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Ludwigshafen. Rhein Pfalz Kreis Pressestelle. Keine Begründung für dritte Woche Quarantäne! "Absatz 2 Satz 1" aber welcher Paragraph? Es gibt irgendwelche Regeln, aber offenbar darf man die nicht nachvollziehen in den Verordnungen. Nochmal, wer im Schreiben oben einen Paragraphen erkennen kann, sagt mir Bescheid an: JFelger@juergenfelger.de oder @felger
WIM 📈🏛📣 Freiheit für Wirtschaft Information Meinung
Ludwigshafen. Rhein Pfalz Kreis Pressestelle. Keine Begründung für dritte Woche Quarantäne! "Absatz 2 Satz 1" aber welcher Paragraph? Es gibt irgendwelche Regeln, aber offenbar darf man die nicht nachvollziehen in den Verordnungen. Nochmal, wer im Schreiben…
Beruft man sich hier nur vordergründig auf Gesetze und Verordnungen? Zählt hier in Wirklichkeit aber nur Befehl vom Ministerium? Fragen über Fragen. Sicher ist, da steigt keiner mehr durch und womöglich soll man das auch nicht.
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Dokumentation zur Absicherung meiner Recherche. Dies ist die aktuelle Absonderungsverordnung Rheinland-Pfalz
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/VO12032021/AbsonderungsVO_konsolidierte_Fassung.pdf
hier die Kopie:
https://wim-zeitung.de/wp-content/uploads/2021/04/AbsonderungsVO_konsolidierte_Fassung.pdf
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/VO12032021/AbsonderungsVO_konsolidierte_Fassung.pdf
hier die Kopie:
https://wim-zeitung.de/wp-content/uploads/2021/04/AbsonderungsVO_konsolidierte_Fassung.pdf
Ludwigshafen Oppau. Unerwünschter Protest gegen Masken bei Grundschülern. Wurde von der Stadt alles ganz schnell wieder entfernt.
@wim4u 📈🏛📣 Ludwigshafen. Fünfjährige dritte Woche in Quarantäne, obwohl symptomlos und Test negativ
https://youtu.be/HlbNuOBONEc
https://youtu.be/HlbNuOBONEc
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Ludwigshafen. Fünfjährige dritte Woche in Quarantäne, obwohl symptomlos und Test negativ
📕Jürgen Felger Coaching-Buch "Erfolg automatisieren": https://www.amazon.de/gp/product/B08TL78MWR/ref=as_li_tl?ie=UTF8&camp=1638&creative=6742&creativeASIN=B08TL78MWR&linkCode=as2&tag=httpwwwbatter-21&linkId=b9c975385a9a601f9252c22e4c6bc0ae
🕯Bei Stromausfall…
🕯Bei Stromausfall…
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@wim4u 📈🏛📣 Corona-Hotline Ludwigshafen: "KEINE Gefahrensituation"
Forwarded from Stefan Bauer Das Original
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So belügt Euch die Polizei regelmäßig - hier am Beispiel Björn Banane
Am 28.03.2021 nahm die Polizei Björn Banane höflich auf die Seite und versprach ihm, er könne dann gleich wieder auf die Veranstaltung.
Diese Lüge dokumentierte ich - worauf die Polizei uns beide erpresste:
Ich sollte das Beweismaterial rausgeben, er sollte…
Diese Lüge dokumentierte ich - worauf die Polizei uns beide erpresste:
Ich sollte das Beweismaterial rausgeben, er sollte…
Forwarded from Ein Prozent
Wahlen beobachten trotz Corona: unsere Vorschläge
Es könnte ganz einfach sein: Mit klaren Regelungen sollten Behörden es den Wahlbeobachtern und sich selbst einfacher machen. Denn Wahlbeobachtung ist ein Recht und sollte nicht als unangenehmer Anhang behandelt werden. Jetzt sind die Politiker gefragt.
Unsere Auswertung der letzten Wahlen und die Vorschläge für die nächsten Landtags- und Bundestagswahlen gibt es hier zum Nachlesen: https://www.einprozent.de/blog/wahlbeobachtung/wichtig-fuer-das-wahljahr-wahlbeobachtung-corona/2802
Es könnte ganz einfach sein: Mit klaren Regelungen sollten Behörden es den Wahlbeobachtern und sich selbst einfacher machen. Denn Wahlbeobachtung ist ein Recht und sollte nicht als unangenehmer Anhang behandelt werden. Jetzt sind die Politiker gefragt.
