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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Verdi will Gedenken an Nürnberger Kodex stören

Gemeinsamer Marsch von verdi mit schwarz uniformierten Milizen zu befürchten. Die ARD-ZDF-Redakteurin Elke Graßer-Reitzner feiert in ihrem einseitigen Hetzartikel, dass die gewaltbereite Antifa zusammen mit der inzwischen fragwürdigen Großgewerkschaft offenbar eine Störung bzw. "Gegendemo" der Gedenkveranstaltungen planen. Es ist damit zu rechnen, dass die gefährliche Mischung aus verdi und ihre militant auftretenden Helfer am 20.8. in Nürnberg erneut den Nationalsozialismus verharmlosende Rufe wie "Nazis raus" brüllen wird.

Die Autorin schreibt hier offenbar für die Nürnberger Nachrichten am 17.8.2022 und arbeitet wohl parallel für ARD-ZDF. https://archive.ph/N6w0R
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BayVGH: Pauschale Isolationsanordnung für Kontaktpersonen rechtswidrig

Das ist auf der Seite der Anwaltskanzlei boegelein-axmann.com (https://boegelein-axmann.com/bayvgh-pauschale-isolationsanordnung-fuer-kontaktpersonen-rechtswidrig/) zu erfahren:

"Im Zweifel für die Freiheit- in dubio pro libertate"

Forchheim/ Ansbach 16.08.22. „Das von uns erstrittene Urteil ist eine schwere Niederlage für die Pandemiebekämpfungsstrategie der bayrischen Gesundheitsbehörden. Voreilige Quarantäneanordnungen für ganze Schulklassen, wie sie im Oktober 2020 praktiziert wurden, ohne dass eine konkrete Ermittlung der tatsächlichen Gefahrenlage durch die Gesundheitsämter erfolgte, sind rechtswidrig. Die Infektionsgefahr muss im Einzelfall geprüft werden, ohne Wenn und Aber. Der BayVGH ließ keine Ausreden gelten:

Unsicherheiten bei der Beurteilung eines Gefahrenverdachtes, welche auf Ermittlungsdefizite der Gesundheitsbehörde zurückzuführen sind, gehen zu deren Lasten.
Das bedeutet im Klartext: Im Zweifel für die Freiheit und gegen die Quarantäne“, erläutert RA Bögelein das Urteil.

Hintergrund für das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26.07.22 (Az. 20 B 22.29 und 20 B 22.30) war eine Quarantäne-Anordnung für eine ganze Schulklasse aufgrund eines positiv getesteten Schülers im Oktober 2020. Die beiden gesunden Schüler mussten sich ohne konkreten Ansteckungsverdacht in Quarantäne begeben. Ein „Freitesten“ war nicht möglich. Das war zu viel für den Vater der beiden Schüler. Er wendete sich an RA Bögelein, der einen Eilantrag vor dem VG Augsburg einreichte.

Die beiden von RA Bögelein vertretenen Schüler unterlagen aber zunächst sowohl im Eilverfahren als auch im Rahmen der sich anschließenden Fortsetzungsfeststellungsklage in erster Instanz vor dem VG Augsburg. Dies änderte sich mit dem Berufungsurteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes: Die Isolationsanordnungen gegen die beiden Schüler wurden für rechtswidrig erklärt.
Das Berufungsurteil des BayVGH enthält darüber hinaus eine Vielzahl weiterer wichtiger Feststellungen, die künftige Infektionsschutzmaßnahmen maßgebend prägen sollten.

1. Allen voran stellt der BayVGH fest, dass es sich bei einer Isolationsanordnung um einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte aus Art. 2 Abs. 2 S.2 GG handelt (Rn. 42 des Urteils).
2. Freiheitseinschränkungen in Form von Isolationsanordnungen gegenüber einzelnen Bürgern lassen sich grundsätzlich nicht mit der allgemeinen Inzidenz in der Bevölkerung eines Landkreises begründen (Rn. 76 des Urteils).
3. Das Fehlen epidemiologischer Erkenntnisse kann jedoch nicht zulasten der Grundrechtsträger gewertet werden. Gleiches gilt für die allgemein bekannte sehr hohe Arbeitsbelastung der Gesundheitsverwaltung (Rn. 76 des Urteils).
4. Unsicherheiten bei der Beurteilung des Gefahrenverdachtes (hier der Ansteckungsverdacht), welche auf Ermittlungsdefizite der Gesundheitsbehörde zurückzuführen sind, gehen zur deren Lasten (Rn. 79 des Urteils).

