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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Ludwigshafen. Rhein Pfalz Kreis Pressestelle. Keine Begründung für dritte Woche Quarantäne! "Absatz 2 Satz 1" aber welcher Paragraph? Es gibt irgendwelche Regeln, aber offenbar darf man die nicht nachvollziehen in den Verordnungen. Nochmal, wer im Schreiben oben einen Paragraphen erkennen kann, sagt mir Bescheid an: JFelger@juergenfelger.de oder @felger
Ludwigshafen Oppau. Unerwünschter Protest gegen Masken bei Grundschülern. Wurde von der Stadt alles ganz schnell wieder entfernt.
Forwarded from Ein Prozent
​​Wahlen beobachten trotz Corona: unsere Vorschläge

Es könnte ganz einfach sein: Mit klaren Regelungen sollten Behörden es den Wahlbeobachtern und sich selbst einfacher machen. Denn Wahlbeobachtung ist ein Recht und sollte nicht als unangenehmer Anhang behandelt werden. Jetzt sind die Politiker gefragt.

Unsere Auswertung der letzten Wahlen und die Vorschläge für die nächsten Landtags- und Bundestagswahlen gibt es hier zum Nachlesen: https://www.einprozent.de/blog/wahlbeobachtung/wichtig-fuer-das-wahljahr-wahlbeobachtung-corona/2802
Forwarded from LU
https://youtu.be/oqH9CoXXYIs
Noch so ein Hammer👍🎼👍
Forwarded from Jochen Lober - Rechtsanwalt
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich zu Ostern - OVG NRW - 13 B 500/21 - hat auf meinen Antrag gerade entschieden, dass ein 'Bibelkreis' sich zu Ostern treffen darf. Der Kreis Siegen in NRW hatte wegen Corona ein allgemeines Kontaktverbot für den privaten Raum erlassen. Es ist streitig, ob das zulässig ist. Das OVG hat nunmehr -um 22.08 Uhr - die Rechtswidrigkeit erkannt.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Polizeibericht der Demonstration in Sinsheim vom 28.03.2021

- Wir haben nachgehakt:

Unsere Fragen an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mannheim:


1. Um welche Art von Waffe handelte es sich bei der Straftat?

Bei den Waffen handelte es sich um zwei Messer. Sie wurden bei einem Mann sichergestellt, der zur Versammlung wollte.


2. Handelte es sich bei der Ansammlung auf dem Bahnhofsgelände um eine Spontanversammlung?

Die Versammlungsbehörde hatte entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine „Spontanversammlung“ im Sinne des Versammlungsgesetzes handelte, sondern um eine Ansammlung. Laut CoronaVO sind Ansammlungen auf fünf Personen aus zwei Haushalten begrenzt. Darüber hinaus bestanden Regelungen zu Mindestabständen und zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.


3. Warum wurden die 500 Teilnehmer eingekesselt?

Es wurde kein Polizeikessel eingerichtet. Die Personen, die der Aufforderung die Corona-Verordnung einzuhalten oder sich bei ausgesprochenen Platzverweisen zu entfernen, nicht nachkamen, wurden zur Identitätsfeststellung festgehalten. Dabei handelte es sich um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, die ausschließlich dazu diente, die Identitäten festzustellen. Anschließend wurden die Personen entlassen. Die Identitäten wurden zur Durchführung von Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die CoronaVO festgestellt.

4. Um welche Art von schwerer Körperverletzung handelte es sich bei dem Polizeibeamten und wo fand der Übergriff statt?

Wir ermitteln gegen einen Mann, der im dringenden Verdacht steht, mit seinem Fahrzeug im Wiesentalweg einen Polizeibeamten angefahren zu haben. Der Autofahrer wurde an einer Kontrollstelle angehalten. Er soll anschließend „Zeichen und Weisungen“ des Beamten missachtet und ihn beim Vorbeifahren gestreift haben. Der Tatvorwurf lautet: Gefährliche Körperverletzung/Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.


Hier der Pressebericht der Polizei Mannheim:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4875701


Faszinierend bei der Antwort 3 ist, dass es genau diesen Kessel gegeben hat und nicht nur wir darüber in unserem Livestream berichtet haben, sondern der Mainstream sich auch diesem Thema gewidmet hatte
(https://www.stimme.de/kraichgau/nachrichten/polizei-versus-demonstranten-skurrile-szene-auf-sinsheims-strassen;art1943,4466926).

Diese freiheitsbeschränkende Maßnahme belief sich auf eine Dauer von über zwei Stunden, in der auch Familien mit Kindern und ältere Menschen involviert waren.

PS: Vicky und ich waren in einem dieser Kessel beim Streamen.

Es gab dort keine Aufforderungen sich zu entfernen, vielmehr wurden wir einfach eingekesselt. Es handelte sich offenkundig um eine spontane Versammlung aufgrund einer anderen Einkesselung auf der Brücke.
Die Ausführungen der Polizei sind weder tatsächlich noch rechtlich haltbar.