Unsere Auswertung der letzten Wahlen und die Vorschläge für die nächsten Landtags- und Bundestagswahlen gibt es hier zum Nachlesen: https://www.einprozent.de/blog/wahlbeobachtung/wichtig-fuer-das-wahljahr-wahlbeobachtung-corona/2802
Forwarded from LU
https://youtu.be/oqH9CoXXYIs
Noch so ein Hammer👍🎼👍
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Forwarded from reitschuster.de
Verdachtsfall in Halle: Können Geimpfte Superspreader werden? Schon im Januar warnte ein Arzt auf meiner Seite haargenau vor einer solchen Gefahr. Die Bundesregierung beschwichtigte auf meine Nachfrage hin. Jetzt scheint sich der Verdacht zu erhärten...https://reitschuster.de/post/verdachtsfall-in-halle-koennen-geimpfte-superspreader-werden/
reitschuster.de
Verdachtsfall in Halle: Können Geimpfte Superspreader werden? Oberbürgermeister schlägt Alarm
Schon im Januar warnte ein Arzt auf meiner Seite, dass Geimpfte zu "Superspreadern" werden können. Die Bundesregierung beschwichtigte auf meine Frage hin. Jetzt scheint sich der Verdacht zu erhärten...
Forwarded from RT DE
EIL +++ Baden-Württemberg: Grüne wollen Koalition mit CDU fortsetzen
https://de.rt.com/inland/115315-baden-wurttemberg-grune-wollen-koalition/
https://de.rt.com/inland/115315-baden-wurttemberg-grune-wollen-koalition/
RT DE
Baden-Württemberg: Grüne wollen Koalition mit CDU fortsetzen
Am Donnerstag hatte sich der Parteivorstand von Bündnis90/Die Grünen in Baden-Württemberg auf eine Fortführung der Koalition mit der CDU geeignet. Zuvor soll es Meinungsverschiedenheiten gegeben haben, ob man weiter mit der CDU oder in einer Ampelkoalition…
Forwarded from Jochen Lober - Rechtsanwalt
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich zu Ostern - OVG NRW - 13 B 500/21 - hat auf meinen Antrag gerade entschieden, dass ein 'Bibelkreis' sich zu Ostern treffen darf. Der Kreis Siegen in NRW hatte wegen Corona ein allgemeines Kontaktverbot für den privaten Raum erlassen. Es ist streitig, ob das zulässig ist. Das OVG hat nunmehr -um 22.08 Uhr - die Rechtswidrigkeit erkannt.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Polizeibericht der Demonstration in Sinsheim vom 28.03.2021
- Wir haben nachgehakt:
Unsere Fragen an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mannheim:
1. Um welche Art von Waffe handelte es sich bei der Straftat?
Bei den Waffen handelte es sich um zwei Messer. Sie wurden bei einem Mann sichergestellt, der zur Versammlung wollte.
2. Handelte es sich bei der Ansammlung auf dem Bahnhofsgelände um eine Spontanversammlung?
Die Versammlungsbehörde hatte entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine „Spontanversammlung“ im Sinne des Versammlungsgesetzes handelte, sondern um eine Ansammlung. Laut CoronaVO sind Ansammlungen auf fünf Personen aus zwei Haushalten begrenzt. Darüber hinaus bestanden Regelungen zu Mindestabständen und zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
3. Warum wurden die 500 Teilnehmer eingekesselt?
Es wurde kein Polizeikessel eingerichtet. Die Personen, die der Aufforderung die Corona-Verordnung einzuhalten oder sich bei ausgesprochenen Platzverweisen zu entfernen, nicht nachkamen, wurden zur Identitätsfeststellung festgehalten. Dabei handelte es sich um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, die ausschließlich dazu diente, die Identitäten festzustellen. Anschließend wurden die Personen entlassen. Die Identitäten wurden zur Durchführung von Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die CoronaVO festgestellt.
