“Sächsische Separatisten”: RA Martin Kohlmann fordert Einstellung des Verfahrens wegen Prozeßhindernisses
“Großteil der Anklage ist reines Phantasieprodukt”
Heute beginnt vor dem OLG Dresden das Verfahren gegen acht junge Sachsen wegen des Vorwurfs der Bildung einer terrosistischen Vereinigung.
Rechtsanwalt Martin Kohlmann als Verteidiger des Hauptangeklagten Jörg S. fordert die Einstellung des Verfahrens wegen Unbestimmtheit der Anklage. “Es fehlt an einer nachvollziehbaren Einordnung des vorgeworfenen Verhaltens der Angeklagten unter die angeklate Strafnorm. Mit dieser Anklage wäre die Bundesanwaltschaft durch jede Jura-Klausur gefallen. Das Verfahren ist wegen Prozeßhindernisses sofort durch Prozeßurteil einzustellen!”
Große Teile der Anklage haben laut Kohlmann zudem keinen Bezug zur Realität, sondern sind ein reines Phantasieprodukt der Ermittler. “Das beginnt beim Namen: Als Sächsische Separatisten” hat sich kein hier Angeklagter jemals selbst bezeichnet, weder sich einzeln, noch als Gruppe.”
Der Angeklagte Jörg S. habe diesen Namen vielmehr gegenüber einem FBI-Spitzel gebraucht, um die politische Landschaft Sachsens zu beschreiben. “They are ... Saxon Separatists...” heißt es da, also “sie”, nicht “wir”. Gemeint waren damit die Freien Sachsen.
Es fehle zudem an einem Mindestmaß von organisatorischen, personellen und intzeressenbezogenen Merkmalen für eine Vereinigung. “Wir haben hier lose, sich überlappende Freundeskreise – es gibt keine Organisation und gar keinen erkennbaren Willen der Angeklagten, eine Gemeinschaft zu sein, die einem übergeordneten Interesse dient. Genau das ist aber Voraussetzung für eine Vereinigung nach §§ 129 und 129 a StGB,” erklärt der Verteidiger weiter.
Der Hauptvorwurf, auf einen “Tag X” hingearbeitet zu haben, beruhe zudem auf einem Übersetzungefehler. Während Tag X den Startpunkt und Auslöser für eine geplante Operation markiert, verwenden im Chat des Jörg S. mit dem FBI-Spitzel beide Gesprächspartner das Kürzel “SHTF” (shit hits the fan, deutsch etwa: wenn die Kacke am Dampfen ist). Dieser Begriff kommt aus der amerikanischen Prepper-Szene und beschreibt ein Katastrophenereignis (Erdbeben, Bürgerkrieg, Nuklearkatastrophe), das die Zivilisation vorübergehend beendet und auf das man sich vorbereitet. Dies als "Tag X" zu übersetzen, ist eine grobe tendenziöse Verzerrung.
Der Spitzel fragt Jörg S. übrigens auch, was sie tun werden, wenn “SHTF” eintritt: Sich an einen sicheren Ort zurückziehen und die Angehörigen schützen, ist die Antwort.
“Das ist kein Terror, das ist keine Eroberung großer Gebiete, das ist das Gegenteil!” erklärt Martin Kohlmann abschließend.
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik!
@martinkohlmann
“Großteil der Anklage ist reines Phantasieprodukt”
Heute beginnt vor dem OLG Dresden das Verfahren gegen acht junge Sachsen wegen des Vorwurfs der Bildung einer terrosistischen Vereinigung.
Rechtsanwalt Martin Kohlmann als Verteidiger des Hauptangeklagten Jörg S. fordert die Einstellung des Verfahrens wegen Unbestimmtheit der Anklage. “Es fehlt an einer nachvollziehbaren Einordnung des vorgeworfenen Verhaltens der Angeklagten unter die angeklate Strafnorm. Mit dieser Anklage wäre die Bundesanwaltschaft durch jede Jura-Klausur gefallen. Das Verfahren ist wegen Prozeßhindernisses sofort durch Prozeßurteil einzustellen!”
Große Teile der Anklage haben laut Kohlmann zudem keinen Bezug zur Realität, sondern sind ein reines Phantasieprodukt der Ermittler. “Das beginnt beim Namen: Als Sächsische Separatisten” hat sich kein hier Angeklagter jemals selbst bezeichnet, weder sich einzeln, noch als Gruppe.”
Der Angeklagte Jörg S. habe diesen Namen vielmehr gegenüber einem FBI-Spitzel gebraucht, um die politische Landschaft Sachsens zu beschreiben. “They are ... Saxon Separatists...” heißt es da, also “sie”, nicht “wir”. Gemeint waren damit die Freien Sachsen.
Es fehle zudem an einem Mindestmaß von organisatorischen, personellen und intzeressenbezogenen Merkmalen für eine Vereinigung. “Wir haben hier lose, sich überlappende Freundeskreise – es gibt keine Organisation und gar keinen erkennbaren Willen der Angeklagten, eine Gemeinschaft zu sein, die einem übergeordneten Interesse dient. Genau das ist aber Voraussetzung für eine Vereinigung nach §§ 129 und 129 a StGB,” erklärt der Verteidiger weiter.
Der Hauptvorwurf, auf einen “Tag X” hingearbeitet zu haben, beruhe zudem auf einem Übersetzungefehler. Während Tag X den Startpunkt und Auslöser für eine geplante Operation markiert, verwenden im Chat des Jörg S. mit dem FBI-Spitzel beide Gesprächspartner das Kürzel “SHTF” (shit hits the fan, deutsch etwa: wenn die Kacke am Dampfen ist). Dieser Begriff kommt aus der amerikanischen Prepper-Szene und beschreibt ein Katastrophenereignis (Erdbeben, Bürgerkrieg, Nuklearkatastrophe), das die Zivilisation vorübergehend beendet und auf das man sich vorbereitet. Dies als "Tag X" zu übersetzen, ist eine grobe tendenziöse Verzerrung.
Der Spitzel fragt Jörg S. übrigens auch, was sie tun werden, wenn “SHTF” eintritt: Sich an einen sicheren Ort zurückziehen und die Angehörigen schützen, ist die Antwort.
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Der bürgerliche Tod ist zurück – verschärft!
Es ist ein Instrument aus dem Römischen Recht: Über einen verurteilten Straftäter konnte der bürgerliche Tod verhängt werden. Das bedeutet: der Betroffene wurde zwar am physischen Leben gelassen, als Person aber aufgelöst: Er war kein Rechtssubjekt mehr. Alle seine geschlossenen Verträge einschließlich Ehe waren nichtig, und neue konnte er nicht abschließen und auch sonst keine Rechtspositionen erlangen: nichts kaufen und verkaufen, nichts mieten, nicht heiraten, nicht erben.
Im alten deutschen Recht hatte der bürgerliche Tod seine Entsprechung in der Reichs-Acht. Dem Geächteten durfte keiner helfen, weder mit Nahrung, noch mit Unterkunft. Sein Eigentum wurde eingezogen.
Zum Glück sind in unserem modernen Staatswesen solche mittelalterlich anmutenden Unmenschlichkeiten längst überwunden, oder? Nun, waren sie seit 1871, aber das ist vorbei:
Die EU verhängt seit Kurzem Sanktionen nicht nur gegen gar pöhsartige fremde Tyrannen und ihre Helfer oder verfeindete Staaten, sondern auch gegen Zivilisten, sogar eigene Bürger! Die Folge: Keiner darf mit dem Sanktionierten Verträge abschließen: Keine Wohnung vermieten, kein Essen verkaufen oder schenken (!), kein Bankkonto einrichten, ihn nicht transportieren. (Gut: In der Praxis wird der Aldi nicht wissen, daß Du sanktioniert bist, und Dir trotzdem Brot und Käse verkaufen – solange Du bar bezahlen kannst. Denn das Konto ist jedenfalls zu.)
