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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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@wim4u 📈🏛📣 Uneingeschränkter Flugverkehr nach Tel Aviv, Israel angezeigt. Ich habe es eben auf fluege.de und auf airlinedirect nachgeprüft. Abflug 14:50 Flughafen Frankfurt. Bei den Schlagzeilen über "1000 Raketen" irgendwie unpassend.
Forwarded from Jessica Hamed
Mit Beschluss vom 04.05. stellte das VG HH sinngemäß fest, dass die über die „Bundesnotbremse“ hinausgehende Ausgangssperre (ab 21 Uhr und auch nach Ausserkrafttreten der Voraussetzungen des 28b, also sobald die Inzidenz unter 100 liegt) voraussichtlich rechtswidrig ist und führt u.a. aus:

„Denn diese Begründung steht in keinem Zusammenhang zu einem konkreten Infektionsgeschehen. Die Formulierungen sind pauschal und allgemeingültig. Der Verordnungsgeber stellt auch keine konkrete Gefährdungsprognose an, indem er pauschal darauf hinweist, er werde seiner Rechtspflicht zur kontinuierlichen Beobachtung und Evaluation der epidemiologischen Lage und der Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen weiter nachkommen und diese Schutzmaßnahmen umgehend anpassen bzw. aufheben [...]“

Zuvor stellte es - anders als das BVerfG, dass dieses Grundrecht unerwähnt ließ - fest:

„Sie verletzt die Antragstellerin in ihrem Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (zu diesem Grundrecht umfassend Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, 93. EL Oktober 2020, Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 Rn. 1 ff.) [...]

Wie bereits der Wortlaut von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verdeutlicht, nimmt die Freiheit der Person einen hohen Rang („unverletzlich“) unter den Grundrechten ein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.7.2019, 2 BvR 382/17, juris Rn. 24); sie unterliegt der besonderen Schranken- Schranke des Art. 104 Abs. 1 GG [...]. Für die Intensität des durch die streitgegen- ständliche Ausgangsbeschränkung nach § 3a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO folgenden Eingriffs in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG spricht zunächst, dass die in Abs. 2 Halbsatz 2 der Vorschrift genannten Zwecke, die einen ausnahmsweisen Aufenthalt im öffentlichen Raum zulassen, eng gefasst sind und im Wesentlichen nur Notfälle, die Wahrnehmung essentieller Grundrechte oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe erfordern. Dies betont den grundsätzlich umfassenden Geltungsanspruch der im ersten Halbsatz der Vorschrift geregelten Ausgangsbeschränkung. Weiter spricht für eine erhebliche Intensität der Maßnahme, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Berufstätigen – zu der auch die Antragstellerin zählt – nicht in der Lage ist, vor 21 Uhr Freizeitaktivitäten im Freien auszuüben oder überhaupt in der Öffentlichkeit zu verweilen, was die Möglichkeit der grundsätzlich freien Lebensgestaltung erheblich einschränkt. Des Weiteren muss in Rechnung gestellt werden, dass eine Vielzahl der von § 3a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO Betroffenen in räumlichen Wohnverhältnissen leben, die keinen privaten Zugang ins Freie ermöglichen. Schließlich muss bei der Bewertung der Intensität des Eingriffs Berücksichtigung finden, dass die Ausgangsbeschränkung – wenn auch aufgrund wechselnder Rechtsgrundlagen – bereits seit dem 2. April 2021 gilt und gemäß § 40 Abs. 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO bis zum 21. Mai 2021 fortbesteht, auch wenn sie durch den Verordnungsgeber bereits vor dem 21. Mai 2021 abgeändert oder aufgehoben werden kann. Dies dürfte für die Bürger bei einer Gesamtbetrachtung aller seit Beginn der Corona-Pandemie getroffenen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen den spürbarsten Grundrechtseingriff darstellen.“

https://justiz.hamburg.de/contentblob/15050242/de4923ca2aba93c1e91dbc4b06aeacf7/data/13-e-1718-21-beschluss-vom-4-5-21.pdf

Eine Pressemitteilung gab es zu diesem bemerkenswerten Beschluss erstaunlicherweise nicht.

HH hat übrigens reagiert - ab heute gibt es keine „erweiterte Ausgangssperre“ mehr.

https://www.hamburg.de/verordnung/
Forwarded from Kandel - Team 2020
"Rechte" Straftaten häufen sich angesichts der Eskalation zwischen Palästinensern und Israel.

Gut für die Kriminalitätsstatistik und die Propaganda für den "Kampf gegen Rechts"...

"Zuletzt waren vor Synagogen in Nordrhein-Westfalen israelische Flaggen angezündet worden. Außerdem wurde der Eingang einer Synagoge mit Steinen beschädigt. Der Staatsschutz ermittelt."

https://www.wz.de/nrw/lambrecht-verurteilt-angriffe-auf-synagogen-in-deutschland_aid-58098455
!Mahngedenken gegen Antifa-Terror! Am Sonntag, den 16.05. jährt sich der Totschlagsversuch von Linksextremisten gegen Andreas Ziegler zum ersten Mal. Daher werden wir um 14 Uhr im Rahmen einer Kundgebung in Stuttgart/Bad-Cannstatt an den brutalen Angriff Dutzender vermummter Linksextremisten auf drei 'Zentrum Automobil'-Mitglieder erinnern. Sei auch Du dabei und schließe dich an. Erheben wir unsere Stimmen gegen die stetig zunehmende Gewalt von links. Antifa-Terror stoppen und linksextreme Strukturen konsequent zerschlagen!
Boris Palmer und der Remstal-Rebell: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/boris-palmer-und-der-remstal-rebell-der-apfel-faellt-nicht-weit-vom-stamm/

Wer Boris Palmer verstehen will, muss eine Generation zurückschauen. Und wenn die Grünen das täten, sie würden schon längst voller Stolz mit Sohn u n d Vater Wahlkampf machen. Aber was ist von einer Partei zu erwarten, deren Bildungsniveau sich in der Kanzlerkandidatin widerspiegelt: Demnach hat bekanntlich die SPD die Soziale Marktwirtschaft erfunden
Dorothea Thul. Am 14.05.2021 soll um 9 Uhr in Hermeskeil am Amtsgericht in der Trierer Str. 43, 54411 Hermeskeil angeblich der nächste Prozesstag sein.
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Glücksfall! Schiebt "Pandemie in nächsten Jahren" Forschung weiter an? Merkels Wissenschaftsministerin

Das ist übrigens die Wissenschaftsministerin Anja Karliczek. Keine Sorge, ich kannte sie vorher auch nicht. Aber sie verriet heute am 12. Mai den Plan, dass man die "Pandemie in den nächsten Jahren" weiter durchzuzieht. Sie kennt vielleicht die Gepflogenheiten in der Merkel-Regierung noch nicht besonders, dass man nicht allzu ehrlich mitteilen sollte, was man zukünftig so alles vor hat.

Und dann hat sie noch einen weiteren Brüller. Und zwar, dass Covid-19 so eine Art Glücksfall...

https://wim-zeitung.de/gluecksfall-schiebt-pandemie-in-naechsten-jahren-forschung-weiter-an-merkels-wissenschaftsministerin/

https://youtu.be/Z-xhxF169No
Forwarded from Unabhängige Nachrichten
Die neue Kampagne des BMG:
Testen macht frei!🥳*

*Ähnlichkeiten zu Slogans aus der jüngeren Geschichte sind rein zufällig.

Mehr unter: t.me/nachrichtenportal
Forwarded from GlobalPatriots (GIobaIPatriot)
Altmaier ist neulich getestet worden... 😉

t.me/GlobalPatriots 🦅