Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Abstandsregeln von 1,50 Meter rechtswidrig!
Bereits am 31. März wurde ein Urteil außerhalb der Privilegien-Presse veröffentlicht, dass das generelle Abstandsgebot nur eine "Empfehlung" sein kann und kein Verbot. Die Publikation resümiert: "Die Drohung mit einem Bußgeld von 150 Euro mag zwar viele dazu bewegen, sich daran zu halten, ist aber zunächst einmal unwirksam." Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München behauptet zwar die Ausgangsbeschränkungen seien rechtens allerdings Abstandsregeln rechtswidrig:
"Selbst wenn es überhaupt möglich sein sollte, einen räumlichen Abstand zwischen zwei Personen zentimetergenau zu definieren, ohne wenigstens die jeweils maßgeblichen Messpunkte vorzugeben, ergibt sich aus der ausdrücklichen Einschränkung des Verordnungsgebers, der Mindestabstand sei nur ‚wo immer möglich‘ einzuhalten, dass die Einhaltung und Kontrolle des Abstands im Einzelfall letztlich den Normadressaten überlassen bleiben muss."
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https://www.regensburg-digital.de/gericht-zu-corona-beschraenkungen-kontaktverbot-kann-nur-empfehlung-sein-kein-verbot/31032020/
Bereits am 31. März wurde ein Urteil außerhalb der Privilegien-Presse veröffentlicht, dass das generelle Abstandsgebot nur eine "Empfehlung" sein kann und kein Verbot. Die Publikation resümiert: "Die Drohung mit einem Bußgeld von 150 Euro mag zwar viele dazu bewegen, sich daran zu halten, ist aber zunächst einmal unwirksam." Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München behauptet zwar die Ausgangsbeschränkungen seien rechtens allerdings Abstandsregeln rechtswidrig:
"Selbst wenn es überhaupt möglich sein sollte, einen räumlichen Abstand zwischen zwei Personen zentimetergenau zu definieren, ohne wenigstens die jeweils maßgeblichen Messpunkte vorzugeben, ergibt sich aus der ausdrücklichen Einschränkung des Verordnungsgebers, der Mindestabstand sei nur ‚wo immer möglich‘ einzuhalten, dass die Einhaltung und Kontrolle des Abstands im Einzelfall letztlich den Normadressaten überlassen bleiben muss."
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Gericht zu Corona-Beschränkungen: “Kontaktverbot” kann nur Empfehlung sein – kein Verbot
Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb seines Haushalts nicht einhält, kann mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt werden. So sieht es die bayerische Verordnung zu den verhängten Ausgangsbeschränkungen vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof…
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Wir vergleichen noch einmal zwei Meldungen. Einerseits ist die Abstandsregel lediglich eine Empfehlung und andererseits werden Spontan-Demonstranten verfolgt.
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https://www.regensburg-digital.de/gericht-zu-corona-beschraenkungen-kontaktverbot-kann-nur-empfehlung-sein-kein-verbot/31032020/
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4574214
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https://www.regensburg-digital.de/gericht-zu-corona-beschraenkungen-kontaktverbot-kann-nur-empfehlung-sein-kein-verbot/31032020/
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4574214
Mein Fragen an die Polizei Heidelberg: "Ihre PM vom 18.4.2020 über die Spontan-Demo vor der Polizei Heidelberg 15.4.2020, 12-köpfige Ermittlungsgruppe"
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben in Ihrer Pressemitteilung vom 18.04.2020 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4574214) nicht mitgeteilt, wie konkret die Teilnehmer die Corona-Verordnung am 15.04.2020 verstoßen haben sollen. Sie begründen die Jagd auf die entsprechenden Bürger, allein damit, dass sie sich überhaupt versammelt haben. Dies ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. April unzulässig. Die Stadt Heidelberg selbst hat gestern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Ihrer Pressemitteilung parallel dazu eine Versammlung vom Grundsatz her und schließlich konkret zugelassen.
o Hat die Polizei in Heidelberg darauf hingewirkt, die Versammlung zu ordnen, so dass sie hätte geordnet stattfinden können?
o Wenn ja, wie?
o Wenn nein, wurde oder wird die 12-köpfige Ermittlungsgruppe etc. wieder aufgelöst?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Felger"
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben in Ihrer Pressemitteilung vom 18.04.2020 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4574214) nicht mitgeteilt, wie konkret die Teilnehmer die Corona-Verordnung am 15.04.2020 verstoßen haben sollen. Sie begründen die Jagd auf die entsprechenden Bürger, allein damit, dass sie sich überhaupt versammelt haben. Dies ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. April unzulässig. Die Stadt Heidelberg selbst hat gestern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Ihrer Pressemitteilung parallel dazu eine Versammlung vom Grundsatz her und schließlich konkret zugelassen.