Aber ganz so wie bei den alten Römern oder im Mittelalter wird´s ja wohl nicht sein, oder? Nein, natürlich nicht. Während früher der bürgerliche Tod bzw. die Acht in einem förmlichen Verfahren verhängt wurden, in dem sich der Betroffene auch verteidigen konnte, hat die EU solchen bürokratischen Schnickschnack nicht mehr nötig. Über die Sanktionen entscheidet der Rat, vorherige Anhörung ist nicht vorgesehen.
Bekanntester Fall ist bisher der Schweizer Oberst und Militäranalyst Jacques Baud, der seit Dezember 2025 in Brüssel festsitzt. Auch Alina Lipp und Thomas Röper sind schon sanktioniert. Da beide sich allerdings in Rußland aufhalten, kommen die Sanktionen nicht dem Hungertod gleich, sondern nur einer Ausbürgerung. Doch auch ein (linker) Berliner Journalist mit deutschem Paß ist bereits betroffen, seit Mai darf er nicht mehr kaufen oder verkaufen, auch nicht für seine drei kleinen Kinder. Und seiner Frau wurden Konto und Krankenversicherung gleich mit entzogen! Er sei ein prorussischer Desinformant – dabei hat seine Medienplattform nicht einmal über den Ukraine-Krieg berichtet. Begründung: In seiner Plattform arbeiteten Journalisten, die vorher auch für russische Medien tätig gewesen waren.
Der Bundestag hat nun am 15. Januar 2026 ein Gesetz beschlossen, wonach sich jeder, der gegen diese Sanktionen verstößt – sprich: einem Geächteten Nahrung oder Unterkunft gibt – strafbar macht. Es drohen bis zu fünf Jahren Haft, in schweren Fällen sogar zehn. Wie die Opposition im Bundestag dazu abstimmte, konnte ich nirgendwo finden. Fragen Sie bitte Ihren örtlichen Abgeordneten!
Übrigens dürfen die Betroffenen vor einem EU-Gericht gegen ihren bürgerlichen Tod klagen. Das dauert Jahre, die man erst einmal überleben muß, ohne Geld verdienen und sich Essen kaufen zu dürfen. Und: Hilft ihnen ein Anwalt dabei, macht der sich nach dem neuen Gesetz strafbar.
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@martinkohlmann
Es ist ein Instrument aus dem Römischen Recht: Über einen verurteilten Straftäter konnte der bürgerliche Tod verhängt werden. Das bedeutet: der Betroffene wurde zwar am physischen Leben gelassen, als Person aber aufgelöst: Er war kein Rechtssubjekt mehr. Alle seine geschlossenen Verträge einschließlich Ehe waren nichtig, und neue konnte er nicht abschließen und auch sonst keine Rechtspositionen erlangen: nichts kaufen und verkaufen, nichts mieten, nicht heiraten, nicht erben.
Im alten deutschen Recht hatte der bürgerliche Tod seine Entsprechung in der Reichs-Acht. Dem Geächteten durfte keiner helfen, weder mit Nahrung, noch mit Unterkunft. Sein Eigentum wurde eingezogen.
Zum Glück sind in unserem modernen Staatswesen solche mittelalterlich anmutenden Unmenschlichkeiten längst überwunden, oder? Nun, waren sie seit 1871, aber das ist vorbei:
Die EU verhängt seit Kurzem Sanktionen nicht nur gegen gar pöhsartige fremde Tyrannen und ihre Helfer oder verfeindete Staaten, sondern auch gegen Zivilisten, sogar eigene Bürger! Die Folge: Keiner darf mit dem Sanktionierten Verträge abschließen: Keine Wohnung vermieten, kein Essen verkaufen oder schenken (!), kein Bankkonto einrichten, ihn nicht transportieren. (Gut: In der Praxis wird der Aldi nicht wissen, daß Du sanktioniert bist, und Dir trotzdem Brot und Käse verkaufen – solange Du bar bezahlen kannst. Denn das Konto ist jedenfalls zu.)
Aber ganz so wie bei den alten Römern oder im Mittelalter wird´s ja wohl nicht sein, oder? Nein, natürlich nicht. Während früher der bürgerliche Tod bzw. die Acht in einem förmlichen Verfahren verhängt wurden, in dem sich der Betroffene auch verteidigen konnte, hat die EU solchen bürokratischen Schnickschnack nicht mehr nötig. Über die Sanktionen entscheidet der Rat, vorherige Anhörung ist nicht vorgesehen.
Bekanntester Fall ist bisher der Schweizer Oberst und Militäranalyst Jacques Baud, der seit Dezember 2025 in Brüssel festsitzt. Auch Alina Lipp und Thomas Röper sind schon sanktioniert. Da beide sich allerdings in Rußland aufhalten, kommen die Sanktionen nicht dem Hungertod gleich, sondern nur einer Ausbürgerung. Doch auch ein (linker) Berliner Journalist mit deutschem Paß ist bereits betroffen, seit Mai darf er nicht mehr kaufen oder verkaufen, auch nicht für seine drei kleinen Kinder. Und seiner Frau wurden Konto und Krankenversicherung gleich mit entzogen! Er sei ein prorussischer Desinformant – dabei hat seine Medienplattform nicht einmal über den Ukraine-Krieg berichtet. Begründung: In seiner Plattform arbeiteten Journalisten, die vorher auch für russische Medien tätig gewesen waren.
Der Bundestag hat nun am 15. Januar 2026 ein Gesetz beschlossen, wonach sich jeder, der gegen diese Sanktionen verstößt – sprich: einem Geächteten Nahrung oder Unterkunft gibt – strafbar macht. Es drohen bis zu fünf Jahren Haft, in schweren Fällen sogar zehn. Wie die Opposition im Bundestag dazu abstimmte, konnte ich nirgendwo finden. Fragen Sie bitte Ihren örtlichen Abgeordneten!
Übrigens dürfen die Betroffenen vor einem EU-Gericht gegen ihren bürgerlichen Tod klagen. Das dauert Jahre, die man erst einmal überleben muß, ohne Geld verdienen und sich Essen kaufen zu dürfen. Und: Hilft ihnen ein Anwalt dabei, macht der sich nach dem neuen Gesetz strafbar.
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Darf man Sheriff spielen? Kann man das Recht selbst durchsetzen?
Manchmal definitiv ja, und zwar öfter, als viele denken, zumal wenn es um eigene Rechte geht. Auch öfter, als manche Staatsanwaltschaft denkt. Doch auch den Rechten Anderer darf man mitunter handfest zur Durchsetzung verhelfen.
Mit einem solchen Fall hatte sich heute das Landgericht Chemnitz zu befassen. Beim Landespokal-Finale CFC - Chemie Leipzig vor vier Jahren waren die Leipziger Fans nicht mit der Menge der ihnen zugeteilten Karten zufrieden. Sie riefen auf, sich Tickets für den Chemnitzer Bereich zu beschaffen und taten dies auch in großer Zahl. Dies verstößt allerdings nicht nur gegen die Stadionordnung, sondern rief auch engagierte Chemnitzer Fans auf den Plan. Diese veranstalteten Kontrollen vor dem Heim-Fanblock. Erkennbare Chemie-Fans durften nicht rein, Unbekannte wurden nach ihrem Ausweis gefragt. Stand da eine Leipziger Adresse drin, wurden auch sie abgewiesen. Nicht gut, meinte die Polizei und wollte die Aktion beenden. Doch gut, meinten die Fans und setzten ihre friedliche Stadionverteidigung fort.
