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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Bohrarbeiten-Geräusche. Sprecher des Landtags eilt heraus. Jetzt wieder Ruhe
Gelächter. Vorsitzender macht offenbar einen Witz. Wie angebracht ist das?
SWR spricht von sich aus "die Tage vorher" an.
Mitarbeiter zuständig für Shows, Fastnacht. Grenze sich ab von "Nachrichten". Landesschau sei er aber schon zuständig. Vieles "und auch eine Wetter-Reportage".
Landesschau also angeblich keine Nachrichten.
12. Juli. Wetterreporter fahre angeblich durch das Land. Man habe im Blick gehabt, dass das Wetter sich verkompliziere. Wo schicke man den Mann hin.
Thema Dämme Polder. Bereits zudem Zeitpunkt Situation "bedrohlich".
Am Montag in Lautersheim zum Mohnanbau.
Zeuge spricht über seinen "Wetterreporter", aber nicht über sich.
Am Dienstag angeblich: "120 Liter pro Quadratmeter. Es wird eine richtig nasse Woche"
Am Dienstag angeblich eine Sondersendung für Mittwoch besprochen.
Am Mittwoch: "Die Flusspegel... Steigen in der Folge schnell an. Im Süden noch trocken, dann rasch Niederschläge. Örtlich Überflutung. Bis Donnerstag früh 100 bis 140 Liter Regen. An der Ahr... Überfutungsgefahr." Grob zitiert
Am Donnerstag von der Mosel berichtet.
Zeuge habe leider keine Mails erhalten zur Wetterlage.
Acht verschiedene Hochwasserportale wären zur Verfügung. Man habe sich auf die Mosel konzentriert. Am 14.7. Dort Kontakte mit Bürgermeistern.
Von 12. Bis 14. Juli keine speziellen Ausspielungen.
Jetzt Fragen durch den Vorsitzenden.
Vorsitzender gut gelaunt: Jeder weiß, wann die Landesschau kommt, aber ich frage mal trotzdem.
Dem Zeugen wird ein mehrseitiger Ausdruck gereicht
SWR habe am 14.7. Kontakt mit einem Experten Schwanke zur Wetterlage gehabt. Zeuge könne dazu nichts sagen, da ja nur Landesschau.