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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Forwarded from Kandel - Team 2020
Heidelberg 02.05.2020

„Tag des offenen Megaphons“

Auf dem Uniplatz in Heidelberg war heute unsere Christa Anmelderin und Versammlungsleiterin. Nach ihrer Eingangsrede lud sie die Anwesenden dazu ein, selbst ihre Meinung zu aktuellen Themen kundzutun. Corona, die Folgen der Einschränkungen gerade für Senioren und Kinder, waren die Hauptthemen. Teilweise sehr emotional, fanden die Redebeiträge meist großen Beifall unter den zugelassenen 40 offiziellen Teilnehmern und den umstehenden, rund 100 Nichtteilnehmern.

Die Polizei hielt sich diesmal angenehm zurück.

Immer wieder wurde betont, dass in der heutigen Zeit kein „Links“ oder „Rechts“ zählt, sondern das Zusammenstehen gegen die Beschneidung von Grundrechten.

So war denn nach einer allseits friedlichen Stunde ohne Zwischenfälle Schluss und alle sehr zufrieden mit dem Verlauf der Versammlung.

Alle ? Nein ! Eine junge Polizeibeamtin, noch grün hinter den Ohren, war in der Nachbesprechung mit Christa alles andere als zufrieden. Die Abstände zwischen den Teilnehmern wurden nicht durchgehend konsequent eingehalten, bemängelte sie. Christa selbst zog sich den Mundschutz nicht über, während andere redeten. Außerdem sei die in den Auflagen vorgeschriebene Teilnehmerliste nicht erstellt worden. Zudem äußerte sie, dass einer der Ordner gar nicht mehr wiederkommen bräuchte, weil sie mit seiner Leistung unzufrieden war. Nun denn – unser Fazit zu der jungen Dame lautet eindeutig: Ungenügend. Ob die Erstellung einer Teilnehmerliste überhaupt einer rechtlichen Prüfung standhält, dürfte äußerst fraglich sein. In welcher Art und Weise diese Auflage das Recht auf Versammlungsfreiheit unzumutbar beeinträchtigt, ebenfalls. Einen Ordner ohne rechtliche Grundlage, nach eigenem Gutdünken und persönlichen Befindlichkeiten einfach per se abzulehnen ist ebenso unprofessionell, dilettantisch wie rechtlich unhaltbar. Damit zu drohen, dass sie aufgrund nicht eingehaltener Abstände beim nächsten Mal die Veranstaltung abbrechen würde, ist anmaßend, respektlos und rechtlich ebenso fragwürdig. Vielleicht sollte man beim nächsten mal statt einer heillos überforderten, lebensunerfahrenen, jungen Beamtin doch auf eine charakterlich geeignetere Person zurückgreifen.

Dem gegenseitigen Respekt und dem gemeinsamen Einsatz für Recht und Ordnung wäre dies sicher eher zuträglich.

Euer Kandel-Team 2020
Forwarded from Tala Wolf
UNSER DEUTSCHES GG NACH AUßEN ZU TRAGEN,IST EINE POLITISCHE MEINUNGSÄUßERUNG UND DIESE SIND IN DEUTSCHLAND VERBOTEN 😳🙄🧐 DIESER #NWO_SÖLDNER SAGT ES KLAR UND DEUTLICH, WIR MÜSSEN NUR ZUHÖREN #KRANKERSCHEISS https://opposition24.com/grundgesetz-runter-oder-wir-fuehren-sie-ab/
Forwarded from Stefan Hartung (Stefan Hartung)
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Die Lügen-Presse schreibt ja gerade wieder, dass gestern "Neonazis" die Polizisten angegriffen hätten. In diesem Video sieht man allerdings, wie der besagte "Angreifer" (der von der Polizei zusammen mit etwa 100 anderen willkürlich eingekesselt und festgehalten wurde) mit erhobenen Händen und absolut friedfertig auf einen Polizisten zum Gespräch zugeht und dieser Polizist absolut unverhältnismäßig auf den jungen Mann einprügelt. Man muss den völlig unbescholtenen Bürger regelrecht für seine Geduld bewundern, dass er selbst nach den ersten Schlägen dieses kriminellen Polizisten noch defensiv bleibt und nicht zurück schlägt. Trotzdem wird weiter auf ihn eingeprügelt und andere Polizisten leisten dem Täter (also dem Polizisten) noch Beihilfe dabei.

Ich stehe mit dem Opfer dieses gewaltsamen Polizei-Einsatzes in Kontakt. Er unternimmt juristische Schritte gegen diese Beamten.

Von Seiten der Polizei braucht man sich nicht wundern, wenn die Bürger Wut infolge solcher Verhaltensweisen bekommen!
Forwarded from Royal allemand
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STUTTGART-BAD CANNSTATT 02.05
TAUSENDE TEILNEHMER
Die Stuttgarter Initiative Querdenken wich wohl zurecht auf das Festgelände der Cannstatter Wasen aus. Erst Dutzende, dann Hunderte, jetzt Tausende Teilnehmer. Initiator Michael Ballweg rief zur Verteidigung der Grundrechte, der Versammlungsfreiheit und der Glaubensfreiheit auf.
@Videodump1
@RoyalAllemand
Es wird bitter Ernst!!!
Bitte teilen!
Bitte aufstehen!
Wir müssen wachsam sein. Sie schieben nach im ISFG. Bedenkt bitte Art. 2 GG (körperliche Unversehrtheit) ist schon eingeschränkt
Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet.
Weiterer Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten. Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/…/Entwurf_Zweit…
Besonders weise ich auf die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a) hin:
§ 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann verliert seine Grundrechte.
Das ist die ultimative Impfpflicht. Diese soll am 15.5.2020, also bereits in 2 Wochen !!! verabschiedet werden.
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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