Auf den ersten Blick stellt dieses Verhalten eine Nötigung da. Die Leipziger wurden schließlich physisch daran gehindert, ihren Weg ins Stadion fortsetzen. Das Sich-in-den-Weg-Stellen ist dabei auch als (einfache) Form von Gewalt zu werten.
Eine strafbare Nötigung liegt aber erst dann vor, wenn die Ausübung der Gewalt zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Und hier nun hatte das Landgericht Chemnitz erhebliche Zweifel. Hätte es z. B. Schläge gegeben, sähe die Sache vielleicht anders aus, aber bloßes In-den-Weg-Stellen, damit jemand nicht illegal in den für ihn nicht erlaubten Stadionbereich gelangt, ist nicht verwerflich und damit nicht strafbar. Das Verfahren gegen zwei CFC-Fans wurde eingestellt, nachdem das Amtsgericht sie noch zu Geldstrafen verurteilt hatte. Sie müssen nun nichts bezahlen und bekommen auch die Anwaltskosten erstattet.
Schade nur, daß einige Teilnehmer der Kontrollaktion die Strafen voreilig bezahlt und die Staatskasse unnötig bereichert hatten. Diese bekommen sie leider nicht zurückgezahlt, außer sie erreichen eine (schwierige) Wiederaufnahme.
Was lernen wir daraus?
1. Man darf Unrecht mitunter auch selbst aktiv verhindern, auch ohne bzw. sogar gegen die Polizei.
2. Man sollte sich gegen zweifelhafte Geldstrafen zu Wehr setzen. Oftmals hat man damit Erfolg.
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Manchmal definitiv ja, und zwar öfter, als viele denken, zumal wenn es um eigene Rechte geht. Auch öfter, als manche Staatsanwaltschaft denkt. Doch auch den Rechten Anderer darf man mitunter handfest zur Durchsetzung verhelfen.
Mit einem solchen Fall hatte sich heute das Landgericht Chemnitz zu befassen. Beim Landespokal-Finale CFC - Chemie Leipzig vor vier Jahren waren die Leipziger Fans nicht mit der Menge der ihnen zugeteilten Karten zufrieden. Sie riefen auf, sich Tickets für den Chemnitzer Bereich zu beschaffen und taten dies auch in großer Zahl. Dies verstößt allerdings nicht nur gegen die Stadionordnung, sondern rief auch engagierte Chemnitzer Fans auf den Plan. Diese veranstalteten Kontrollen vor dem Heim-Fanblock. Erkennbare Chemie-Fans durften nicht rein, Unbekannte wurden nach ihrem Ausweis gefragt. Stand da eine Leipziger Adresse drin, wurden auch sie abgewiesen. Nicht gut, meinte die Polizei und wollte die Aktion beenden. Doch gut, meinten die Fans und setzten ihre friedliche Stadionverteidigung fort.
Auf den ersten Blick stellt dieses Verhalten eine Nötigung da. Die Leipziger wurden schließlich physisch daran gehindert, ihren Weg ins Stadion fortsetzen. Das Sich-in-den-Weg-Stellen ist dabei auch als (einfache) Form von Gewalt zu werten.
Eine strafbare Nötigung liegt aber erst dann vor, wenn die Ausübung der Gewalt zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Und hier nun hatte das Landgericht Chemnitz erhebliche Zweifel. Hätte es z. B. Schläge gegeben, sähe die Sache vielleicht anders aus, aber bloßes In-den-Weg-Stellen, damit jemand nicht illegal in den für ihn nicht erlaubten Stadionbereich gelangt, ist nicht verwerflich und damit nicht strafbar. Das Verfahren gegen zwei CFC-Fans wurde eingestellt, nachdem das Amtsgericht sie noch zu Geldstrafen verurteilt hatte. Sie müssen nun nichts bezahlen und bekommen auch die Anwaltskosten erstattet.
Schade nur, daß einige Teilnehmer der Kontrollaktion die Strafen voreilig bezahlt und die Staatskasse unnötig bereichert hatten. Diese bekommen sie leider nicht zurückgezahlt, außer sie erreichen eine (schwierige) Wiederaufnahme.
Was lernen wir daraus?
1. Man darf Unrecht mitunter auch selbst aktiv verhindern, auch ohne bzw. sogar gegen die Polizei.
2. Man sollte sich gegen zweifelhafte Geldstrafen zu Wehr setzen. Oftmals hat man damit Erfolg.
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Wer darf wie schnüffeln und was darf man verwenden?
Im Verfahren gegen die angeblichen Sächsischen Separatisten in Dresden haben verschiedene Behörden aus verschiedenen Ländern auf verschiedener rechtlicher Grundlage Telefongespräche mitgehört, Geräte ausgelesen und Daten erhoben. Die spannende Frage ist jetzt: Was davon ist verwertbar?
In der Strafprozeßordnung ist die Frage recht eindeutig geregelt: Erst muß es einen konkreten Verdacht geben, dann kann ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft z.B. das Abhören eines Telefonanschlusses anordnen – und dann können die derart erlangten Daten auch im Verfahren verwendet werden.
Vorliegend ist es nun etwas anders gelaufen. Das Material hat der Verfassungssschutz geliefert, und der hat wiederum andere Regeln, wann er schnüffeln darf: Hier gilt das G10-Gesetz. Die Geheimdienste stellen den Antrag, jemanden überwachen zu dürfen, an das jeweilige Innenministerium, was die Überwachung genehmigt. Informiert wird zudem die sog. G10-Kommission, eine Gruppe von Abgeordneten des Bundestages bzw. jedes Landtages, welche also genau erfährt, wer warum abgehört und ausgespäht wird. Diese soll die Überwachung quasi überwachen. In der G10-Kommission des Bundestages sitzen übrigens praktischerweise nur Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen.
Im Dresdner Großverfahren werden nun Daten, die der Verfassungsschutz erhoben hat, im Gerichtsverfahren verwendet, was den Widerstand der Verteidiger auf den Plan ruft. Warum? Weil die Regeln der Strafprozeßordnung eben nicht eingehalten worden sind. Geheimdienste erheben Daten zu einem völlig anderen Zweck, nämlich der Abwehr von Gefahren für den Staat (offiziell) oder die Herrschaft der regierenden Parteien und ihrer Hintermänner (tatsächlich). Und dafür gelten (wie oben kurz skizziert) völlig andere Regeln. Die Staatsanwaltschaft dagegen erhebt Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, und dafür gibt es die Strafprozeßordnung, die diesbezüglich erheblich strenger ist.
Doch es wird nun noch wilder: Der Verfassungsschutz hatte vorliegend seine Informationen vom FBI erhalten. Natürlich hat auch diese amerikanische Behörde ihre strengen Regeln – wenn es US-Bürger betrifft. Für den Rest der Menschheit gelten keine Beschränkungen. Die darf man ohne Gerichtsbeschluß bespitzeln, beschatten, abhören, online-überwachen - oder auch per Drohne erschießen. Ein ausländischer Dienst, der absolut ohne Regeln Daten erhoben hat, hat diese also einem inländischen Geheimdienst übermittelt, der das mit seinen Regeln irgendwie in Einklang bringt – und nun sollen sie in einem deutschen Strafprozeß verwendet werden, dessen Regeln ihre Erhebung und Erlangung definitiv in keinster Weise entsprechen.
Das Oberlandesgericht war dennoch der Meinung, den Geheimdiensten und sonstigen Behörden solle man grundsätzlich vertrauen, daß sie Daten ordnungsgemäß und legal erheben. Da die Verteidigung anderer Meinung ist und dies auch sehr ausführlich begründet, wird die Frage nun zunächst zurückgestellt.
