Immer schön weiter Altparteien wählen - das sichert eure Jobs garantiert! 😉
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Markus Haintz auf X: "#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten.
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet
#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.
Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.
Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.
Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.
Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.
Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.
Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.
Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.
Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt"
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet
#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.
Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.
Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.
Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.
Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.
Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.
Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.
Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.
Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt"
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Forwarded from Team Fuchs — zeigt Größe!
⚡️ Wahlleiter korrigiert Sitzverteilung — AfD behält trotzdem Sperrminorität ⚡️
Der Landeswahlleiter musste einen Fehler bei der Sitzverteilung korrigieren, wodurch CDU und AfD je einen Sitz weniger bekommen. Die AfD landet infolge bei 40 Sitzen, was bei insgesamt 120 Sitzen nicht zur Sperrminorität reichen würde. Allerdings verzichtet der Direktkandidat der Freien Wähler wie angekündigt auf sein Mandat, weil die Freien Wähler keine Fraktionsstärke erreichen. ⚠️ Demzufolge werden nur 119 Sitze besetzt und die 40 Sitze der AfD reichen zur Sperrminorität. ⚠️
Ergänzung:
Matthias Berger (FW) hat erst gestern noch ganz klar gesagt:
„Wenn wir keine Fraktion bilden können, gehe ich nicht nach Dresden.“
@mr_marcus_fuchs
Der Landeswahlleiter musste einen Fehler bei der Sitzverteilung korrigieren, wodurch CDU und AfD je einen Sitz weniger bekommen. Die AfD landet infolge bei 40 Sitzen, was bei insgesamt 120 Sitzen nicht zur Sperrminorität reichen würde. Allerdings verzichtet der Direktkandidat der Freien Wähler wie angekündigt auf sein Mandat, weil die Freien Wähler keine Fraktionsstärke erreichen. ⚠️ Demzufolge werden nur 119 Sitze besetzt und die 40 Sitze der AfD reichen zur Sperrminorität. ⚠️
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Matthias Berger (FW) hat erst gestern noch ganz klar gesagt:
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Forwarded from Ignaz Bearth offiziell
Ignaz Bearth LIVE - zu Gast am 03.09. 18 Uhr 🇩🇪 Marcus Fuchs Freie Sachsen!
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Es ist wirklich unverständlich, dass die CDU, die als Initiator und Hauptakteur die katastrophale Situation im Land zu verantworten hat, eine derart hohe Zustimmung vom Deutschen erhielt.
Man kann nun nicht leugnen, dass CDU und AfD vom Wähler einen klaren Regierungsauftrag erteilt bekamen, auch nicht als BSW, Grüner, SPDler...
Es wird nur vermutlich niemanden interessieren. Sie wollen ihre Machterhalt sichern. Der Wählerwille ist diesen Leuten egal!
https://www.nius.de/news/harald-schmidt-es-gibt-die-sehnsucht-nach-einer-grossen-koalition-einer-koalition-aus-afd-und-cdu/728468de-872e-4ac0-871a-99ac294d9e37
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Forwarded from RABBIT RESEARCH
Viele haben sich schon gefreut
😊 Das Lustige ist: Es ist kein Witz
Die CDU muss jetzt echt stark sein...
via Peter Eich
Hintergrund dazu
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Sensation im Schatten der Landtagswahl - in Sachsen gewinnt ein Kandidat der AfD die Abstimmung zum Bürgermeisteramt mit einem Rekordergebnis.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/diese-afd-buergermeisterkandidat-holt-mehr-als-80-prozent-der-stimmen/
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Hat er das wirklich gesagt? Die Parteien des "demokratischen Zentrums"? 🤣
Mit Demokratie hat wohl keine dieser Parteien etwas am Hut, nachdem was sie so vom Stapel lassen.
Richtig, wir haben die Schnauze voll und es muss sich etwas ändern!
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Unerträglich, überheblich und realitätsfern wie viele andere!
Mit den Talkshows ist es wohl nicht getan. Man sollte ihr dringend nahelegen, zurückzutreten und den Bundesvorsitz abzugeben.
Des Weiteren gibt es noch viele andere, bei denen ein Rücktritt längst überfällig ist!
https://www.bild.de/politik/inland/kanzlerpartei-nach-dem-ampel-desaster-in-der-spd-kocht-es-66d57efa78f47027c38ad6ff
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Wahlbeteiligung in Strehla 103,5 Prozent⁉️
Eine Wahlbeteiligung von 80% wäre schon mächtig - aber 103,5% sind wohl eher das Fantasieergebnis von Menschen, die regelmäßig freitags die Schule schwänzten.
So eine offensichtliche Verarsche müsste doch dem letzten Gutgläubigen die Augen öffnen.
Die offizielle Erklärung für diesen Wert ist, dass durch die Briefwahl in Strehla, aus anderen Wahlbezirken Stimmzettel eingingen. Selbst in diesem Fall wären 103,5% ziemlich unrealistisch.
Es ist einfach nur unfassbar, was in diesem Land abläuft.
Sie machen das mit uns, weil sie es können!
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Die offizielle Erklärung für diesen Wert ist, dass durch die Briefwahl in Strehla, aus anderen Wahlbezirken Stimmzettel eingingen. Selbst in diesem Fall wären 103,5% ziemlich unrealistisch.
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Jedes System ist auf dem Höhepunkt seiner Überheblichkeit und Dekadenz zusammengebrochen. Weshalb sollte es diesmal anders sein?
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Die stärkste Kraft, also die Partei mit der höchsten Wählerzustimmung, wird von den Altparteien stumpf und antidemokratisch übergangen.
