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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Mutter möchte behinderten Sohn in anderer Stadt in Vollzeit-Einrichtung besuchen und darf nicht, da "ungeimpft". Da der Betreute im Rollstuhl sitzt, wird es derzeit nach 30 Minuten im Freien zu kalt. Bin gerade in Kontakt mit ihr. Wir sind auf die Lösung im Bild mit Zelt und mobilem Heizsystem gestoßen. Es existiert KEIN Sponsoring-Vertrag mit WIM. Ob es für die Zugfahrt das "FINICON ZappBug Room – mobiles Heizsystem" vielleicht auch in Rucksack-Größe gibt, war bei Redaktionsschluss nicht bekannt. https://shop.pestodo.de/produkt/finicon-zappbug-room/?gclid=CjwKCAiAl-6PBhBCEiwAc2GOVJos-mUW1rvV9F-hJk5dJETsjQLLGHc2UyKsbS3X7TG8Gjd5leuVgxoCsyMQAvD_BwE
Lobenswert. Bei all den Bemühungen zum Verbot von Telegram und dem Ausbau des Zensur-Durchsetzungsgesetz findet die Innenministerin Faeser mit Faible für linksextremistische Publikationen Zeit um "Meinungsfreiheit" in China zu fordern.

https://twitter.com/NancyFaeser/status/1489206522005630977
Stadt Mannheim verweigert bei Toten in Pflegeheim Neckerau mitzuteilen, ob vorher dritte mRNA-Spritze verabreicht wurde. Lieber behauptet man, es seien "Corona-Tote".

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/ermittlungen-gegen-pflegeheimbetreiber-in-mannheim-100.html, https://archive.is/aK5Hg
Forwarded from Der Milchwirt spricht (Hans Tolzin)
Kanzlei Mingers erhebt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die beschlossene Impfpflicht für das Gesundheitswesen

Sehr geehrter Herr Tolzin,
Ab 16. März 2022 gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Beschäftigen im Gesundheitswesen. Die Kanzlei Mingers aus Köln wird dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen. Der auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwalt Markus Mingers sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in verschiedene Grundrechte. Betroffene können sich der Verfassungsbeschwerde anschließen, um ihr mehr Gewicht zu verleihen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, also in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder im Rettungsdienst. Nach §20a des Infektionsschutzgesetzes müssen diese bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Ansonsten kann ihnen vom Gesundheitsamt die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder ein Betreten der Einrichtung verboten werden.
Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers aus Köln, sieht in der gesetzlichen Regelung einen Verstoß gegen die Verfassung: „Die Impfpflicht stellt einen Eingriff in verschiedene Grundrechte dar, vorangestellt in das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Eine Impfung tangiere immer – ungeachtet ihrer Wirkung und Notwendigkeit – das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Impfung sei schon aufgrund des Einstichs und der möglichen körperlichen Reaktion auf den Impfstoff ein nicht verfassungskonformer Eingriff. Allerdings stehe jedem individuellen Recht die Schutzpflicht des Staates zum Erhalt der Volksgesundheit gegenüber.
Für den Spezialisten im Verbraucherrecht Markus Mingers ist hier die Sachlage ziemlich eindeutig: „Der Zwang zur Impfung ist nicht verhältnismäßig, um die damit verbundenen Ziele zu erreichen.“ Denn:

• Beim medizinischen Personal liegt die Impfquote mit 90,2 Prozent (laut Zahlen des RKI) deutlich über dem Bundesdurchschnitt, bei Ärzten mit 94 Prozent sogar noch höher. Es sei, so Mingers, wahrscheinlich, dass sich durch eine Impfpflicht die Zahl der Geimpften nicht erhöht, sondern vielmehr Betroffene ihren Beruf niederlegen.

• Eine Impfung schützt erwiesenermaßen nicht vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus, also auch nicht vor der Übertragung der Viren auf andere Personen, die – so die Begründung des Gesetzes – durch die Impfung des Personals im Gesundheitswesen besonders geschützt werden sollen.