Ach ja, und das FBI ist sich selbst nicht ganz klar, ob die übermittelten Daten vor Gericht verwendet werden dürfen. Auf ein- und demselben Dokument steht einmal “Darf nicht in rechtlichen Verfahren verwendet werden” und einmal “darf in rechtlichen Verfahren verwendet werden”. Tolles Arbeiten!
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@martinkohlmann
Im Verfahren gegen die angeblichen Sächsischen Separatisten in Dresden haben verschiedene Behörden aus verschiedenen Ländern auf verschiedener rechtlicher Grundlage Telefongespräche mitgehört, Geräte ausgelesen und Daten erhoben. Die spannende Frage ist jetzt: Was davon ist verwertbar?
In der Strafprozeßordnung ist die Frage recht eindeutig geregelt: Erst muß es einen konkreten Verdacht geben, dann kann ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft z.B. das Abhören eines Telefonanschlusses anordnen – und dann können die derart erlangten Daten auch im Verfahren verwendet werden.
Vorliegend ist es nun etwas anders gelaufen. Das Material hat der Verfassungssschutz geliefert, und der hat wiederum andere Regeln, wann er schnüffeln darf: Hier gilt das G10-Gesetz. Die Geheimdienste stellen den Antrag, jemanden überwachen zu dürfen, an das jeweilige Innenministerium, was die Überwachung genehmigt. Informiert wird zudem die sog. G10-Kommission, eine Gruppe von Abgeordneten des Bundestages bzw. jedes Landtages, welche also genau erfährt, wer warum abgehört und ausgespäht wird. Diese soll die Überwachung quasi überwachen. In der G10-Kommission des Bundestages sitzen übrigens praktischerweise nur Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen.
Im Dresdner Großverfahren werden nun Daten, die der Verfassungsschutz erhoben hat, im Gerichtsverfahren verwendet, was den Widerstand der Verteidiger auf den Plan ruft. Warum? Weil die Regeln der Strafprozeßordnung eben nicht eingehalten worden sind. Geheimdienste erheben Daten zu einem völlig anderen Zweck, nämlich der Abwehr von Gefahren für den Staat (offiziell) oder die Herrschaft der regierenden Parteien und ihrer Hintermänner (tatsächlich). Und dafür gelten (wie oben kurz skizziert) völlig andere Regeln. Die Staatsanwaltschaft dagegen erhebt Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, und dafür gibt es die Strafprozeßordnung, die diesbezüglich erheblich strenger ist.
Doch es wird nun noch wilder: Der Verfassungsschutz hatte vorliegend seine Informationen vom FBI erhalten. Natürlich hat auch diese amerikanische Behörde ihre strengen Regeln – wenn es US-Bürger betrifft. Für den Rest der Menschheit gelten keine Beschränkungen. Die darf man ohne Gerichtsbeschluß bespitzeln, beschatten, abhören, online-überwachen - oder auch per Drohne erschießen. Ein ausländischer Dienst, der absolut ohne Regeln Daten erhoben hat, hat diese also einem inländischen Geheimdienst übermittelt, der das mit seinen Regeln irgendwie in Einklang bringt – und nun sollen sie in einem deutschen Strafprozeß verwendet werden, dessen Regeln ihre Erhebung und Erlangung definitiv in keinster Weise entsprechen.
Das Oberlandesgericht war dennoch der Meinung, den Geheimdiensten und sonstigen Behörden solle man grundsätzlich vertrauen, daß sie Daten ordnungsgemäß und legal erheben. Da die Verteidigung anderer Meinung ist und dies auch sehr ausführlich begründet, wird die Frage nun zunächst zurückgestellt.
Ach ja, und das FBI ist sich selbst nicht ganz klar, ob die übermittelten Daten vor Gericht verwendet werden dürfen. Auf ein- und demselben Dokument steht einmal “Darf nicht in rechtlichen Verfahren verwendet werden” und einmal “darf in rechtlichen Verfahren verwendet werden”. Tolles Arbeiten!
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Ungarn hat gewählt, aber nicht so, wie wir es wünschten?
1. Eine der vielen Schwächen der Demokratie ist: Zu wissen, was man nicht (mehr) will, ist leicht. Und dann wird aus Prinzip irgendjemand anderes gewählt, Hauptsache anders. “Irgendjemand” paßt hier, denn was der Wahlsieger Magyar vorhat und wofür er steht, ist weitgehend unklar. Gerichtlich festgestellt ist, daß er mehrere Frauen verprügelt hat. Interessante Referenzen für den Liebling der EU-Bürokratie...
2. Intern werden Politiker oft anders wahrgenommen als im Ausland. Zu meinem Erstaunen machte ich oft die Erfahrung, daß sich z.B. Ex-Bundeskanzler Schröder in weiten Teilen Osteuropas großer Beliebtheit erfreut. Hier dagegen ist sein Vermächtnis eher umstritten. Und an Orban hat uns im Ausland seine Außenpoltik gefallen, v.a. wie er gern gegen die EU poltert und z.B. die Sanktionspolitik gegen Rußland torpediert. Was seine Politik für die Ungarn bedeutet hat, haben wir hier allerdings kaum wahrgenommen. Offenbar waren sie in letzter Zeit nicht mehr allzu begeistert, und nein, das kann nicht nur an der EU-Propaganda gegen ihn gelegen haben, auch wenn diese ihre Rolle gespielt haben mag.
3. Und weil alle rechten Medien Orban zum großen Helden stilisiert haben, nutze ich die Gelegenheit, mich etwas unbeliebt zu machen und zu widersprechen.
Korruption blüht in Ungarn. Nicht erst seit Orban, aber eben auch unter ihm. Das mögen viele Menschen nicht, nachvollziehbarerweise.
Ein Mann, ein Wort? Nach außen stellte Orban Ungarn als Land der Meinungsfreiheit dar und lud Europäer, die in ihren Ländern diesbezüglich eingeschränkt werden, zur Auswanderung nach Ungarn ein. Der deutsche Dissident Horst Mahler, der wegen friedlicher Meinungsäußerung zu einer hohen Haftstrafe verurteilt war, vertraute auf diese Worte und floh nach Ungarn – er wurde von dort aus reibungslos an die BRD ausgeliefert. Auch sonst arbeitet Ungarn bei der Verfolgung Andersdenkender geradezu mustergültig mit BRD-Behörden zusammen, wie ich aus Gerichtsakten weiß.
Aber in der EU, da hat er doch so schön gepoltert und den größten Unsinn gebremst? Hat er, teilweise. Gender-Gaga und Überfremdung hielt er von Ungarn bestmöglich fern. Als Verteidiger des christlichen Abendlandes, den er mitunter mimte, taugt er aber nicht. Im bewaffneten Konflikt des christlichen Armenien mit dem muslimischen Aserbaidschan vertrat er konsequent türkisch-aserbeidschanische Interessen und blockierte EU-Hilfe für Armenien.
4. Es gab aber auch einen erfreulichen Aspekt der Parlamentswahl. Die authentisch patriotische Bewegung Mi Hazank (Unsere Heimat) hat es mit 5,9 % erneut ins Parlament geschafft.
Ich mußte mich in den letzten Wochen oft herzlich aufregen, wie rechte deutsche Medien in ihren zahlreichen Artikeln zur Ungarn-Wahl ausschließlich den Pseudo-Messias Orban bejubelten und Mi Hazank, die uns jedenfalls deutlich näher steht als Orbans staatstragende FIDESZ, nicht einmal erwähnten. Umso erfreulicher ist deren Abschneiden. Herzliche Gratulation nach Budapest!
Folgt mir für Interessantes aus Politik und Recht!