Was holt man sich als Altpartei ins Boot, um an die Macht zukommen? Parteien, die praktisch abgewählt wurden, mit noch weniger Zustimmung und erklärt im Nachgang, dieses undemokratische Konstrukt sei demokratisch gewählt worden.
https://archive.ph/J97Hb
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Wie kann man mit nur einer Stimme die Ampel (drei Parteien) wählen?
🔴Eine Stimme SPD
🟡Null Stimmen FDP
🟢Null Stimmen Grüne
Ist wohl eher eine rote Ampel! 😂
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Wenn das Bier mehr Prozent als die Partei hat. 🤡
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Forwarded from Anna Nguyen MdL
Meine Antwort auf 𝕏
Wie halten Sie es mit demokratischen Prinzipien?
Wieso ignorieren Sie den Wählerwillen und den Wunsch Ihrer Basis, mit der AfD zu koalieren?
Wie kann man als Wahlverlierer so eine Arroganz an den Tag legen?
https://x.com/Homooeconomicu2/status/1830908012002709893
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Wie halten Sie es mit demokratischen Prinzipien?
Wieso ignorieren Sie den Wählerwillen und den Wunsch Ihrer Basis, mit der AfD zu koalieren?
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Sensation bei Gerichtsverhandlung!
Die Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024 drehte sich um die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, das ihr auferlegt wurde, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen konnte. Der zentrale Punkt der Verhandlung war die Befragung von Herrn Schaade, amtierender Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), zu den internen RKI-Protokollen, die durch Informationsfreiheitsanfragen und Leaks öffentlich wurden. Diese Protokolle, spielten eine Schlüsselrolle in der Verhandlung.
Die wichtigste Erkenntnis des Prozesses war, dass Herr Schaade offenbarte, dass die Risikobewertung und die Hochstufung der Gefährlichkeit, die zur Rechtfertigung von Maßnahmen wie dem Lockdown verwendet wurden, nicht allein auf wissenschaftlicher Grundlage beruhte. Stattdessen wurde diese Hochstufung als ein "Management-Thema" betrachtet, was bedeutet, dass sie auch von nicht-wissenschaftlichen Erwägungen beeinflusst wurde. Dies widerspricht der bisherigen Annahme, dass alle Maßnahmen streng wissenschaftlich fundiert waren.
Diese Enthüllung führte dazu, dass das Gericht, insbesondere der Vorsitzende Richter, diese Vorgehensweise des RKI stark hinterfragte. Am Ende der Verhandlung entschied das Gericht, dass das Betretungsverbot unrechtmäßig war. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, also die Impfpflicht für medizinisches Personal, mindestens ab dem 7. November 2022 verfassungswidrig sei. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss.
Insgesamt wird die Verhandlung als ein bedeutender Schritt gesehen, der aufzeigt, dass einige der getroffenen Maßnahmen während der Pandemie nicht vollständig wissenschaftlich fundiert waren.
Vielen Dank für ihre wertvolle Arbeit, Tom Lausen 🙏
📃Pressemitteilung Verwaltungsgericht
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EILMELDUNG: RKI-Chef Schaade gesteht: Risikobewertung für Lockdown nicht wissenschaftlich fundiert, sondern "Management-Entscheidung"Die Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024 drehte sich um die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, das ihr auferlegt wurde, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen konnte. Der zentrale Punkt der Verhandlung war die Befragung von Herrn Schaade, amtierender Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), zu den internen RKI-Protokollen, die durch Informationsfreiheitsanfragen und Leaks öffentlich wurden. Diese Protokolle, spielten eine Schlüsselrolle in der Verhandlung.
Die wichtigste Erkenntnis des Prozesses war, dass Herr Schaade offenbarte, dass die Risikobewertung und die Hochstufung der Gefährlichkeit, die zur Rechtfertigung von Maßnahmen wie dem Lockdown verwendet wurden, nicht allein auf wissenschaftlicher Grundlage beruhte. Stattdessen wurde diese Hochstufung als ein "Management-Thema" betrachtet, was bedeutet, dass sie auch von nicht-wissenschaftlichen Erwägungen beeinflusst wurde. Dies widerspricht der bisherigen Annahme, dass alle Maßnahmen streng wissenschaftlich fundiert waren.
Diese Enthüllung führte dazu, dass das Gericht, insbesondere der Vorsitzende Richter, diese Vorgehensweise des RKI stark hinterfragte. Am Ende der Verhandlung entschied das Gericht, dass das Betretungsverbot unrechtmäßig war. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, also die Impfpflicht für medizinisches Personal, mindestens ab dem 7. November 2022 verfassungswidrig sei. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss.
Insgesamt wird die Verhandlung als ein bedeutender Schritt gesehen, der aufzeigt, dass einige der getroffenen Maßnahmen während der Pandemie nicht vollständig wissenschaftlich fundiert waren.
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Die 28 abgeschobenen Schwerstkriminellen sollen nun im Pul-e-Charkhi-Gefängnis in
Kabul sitzen. Die 28.000€ Handgeld aus Germoney haben die Taliban vermutlich als Aufwandsentschädigung verstanden. 😉
Hält sich euer Mitleid auch in Grenzen? Darauf erst mal ein Käffchen. ☕️
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Razzien gegen Schleuserbande in fünf Bundesländern - aktuell gibt es Haftbefehle gegen drei syrische und zwei irakische Staatsangehörige!
Insgesamt richteten sich die Ermittlungen gegen 18 Beschuldigte vom Fahrer bis hin zur Organisationsebene.
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