o Hat die Polizei in Heidelberg darauf hingewirkt, die Versammlung zu ordnen, so dass sie hätte geordnet stattfinden können?
o Wenn ja, wie?
o Wenn nein, wurde oder wird die 12-köpfige Ermittlungsgruppe etc. wieder aufgelöst?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Felger"
Presse Portal
POL-MA: Heidelberg: Solidaritätsbekundungen vor Polizeigebäude hat für Teilnehmer Konsequenzen; Polizeipräsidium Mannheim richtet…
Heidelberg (ots) - Unmittelbar im Nachgang zur Ansammlung auf dem Vorplatz des Polizeigebäudes in der Römerstraße, bei der rund 150 Personen am Mittwoch, den 15. April 2020...
Forwarded from Musik im Gegenwind
"Während der Milliardär sich in der Tagesschau als uneigennütziger Wohltäter und Menschenfreund aufspielt und für sein Corona-Impfprogramm werben konnte, werden den katastrophalen Spuren, die seine Stiftung in den Entwicklungsländern hinterlassen haben, kaum Beachtung geschenkt"
Ein Kommentar von Rainer Rupp
Quelle: RT Deutsch
https://deutsch.rt.com/meinung/101094-ruecksichtslos-und-unmoralisch-die-machenschaften-der-gates-stiftung/
Ein Kommentar von Rainer Rupp
Quelle: RT Deutsch
https://deutsch.rt.com/meinung/101094-ruecksichtslos-und-unmoralisch-die-machenschaften-der-gates-stiftung/
Forwarded from Info Kanal (Thomas Zensen)
Jouwatch
"Minderjährige Flüchtlinge": Eine einzige Mogelpackung
Als am Donnerstag die ersten "minderjährigen" Flüchtlinge in Luxemburg eintrafen, gehörte Jean Asselborn, rühriger Außenminister des Zwergstaats und einer der unermüdlichsten Verfechter einer obergrenzenfreien all-inclusive-Flüchtlingsaufnahme in Europa,…
Forwarded from Marlas Army
....der linke Praktikant der BILD hat aufgrund dieser ganzen rääächten Hetze schon Schnappatmung und ist dem Burnout sehr nahe ,weil er mit dem Löschen nicht nach kommt...
🤣🤣🤣
🤣🤣🤣
corona_v_neu.pdf
163.6 KB
Kirchen sowieso FREIWILLIG geschlossen. Verfassungsgericht Bayern lehnt daher Verbot von Gottesdienstbesuch ab
Laut Verfassungsgericht Bayern (BayVGH) waren und sind die Kirchen an Ostern usw. geschlossen nicht weil die Regelungen zulässig waren, sondern "... weil der Antragsteller derzeit bereits aus tatsächlichen Gründen nicht die Möglichkeit besitzt, an einem Gottesdienst seiner Glaubensgemein-schaft teilzunehmen. Das Erzbistum München und Freising, in dessen Gebiet sich der Antragsteller aufhält,hataufgrund einer eigenen, autonomen Entschei-dungund damit unabhängig von der angegriffenen Bestimmung des Antrags-gegners die Durchführung öffentlicher Gottesdienste bis zum 19. April 2020 abgesagt..."
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Laut Verfassungsgericht Bayern (BayVGH) waren und sind die Kirchen an Ostern usw. geschlossen nicht weil die Regelungen zulässig waren, sondern "... weil der Antragsteller derzeit bereits aus tatsächlichen Gründen nicht die Möglichkeit besitzt, an einem Gottesdienst seiner Glaubensgemein-schaft teilzunehmen. Das Erzbistum München und Freising, in dessen Gebiet sich der Antragsteller aufhält,hataufgrund einer eigenen, autonomen Entschei-dungund damit unabhängig von der angegriffenen Bestimmung des Antrags-gegners die Durchführung öffentlicher Gottesdienste bis zum 19. April 2020 abgesagt..."