Der BayVGH hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das Urteil dürfte aber bereits jetzt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vielzahl von Isolationsanordnungen und ggf. auch darüber hinaus grundlegende Bedeutung haben. Das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26.07.22, Az. 20 B 22.29 und 20 B 22.30 wurde veröffentlicht unter BeckRS 2022, 19876.«

(Zusammenfassung von RA Frank Großenbach)
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Pankalla Update:

Am Freitag findet das Verfahren gegen den WDR in Hamburg statt .. ihr erinnert euch, es geht um meine Einschätzung des WDR Berichts zu der Montagsdemo in Köln. Stichwort: Hitlergruß und Framing. Anstatt Zuschauer Kritik zu hinterfragen und ernst zu nehmen, erwirkte man eine Unterlassung gegen mich. Dagegen bin ich vor Gericht gezogen, am Freitag ist die mündliche Verhandlung - Monate später !!! Alleine die Gerichtskosten sind enorm, Daumen drücken!

"Nachträglich" habe ich ein Verfahren gegen YouTube verloren, da YouTube eine Abschlusserklärung abgeben wollte. Das Gericht sah kein Rechtschutzinteresse mehr, da das Video wieder online ist. Die Rechnung muss ich nun zahlen, alleine 800 EURO Gerichtskosten habe ich auch bei diesem Fall wieder auf der Uhr ...

In anderen YouTube Fällen habe ich bis heute keine Kosten-Festentscheidung vom Gericht erhalten, so dass ich obwohl ich gewonnen habe, die Kosten nicht geltend machen kann. Im Fall von Prof. Schwab möchte das OLG Düsseldorf nun einen Vorschuss für die Übersetzung in Höhe von 5000 EURO haben, obwohl eine Übersetzung gesetzlich gar nicht vorgeschrieben ist ... und offensichtlich zu erwarten ist, dass bei einem Weltunternehmen jemand in der Lage ist deutsch zu lesen - das Unternehmen stellt sogar Übersetzungstools im Internet bereit, kann sich jeder zu denken was er will ...

https://t.me/pankalla
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Forwarded from SL-Input
Der Verschwörungsideologe Oliver Janich ist am Mittwoch auf den Philippinen verhaftet worden. Nach SPIEGEL-Informationen ermitteln die philippinischen Behörden wegen des Verdachts einer Straftat gegen Janich. Außerdem liegt parallel seit dem 22. April ein deutscher Haftbefehl wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung gegen ihn vor.

Die Staatsanwaltschaft München bestätigte, dass sie gegen Janich Ermittlungen führt. »Es besteht der Tatverdacht, dass der Beschuldigte im Jahr 2020 bzw. 2021 – jeweils öffentlich über Telegram – eine andere Person beleidigte, dazu aufrief, die Exekution einer prominenten Person durchzuführen und die Tötung damaliger Regierungsmitglieder von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland forderte«, teilte die Behörde dem SPIEGEL mit. https://archive.ph/wip/IdU4s

Kommt @inSvensWelt
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Einstufung als Rechtsextremist begründet für sich genommen keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Die Einstufung als Rechtsextremist durch den Verfassungsschutz reicht für sich genommen nicht aus, eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG zu begründen. Das Sympathisieren mit einer rechts­extremistischen Vereinigung lässt nicht den Schluss auf eine etwaige Gewaltbereitschaft zu.

Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.2022 - 6 S 988/22 -

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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Bochum

Gegenstand der Verhandlung war der Vorwurf des Gebrauchens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses in Form eines „Maskenattestes“ auf einer Bochumer Versammlung.

Anscheinend reicht bereits eine Kontaktschuld zu einem bekannten Bochumer Arzt aus, einen Anfangsverdacht hinsichtlich der Unrichtigkeit des Attestes zu begründen.

Das alleine ist schon ungeheuerlich. Noch schlimmer war heute, dass der für den Erlass eines Strafbefehls erforderliche HINREICHENDE (also eine stärkere Verdachtsform) Tatverdacht nicht einmal im Ansatz ermittelt war.

Eine solch stümperhaft ermittelte „Straftat“ habe ich in fast 20 Jahren Berufserfahrung noch nicht gesehen.

Warum der Richter hier vertagte, blieb völlig unklar.

Hier muss tatsächlich überlegt werden, ob gegen die Beteiligten eine Strafanzeige wegen der Verfolgung Unschuldiger gestellt werden muss.

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
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‼️ 75 Jahre Nürnberger Kodex - Gedenk Veranstaltung
Am kommenden Samstag, 20. August 2022 ab 13h, Nürnberg, Wöhrder Wiese
Seid zahlreich mit dabei!

👉 Kurze Videobotschaft von Beate Bahner
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/h03eAQFGMfg

🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

♦️ Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook erhältlich!
♦️Mitglied der Anwälte für Aufklärung
♦️Meine Homepage: www.beatebahner.de
♦️Mein Kanal: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
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Eckart Würzner, Heidelberger Bürgermeister, ist ein Verfechter von 2G, also Diskriminierung, im Alltag.
In einem Interview (13.09.21)[1] sagte er folgendes zu den Ungeimpften: "Schalt's Hirn ein."


Auf einer Wahlkampfveranstaltung am 17.08.22 konfrontierten wir ihn mit seiner Aussage. Wir wollten wissen, wie er heute dazu steht, erhielten aber keine Antwort.

