Timm Kellner XXXXXXXXXXXXX, 29.08.2023
XXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXX
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB)
gegen die ehemalige Staatssekretärin für Dingsbums
Sawsan Mohammed Chebli (SPD)
*26.7. 1978 in West-Berlin
§ 188 StGB besagt, dass
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die BES Chebli hat am 26.08.2023 um 11.04 Uhr einen Tweet bei X (vormals Twitter) verfasst, der folgendermaßen lautet:
Als Schüler verfasste #Aiwanger ein antisemitisches Flugblatt, das alles überschreitet, was man für möglich gehalten hat. Seine heutigen Aussagen zeigen, dass das eine oder andere rassistische und menschenverachtende Gedankengut doch hängengeblieben ist.
Diesen Tweet löschte die BES dann später, um einen neuen abgeänderten Tweet zu posten.
In diesem lautet der erste Satz „Als Schüler soll #Aiwanger ein antisemitisches Flugblatt verfasst haben.“
Der BES war demnach vollkommen klar, dass sie zuvor etwas Falsches gepostet hatte.
Die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung liegen eindeutig vor.
Ich erinnere noch einmal daran, dass der besondere Schutz des § 188 StGB an einen bestimmen Personenkreis gerichtet ist – nämlich an Personen, die im politischen Leben des Volkes stehen. Dadurch sollen der Vergiftung der Politiklandschaft entgegengewirkt und Persönlichkeiten, die besonders im Lichte der Öffentlichkeit stehen, geschützt werden.
Die Bes Chebli hat im besonderen Maße die Politiklandschaft mit ihrem Tweet vergiftet.
Die Staatsanwaltschaft muss zudem ganz klar ein öffentliches Interesse in diesem Fall bejahen, da es sich bei dem Geschädigten Hubert Aiwanger um den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten sowie bayerischen Wirtschaftsminister handelt.
Ich sehe daher der Anklage der BES Chebli Ihrerseits hoffnungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
(………………………………………….)
XXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXX
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB)
gegen die ehemalige Staatssekretärin für Dingsbums
Sawsan Mohammed Chebli (SPD)
*26.7. 1978 in West-Berlin
§ 188 StGB besagt, dass
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die BES Chebli hat am 26.08.2023 um 11.04 Uhr einen Tweet bei X (vormals Twitter) verfasst, der folgendermaßen lautet:
Als Schüler verfasste #Aiwanger ein antisemitisches Flugblatt, das alles überschreitet, was man für möglich gehalten hat. Seine heutigen Aussagen zeigen, dass das eine oder andere rassistische und menschenverachtende Gedankengut doch hängengeblieben ist.
Diesen Tweet löschte die BES dann später, um einen neuen abgeänderten Tweet zu posten.
In diesem lautet der erste Satz „Als Schüler soll #Aiwanger ein antisemitisches Flugblatt verfasst haben.“
Der BES war demnach vollkommen klar, dass sie zuvor etwas Falsches gepostet hatte.
Die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung liegen eindeutig vor.
Ich erinnere noch einmal daran, dass der besondere Schutz des § 188 StGB an einen bestimmen Personenkreis gerichtet ist – nämlich an Personen, die im politischen Leben des Volkes stehen. Dadurch sollen der Vergiftung der Politiklandschaft entgegengewirkt und Persönlichkeiten, die besonders im Lichte der Öffentlichkeit stehen, geschützt werden.
Die Bes Chebli hat im besonderen Maße die Politiklandschaft mit ihrem Tweet vergiftet.
Die Staatsanwaltschaft muss zudem ganz klar ein öffentliches Interesse in diesem Fall bejahen, da es sich bei dem Geschädigten Hubert Aiwanger um den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten sowie bayerischen Wirtschaftsminister handelt.
Ich sehe daher der Anklage der BES Chebli Ihrerseits hoffnungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
(………………………………………….)
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
KLARTEXT! Diese Totalversager muss man gar nicht beim Namen nennen! Selbst Lanz weiß wer gemeint ist!😃😂👌
#lanz #aiwanger #Taugenichts #Taugenichtse
#lanz #aiwanger #Taugenichts #Taugenichtse