@martinkohlmann
1. Eine der vielen Schwächen der Demokratie ist: Zu wissen, was man nicht (mehr) will, ist leicht. Und dann wird aus Prinzip irgendjemand anderes gewählt, Hauptsache anders. “Irgendjemand” paßt hier, denn was der Wahlsieger Magyar vorhat und wofür er steht, ist weitgehend unklar. Gerichtlich festgestellt ist, daß er mehrere Frauen verprügelt hat. Interessante Referenzen für den Liebling der EU-Bürokratie...
2. Intern werden Politiker oft anders wahrgenommen als im Ausland. Zu meinem Erstaunen machte ich oft die Erfahrung, daß sich z.B. Ex-Bundeskanzler Schröder in weiten Teilen Osteuropas großer Beliebtheit erfreut. Hier dagegen ist sein Vermächtnis eher umstritten. Und an Orban hat uns im Ausland seine Außenpoltik gefallen, v.a. wie er gern gegen die EU poltert und z.B. die Sanktionspolitik gegen Rußland torpediert. Was seine Politik für die Ungarn bedeutet hat, haben wir hier allerdings kaum wahrgenommen. Offenbar waren sie in letzter Zeit nicht mehr allzu begeistert, und nein, das kann nicht nur an der EU-Propaganda gegen ihn gelegen haben, auch wenn diese ihre Rolle gespielt haben mag.
3. Und weil alle rechten Medien Orban zum großen Helden stilisiert haben, nutze ich die Gelegenheit, mich etwas unbeliebt zu machen und zu widersprechen.
Korruption blüht in Ungarn. Nicht erst seit Orban, aber eben auch unter ihm. Das mögen viele Menschen nicht, nachvollziehbarerweise.
Ein Mann, ein Wort? Nach außen stellte Orban Ungarn als Land der Meinungsfreiheit dar und lud Europäer, die in ihren Ländern diesbezüglich eingeschränkt werden, zur Auswanderung nach Ungarn ein. Der deutsche Dissident Horst Mahler, der wegen friedlicher Meinungsäußerung zu einer hohen Haftstrafe verurteilt war, vertraute auf diese Worte und floh nach Ungarn – er wurde von dort aus reibungslos an die BRD ausgeliefert. Auch sonst arbeitet Ungarn bei der Verfolgung Andersdenkender geradezu mustergültig mit BRD-Behörden zusammen, wie ich aus Gerichtsakten weiß.
Aber in der EU, da hat er doch so schön gepoltert und den größten Unsinn gebremst? Hat er, teilweise. Gender-Gaga und Überfremdung hielt er von Ungarn bestmöglich fern. Als Verteidiger des christlichen Abendlandes, den er mitunter mimte, taugt er aber nicht. Im bewaffneten Konflikt des christlichen Armenien mit dem muslimischen Aserbaidschan vertrat er konsequent türkisch-aserbeidschanische Interessen und blockierte EU-Hilfe für Armenien.
4. Es gab aber auch einen erfreulichen Aspekt der Parlamentswahl. Die authentisch patriotische Bewegung Mi Hazank (Unsere Heimat) hat es mit 5,9 % erneut ins Parlament geschafft.
Ich mußte mich in den letzten Wochen oft herzlich aufregen, wie rechte deutsche Medien in ihren zahlreichen Artikeln zur Ungarn-Wahl ausschließlich den Pseudo-Messias Orban bejubelten und Mi Hazank, die uns jedenfalls deutlich näher steht als Orbans staatstragende FIDESZ, nicht einmal erwähnten. Umso erfreulicher ist deren Abschneiden. Herzliche Gratulation nach Budapest!
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@martinkohlmann
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47,3 % in Aue für den OB-Kandidaten der Freien Sachsen. Hier seine erste Stellungnahme.
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Forwarded from Stefan Hartung (Stefan Hartung)
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Danke für 47,3 %! Es ist zwar kein Sieg, aber auch keine Niederlage. Morgen folgen noch ein paar persönliche Worte, heute erstmal noch die Aufnahme meiner Pressekonferenz im Rathaus.
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Liebe Freunde,
aus der Geschichte müssen wir lernen, damit sie sich nicht wiederholt - zumindest nicht die negativen Teile derselben.
In diesen heißen Junitagen sollten wir uns an ein Ereignis von Ende Juni 1611 erinnern - vor 415 Jahren also.
Der Frühsommer war sehr heiß, ähnlich dem diesjährigen. Dennoch war unser Kurfürst Christian II. von Sachsen unterwegs. Er war sozusagen ein früher Extremsportler und liebte sehr wilde Pferderennen, zum Beispiel im vollen Galopp steile Hänge hinunter. Nicht als Zuschauer, sondern als Reiter.
Und was gibt es denn Schöneres, als nach einem wilden, anstrengenden Ritt sich völlig durchgeschwitzt und bei heißen Außentemperaturen an einem kühlen Bier zu laben?
Großer Fehler! Der erst 27jährige Kurfürst trank das kalte Bier so schnell in seinen schwitzenden Körper, daß er starb, vermutlich an einem Schlaganfall.
Seien wir also achtsam und trinken das Bier entweder nicht zu kalt oder nicht zu schnell. Oder beides. Denn nicht immer ist in einer solchen Situation ein Bruder wie damals Johann Georg I. vorhanden, der die Geschäfte verantwortungsvoll und erfolgreich weiterführt - auch wenn er dabei dem Bier ebenso gern zusprach. Aber eben nicht zu kalt und nicht zu schnell.
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik! Oder in dem Falle eben aus unserer Geschichte...
@martinkohlmann
aus der Geschichte müssen wir lernen, damit sie sich nicht wiederholt - zumindest nicht die negativen Teile derselben.
In diesen heißen Junitagen sollten wir uns an ein Ereignis von Ende Juni 1611 erinnern - vor 415 Jahren also.
Der Frühsommer war sehr heiß, ähnlich dem diesjährigen. Dennoch war unser Kurfürst Christian II. von Sachsen unterwegs. Er war sozusagen ein früher Extremsportler und liebte sehr wilde Pferderennen, zum Beispiel im vollen Galopp steile Hänge hinunter. Nicht als Zuschauer, sondern als Reiter.
Und was gibt es denn Schöneres, als nach einem wilden, anstrengenden Ritt sich völlig durchgeschwitzt und bei heißen Außentemperaturen an einem kühlen Bier zu laben?
Großer Fehler! Der erst 27jährige Kurfürst trank das kalte Bier so schnell in seinen schwitzenden Körper, daß er starb, vermutlich an einem Schlaganfall.
Seien wir also achtsam und trinken das Bier entweder nicht zu kalt oder nicht zu schnell. Oder beides. Denn nicht immer ist in einer solchen Situation ein Bruder wie damals Johann Georg I. vorhanden, der die Geschäfte verantwortungsvoll und erfolgreich weiterführt - auch wenn er dabei dem Bier ebenso gern zusprach. Aber eben nicht zu kalt und nicht zu schnell.
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@martinkohlmann
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Ehre, wem Ehre gebührt, ist einer meiner Lieblingssprüche. Diesmal gebührt sie Richter Theile in Weißwasser. Wie bitte?
Nicht allgemein, sondern für eine konkrete gute Tat. Wer ist der Mann? Nun, ersteinmal arbeitet er als Strafrichter am Amtsgericht Weißwasser. Und außerdem ist er in seiner Freizeit Gruppenführer der Linken im Kreistag Bautzen. Ich hatte schon mitunter den Eindruck, daß er seine politische Meinung nicht so ganz aus seiner Richtertätigkeit heraushält - aber da ist er bei Weitem nicht der einzige.
Doch offenbar ist er nicht nur hart gegen Coronaspaziergänger und Rechte, sondern auch, wenn es sein muß, gegen Minister. Und da gehört einiges dazu im dunkelschwarzen Klüngelfreistaat!