Jedoch reagierte er, als er vorgeschlagen bekam, er solle sein Hirn einschalten, mit den Worten:
"Ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen mir gegenüber."

Herr Würzner: wenn Sie sich über die Aussage einer Person empören und diese Person indirekt bedrohen, dann finden Sie wohl, daß diese Aussage unpassend ist.

Da aber dieselbe Aussage ein Zitat von Ihnen ist, sollten Sie dafür öffentlich um Verzeihung bitten.

https://t.me/initiative_demokratie

[1]https://www.rnz.de/region/heidelberg_artikel,-_arid,737797.html

Raus auf die Straßen @Demotermine!
👉 Übersicht / Overview 👈
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Forwarded from Björn Banane
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Jetzt kommt der Widerstand!
Lasst uns von den Profis lernen.

Der 29.08.2022 ist euer Tag!

t.me/bjoernbanane
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Björn Banane
Jetzt kommt der Widerstand! Lasst uns von den Profis lernen. Der 29.08.2022 ist euer Tag! t.me/bjoernbanane
Wichtig ist, dass alle miteinander sprechen und nicht nur übereinander. Womöglich dabei in die Zukunft blicken. Und dabei konkret sind.
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Focus lässt zwei Wochen vergehen, um Lauterbach-Tweet zu kritisieren. Focus 17.8. und Lauterbach 1.8. Wer einen solchen Focus-Link unkommentiert teilt, sollte sein Handeln überdenken.
BVerfG bestätigt Masern Impfung
Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform. Damit dürfen Kinder weiterhin nur dann in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, wenn sie geimpft sind oder die Krankheit bereits überstanden haben. Ich habe letztes Jahr auch gegen die Impfung geklagt, ohne Erfolg.

Nun hat auch Karlsruhe bestätigt, dass die Masern-Impfung verfassungskonform sei. Im Ergebnis führe sie "zu einer erheblich verbesserten gesundheitlichen Sicherheit des Kindes". Der Staat sei zum Schutz von gefährdeten Menschen verpflichtet, die sich nicht impfen lassen können - etwa Schwangere oder Kinder unter einem Jahr.Der Staat müsse Massenausbrüche verhindern. Wie er das tue, da habe er einen Einschätzungsspielraum. Aber die wissenschaftlichen Grundlagen seien zuverlässig. Das Gericht gesteht zwar zu, dass die Pflicht zur Impfung ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Eltern und die Rechte der Kinder sei. Aber der Schutz gefährdeter Menschen habe Vorrang.

https://t.me/pankalla
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Bundesverfassungsgericht. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kanzleramt

Ein Verzicht auf Schlemmer-Diners höchster Richter im Kanzleramt brächte ein zu vermeidendes "Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts" durch das Kanzleramt mit sich. Dass die richterliche Kontrolle des Kanzleramts durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ersetzt wurde, schrieben die Richter ernsthaft ausdrücklich in ihr Urteil am 20. Juli 2021 auf Seite 30. Es handelt sich um das gleiche Urteil, in dem die Richter nun von "Gewaltenverschränkung" statt "Gewaltenteilung" sprechen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/es20210720_2bve000420.html

https://t.me/wim4u/39550
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Halle (Saale). Notarzt erschreckt über Impf-Massensterben

"Ich musste voller Schrecken erkennen, dass durch die Impfungen ein Massensterben in Gang gesetzt wurde... Ich bin aufgrund meiner Erlebnisse als Notarzt und aufgrund meiner Nachforschungen in der Literatur zu dem Urteil gekommen, dass die jetzt gebräuchlichen Impfstoffe entgegen den offiziellen Versicherungen hoch gefährlich sind."

https://t.me/Volksanwalt/3727
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Vorgesetze stachelten Polizisten in Berlin mit fragwürdigen Portalen zu Hass auf Normalbürger auf

Stefan Homburg: Als Demonstrant in 2020/21 konnte ich die Brutalität der Berliner Polizei nicht verstehen. Jetzt wird enthüllt, dass der Berliner R2G-Senat junge Beamte mit Videos und Unterlagen des Hetzportals "Goldener Aluhut" zum Hass auf Normalbürger aufstachelt.

https://twitter.com/SHomburg/status/1560227315677888514
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Vielfaches an Ungeimpften-Steuer von Berufsverband Kinderärzte gefordert. Direkt nach Masern-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in einem am 17.8.2022 bekannt gewordenen Spritzen-Urteil: "Ein Verstoß gegen diese Nachweispflicht ist gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG bußgeldbewehrt." Die Masern-Steuer oder das "Bußgeld" beträgt aktuell maximal 2.500 Euro. Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte fordert gleich einen Tag nach...

https://wim-zeitung.de/vielfaches-an-ungeimpften-steuer-von-berufsverband-kinderaerzte-gefordert-direkt-nach-masern-urteil/
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Niemand hat die Absicht, einen schießbefehl zu erteilen

Kommt @inSvensWelt und bleibt aktiv
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