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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Polen. Gericht erklärt EU-Verträge für übergriffig. Nationale Verfassung gilt. Mein Kommentar dazu: "Nein! Doch! Oh!"
Lejeune hatte Malu Dreyer vor Kamera, aber machte Interview mit unbekanntem Bürgermeister

Als Martin Lejeune im Ahrtal Malu Dreyer vor der Kamera hatte und dies am 30.7.2021 veröffentlichte, sah man, wie der angeblich umgeschwenkte Journalist lieber ein Interview mit dem unbekannten Bürgermeister machte. Ich dachte noch, was hat ihn da geritten.

Sinn machen würde es, wenn man davon ausgeht, Lejeune interessierte die Kritik an der Corona-Politik von Anfang an nicht. Dann braucht man auch nicht die Ministerpräsidentin zu interviewen. Eine journalistische Pflicht, wenn man sie in Zeiten wie diesen vor der Kamera hat. So oder so. Und jetzt lese ich sogar auf t-online, er ist geimpft und behauptet, das spiele keine Rolle.
Martin Lejeune hatte Malu Dreyer vor Kamera, aber machte Interview mit unbekanntem Bürgermeister

Als Martin Lejeune im Ahrtal Malu Dreyer vor der Kamera hatte und dies am 30.7.2021 veröffentlichte, sah man, wie der angeblich umgeschwenkte Journalist lieber ein Interview mit dem unbekannten Bürgermeister machte. Ich dachte noch, was hat ihn da geritten.

Sinn machen würde es aber, wenn man davon ausgeht, Lejeune interessierte die Kritik an der Corona-Politik von Anfang an nicht. Dann braucht man auch nicht die Ministerpräsidentin zu interviewen. Eine journalistische Pflicht, wenn man sie in Zeiten wie diesen vor der Kamera hat. So oder so. Auch war kein Interesse vorhanden, die Haupt-Akteurin zum politischen Management der Flut zu befragen. Sehr routiniert aber schwenkt Lejeune von der Spitzenpolitikerin weg und...

https://wim-zeitung.de/martin-lejeune-hatte-malu-dreyer-vor-kamera-aber-machte-interview-mit-unbekanntem-buergermeister/
Forwarded from  Aperio Media
ZDF-"Faktencheck" vom 06.05.2020
Forwarded from Tom Stahls Freiheits Kanal
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An Aufklärung nicht interessiert

Von Katrin Kessler
Ärztin für Allgemeinmedizin und Diabetologin
06.10.2021

Sein Bruder ist drei Wochen nach der Corona Impfung verstorben. Eine andere für den Tod ursächliche Grunderkrankung war nicht bekannt. Aber weder der Arzt, welcher die Sterbeurkunde ausgestellt hat, noch die Staatsanwaltschaft waren offenbar an einer Aufklärung interessiert.

————————————-
Tom Stahls Freiheits Kanal
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WIM 📈🏛📣 Freiheit für Wirtschaft Information Meinung pinned «Landesregierungen setzen Richter auf Schulbank: Kläger gegen Corona-Politik wie "Reichsbürger"? Bizarre Fortbildung In Seminaren wie diesen lassen Ministerpräsidenten wie Malu Dreyer vorschreiben, wie Richter die Kritiker der Corona-Maßnahmen der Landesregierungen…»
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„Wer hat den Mut zu sprechen?" Michael Yeadon

Dr. Michael Yeadon, britischer Wissenschaftler und ehemaliger Vizepräsident des Pharmariesen Pfizer, über Zensur, Verleumdungen und den unerschütterlichen Entschluss, nicht zu schweigen.

#OVALmedia #Commentary

🔵 https://t.me/aerztefueraufklaerungoffiziell
Forwarded from Der Waldgang
Und noch ein weiterer Gedanke:

Ungeimpfte erleben jeden Tag, sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Bereich gravierende Fälle von inakzeptablen Diskriminierungen / Ungleichbehandlungen aufgrund von konkreten BIOLOGISCHEN (und weltanschaulichen) Merkmalen.

Wir können uns schlechterdings nicht vorstellen, dass dies nicht unter den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen könnte; wenn nicht unter die Legaldefinition des Paragraphen 1 AGG, dann jedenfalls unter die weitergehenden Diskriminierungsmerkmale unter Einbeziehung der europäischen Menschenrechtskonvention.

Eine unmittelbare Benachteiligung ist stets unzulässig, eine mittelbare müsste sachlich gerechtfertigt, angemessen und verhältnismäßig sein.

Es stehen Abhilfeansprüche und Schadensersatzansprüche im Raum. Eventuell sollte man von den gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten, wenn man aufgrund von biologischen Merkmalen in Restaurants, Bars, Veranstaltungen, Kinos, Universitäten, Schulen, Arbeitsplatz, Behörden, Schwimmbädern, etc. diskriminiert wird, einfach mal Gebrauch machen.

Will die Antidiskriminierungsstelle nicht ihre gesamte Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen, muss sie jeden konkreten Einzelfall prüfen und beratend/unterstützend tätig werden. Die Steuerzahler finanzieren immerhin diese Institution/Institutionen.

Auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle findet man auch sehr viele relevante Fragebögen und Musterformulare:

Aufforderungsschreiben gegenüber Arbeitgebern:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.4_Abhilfe_aussergerichtlich_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Aufforderungsschreiben gegenüber Vertragspartnern:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.5_Abhilfe_aussergerichtlich_Geltendmachung_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Musterschreiben für eine Dienstaufsichtsbeschwerde:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.9_Dienstaufsichtsbeschwerde_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Hier geht es zum Kontaktformular und der Telefonberatung:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/wobei-wir-sie-unterstuetzen-koennen/wobei-wir-sie-unterstuetzen-koennen-node.html

Hier findet man weitere nützliche Informationen:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/weitere-diskriminierungsmerkmale/weitere-diskriminierungsmerkmale-node.html

Der Wortlaut des Gesetzes:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile

Besonders interessant sind dazu auch die Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums:

„Allgemein gilt: Die Impfung erfolgt freiwillig und es wird in Deutschland keine Impfpflicht gegen COVID-19 geben. Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch keine Maßnahmen gegen Angestellte ergreifen, die noch nicht geimpft sind oder sich auch zukünftig nicht impfen lassen wollen. Arbeitsvertraglich bleibt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zur Beschäftigung – mit oder ohne Corona-Schutzimpfung – verpflichtet. Zudem darf es keine Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund des Impfstatus geben.(…)“

Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/logistik-und-recht/rechtliche-fragen/