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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Politische Justiz in Zeiten der „Pandemie“

Vor allem Nebengesetze eignen sich vorzüglich zur selektiven Anwendung auf ausgewählte politische Gegner. Kein Richter muss ein schlechtes Gewissen haben - der Tatbestand wird ja tatsächlich oft erfüllt. Zur politischen Justiz wird das Ganze weil diese ganzen Normen auf die ganzen „zivilen Bündnisse“ und Antifa-Gruppen eben nicht angewandt werden.

Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland nicht Teil der Dritten Gewalt. Das wissen viele nicht. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister. Gleichwohl ist sie mit der Judikative verschränkt. Sie hat großen Einfluss darauf wer letztlich verurteilt werden soll. Denn sie hat das Anklagemonopol und die Richter unterschreiben 99 % aller Strafbefehle. Aus dieser Monopolstellung resultiert die Pflicht zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen (Legalitätsprinzip). Dieses Prinzip wird durch die Weisungsabhängigkeit durchbrochen. Deshalb kann in der BRD jedes Verfahren auch bei Verbrechen einfach durch Weisung eines Vorgesetzten (Politikers) eingestellt werden.

Die Sonderstellung der Staatsanwaltschaft ist bei uns preußisches Erbe und war Bedingung bei der Reichsgründung 1871. Die fehlende Unabhängigkeit ist von Vorteil, wenn man etwa bestimmte kriminelle Gruppen besonders ins Visier nehmen will. Gleichzeitig kann man aber auch ganze Bevölkerungsgruppen kriminalisieren und auch in den Knast bringen.

Laut Europäischem Gerichtshof sind deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug. Das führt zu Problemen beim Ausstellen und Vollstrecken von europäischen Haftbefehlen. Denn laut Art. 6 Abs. 1 des e EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl (2002/584/JI) darf der Haftbefehl nur von einer "Justizbehörde" in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden. Diese müsse entsprechend "unabhängig" arbeiten können. Nach Ansicht des EuGH ist das bei den deutschen Staatsanwälten allerdings nicht der Fall, weil sie im Einzelfall dem Weisungsrecht der Justizministerien unterliegen. Dergleichen interessiert hier aber niemanden, auch nicht die AfD. Diskutiert wird das nur in Fachkreisen.
u. a. Schnellverfahren innerhalb von 24 Stunden ausdrücklich gegen Oppositionelle: "... insbesondere bei Demonstrationen gegen Maßnahmen der der COVID-19-Pandemie".
Forwarded from politaufkleber.de via @like
Die Aufkleber aus www.politaufkleber.de sind im Übrigen staatsanwaltlich geprüft. Als legal und allenfalls als geschmacklos eingestuft. Also schaut Euch um im Panoptikum der Geschmacklosigkeiten. Werdet Aufkleber-Guerilla!
Forwarded from Freie Sachsen
Großaufgebot der Milizen ist auf dem Weg nach Dresden!

Der sächsische Despot lässt wieder aus anderen Bundesländern Kampfeinheiten herankarren, um gegen den sächsischen Bürgerprotest vorzugehen. Schauplatz dieser Machtdemonstration soll heute Dresden sein, u.a. fährt der autoritäre Herrscher erneut Wasserwerfer und Räumpanzer auf. Die Nerven müssen bei dieser Regierung blank liegen!

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Merkel betont Recht bzw. moralische Pflicht zum Widerstand nach Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 in bestimmten "Momenten".
In seinen Talkshows bis vor kurzem, in denen er wechselweise Anne Will, Illner, Maischberger, Lanz und viele andere Moderatoren zu Gast hatte, waren seine Worte noch ohne Ministeramt und Verpflichtung. Im Moment ist Karl Lauterbach aber Mitglied der Bundesregierung und als Gesundheitsminister mit besonderen Befugnissen über Leben und Tod ausgestattet, teilweise ohne jegliche parlamentarische Kontrolle.

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Aktienmarkt. Curevac fällt zurück fast auf Emissionskurs von 16 USD
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Anthony Fauci: AIDS mit der Atemluft und Aerosoloen übertragbar

Ist natürlich Käse... wissen wir heute.
Polizei Dresden: "In den sozialen Netzwerken wird verbreitet, dass am sächsischen Verwaltungsgericht Eilverfahren zur Durchsetzung von Demonstrationen der Kritiker der Corona-Maßnahmen anhängig sind. Solche Eilverfahren existieren aktuell nicht. Die Versammlungen bleiben verboten. #dd2201"

https://twitter.com/PolizeiSachsen/status/1484875780576452611
Polizei Dresden stellt "kritische Äußerung" fest und schreitet ein

https://twitter.com/PolizeiSachsen/status/1484872142382583811
Forwarded from Freie Sachsen
In Dresden verabschiedet sich der Rechtsstaat-Rest endgültig!

Mehrere Anmelder von Versammlungen haben vor dem Verwaltungsgericht Dresden Eilklagen gegen die am Freitagnachmittag zugegangen Verbotsbescheide eingereicht. Normalerweise werden diese, selbst binnen weniger Stunden, bis zum Ereigniseintritt entschieden. Jetzt teilt aber nicht etwa das Gericht den Stand der Eilanträge mit, sondern die Polizei verkündet, dass es diese überhaupt nicht gäbe. Das ist natürlich eine (durch die Faxbelege leicht widerlegbare) Lüge, aber es wirft die Frage auf: Warum reagiert die Polizei, aber nicht das Gericht? Soll hier bewusst ein massiver Angriff auf die Versammlungsfreiheit ausgesessen werden? Auch das verlangt Aufklärung!

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