Durch den Blätterwald wanderte er jüngst mit der Entscheidung, dem sächsischen CDU-Minister Clemens eine Geldstrafe fürs übermäßige Rasen und für Kennzeichenmißbrauch anzudrohen. Nun, da endet die Ehre schon wieder: jeder andere hätte die Strafe zahlen müssen, dem Minister wird sie nur angedroht. Aber offenbar ging die Begleitmusik nicht spurlos am Richter vorüber: Anrufe aus dem Ministerium, Hetzartikel gegen den Richter in der CDU-Presse, eine superfrech auftretende Staatsanwältin (die den Weisungen der Regierung unterliegt, welcher der Angeklagte angehört) und die vehement Freispruch für den Kollegen ihres obersten Chefs forderte - obwohl zumindest eine der Taten recht zweifelsfrei erwiesen war. Immerhin ist der Richter nicht vollends eingeknickt, wie das wohl viele an seiner Stelle getan hätten.
Was ist der Vorwurf? Der CDU-Politiker war unter Nutzung behördlicher Tarnkennzeichen mit 81 km/h durch eine 30er Zone gebrettert. Die Tarnkennzeichen darf er nur für dienstliche Fahrten nutzen, aber das war keine. Ferner erkannte der Richter ein "unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen", § 315 d StGB. Ein Rennen gegen sich selber? Klingt komisch, aber der BGH sagt: geht. Der Straftatbestand wurde unlängst erfunden, um besonders rücksichtslose Raserei nicht nur mit Bußgeld und Punkten, sondern auch mit richtigen Strafen bis hin zu Gefängnis ahnden zu können. Darüber, ob das bei 81 km/h nun der Fall ist, kann man streiten, aber andere wurden dafür auch schon verurteilt.
Die CDU-hörige Staatsanwaltschaft will die Verurteilung eines der Ihren nicht akzeptieren und ging in Berufung. Bleibt also abzuwarten, ob das Landgericht Görlitz ebensoviel Unparteiischkeit aufbringt wie Richter Theile in Weißwasser.
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t.me/martinkohlmann
Nicht allgemein, sondern für eine konkrete gute Tat. Wer ist der Mann? Nun, ersteinmal arbeitet er als Strafrichter am Amtsgericht Weißwasser. Und außerdem ist er in seiner Freizeit Gruppenführer der Linken im Kreistag Bautzen. Ich hatte schon mitunter den Eindruck, daß er seine politische Meinung nicht so ganz aus seiner Richtertätigkeit heraushält - aber da ist er bei Weitem nicht der einzige.
Doch offenbar ist er nicht nur hart gegen Coronaspaziergänger und Rechte, sondern auch, wenn es sein muß, gegen Minister. Und da gehört einiges dazu im dunkelschwarzen Klüngelfreistaat!
Durch den Blätterwald wanderte er jüngst mit der Entscheidung, dem sächsischen CDU-Minister Clemens eine Geldstrafe fürs übermäßige Rasen und für Kennzeichenmißbrauch anzudrohen. Nun, da endet die Ehre schon wieder: jeder andere hätte die Strafe zahlen müssen, dem Minister wird sie nur angedroht. Aber offenbar ging die Begleitmusik nicht spurlos am Richter vorüber: Anrufe aus dem Ministerium, Hetzartikel gegen den Richter in der CDU-Presse, eine superfrech auftretende Staatsanwältin (die den Weisungen der Regierung unterliegt, welcher der Angeklagte angehört) und die vehement Freispruch für den Kollegen ihres obersten Chefs forderte - obwohl zumindest eine der Taten recht zweifelsfrei erwiesen war. Immerhin ist der Richter nicht vollends eingeknickt, wie das wohl viele an seiner Stelle getan hätten.
Was ist der Vorwurf? Der CDU-Politiker war unter Nutzung behördlicher Tarnkennzeichen mit 81 km/h durch eine 30er Zone gebrettert. Die Tarnkennzeichen darf er nur für dienstliche Fahrten nutzen, aber das war keine. Ferner erkannte der Richter ein "unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen", § 315 d StGB. Ein Rennen gegen sich selber? Klingt komisch, aber der BGH sagt: geht. Der Straftatbestand wurde unlängst erfunden, um besonders rücksichtslose Raserei nicht nur mit Bußgeld und Punkten, sondern auch mit richtigen Strafen bis hin zu Gefängnis ahnden zu können. Darüber, ob das bei 81 km/h nun der Fall ist, kann man streiten, aber andere wurden dafür auch schon verurteilt.
Die CDU-hörige Staatsanwaltschaft will die Verurteilung eines der Ihren nicht akzeptieren und ging in Berufung. Bleibt also abzuwarten, ob das Landgericht Görlitz ebensoviel Unparteiischkeit aufbringt wie Richter Theile in Weißwasser.
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Martin Kohlmann
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Gesetze gelten nicht für die, die sie machen?
In einem bekannten englischen Spaß-Film aus den 70ern fordert ein Klischee-Schwuler das Recht, Kinder zu bekommen, und jahrzehntelang fanden wir die Szene lustig. Wie sich doch die Zeiten ändern: Mittlerweile gilt es als Haßrede und wird stellenweise schon bestraft, wenn man die biologische Tatsache ausspricht, daß Männer eben keine Kinder gebären können.
Nun, biologisch können sie das nach wie vor nicht, aber da gibt es ja Tricks und Kniffe. Der eine heißt: Leihmutterschaft. Es funktioniert so: Mit den Spermien des Möchtegern-Vaters und und einer Spender-Eizelle wird im Labor ein Kind gebastelt und einer fremden Frau eingesetzt, welche gegen Geld das Kind austrägt und nach der Geburt an den Besteller abgibt.
Auf diese Weise ist nun der "Ehemann" des "C"DU-Fraktionschefs und geliebten Ex-Masken-Dealers und Corona-Diktators Jens Spahn Vater geworden.
Kleiner Schönheitsfehler: in der BRD ist diese Vorgehensweise schlicht verboten. Es wurde sogar ein neuer Paragraph ins BGB eingefügt, um festzuschreiben, was jahrtausendelang selbstverständlich war: § 1591 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Mutter an Stelle eines anderen zu werden, ist nicht vorgesehen.
Und eine Mutter kann ihr Kind nicht verkaufen, das nennt sich dann wiederum Kinderhandel, § 236 StGB.
Das alles wissen natürlich auch Spahn und sein Mitbewohner. Es interessiert sie allerdings nur insoweit, als daß sie Wege suchen und finden, die Gesetze zu umgehen. Das Zauberwort heißt wie so oft: Andere Länder, andere Sitten - und Gesetze. In den USA ist Leihmutterschaft erlaubt, also geht man einfach für diese kleine Dienstleistung außer Landes.
Ob das Berliner Jugendamt das Kleine wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut nimmt und nach einer richtigen Pflegefamilie sucht? Und ob die Kripo wegen des offenbaren Kinderhandels ermittelt? Natürlich nicht. Dazu müßte man tatsächlich soetwas wie Mut aufbringen und definitiv seine Karriere in diesem System beenden. Und das will normalerweise keiner.
Und hier kommt neben dem rechtlichen ein moralischer Aspekt in die Sache: was wird aus einer Rechtsordnung, welche Gesetzgeber selbst offen ignorieren? Können die BRD-Repräsentanten von uns die Einhaltung von Regeln und Gesetzen noch fordern?
Nun, gewaltsam werden sie das nach wie vor. Moralisch haben sie jedes Recht dazu eingebüßt - das sie juristisch ohnehin nie hatten, aber das ist wieder eine andere Geschichte.
