Forwarded from DeutschlandKURIER
+++ Pressemitteilung +++
Bamberg, 08.01.2026
„Faeser-Meme“-Prozess gegen DK-Chefredakteur David Bendels geht vor dem Landgericht Bamberg weiter
Berufungsverhandlung am 14. Januar
David Bendels: „Lackmustest für die Meinungsfreiheit!“
Am Mittwoch, den 14. Januar 2026, findet ab 9.00 Uhr vor dem Landgericht Bamberg (Oberfranken) die Berufungsverhandlung im Strafverfahren gegen David Bendels, Chefredakteur und Herausgeber des Deutschland-Kurier (DK), statt.
Es werden zahlreiche Prozessbeobachter und Medienvertreter aus dem In- und Ausland erwartet. Allein schon das starke Interesse zeigt, dass es sich fraglos um ein zeitgeschichtlich bedeutsames Verfahren mit Blick auf die Meinungsfreiheit in Deutschland handeln dürfte. Der Prozess, bei dem Bendels im April 2025 vom Amtsgericht Bamberg zu einer noch nicht rechtskräftigen siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, hat vor allem in den USA ein großes Echo gefunden. Namhafte Juristen und Politiker, aber auch Teile der deutschen Medien empfinden das erstinstanzliche Urteil als „willkürlich“. Der Rechtsstreit dreht sich um eine vom Deutschland-Kurier verbreitete Fotomontage (Meme).
Sie zeigt die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in einer erkennbar satirischen Absicht mit einem Plakat, auf dem die Worte stehen „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Das Verfahren war durch einen von Faeser eigenhändig unterschriebenen Strafantrag nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) in Gang gekommen. Diese im Volksmund „Majestätsbeleidigungsparagraf“ genannte Strafnorm sieht eine besonders scharfe Ahndung in Fällen von Politikerverleumdung vor.
DK-Chef David Bendels und seine drei Verteidiger, darunter der namhafte Staatsrechtler Prof. Ulrich Vosgerau, sehen in dem Verfahren einen „Lackmustest für die Meinungsfreiheit in Deutschland“. Im Kern geht es aus ihrer Sicht um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland noch als ein freiheitlicher Verfassungsstaat im Sinne westlicher Demokratien gelten darf.
Bendels und seine Verteidiger vertreten die Rechtsauffassung, dass das prozessgegenständliche Meme als kritische Satire gemeint und als solche auch eindeutig zu erkennen war. Die erstinstanzliche Verurteilung von David Bendels zu einer Bewährungsstrafe wie auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hat, weil ihr die Bewährungsstrafe angesichts des „Unrechtsgehalts der Tat“ als zu niedrig erscheint, lassen allerdings befürchten, dass die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft im Freistaat Bayern an Bendels ein einschüchterndes Beispiel statuieren wollte und noch immer will.
„Urteil wie aus einer Diktatur“
Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Bamberg sprach die Tageszeitung „Die Welt“ seinerzeit von einem „Urteil wie aus einer Diktatur“; das Magazin „Focus“ sprach von einer „Sondergerichtszone Bamberg“; das christliche Medienmagazin „PRO“ meinte: „Dieses Urteil ist so peinlich, dass man es glatt selbst für Satire halten könnte. Und es ist in seiner Härte vollkommen abwegig.“
Namhafte Juristen wie der Staatsrechtler Bundesminister a.D. Rupert Scholz (CDU) äußerten ebenfalls Entsetzen über das Urteil des Amtsgerichts Bamberg und halten das Faeser-Meme durch Artikel 5 des Grundgesetzes (Presse- und Meinungsfreiheit) gedeckt. Scholz verwies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Staatsrechtler Vosgerau hält Urteil für rechts-und verfassungswidrig
Bendels‘ Verteidiger Prof. Ulrich Vosgerau gibt sich mit Blick auf die Berufungsverhandlung am 14. Januar zuversichtlich: „Wir erwarten, dass das Landgericht Bamberg David Bendels im Berufungsverfahren freisprechen wird.“ Denn das Urteil des Amtsgerichts Bamberg sei aus mehreren Gründen rechts- und verfassungswidrig.
