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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Berlin, 19. Februar 2021. Die AfD betreibt derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln zwei Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). In dem einen geht es insbesondere darum, dem BfV zu untersagen, die gesamte AfD als Verdachtsfall einzustufen; in dem anderen, das BfV zu verpflichten, nicht weiter die Phantasie-Zahl von 7000 AfD-Mitgliedern zu kommunizieren, die vermeintlich dem „Flügel“ bis zu dessen Auflösung angehört haben.In den beiden Eilverfahren hatte die AfD ergänzend ein Zwischenverfahren eröffnet, um jeweils einen sogenannten „Hängebeschluss“ zu erwirken.  Das BfV sollte mit diesen dazu verpflichtet werden, für die Dauer der Eilverfahren „stillzuhalten“, also weder die AfD zum Verdachtsfall hochzustufen, noch die Phantasie-Zahl von angeblich 7000 „Flügel“-Anhängern in der AfD zu kommunizieren.In beiden Zwischenverfahren hat das VG Köln Ende Januar gegen die AfD entschieden und ihren Anträgen auf Erlass der beantragten „Hängebeschlüsse“ nicht entsprochen. Gegen diese Entscheidungen des VG Köln hat die AfD Anfang Februar beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster jeweils Beschwerde eingelegt.Das OVG Münster hat gestern diese beiden Beschwerden zurückgewiesen, <strong>was in den Medien zu der irreführenden Berichterstattung geführt hat, dass für das BfV jetzt „juristisch der Weg … frei sei, die AfD komplett als Verdachtsfall zu deklarieren“</strong>.Dazu erklärt Bundessprecher <strong>Jörg Meuthen</strong>:<strong> </strong>„Gestern hat das OVG Münster nicht über die Frage entschieden, ob das Bundesamt die AfD als Verdachtsfall einstufen darf, sondern darüber, ob das BfV für die Dauer des laufenden Eilverfahrens verpflichtet werden soll, eine Einstufung der AfD als Verdachtsfall zu unterlassen. Das OVG Münster hat gegen eine solche Verpflichtung des BfV entschieden.Anders als von einigen Medien kolportiert hat das OVG mit dieser Entscheidung nicht bereits ein Urteil darüber gefällt – auch kein vorläufiges –, ob aus seiner Sicht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstufung der AfD als Verdachtsfall gegeben wären. Es hat lediglich aus seiner Sicht beurteilt, wie groß der Schaden für die AfD wäre, wenn das BfV während des Eilverfahrens die AfD als Verdachtsfall beobachtet und am Ende des Eilverfahrens festgestellt wird, dass eine solche Einstufung rechtswidrig war.Diesen Schaden hat das OVG gegen jenen Schaden abgewogen, der seines Erachtens zu befürchten wäre, wenn dem BfV untersagt würde, die AfD während des Eilverfahrens als Verdachtsfall zu beobachten – und sich am Ende des Eilverfahrens erweisen würde, dass eine Einstufung als Verdachtsfall rechtmäßig gewesen wäre.In dieser abstrakten Schadensabwägung hat das OVG nun leider zulasten der AfD entschieden. <strong>Eine Sachentscheidung in der Frage, ob eine Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall rechtmäßig wäre, hat das OVG damit nicht getroffen.</strong> Deshalb ist das laufende Eilverfahren nach wie vor ebenso offen wie das Hauptsacheverfahren. Alle Medienberichte, die etwas anderes suggerieren, sind schlicht falsch.“<strong>Knuth Meyer-Soltau</strong>, Leiter der AG „Verfassungsschutz“ der AfD, ergänzt:<strong> </strong>„Die gestrigen Beschlüsse des OVG Münster stellen tatsächlich keinerlei Präjudiz dar – weder für die laufenden Eilverfahren noch für die dazugehörigen Hauptsacheverfahren. Unsere Erfolgsaussichten sind deshalb in all diesen Verfahren weiterhin sehr gut. Das gilt sowohl in Bezug auf die vom BfV geplante Hochstufung wie auch in Bezug auf die erfundenen Mitgliederzahlen des aufgelösten ‚Flügel‘.Trotzdem vertreten wir in Bezug auf die Entscheidung des OVG Münster eine andere Rechtsauffassung und prüfen deshalb aktuell, ob wir auch hiergegen Rechtsmittel einlegen wollen. Feststeht: Die AfD ist bis heute kein Verdachtsfall und wird es – wenn alles nach Recht und Gesetz zugeht – auch nicht werden.“Der Beitrag <a href="https://www.afd.de/joerg-meuthen-anlaesslich-der-gestrigen-entscheidungen-des-ovg-muenster/">Jörg Meuthen anlässlich…

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Erklärt Merkel Menschenrechte für abgeschafft? Entweder Gift-Spritze oder Hungern im Hausarrest? Wie hoch ist die Tödlichkeit der Biontech-Injektion?

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Forwarded from Beatrix von Storch
Ich habe bis heute nicht für möglich gehalten, dass das hier bei uns möglich ist – und ich kann eigentlich immer noch nicht glauben, dass das echt ist: Unter dem Radar der Öffentlichkeit haben die Länderregierungen, gebildet von den etablierten Parteien, am 7. November eine ganz offizielle Zensurbehörde geschaffen bzw. legitimiert. Die Landesmedienanstalten - also: der Staat und die Kartellparteien - überwachen nun das Internet und in einer ersten Welle haben sie an 13 Internetplattformen sogenannte „Hinweisschreiben“ geschickt. Eines ging an die Internetplattform Freie Welt. Absender: Medienanstalt Berlin-Brandenburg.

