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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Die Grünen betrügen am dreistesten

Keine Partei betrügt ihre Wähler dreister, als die Grünen. Glaubt man Grünen Politikern und den „Qualitätsmedien“, stehen die Grünen für Frieden und gegen fossile Energieträger oder Gentechnik. All das stimmt nicht, wenn man sich anschaut, wofür die Grünen tatsächlich in Parlamenten stimmen und was in ihren Positionspapieren zu lesen ist.

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https://www.anti-spiegel.ru/2020/faktencheck-wofuer-stehen-die-gruenen-tatsaechlich/
Zufall? Kinderärztin mahnt Verantwortung von Gesundheitsamt Trier bei Maskenpflicht an. Prompt Prüfung der "Hygienesituation" der Praxis

Es ist nicht die erste Repressalie, die die Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Thul, erdulden muss. Frau Thul hatte zuvor über Pädophilie-Vorgänge in ihrer Region und seltsame Verknüpfungen zwischen Justiz, Politik und Ämtern auf ihrer Facebook-Seite berichtet. Zu den Corona-Maßnahmen äußerte sie sich zahlreich. Am 2. Juni 2020 wandte sich die Kinderärztin aus Hermeskeil in einem offenen Brief an das Gesundheitsamt Trier zur Maskenpflicht. Gesundheitsämter sind verpflichtet zu Schäden durch die Maskenpflicht aufzuklären, so die Ärztin. Prompt erhielt die Ärztin von genau jenem Gesundheitsamt eine Ankündigung für einen Besuch "zur Überprüfung der Hygienesituation". Der Besuch kam dann auch am 9. Juni in die Praxis und es war dann auch gleich ein angeblicher Psychiater zur psychiatrischen Begutachtung dabei. Reichlich Merkwürdigkeiten gab es bei dem Vorgang:

o Die Ankündigung kam per einfachem Briefumschlag!
o kein Gerichtsbeschluss
o kein Stempel
o wohl fehlende Seite
o möglicherweise völlig veraltete Dienstausweise
o unterschrieben nur im Auftrag
o der ursprüngliche Brief zur Maskenpflicht erhielt kein Aktenzeichen

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https://t.me/wim4u/14281
Zufall? Kinderärztin mahnt Verantwortung von Gesundheitsamt Trier bei Maskenpflicht an. Prompt Prüfung der "Hygienesituation" der Praxis

Es ist nicht die erste Repressalie, die die Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Thul, erdulden muss. Frau Thul hatte zuvor über Pädophile-Vorgänge in ihrer Region und seltsame Verknüpfungen zwischen Justiz, Politik und Ämtern auf ihrer Facebook-Seite berichtet. Zu den Corona-Maßnahmen äußerte sie sich zahlreich. Am 2. Juni 2020 wandte sich die Kinderärztin in einem offenen Brief an das Gesundheitsamt Trier zur Maskenpflicht. Gesundheitsämter sind verpflichtet zu Schäden durch die Maskenpflicht aufzuklären, so die Ärztin. Prompt erhielt die Ärztin von genau jenem Gesundheitsamt eine Ankündigung für einen Besuch "zur Überprüfung der Hygienesituation". Der Besuch kam dann auch am 9. Juni in die Praxis und es war dann auch gleich ein angeblicher Psychiater zur psychiatrischen Begutachtung dabei. Reichlich Merkwürdigkeiten gab es bei dem Vorgang.

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Aufgrund mittlerweile zahlreicher Nachfragen, in denen Betroffene berichten, dass die Gültigkeit ihrer online-Atteste angezweifelt wird oder ihnen in Einzelfällen sogar unterstellt wurde, bewusst ein falsches Dokument zu verwenden, teile ich, Dr. med. Jens Bengen, hiermit folgendes öffentlich mit und stelle für den Bedarfsfall ein Vorzeigen dieser Nachricht bei Berechtigten zusätzlich zu den online-Attestkopien anheim:
Die Art der Übermittlung der Atteste als online-Kopien ist einer Notsituation auf Seiten der Patienten geschuldet, denen die Ärzte in ihrer Umgebung, wahrscheinlich in Verletzung ihrer berufsethischen Verpflichtungen, entsprechende Atteste mit Originalunterschrift verweigern.
Eine Stempelung ist im Arztwesen generell zwar üblich, jedoch nicht notwendig.
Es ist in jedem Fall unzulässig, dem Träger meines Attestes ein Verschulden vorzuwerfen oder zu unterstellen. Stattdessen ist derjenige, der die "Echtheit" des Attests anzweifelt, in der Pflicht, eine Überprüfung seines Zweifels vorzunehmen, was ausschließlich durch Nachfrage bei MIR erfolgen kann. In der Zwischenzeit gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

@Jesusrules

@JensBengen
Forwarded from Kanal für BRD Rechtsgrundlagen + Corona (Andi)
Ergänzung zum Multipolar-Artikel:

❗️SARS-CoV-2 war im sentinel Programm des RKI's nie präsent❗️
Kompletter Artikel (hier)
Die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI): laut RKI "ein Erhebungssystem, das im europäischen Rahmen einen Spitzenplatz einnimmt"
Die
AGI entstand 1992. Darauf folgend wurde ein Sentinelsystem (ein Hinweissystem mithilfe angeschlossener Arztpraxen) für "die epidemiologische Situation der akuten Atemwegserkrankungen im Allgemeinen und der Influenza im Besonderen" in der Bundesrepublik aufgebaut. Die Untersuchung der Atemwegsproben von Patienten – die virologische Surveillance – wird durch das Labor des Nationalen Referenzzentrums für Influenzaviren (NRZ) am Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt.