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Forwarded from Hans-Georg Maaßen
Fleischhauer: „Es gibt ein neues Wort für Leute, die jetzt zu viel Freiheit verlangen. Man spricht von Corona-Leugnern. Darunter fallen auch alle, die die Zahlen der Regierung in Zweifel ziehen. Oder die Einhaltung von Verfassungsrechten anmahnen.“ https://t.co/ghh8Uw9vUf— Hans-Georg Maaßen (@HGMaassen) April 19, 2020
April 19, 2020 at 02:48PM
via Twitter https://twitter.com/HGMaassen
via Der vegane Germane Mirror https://www.youtube.com/watch?v=-qlXjhbUZnA
April 19, 2020 at 02:48PM
via Twitter https://twitter.com/HGMaassen
via Der vegane Germane Mirror https://www.youtube.com/watch?v=-qlXjhbUZnA
FOCUS Online
Die FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer: Rhetorik der Angst: Wie die Regierung die Deutschen in die Corona-Starre versetzt
Es gibt ein neues Wort für Leute, die jetzt zu viel Freiheit verlangen. Man spricht von Corona-Leugnern. Darunter fallen auch alle, die die Zahlen der Regierung in Zweifel ziehen. Oder die Einhaltung von Verfassungsrechten anmahnen.
Forwarded from Uncut-News.ch "Das Original"🇨🇭Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie
...nicht nur Bild, achte dich mal welche Medien jetzt plötzlich umschwenken....
👉 26.03., bild-redaktion:
"hei julian, da haben einige aluhüte rausgefunden, dass covid19 vor jahren in den usa patentiert wurde, und dass us-labors..."
"alter! mach's wie immer: bezeichne diese typen als verschwörungstheoretiker, hol' dazu "experten" ins boot und gut ist!"😳
👉 15.04., bild-redaktion:
"julian, unsere amerikanischen freunde behaupten, dass covid19 in chinesischen labors..."
"geil alter! mach's wie immer: konstruierte fakten, hol dazu "experten" ins boot und ab geht's!"😳
👉 26.03., bild-redaktion:
"hei julian, da haben einige aluhüte rausgefunden, dass covid19 vor jahren in den usa patentiert wurde, und dass us-labors..."
"alter! mach's wie immer: bezeichne diese typen als verschwörungstheoretiker, hol' dazu "experten" ins boot und gut ist!"😳
👉 15.04., bild-redaktion:
"julian, unsere amerikanischen freunde behaupten, dass covid19 in chinesischen labors..."
"geil alter! mach's wie immer: konstruierte fakten, hol dazu "experten" ins boot und ab geht's!"😳
Kann mir jemand insbesondere einen Link zur Infektionsschutzverordnung von Baden-Württemberg zukommen lassen? Es geht um die konkrete Regelung der Abstandsregel von 1,50 Meter, aber auch um alles andere Es ist wohl Absicht, dass man dieses Gesetz an sich gar nicht findet. Dann natürlich wäre eine Sammlung aller Ländergesetze von Interesse. Möglichst natürlich alles top-aktuell.
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Abstandsregel zumindest in Bayern nur "Empfehlung". Hier ist das Urteil!
Die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof habe ich auch angefügt, führt jedoch in die Irre. Absichtsvoll? In Kooperation mit Privilegienmedien wird verschwiegen, dass sofortige Strafen wegen 1,50 Abstandsregeln zumindest in Bayern nicht mit den Grundrechten konform gehen.
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https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-4618
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/oeffentl/pm/
Die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof habe ich auch angefügt, führt jedoch in die Irre. Absichtsvoll? In Kooperation mit Privilegienmedien wird verschwiegen, dass sofortige Strafen wegen 1,50 Abstandsregeln zumindest in Bayern nicht mit den Grundrechten konform gehen.
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https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-4618
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/oeffentl/pm/
Genau das hatte ich befürchtet. Der Ku-Klux-Klan kehrt zurück. Vielleicht gibt es den speziellen Mundschutz zusammen mit einem brennenden Kreuz als Bundle im angegebenen Shop. Hier bin ich NICHT Affiliate und werde es definitiv nicht, aber wenn des Rassismus unverdächtige Schwarzhäutige diese Maske aus Protest gegen die Corona-Tyrannei tragen würden, fände ich das cool.
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https://t.me/tommyfrenck/1048
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Telegram
Tommy Frenck Kanal
In ca. 2 Wochen im Shop vorbestellbar www.druck18.de Kapuzenpullover mit Maskenfunktion ;)
Forwarded from Nachrichtenkanal
China: Kritiker verschwinden spurlos dank Corona-Apps
https://www.journalistenwatch.com/2020/04/19/china-kritiker-corona/
https://www.journalistenwatch.com/2020/04/19/china-kritiker-corona/
Journalistenwatch
China: Kritiker verschwinden spurlos dank Corona-Apps › Jouwatch
Verhaftet, in Quarantäne, verschwunden, zum Schweigen gebracht. Offenbar ist das chinesische Regime hart gegen Bürger vorgegangen, die es ...
WIM-Livestream so etwa 18:00 Uhr geplant
WIM-Livestream: Es wird hauptsächlich um die Heidelberg-Demo gestern gehen. Eine Nachbetrachtung