Ein Artikel mit Kritik an Drosten und Zitaten eines Wissenschaftlers mit abweichender Meinung bzgl. PCR-Tests stört diese. Der Artikel soll nun von der Freien Welt „angepasst“ werden. Sonst drohen „zeitnahe förmliche Verwaltungsverfahren“. Was für ein Wahnsinn. Die drehen völlig frei.

Diese Drohung ist jeder totalitären Diktatur würdig. Für ein freies Land ohne Zensur ist diese Kultur der Einschüchterung nichts als ein Offenbarungseid. Eine Schande. Es lässt sprachlos zurück.

Aber: DAS fechten wir aus. Alle Bürger, die sich frei informieren wollen - gegen die Zensur! Wir werden aufstehen. Sonst stirbt unsere Meinungsfreiheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das werden wir nicht zulassen.

https://www.youtube.com/watch?v=A-2Y4E_vWLE
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Zensur-Behörde jetzt offiziell installiert und aktiv mit Aufforderungen zur "Anpassung" und Strafandrohung

Beatrix von Storch (AfD) erhält eine Aufforderung zur "Anpassung" redaktioneller Beiträge. Landes-Medienanstalten schüchtern alternative Medien ein. 19.02.2021.

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Forwarded from #WirSindVielMehr
Da fehlen einem die Worte - hier sehen wir einen, von städtischen Bündnissen angeleiteten, politisch korrekten Protest in Frankfurt!

Ein "politisch korrekter" Protest benötigt natürlich keine Sicherheitsabstände oder Wasserwerfer, denn ausschließlich "politisch unkorrekte" - also systemkritische Proteste - sind in Corona-Deutschland "hochinfektiös"‼️

3000 Demonstranten in der Frankfurter Innenstadt sind offensichtlich kein Problem für die Politik und auch nicht für obrigkeitshörige Meinungsmacher der Mainstream-Presse.

Kritisch wird es erst, wenn die Mitte der Gesellschaft auf der Straße steht, um für ihr Recht auf Freiheit, Demokratie und für die Grundrechte aller zu demonstrieren.

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https://www.sueddeutsche.de/politik/hanau-anschlag-gedenken-demonstration-1.5211019

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Wolfgang Wodarg: Wo ist die Untersuchung, wie viele Nichtgeimpfte im Vergleich sterben?

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Forwarded from AfD im Freistaat Sachsen und im Sächsischen Landtag in Dresden
+++ Jörg Urban zum Masken-Irrsinn, LSBTTIQ* und Kretschmers-Osteransage +++ — AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
https://youtu.be/bisaCXIqAt4 7:56
Auto 🚗 🚕 🚘 🚗 Korso Brandenburg und an vielen weiteren Orten!

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Zusammen mit Mahnmal gegen das Vergessen. Wird unter medizinischem Vorwand eine Diktatur errichtet?
Annaberg-Buchholz im Erzgebirge am 20.2.2021

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Kocher Petromax. Effiziente Verbrennung von Biomasse

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o Holz, Tannenzapfen über praktische Ablage zuführbar
o Outdoor-Küche
o Kamineffekt und das Holzvergaserprinzip

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https://c.kopp-verlag.de/kopp,verlag_4.html?1=431&3=0&4=&5=&d=https%3A%2F%2Fwww.kopp-verlag.de%2Fa%2Fpetromax-raketenofen-%252f-rocket-stove
Intelligenzwert zu hoch! Wieler: "Dieser Wert muss sinken!"

Satire ist auch, wenn man es dazu schreiben muss.

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Berlin/ Schorndorf, 20. Februar 2021. Der baden-württembergische Landtagskandidat Stephan Schwartz ist heute Vormittag am Infostand der AfD in Schorndorf von rund 20 Antifa-Schlägern angegriffen und so schwer verletzt worden, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die linksextremen Täter haben ihn zu Boden gebracht und dann auf den am Boden Liegenden eingetreten und mit Stöcken eingeschlagen.Der Angriff richtete sich auch gegen die übrigen zwei Infostand-Helfer, zu denen der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun gehörte. Ein fast 80-jähriger weiterer Helfer wurde ebenfalls mit Stangen malträtiert und zu Boden geworfen. Beide blieben weitgehend unverletzt. Der Infostand samt Material wurde komplett zerstört.Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:„Die Antifa ist eine Terror-Organisation, die verboten werden muss – das hat der heutige Angriff auf den Info-Stand der AfD in Schorndorf einmal mehr gezeigt. Unsere Gedanken sind in diesem Moment bei den Opfern dieser brutalen Attacke, insbesondere bei Stephan Schwartz, der jetzt im Krankenhaus liegt und dem wir baldige Genesung wünschen.Auch dem AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Braun und dem fast 80jährigen Infostand-Helfer, die beide wie durch ein Wunder unverletzt blieben, wünschen wir, dass sie sich von dem Schock, den so ein rücksichtsloser Angriff auslösen muss, schnell erholen.“Der Beitrag Jörg Meuthen: Die Antifa ist eine Terror-Organisation, die endlich verboten gehört erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.

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