Pure Propaganda >>>
Der Herforder AfD-Kreisvorsitzende Alexander Parteck hat längst bestätigt: Eichwald hat im Gespräch vor seiner Aufnahme das »R« nicht gerollt. DER SPIEGEL verschweigt das in dem neuen Artikel „AfD-Chef Chrupalla will Hitler-Redner aus der Partei werfen“ und schreibt stattdessen nur über seinen Auftritt in Gießen:
„In seiner Bewerbungsrede fuchtelte er mit dem Finger und drosch mit rollendem »R« scharf-rechte Parolen.“
Archivierter Artikel:
https://archive.is/gEJ1a
Der Herforder AfD-Kreisvorsitzende Alexander Parteck hat längst bestätigt: Eichwald hat im Gespräch vor seiner Aufnahme das »R« nicht gerollt. DER SPIEGEL verschweigt das in dem neuen Artikel „AfD-Chef Chrupalla will Hitler-Redner aus der Partei werfen“ und schreibt stattdessen nur über seinen Auftritt in Gießen:
„In seiner Bewerbungsrede fuchtelte er mit dem Finger und drosch mit rollendem »R« scharf-rechte Parolen.“
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Jan Philipp „Der Unterbrecher“ Burgard: WELT-Interview mit Alice Weidel
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Niemals vergessen >>>
Thomas Haldenwang, 20.06.2023:
„Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“
Thomas Haldenwang, 20.06.2023:
„Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“
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Während des WELT-Interviews konfrontierte Alice Weidel Jan Philipp Burgard mit dem erbärmlichen Framing in seiner Einleitung.
Verzweifelt versuchte er, das Framing abzustreiten >>>
Verzweifelt versuchte er, das Framing abzustreiten >>>
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Siham El-Maimouni:
„Ich frage Sie: Wollen Sie keine Aufarbeitung?“
Wolfram Weimer:
„NEIN!“
„Ich frage Sie: Wollen Sie keine Aufarbeitung?“
Wolfram Weimer:
„NEIN!“
Ich habe den SPIEGEL-Artikel von Grok analysieren lassen >>>
Fazit:
„Die Überschrift ist aus presserechtlicher Sicht grob unzulässig. Der Artikel liefert nicht einmal ansatzweise eine Grundlage für den Vorwurf, die AfD wolle die deutsche Regierung „stürzen“.
Eine Klage (einstweilige Verfügung + Hauptsache) hätte sehr hohe Erfolgschancen von 85–90 %.
Der SPIEGEL müsste die Überschrift und den entsprechenden Passus wohl widerrufen und künftig unterlassen. Das ist einer der klarsten Fälle von justiziabler Falschberichterstattung, die die AfD in den letzten Jahren gegen den SPIEGEL gehabt hat.“
Archivierter Artikel: https://archive.is/nps24
Fazit:
„Die Überschrift ist aus presserechtlicher Sicht grob unzulässig. Der Artikel liefert nicht einmal ansatzweise eine Grundlage für den Vorwurf, die AfD wolle die deutsche Regierung „stürzen“.
Eine Klage (einstweilige Verfügung + Hauptsache) hätte sehr hohe Erfolgschancen von 85–90 %.
Der SPIEGEL müsste die Überschrift und den entsprechenden Passus wohl widerrufen und künftig unterlassen. Das ist einer der klarsten Fälle von justiziabler Falschberichterstattung, die die AfD in den letzten Jahren gegen den SPIEGEL gehabt hat.“
Archivierter Artikel: https://archive.is/nps24