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T.me/martinkohlmann
In einem bekannten englischen Spaß-Film aus den 70ern fordert ein Klischee-Schwuler das Recht, Kinder zu bekommen, und jahrzehntelang fanden wir die Szene lustig. Wie sich doch die Zeiten ändern: Mittlerweile gilt es als Haßrede und wird stellenweise schon bestraft, wenn man die biologische Tatsache ausspricht, daß Männer eben keine Kinder gebären können.
Nun, biologisch können sie das nach wie vor nicht, aber da gibt es ja Tricks und Kniffe. Der eine heißt: Leihmutterschaft. Es funktioniert so: Mit den Spermien des Möchtegern-Vaters und und einer Spender-Eizelle wird im Labor ein Kind gebastelt und einer fremden Frau eingesetzt, welche gegen Geld das Kind austrägt und nach der Geburt an den Besteller abgibt.
Auf diese Weise ist nun der "Ehemann" des "C"DU-Fraktionschefs und geliebten Ex-Masken-Dealers und Corona-Diktators Jens Spahn Vater geworden.
Kleiner Schönheitsfehler: in der BRD ist diese Vorgehensweise schlicht verboten. Es wurde sogar ein neuer Paragraph ins BGB eingefügt, um festzuschreiben, was jahrtausendelang selbstverständlich war: § 1591 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Mutter an Stelle eines anderen zu werden, ist nicht vorgesehen.
Und eine Mutter kann ihr Kind nicht verkaufen, das nennt sich dann wiederum Kinderhandel, § 236 StGB.
Das alles wissen natürlich auch Spahn und sein Mitbewohner. Es interessiert sie allerdings nur insoweit, als daß sie Wege suchen und finden, die Gesetze zu umgehen. Das Zauberwort heißt wie so oft: Andere Länder, andere Sitten - und Gesetze. In den USA ist Leihmutterschaft erlaubt, also geht man einfach für diese kleine Dienstleistung außer Landes.
Ob das Berliner Jugendamt das Kleine wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut nimmt und nach einer richtigen Pflegefamilie sucht? Und ob die Kripo wegen des offenbaren Kinderhandels ermittelt? Natürlich nicht. Dazu müßte man tatsächlich soetwas wie Mut aufbringen und definitiv seine Karriere in diesem System beenden. Und das will normalerweise keiner.
Und hier kommt neben dem rechtlichen ein moralischer Aspekt in die Sache: was wird aus einer Rechtsordnung, welche Gesetzgeber selbst offen ignorieren? Können die BRD-Repräsentanten von uns die Einhaltung von Regeln und Gesetzen noch fordern?
Nun, gewaltsam werden sie das nach wie vor. Moralisch haben sie jedes Recht dazu eingebüßt - das sie juristisch ohnehin nie hatten, aber das ist wieder eine andere Geschichte.
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Forwarded from Stefan Hartung (Stefan Hartung)
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist in einer freiheitlichen Gesellschaft ein unverhandelbares Grundrecht. Auch wenn eine Kundgebung von Menschen, deren Ansichten ich in den allermeisten Punkten nicht teile, von Islamisten angegriffen wird, verurteile ich das aufs Schärfste! Allerdings habe ich aus dieser politischen Richtung diese Bestürzung vermisst, als am 31. Mai 2024 der Islamkritiker Michael Stürzenberger in Mannheim Opfer eines islamistischen Terrorattentats wurde, das er - im Gegensatz zu einem Polizisten - nur knapp überlebte.
Nun haben also genau jene einen Schluck ihrer bitteren Medizin verabreicht bekommen, die sie in ihrem ideologischen Wahn der BRD-Gesellschaft aufzwingen.
Um es mit Goethe zu sagen:
„die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los“
Es ist aber zu befürchten, dass sich die links-woke Gender-Ideologie auch weiterhin immun gegen Vernunft und Erkenntnisgewinn zeigen wird. Beratungsresistenz ist der Markenkern linker Ideologien.
Trotzdem sind diese völlig überflüssigen Ereignisse Wasser auf die Mühlen derer, die seit Jahren und Jahrzehnten für Vernunft und gesellschaftlichen Frieden kämpfen und unser eigentlich schönes Land von den Folgen der illegalen Massenmigration befreien möchten. Wir müssen diese ideologische Geiselhaft, in die diese linken Spinner unser Land genommen haben, selbstbewusst beenden und ihre Hinterlassenschaften konsequent aufarbeiten und bereinigen. Diese Ideologen sind das zugrundeliegende Problem - Islamisten, Alltagskriminalität und geplünderte Sozialkassen die Auswirkungen.
Euer
Stefan Hartung
Nun haben also genau jene einen Schluck ihrer bitteren Medizin verabreicht bekommen, die sie in ihrem ideologischen Wahn der BRD-Gesellschaft aufzwingen.
Um es mit Goethe zu sagen:
„die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los“
Es ist aber zu befürchten, dass sich die links-woke Gender-Ideologie auch weiterhin immun gegen Vernunft und Erkenntnisgewinn zeigen wird. Beratungsresistenz ist der Markenkern linker Ideologien.
Trotzdem sind diese völlig überflüssigen Ereignisse Wasser auf die Mühlen derer, die seit Jahren und Jahrzehnten für Vernunft und gesellschaftlichen Frieden kämpfen und unser eigentlich schönes Land von den Folgen der illegalen Massenmigration befreien möchten. Wir müssen diese ideologische Geiselhaft, in die diese linken Spinner unser Land genommen haben, selbstbewusst beenden und ihre Hinterlassenschaften konsequent aufarbeiten und bereinigen. Diese Ideologen sind das zugrundeliegende Problem - Islamisten, Alltagskriminalität und geplünderte Sozialkassen die Auswirkungen.
Euer
Stefan Hartung
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"Er verkörperte das moderne Norwegen"
König Harald V. von Norwegen verstarb vorgestern, und der deutsche Blätterwald ist voll von Huldigungen. Og. Zitat stammt aus dem Stern. "Er einte das Land in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung." "Ein Monarch, der einem Land mit Witz und Bescheidenheit Halt gab – und unbequeme Wahrheiten aussprach." "Fels in der Brandung für Norwegen." Das sind Beschreibungen aus anderen bundesdeutschen Leitmedien für den König, dessen persönlicher Wahlspruch schlicht "Alles für Norwegen!" lautete.
Übrigens sind das die gleichen Medien und Journalisten, die sich lustig machen und einen geradezu für verrückt erklären, wenn man sich so einen Fels in der Brandung auch für Sachsen wünscht. Jemanden, der, über dem Parteiengezänk stehend, dem Land Halt gibt, es in Zeiten der gesellschaftlichen Polarisierung eint. Kurz gesagt: einen König.
Daß mehrere Mitglieder der sächsischen Königsfamilie derzeit im Exil außerhalb Deutschlands leben (aber natürlich trotzdem regelmäßig Sachsen besuchen), ist übrigens eine hervorragende Voraussetzung, das Land zu einen. Immerhin wird man dort vom bundesdeutschen Wahnsinn nicht angesteckt.
Warum soll etwas, das für Norwegen, Belgien, Luxemburg, Spanien, England gut ist, für Sachsen undenkbar sein?
Die Trauerfeier für König Harald werden hunderttausende Norweger besuchen. Eine Million Sachsen sollen 1932 den Sarg unseres Friedrich August begleitet haben. Popularitätswerte, die keiner derjenigen erreicht, die meinen, es gehe ohne König besser.
Lassen wir uns also von den bundesdeutschen Propagandisten nicht hereinreden. Erinnern wir sie an Ihre Lobeshymnen für ausländische Monarchen. Wir möchten wieder einen eigenen König, auf den wir stolz sein können!