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Bamberg, 08.01.2026
„Faeser-Meme“-Prozess gegen DK-Chefredakteur David Bendels geht vor dem Landgericht Bamberg weiter
Berufungsverhandlung am 14. Januar
David Bendels: „Lackmustest für die Meinungsfreiheit!“
Am Mittwoch, den 14. Januar 2026, findet ab 9.00 Uhr vor dem Landgericht Bamberg (Oberfranken) die Berufungsverhandlung im Strafverfahren gegen David Bendels, Chefredakteur und Herausgeber des Deutschland-Kurier (DK), statt.
Es werden zahlreiche Prozessbeobachter und Medienvertreter aus dem In- und Ausland erwartet. Allein schon das starke Interesse zeigt, dass es sich fraglos um ein zeitgeschichtlich bedeutsames Verfahren mit Blick auf die Meinungsfreiheit in Deutschland handeln dürfte. Der Prozess, bei dem Bendels im April 2025 vom Amtsgericht Bamberg zu einer noch nicht rechtskräftigen siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, hat vor allem in den USA ein großes Echo gefunden. Namhafte Juristen und Politiker, aber auch Teile der deutschen Medien empfinden das erstinstanzliche Urteil als „willkürlich“. Der Rechtsstreit dreht sich um eine vom Deutschland-Kurier verbreitete Fotomontage (Meme).
Sie zeigt die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in einer erkennbar satirischen Absicht mit einem Plakat, auf dem die Worte stehen „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Das Verfahren war durch einen von Faeser eigenhändig unterschriebenen Strafantrag nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) in Gang gekommen. Diese im Volksmund „Majestätsbeleidigungsparagraf“ genannte Strafnorm sieht eine besonders scharfe Ahndung in Fällen von Politikerverleumdung vor.
DK-Chef David Bendels und seine drei Verteidiger, darunter der namhafte Staatsrechtler Prof. Ulrich Vosgerau, sehen in dem Verfahren einen „Lackmustest für die Meinungsfreiheit in Deutschland“. Im Kern geht es aus ihrer Sicht um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland noch als ein freiheitlicher Verfassungsstaat im Sinne westlicher Demokratien gelten darf.
Bendels und seine Verteidiger vertreten die Rechtsauffassung, dass das prozessgegenständliche Meme als kritische Satire gemeint und als solche auch eindeutig zu erkennen war. Die erstinstanzliche Verurteilung von David Bendels zu einer Bewährungsstrafe wie auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hat, weil ihr die Bewährungsstrafe angesichts des „Unrechtsgehalts der Tat“ als zu niedrig erscheint, lassen allerdings befürchten, dass die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft im Freistaat Bayern an Bendels ein einschüchterndes Beispiel statuieren wollte und noch immer will.
„Urteil wie aus einer Diktatur“
Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Bamberg sprach die Tageszeitung „Die Welt“ seinerzeit von einem „Urteil wie aus einer Diktatur“; das Magazin „Focus“ sprach von einer „Sondergerichtszone Bamberg“; das christliche Medienmagazin „PRO“ meinte: „Dieses Urteil ist so peinlich, dass man es glatt selbst für Satire halten könnte. Und es ist in seiner Härte vollkommen abwegig.“
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Staatsrechtler Vosgerau hält Urteil für rechts-und verfassungswidrig
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Breaking News: 32 Afghanen gelandet.
Beim Lügenkanzler läuft’s, nur nicht für die eigene Bevölkerung.
#MerzRücktritt #Afghanen #Remigration
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Freiheit für den Iran fordern, während man sie in Deutschland mit Füßen tritt. In der Coronazeit Grundrechte zerstört und parallel massig Islamisten importiert. Diese Heuchelei ist kaum noch zu überbieten.
#Iran #JensSpahn
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Die Tätigkeit der #ICE-Beamten ist von besonderer Notwendigkeit.
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Geile Performance!
Respekt! 🤣🤣🤣
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Was für eine saudämliche Frage.
Diese "Truppen" setzen geltendes Recht durch. Punkt.
Bräuchten wir auch dringend hierzulande!
#ICE
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Media is too big
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Danke an @RobertKennedyJr für die klaren Worte.
Patientenautonomie, medizinische Freiheit und Grundrechte sind nicht verhandelbar.
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