Die Proben der AGI gelten also als die Referenz!

folgend
fassen wir zusammen, was diese an Daten in den letzten Monaten erhoben hat.

1. Das Sentinel spiegelt "die epidemiologische Situation der akuten Atemwegserkrankungen" in Deutschland wider.

2. Das Sentinel umfasst mehr als 1% der primärversorgenden Ärzte und wird vom RKI als repräsentativ bezeichnet.

3. AGI umfasst die 20. KW. Das macht insgesamt 13 Wochen (8. bis 20. KW), in denen im Sentinel nach SARS-CoV-2 gesucht wurde. In diesen 13 Wochen wurde SARS-CoV-2 in genau 13 Proben gefunden.

4. SARS-CoV-2 wurde über 13 Wochen bei maximal 3,1% der eingereichten Sentinelproben nachgewiesen. Die Atemwegsinfektionen wurden durchgängig von Influenza-, Rhino- und/oder hMP-Viren dominiert.

5. Nach der 15. KW, also nach dem 10.4., lassen sich im Sentinel überhaupt keine Proben mehr finden, die SARS-CoV-2-positiv sind.

6. Am 22. März behauptete die Bundesregierung: "Die rasante Verbreitung des Coronavirus in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend"

7
. Aber bereits am 11. März (11 Tage vorher): widerlegte die AGI vom RKI diese Aussage: Die repräsentative Faktenlage der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) beim RKI hat diese Behauptung also eineinhalb Wochen im Voraus (!) widerlegt.

8
. Am 25. März entschied die Bundesregierung: "epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag" -- Diese Feststellung widerlegte die AGI also exakt 2 Wochen zuvor!

9
. am 26. März: stellte sich dann heraus, dass der vorangegangene Anstieg der RKI-Fallzahlen im Wesentlichen durch eine Verdreifachung des Testumfanges zwischen der 11. und der 12. Kalenderwoche zustande gekommen war -von einer "rasanten Verbreitung" konnte also keinesfalls die Rede sein.

10.
am 20. Juni: "Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit weiterhin insgesamt als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch."
Dies
verwundert extrem, da
a) SARS-CoV-2 war ja laut AGI kaum existent.

b) Wenn SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte, dann galt dies zeitgleich auch für andere respiratorische Viren, vor allem für Influenzaviren.

c) Eine ebenso kritische RKI-Risikobewertung für die Influenza bestand aber nicht.

d) Wenn aber Influenzaviren in den einzelnen Wochen regelmäßig häufiger nachweisbar waren als SARS-CoV-2, zur Influenza jedoch keine so kritische Bewertung bestand, wie erklärt sich dann die anhaltend bedrohlich wirkende Risikoeinschätzung für COVID-19?

e) Und wie erklärt sich die hohe Zahl "laborbestätigter COVID-19-Fälle" in den Täglichen Lageberichten des RKI?

Die VIREN schweigen!

Fazit
: "Die Bewertungen des RKI sind durch die vorgelegten Daten nicht gedeckt."

Ich
empfehle hier ganz besonders den Artikel vom Multipolar-Magazin - Das schweigen der Viren, die mit dem Artikel den Betrug aufgedeckt haben.

Für jeden ist hier deutlich zu erkennen und das anhand der Daten vom RKI und AGI, dass wir zu keiner Zeit eine Begründung für die Maßnahmen hatte, da die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Maßnahmen bescheid wusste, können wir hier nur von Betrug sprechen. Diese Menschen gehören angezeigt und für Ihre Taten bestraft!
Zu wenig Fälle für die Forschung berichtet man in England, aber genügend, um die Bürger einzusperren und mit Maske rumlaufen zu lassen.

W.I.M. 📈🏛📣
"Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen ehemaligen Jugendpfarrer der sektenähnlichen "Gemeinde ohne Mauern" aus Mettlach-Wehingen erhoben. Dem 48-Jährigen werden 54 Fälle des sexuellen Missbrauchs vorgeworfen, berichtet der SR."

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Mal was zum Schmunzeln am Morgen

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5000 Euro für Verzeichnung als Corona-Opfer? Ich bleibe dran

Ob es wahr ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht werden Angehörige nach Todesfällen auch einfach nur überrumpelt oder erfahren es nicht einmal. Vielleicht bekommen sie aber tatsächlich Geld: "Zu dem Thema Coronatote, kann ich nur sagen, das meine Tochter eine Bekannte hat deren Oma gestorben ist. Als ihr von der Gemeinde die Todesurkunde zugeschickt wurde, wurde darum gebeten die Tote als Coronatote zu verzeichnen. Im Gegenzug würden sie 5000 €, erhalten."

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