4. Um welche Art von schwerer Körperverletzung handelte es sich bei dem Polizeibeamten und wo fand der Übergriff statt?
Wir ermitteln gegen einen Mann, der im dringenden Verdacht steht, mit seinem Fahrzeug im Wiesentalweg einen Polizeibeamten angefahren zu haben. Der Autofahrer wurde an einer Kontrollstelle angehalten. Er soll anschließend „Zeichen und Weisungen“ des Beamten missachtet und ihn beim Vorbeifahren gestreift haben. Der Tatvorwurf lautet: Gefährliche Körperverletzung/Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Hier der Pressebericht der Polizei Mannheim:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4875701
Faszinierend bei der Antwort 3 ist, dass es genau diesen Kessel gegeben hat und nicht nur wir darüber in unserem Livestream berichtet haben, sondern der Mainstream sich auch diesem Thema gewidmet hatte
(https://www.stimme.de/kraichgau/nachrichten/polizei-versus-demonstranten-skurrile-szene-auf-sinsheims-strassen;art1943,4466926).
Diese freiheitsbeschränkende Maßnahme belief sich auf eine Dauer von über zwei Stunden, in der auch Familien mit Kindern und ältere Menschen involviert waren.
PS: Vicky und ich waren in einem dieser Kessel beim Streamen.
Es gab dort keine Aufforderungen sich zu entfernen, vielmehr wurden wir einfach eingekesselt. Es handelte sich offenkundig um eine spontane Versammlung aufgrund einer anderen Einkesselung auf der Brücke.
Die Ausführungen der Polizei sind weder tatsächlich noch rechtlich haltbar.
- Wir haben nachgehakt:
Unsere Fragen an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mannheim:
1. Um welche Art von Waffe handelte es sich bei der Straftat?
Bei den Waffen handelte es sich um zwei Messer. Sie wurden bei einem Mann sichergestellt, der zur Versammlung wollte.
2. Handelte es sich bei der Ansammlung auf dem Bahnhofsgelände um eine Spontanversammlung?
Die Versammlungsbehörde hatte entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine „Spontanversammlung“ im Sinne des Versammlungsgesetzes handelte, sondern um eine Ansammlung. Laut CoronaVO sind Ansammlungen auf fünf Personen aus zwei Haushalten begrenzt. Darüber hinaus bestanden Regelungen zu Mindestabständen und zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
3. Warum wurden die 500 Teilnehmer eingekesselt?
Es wurde kein Polizeikessel eingerichtet. Die Personen, die der Aufforderung die Corona-Verordnung einzuhalten oder sich bei ausgesprochenen Platzverweisen zu entfernen, nicht nachkamen, wurden zur Identitätsfeststellung festgehalten. Dabei handelte es sich um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, die ausschließlich dazu diente, die Identitäten festzustellen. Anschließend wurden die Personen entlassen. Die Identitäten wurden zur Durchführung von Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die CoronaVO festgestellt.
4. Um welche Art von schwerer Körperverletzung handelte es sich bei dem Polizeibeamten und wo fand der Übergriff statt?
Wir ermitteln gegen einen Mann, der im dringenden Verdacht steht, mit seinem Fahrzeug im Wiesentalweg einen Polizeibeamten angefahren zu haben. Der Autofahrer wurde an einer Kontrollstelle angehalten. Er soll anschließend „Zeichen und Weisungen“ des Beamten missachtet und ihn beim Vorbeifahren gestreift haben. Der Tatvorwurf lautet: Gefährliche Körperverletzung/Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Hier der Pressebericht der Polizei Mannheim:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4875701
Faszinierend bei der Antwort 3 ist, dass es genau diesen Kessel gegeben hat und nicht nur wir darüber in unserem Livestream berichtet haben, sondern der Mainstream sich auch diesem Thema gewidmet hatte
(https://www.stimme.de/kraichgau/nachrichten/polizei-versus-demonstranten-skurrile-szene-auf-sinsheims-strassen;art1943,4466926).
Diese freiheitsbeschränkende Maßnahme belief sich auf eine Dauer von über zwei Stunden, in der auch Familien mit Kindern und ältere Menschen involviert waren.
PS: Vicky und ich waren in einem dieser Kessel beim Streamen.
Es gab dort keine Aufforderungen sich zu entfernen, vielmehr wurden wir einfach eingekesselt. Es handelte sich offenkundig um eine spontane Versammlung aufgrund einer anderen Einkesselung auf der Brücke.
Die Ausführungen der Polizei sind weder tatsächlich noch rechtlich haltbar.
Presse Portal
POL-MA: Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis: Kundgebung der "Querdenker"
Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Am Sonntag, in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 17.30 Uhr fand in Sinsheim eine angemeldete Kundgebung der Querdenker-Bewegung statt. Bereits...
