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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Eine weitere schallende juristische Ohrfeige für Haldenwang:
"Thomas Haldenwang behauptet, die Meinungsfreiheit sei kein Freibrief für Verfassungsfeinde. Das Gegenteil ist richtig. Der Verfassungsschutz überschreitet seine Kompetenzen."

#Haldenwang, Chef des Bundesverfassungsschutzes, ist seit Wochen unter Druck. Beinahe täglich melden sich führende deutsche Verfassungsrechtler zu Wort und äußern Zweifel an den Versuchen Haldenwangs, die Kompetenzen des Bundesverfassungsschutzes durch Selbstermächtigungen immer weiter auszubauen.

Prof. Volker Boehme-Neßler, Spezialist im öffentlichen Recht, kritisierte eben noch, #Faeser und Haldenwang hätten „die Grenze zum autoritären Staat überschritten“. Der Jurist kritisierte den beim #Verfassungsschutz zur Selbstermächtigung für harte Maßnahmen erfundenen Phänomenbereich der „Delegitimierung des Staates“. Dieser sei für eine Demokratie ein Unding: Damit werde absolut zulässige Regierungskritik in eine extremistische Ecke gestellt.

Mittlerweile ist Haldenwang unter Juristen völlig isoliert. Verzweifelt versuchte er kürzlich, sich in der FAZ mit einem juristisch unhaltbaren Meinungsbeitrag selbst zu verteidigen - offensichtlich weil es keine anderen juristischen Fürsprecher mehr für seine abseitigen Positionen gibt.

Nun meldet sich mit Prof. Karl-Heinz Ladeur
wieder ein renommierter deutscher Professoren für das öffentliche Recht mit einer weiteren Kritik an Haldenwang, diesmal mit der Kritik an der unzulässigen öffentlichen Kommunikation Haldenwangs. Seine Kritik:

"Vor allem darf die Behörde nicht für die Verwendung nach außen neue quasirechtliche, aber im Gesetz nicht vorgesehene Begriffe wie „gesichert rechtsextremistisch“ für Personen wie für Organisationen einsetzen. Damit wird faktisch partiell den gerichtlichen Entscheidungsbefugnissen vorgegriffen, denn das heißt nichts anderes als „gesichert verfassungsfeindlich“. Diese Einschätzung darf sie ..., nicht aber für die Mitteilung an die Öffentlichkeit einsetzen.
Den gesetzlichen Anforderungen entspricht die Praxis der Verfassungsschutzbehörden in weiten Teilen nicht.
... Das ist nicht vereinbar mit der grundsätzlichen Staatsfreiheit der öffentlichen Meinungsbildung."

Die anhaltende Kritik aller Fachjuristen an Haldenwang zeigt, dass er mit seinem Versuch einer stetig neuen Selbstermächtigung und seiner eigenwilligen kommunikativen Selbstinszenierung mit dem deutschen Verfassungsrecht auf dem Kriegsfuß steht.

Indem Haldenwang unbeirrt und von @NancyFaeser unterstützt seinen Kurs gegen die berechtigte Kritik fortsetzt, gefährdet er das Ansehen des Bundesverfassungsschutzes. Wenn sich Haldenwang also wirklich über Fragen der "Delegitimierung" Gedanken machen möchte, dann wäre es nun an der Zeit, dass er sich Gedanken darüber macht, die durch seine Irrungen verursachte Delegitimierung des #Bundesverfassungsschutz zu stoppen.

Am besten ginge dies durch die überfällige Neubesetzung des Amtes mit einem Juristen, der sein Handeln künftig an der Verfassung ausrichtet, anstatt an politischen Begehrlichkeiten.

Hintergründe hier:
m.faz.net/einspruch/waru