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http://t.me/martinkohlmann
König Harald V. von Norwegen verstarb vorgestern, und der deutsche Blätterwald ist voll von Huldigungen. Og. Zitat stammt aus dem Stern. "Er einte das Land in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung." "Ein Monarch, der einem Land mit Witz und Bescheidenheit Halt gab – und unbequeme Wahrheiten aussprach." "Fels in der Brandung für Norwegen." Das sind Beschreibungen aus anderen bundesdeutschen Leitmedien für den König, dessen persönlicher Wahlspruch schlicht "Alles für Norwegen!" lautete.
Übrigens sind das die gleichen Medien und Journalisten, die sich lustig machen und einen geradezu für verrückt erklären, wenn man sich so einen Fels in der Brandung auch für Sachsen wünscht. Jemanden, der, über dem Parteiengezänk stehend, dem Land Halt gibt, es in Zeiten der gesellschaftlichen Polarisierung eint. Kurz gesagt: einen König.
Daß mehrere Mitglieder der sächsischen Königsfamilie derzeit im Exil außerhalb Deutschlands leben (aber natürlich trotzdem regelmäßig Sachsen besuchen), ist übrigens eine hervorragende Voraussetzung, das Land zu einen. Immerhin wird man dort vom bundesdeutschen Wahnsinn nicht angesteckt.
Warum soll etwas, das für Norwegen, Belgien, Luxemburg, Spanien, England gut ist, für Sachsen undenkbar sein?
Die Trauerfeier für König Harald werden hunderttausende Norweger besuchen. Eine Million Sachsen sollen 1932 den Sarg unseres Friedrich August begleitet haben. Popularitätswerte, die keiner derjenigen erreicht, die meinen, es gehe ohne König besser.
Lassen wir uns also von den bundesdeutschen Propagandisten nicht hereinreden. Erinnern wir sie an Ihre Lobeshymnen für ausländische Monarchen. Wir möchten wieder einen eigenen König, auf den wir stolz sein können!
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Allen einen fröhlichen Einheiz-Tag! Es wird ja auch langsam Winter in der BRD...
36 Jahre ist es nun her, daß eine noch nicht Geborene (die mitteldeutschen Länder) einen schon Gestorbenen (die alte BRD) heiratete. Nehmen wir den Tag zum Anlaß, etwas auf diese seltsame Ehe zurückzublicken.
Zunächst: Es war von Anfang an kein neuer gemeinsamer Hausstand geplant, sondern die Braut zog unter Zurücklassung aller eigenen Errungenschaften und Erwerbungen mit bei den Eltern des Bräutigams ein, und diese bestimmten fortan. Es wurde ihr erklärt, daß alles, was sie bisher getan und geschaffen hatte, praktisch wertlos war und sie das Glück habe, so einen fleißigen und gönnerhaften Gemahl gefunden zu haben, der in Zukunft alles zum gemeinsamen Besten entscheiden würde. Seine absolute Überzeugung vom eignen System und die mangelnde Fähigkeit, auch nur Einzelheiten desselben infragezustellen oder Kritik daran zu akzeptieren, muß man als vollendeten Narzißmus bezeichnen. In der ersten Euphorie sah sie das natürlich nicht. Zu glänzend und wunderbar schien alles zu sein.
Zunächst war das so. Doch wie das bei Narzißten eben so üblich ist, beginnen sie, den Anderen stets für alle Mißstände und -erfolge verantwortlich zu machen und seine Freiheit mehr und mehr einzuschränken. Erste Zweifel an der Zukunftsfähigkeit dieser Ehe brachen sich Bahn, wurden aber erstickt. Das neue Leben war ja insgesamt doch recht angenehm. Reisen, schicke Autos, toller Haushalt...
Doch als der Gemahl, der zuvor schon einen dubiosen Freundeskreis unterhielt und weitgehend finanzierte, dann notorisch Gäste einlud, die, auch wenn sie sich massiv daneben benahmen, geduldet werden mußten und nicht einmal kritisiert werden durften – genauso wenig wie die Tatsache, daß er immer mehr davon einlud, und diese zu Lasten der eigenen Kinder generös untergebracht und verköstigt werden, da begann sie sich ernsthafter zu fragen: Bin ich in dieser Beziehung richtig? Ist es mir nicht vorher alleine besser gegangen? Und deutlicher: Wird mich diese Ehe auf Dauer vernichten?
Ein paar besonders aktive Gehirnzellen hatten diese Gedanken beizeiten entwickelt, aber so langsam verbreiteten sie sich im ganzen Kopf.
Natürlich ist es schwer, aus so einer gezielt geschaffenen Abhängigkeit wieder herauszukommen. Die von interessierter Seite gefütterten Dämonen flüstern: Du kriegst es doch gar nicht alleine hin!
Aber die unglückliche Gemahlin muß es schaffen. Der Ehemann erweist sich als nicht therapierbar. Rafft sie sich nicht auf, werden beide gemeinsam in naher Zukunft untergehen.
Packen wir also alle mit an beim Ausbruch Ost!
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@martinkohlmann
36 Jahre ist es nun her, daß eine noch nicht Geborene (die mitteldeutschen Länder) einen schon Gestorbenen (die alte BRD) heiratete. Nehmen wir den Tag zum Anlaß, etwas auf diese seltsame Ehe zurückzublicken.
Zunächst: Es war von Anfang an kein neuer gemeinsamer Hausstand geplant, sondern die Braut zog unter Zurücklassung aller eigenen Errungenschaften und Erwerbungen mit bei den Eltern des Bräutigams ein, und diese bestimmten fortan. Es wurde ihr erklärt, daß alles, was sie bisher getan und geschaffen hatte, praktisch wertlos war und sie das Glück habe, so einen fleißigen und gönnerhaften Gemahl gefunden zu haben, der in Zukunft alles zum gemeinsamen Besten entscheiden würde. Seine absolute Überzeugung vom eignen System und die mangelnde Fähigkeit, auch nur Einzelheiten desselben infragezustellen oder Kritik daran zu akzeptieren, muß man als vollendeten Narzißmus bezeichnen. In der ersten Euphorie sah sie das natürlich nicht. Zu glänzend und wunderbar schien alles zu sein.
Zunächst war das so. Doch wie das bei Narzißten eben so üblich ist, beginnen sie, den Anderen stets für alle Mißstände und -erfolge verantwortlich zu machen und seine Freiheit mehr und mehr einzuschränken. Erste Zweifel an der Zukunftsfähigkeit dieser Ehe brachen sich Bahn, wurden aber erstickt. Das neue Leben war ja insgesamt doch recht angenehm. Reisen, schicke Autos, toller Haushalt...
Doch als der Gemahl, der zuvor schon einen dubiosen Freundeskreis unterhielt und weitgehend finanzierte, dann notorisch Gäste einlud, die, auch wenn sie sich massiv daneben benahmen, geduldet werden mußten und nicht einmal kritisiert werden durften – genauso wenig wie die Tatsache, daß er immer mehr davon einlud, und diese zu Lasten der eigenen Kinder generös untergebracht und verköstigt werden, da begann sie sich ernsthafter zu fragen: Bin ich in dieser Beziehung richtig? Ist es mir nicht vorher alleine besser gegangen? Und deutlicher: Wird mich diese Ehe auf Dauer vernichten?
Ein paar besonders aktive Gehirnzellen hatten diese Gedanken beizeiten entwickelt, aber so langsam verbreiteten sie sich im ganzen Kopf.
Natürlich ist es schwer, aus so einer gezielt geschaffenen Abhängigkeit wieder herauszukommen. Die von interessierter Seite gefütterten Dämonen flüstern: Du kriegst es doch gar nicht alleine hin!
Aber die unglückliche Gemahlin muß es schaffen. Der Ehemann erweist sich als nicht therapierbar. Rafft sie sich nicht auf, werden beide gemeinsam in naher Zukunft untergehen.
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