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet gegen Polizeipräsident Stenger (Polizeipräsidium Mannheim), wegen Behinderung unserer Pressearbeit.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeipräsidenten Stenger wegen Behinderung der Pressearbeit auf der Demonstration am 28. März 2021 in Sinsheim.
Herr Stenger wurde mir von Herrn ******(Polizeipräsidium Karlsruhe) als verantwortlicher Einsatzleiter benannt, welcher die Entscheidung getroffen hat, mich nicht in den „Kessel“ zu lassen. Herr ******* ist mit dem Sachverhalt vertraut.
Sachverhalt:
Am 28. März 2021 war ich zusammen mit meiner Kollegin Vicky Richter als Pressevertreter (Presseausweise vorhanden und vorgezeigt) im Bereich des Polizeikessels (Jahnstraße) am Bahnhof unterwegs. Sowohl am südöstlichen Eingang wurde mir das betreten als Pressevertreter untersagt. Begründung polizeiliche Maßnahme. Ich habe vielfach nachgefragt, ob sich innerhalb des Kessels noch eine Demonstration etc. abspielt. Dies wurde verneint.
Als ich dann von der Brücke auf der nordwestlichen Seite gefilmt habe, war klar ersichtlich, dass keine polizeilichen Maßnahmen stattfanden. Dennoch wurde mir der Zugang als Pressevertreter verwehrt. Dies stellt eine klare Behinderung der Pressearbeit dar. Solange keine polizeilichen Maßnahmen behindert werden, ist der Presse stets Zugang zu gewähren. Es ist nicht im Entferntesten ersichtlich, inwieweit unsere Anwesenheit polizeiliche Maßnahmen behindert hätte.
Beweis:
https://youtu.be/jZxf7XG695o?t=1188
Im Vorfeld zu diesen Bildern habe ich auf der anderen Seite 45 Minuten um Einlass gebeten.
Wie sich aus den Bildern klar gibt, handelt es sich um keine polizeiliche Maßnahme.
Die konkreten polizeilichen Maßnahmen spielen sich im Bereich der „Bearbeiterstraße“ ab.
Der Vorgang wird selbstverständlich auch an andere Presseorgane weitergeleitet werden."
______________
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeipräsidenten Stenger wegen Behinderung der Pressearbeit auf der Demonstration am 28. März 2021 in Sinsheim.
Herr Stenger wurde mir von Herrn ******(Polizeipräsidium Karlsruhe) als verantwortlicher Einsatzleiter benannt, welcher die Entscheidung getroffen hat, mich nicht in den „Kessel“ zu lassen. Herr ******* ist mit dem Sachverhalt vertraut.
Sachverhalt:
Am 28. März 2021 war ich zusammen mit meiner Kollegin Vicky Richter als Pressevertreter (Presseausweise vorhanden und vorgezeigt) im Bereich des Polizeikessels (Jahnstraße) am Bahnhof unterwegs. Sowohl am südöstlichen Eingang wurde mir das betreten als Pressevertreter untersagt. Begründung polizeiliche Maßnahme. Ich habe vielfach nachgefragt, ob sich innerhalb des Kessels noch eine Demonstration etc. abspielt. Dies wurde verneint.
Als ich dann von der Brücke auf der nordwestlichen Seite gefilmt habe, war klar ersichtlich, dass keine polizeilichen Maßnahmen stattfanden. Dennoch wurde mir der Zugang als Pressevertreter verwehrt. Dies stellt eine klare Behinderung der Pressearbeit dar. Solange keine polizeilichen Maßnahmen behindert werden, ist der Presse stets Zugang zu gewähren. Es ist nicht im Entferntesten ersichtlich, inwieweit unsere Anwesenheit polizeiliche Maßnahmen behindert hätte.
Beweis:
https://youtu.be/jZxf7XG695o?t=1188
Im Vorfeld zu diesen Bildern habe ich auf der anderen Seite 45 Minuten um Einlass gebeten.
Wie sich aus den Bildern klar gibt, handelt es sich um keine polizeiliche Maßnahme.
Die konkreten polizeilichen Maßnahmen spielen sich im Bereich der „Bearbeiterstraße“ ab.
Der Vorgang wird selbstverständlich auch an andere Presseorgane weitergeleitet werden."
______________
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
YouTube
Demo in Sinsheim am 28.03.2021, Polizeikessel
@wim4u 📈🏛📣 Weimar. Endlich Dammbruch bei Aufklärung Impf-Massenmord / Tötung mit Giftspritze?