• Die widersprüchlichen Zahlen über die Höhe der Infektionen, die allgemeine Impfquote sowie die Belastung des Gesundheitswesens durch Corona-Infektionen lassen an den Zahlen über die Impfquote und die Wirksamkeit einer Impfpflicht zweifeln.

• Bei Prüfung der Erforderlichkeit einer Impfpflicht zeigt sich, dass auch ein wesentlich milderes Mittel, beispielsweise in Form täglicher Tests, zur Erreichung der Ziele führen könnte.

Markus Mingers sieht sich als Anwalt der Verbraucher, der sich auch nicht davor scheut, sich mit den Großen anzulegen, wie seine Verfahren im Fall Wirecard und gegen VW beweisen. „Unabhängig wie man selbst zur Impfung und deren Wirkung steht, muss gerade bei einer Impfpflicht die Verhältnismäßigkeit gewahrt und diese gegebenenfalls durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden.“ Bei den Entscheidungen zur Impfpflicht bei Masern habe das Bundesverfassungsgericht sehr hohe Maßstäbe angesetzt, die jetzt auch bei der aktuellen Entscheidung berücksichtigt werden müssten.

Um die Verfassungsbeschwerde zu unterstützen, kann sich jeder Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche beteiligen. Denn: „Je mehr Betroffene sich der Beschwerde anschließen, desto größer ist der Druck auf Justiz und Politik“, so der Anwalt. Interessierte können sich bis zum 28.2.2022 anmelden unter office@mingers.law.

Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Jülich
AG Düren - HRB 8586
Geschäftsführung: Rechtsanwältin Svenja Kinon
50678 Köln - Im Zollhafen 2
TEL (0221) 58 94 811-0
FAX (0221) 58 94 811-1
presse@mingers.law
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🧲🍶Stoppt die Hetzjagd durch den öffentlich rechtlichen Rundfunk - WIM-Werbung

Als Aufkleber, Magnet, Tasse, Button

https://politaufkleber.de/produkt/stoppt-die-hetzjagd-durch-den-oeffentlichen-rundfunk/?wpam_id=32
Rhein-Neckar-Kreis weiß nicht, ob die sogenannten Impfstoffe von Pfizer und Moderna überhaupt zugelassen sind
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Rhein-Neckar-Kreis kann nicht sagen, ob "Corona-Impfung" überhaupt zugelassen ist
WIM-Kommentar unter Video: "Sehr gut, Ihre Anfrage. Man ist erschüttert, mit welch roboterhaften Gleichgültigkeit die Verantwortlichen versuchen, die Verantwortung abzuwälzen."
Einreise-Verbote für die Mitarbeiter der Zensur-Behörden finde ich noch am besten. Die Verbrechen gegen die Menschenrechte in der BRD finden ihre Grenzen im Ausland. GG: "Eine Zensur findet nicht statt"... angeblich. https://t.me/rt_de/11077
Forwarded from Der Kulturanalyst
Das grandiose Finale der Laborpandemie!?

Haltet euch fest:

10% aller PCR-Positiven in dieser Pandemie, die seit 2 Jahren (!) läuft, wurden alleine in der 4. Kalenderwoche dieses Jahres gemeldet (siehe Bild ⬆️).

Bisher gab es in DE insgesamt ca. 10 Millionen "Fälle" - in der 4. KW alleine über 1 Million!

Was ist die Folge?

C-Patienten auf den Intensivstationen nehmen kontinuierlich ab, Atemwegserkrankungen auf normalem Niveau und auch sonst nichts Auffälliges.

Muss man wirklich Verschwörungstheoretiker sein, um hier eine Laborpandemie zu diagnostizieren?

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Meine Arbeit unterstützen kann man HIER.
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
Media is too big
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️

Heute:
Mein x-tes Verfahren vor dem AG Dortmund

Ja, ich werde von der Dortmunder Richterschaft sicherlich nicht besonders gemocht. Denn auch heute gab es keine immer noch keine Verurteilung.

Leider stellte der Richter das OWI-Verfahren aber „nur“ ein. Leider hatte ich erneut den Eindruck, dass das Versammlungsrecht vor den Amtsgerichten nicht ausreichend beachtet wird.

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier