Der Bundestag berät am Mittwoch, 16. Dezember 2020, erstmals einen Antrag, mit dem sich die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP gemeinsam dafür aussprechen, den Bau eines Besucherinformationszentrums des Bundestages voranzutreiben (19/20791). Für die Debatte ist eine halbe Stunde vorgesehen. Der Antrag soll anschließend in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen werden. „Bebauung der Ausgleichsfläche für 30 Jahre ausschließen“ Um den auf einer Fläche im Großen Tiergarten in Berlin geplanten Bau zu ermöglichen, soll nach Vorstellung der Fraktionen eine Fläche an der Scharnhorststraße 29/30 in Berlin-Mitte zur Kompensation der wegfallenden Grünfläche übereignet werden. In einem gemeinsamen Antrag (19/20791) fordern die Fraktionen die Bundesregierung dazu auf, die Übereignung der Fläche (sogenanntes Grabfeld I des ehemaligen Invalidenfriedhofs) mit der Maßgabe zu versehen, „eine Bebauung der Ausgleichsfläche für die nächsten 30 Jahre vertraglich auszuschließen“. Zudem fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, die notwendigen Flächen für das Informationszentrum zeitnah zu erwerben. Aus Sicht von FDP, Linksfraktion und Grünen wäre die Rückgewinnung des Grabfeldes für die öffentliche Grünanlage Invalidenfriedhof und der damit einhergehenden Beseitigung der aktuellen Garagenbebauung zudem „eine angemessene Würdigung der vorhandenen Grabanlagen“. In dem Antrag verweisen die Fraktionen darauf, dass sich dafür auch ein eigener Förderverein seit vielen Jahren einsetze. (scr/sas/12.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Bau des Besucherinformationszentrums des Bundestages
Der Bundestag berät am Mittwoch, 16. Dezember 2020, erstmals einen Antrag, mit dem sich die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP gemeinsam dafür aussprechen, den Bau...
Der Bundestag stimmt am Mittwoch, 16. Dezember 2020, nach halbstündiger Aussprache über den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 (19/22850, 19/23551, 19/23839 Nr. 7) ab. Ebenfalls abschließend beraten werden ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/23677) zur Beseitigung von Steuernachteilen bei günstiger Vermietung sowie vier Anträge der Opposition: Darunter sind ein Antrag der AfD-Fraktion, der „Home-Office wieder absetzbar machen“ will (19/23725), zwei Anträge der FDP zur Verringerung des Bürokratieaufwands in der Unternehmerkette (19/24371) sowie zur Reform der Stromsteuer (19/21366) und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“ (19/15465). Der Abstimmung liegen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/25160) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (19/25161) zugrunde. Anträge der Oppositionsfraktionen Neu auf der Tagessordnung stehen zudem fünf weitere Anträge der Oppositionsfraktionen. Dazu gehören der AfD-Antrag „Chancen nutzen – Eine Indexierung der Tarife, Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauschalen im Einkommensteuergesetz einführen, um endlich die schleichende Steuererhöhung zu vermeiden“ sowie die FDP-Vorlagen mit den Titeln „Steuerliche Benachteiligung bei sozial verträglicher Vermietung“ und „Steuererklärungspflicht bei Kurzarbeit aussetzen“. Alle drei Anträge sollen im Anschluss an die Beratung im Plenum in den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Über die FDP-Vorlagen mit den Titeln „Abgeltungssteuer erhalten“ und „Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise bei der Erbschaftssteuer ergreifen – Scheitern von Unternehmensnachfolgen vermeiden“ soll direkt nach der Debatte abgestimmt werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung strebt mit ihrem Gesetzentwurf unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung an, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden Zu den Änderungen gehört weiterhin, dass EU-weit agierende Unternehmen nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen müssen. Dies kann in Zukunft allein im Heimatland des Unternehmens über ein Webportal erfolgen, wo die Mehrwertsteuer zentral für alle Online-Umsätze abgerechnet wird. Steuerbetrug von Händlern aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, soll intensiver bekämpft werden. Geplant ist, dass Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden. Besteuerung von Mieteinnahmen Auch die Besteuerung von Mieteinnahmen ist Gegenstand des Jahressteuergesetzes. So soll die Regelung für besonders günstig vermieteten Wohnraum verbessert werden. Bisher können Werbungskosten vom Vermieter in diesen Fällen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Diese Grenze sinkt auf 50 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Außerdem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Gesetzentwurf der FDP Die bisher entstehenden steuerliche Nachteile bei einer zu günstigen Vermietung von Wohnraum sollen auf Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen beschränkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Vermeidung steuerlicher Benachteiligung bei sozialverträglicher Vermietung (19/23677). Darin heißt es, wenn Vermieter sehr günstig vermieten würden, müssten sie mit steuerlichen Nachteilen rechnen. So könnten sie Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur noch anteilig abziehen, wenn die Miete unter 66 Prozent der ortsüblichen Miete liege. Ein Vermieter erleide also steuerliche Nachteile, wenn er zu günstig vermiete. AfD will Home-Office absetzbar machen Die Bundesregierung soll eine angemessene Regelung finden, damit…
Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 16. Dezember 2020, erstmals einen Antrag, den die Fraktion Die Linke mit dem Titel „Außerordentliche Wirtschaftshilfen für Unternehmen an Kündigungsschutz für Beschäftigte koppeln“ angekündigt hat. Für die Aussprache ist eine halbe Stunde eingeplant. Der Antrag soll im Anschluss an die halbstündige Beratung im Plenum in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. (sas/12.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Linke: Wirtschaftshilfen für Unternehmen an Kündigungsschutz...
Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 16. Dezember 2020, erstmals einen Antrag, den die Fraktion Die Linke mit dem Titel „Außerordentliche Wirtschaftshilfen für Unternehmen an Kündigungsschu...
Die Bundesregierung will Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie verbieten. Der Bundestag berät am Mittwoch, 16. Dezember 2020, abschließend in einer einstündigen Debatte über ihren Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz (19/21978). Zur namentlichen Abstimmung hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt, in der er dazu rät, die Vorlage anzunehmen (19/25141). Als Unterrichtung liegt zudem die Gegenäußerung der Bundesregierung (19/22772) zur Stellungnahme des Bundesrates vor. Darin lehnt die Regierung den Vorschlag der Länderkammer ab, den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzkontrollgesetzes bezüglich der Mitarbeiterzahl zu ändern. Abschließend beraten werden außerdem drei Oppositionsanträge: Die Linke bezweifelt in ihrem Antrag (19/22488), ob die Definition des Gesetzentwurfs zur Ausnahme des Fleischerhandwerks und zur Regelung der Verbote treffend sei und Umgehungsmöglichkeiten verhindere. Die Grünen dringen in ihrer Vorlage (19/19551) auf mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die AfD-Fraktion wiederum fordert in ihrem Antrag (19/22923), den Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten zu begrenzen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt, alle Anträge abzulehnen (19/25141). Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Arbeitsschutz in Betrieben soll laut Gesetzentwurf künftig besser kontrolliert und Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft sollen verboten werden. Die Leistungsfähigkeit des deutschen Arbeitsschutzsystems hänge neben der entsprechenden Umsetzung der Vorgaben durch die Arbeitgeber maßgeblich von einer transparenten und passgenauen Beratung und Überwachung der Betriebe durch die Arbeitsschutzbehörden ab, schreibt die Regierung. Das Arbeitsschutzgesetz enthalte dazu aber derzeit keine Vorgaben. Vor allem über die Kontrolldichte würden die Arbeitsschutzbehörden nach eigenem Ermessen entscheiden, was in der Praxis seit Jahren zu rückläufigen Betriebsbesichtigungen geführt habe. „Dieser negative Trend soll gestoppt werden“, heißt es in dem Entwurf. Bund und Länder sollen auf Grundlage einheitlicher Standards den Arbeitsschutzvollzug weiter verbessern. Unter anderem soll betriebsbezogen eine jährliche Mindestbesichtigungsquote eingeführt werden. Diese soll durch die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) flankiert werden. Dadurch soll gleichzeitig mehr Transparenz bei den Kontrollen und den Datenlieferungen aus den Ländern hergestellt werden. Kein Fremdpersonal mehr in der Fleischverarbeitung Als eine der „zentralen Maßnahmen“ zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie bezeichnet die Regierung die Vorgabe, dass im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und der Fleischverarbeitung in einem Unternehmen kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern soll damit künftig verboten werden. Für Verstöße ist eine entsprechende Bußgeldtabelle vorgesehen. Das Verbot soll nicht für Handwerksbetriebe gelten, die in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung tätig sind. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, die Arbeitszeit in der Fleischindustrie künftig elektronisch zu erfassen. Für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften sollen Mindestanforderungen festgelegt werden. Eine Dokumentationspflicht im Hinblick auf die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften soll die Überwachungstätigkeit der zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger unterstützen. Antrag der AfD Laut AfD-Antrag (19/22923) soll der Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten begrenzt werden. Für Leiharbeiter soll das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bereits ab dem ersten Arbeitstag gelten. Außerdem fordert die Fraktion eine bessere…
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 16. Dezember 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden (19/25158). Grüne mit den meisten Fragen Von den insgesamt 82 Fragen haben Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 35 gestellt. Es folgen Abgeordnete der FDP-Fraktion mit 18 und Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Zehn Fragen kommen von der AfD-Fraktion, zwei Fragen von der SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis. Die meisten Fragen, nämlich 25, richten sich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Zwölf Fragen soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantworten, elf Fragen gehen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und zehn Fragen an das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist mit fünf Fragen gefordert, die Bundesministerien für Verteidigung und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit jeweils vier Fragen. Je drei Fragen richten sich an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium der Finanzen sollen je zwei Fragen beantworten. Eine Frage geht an das Bundeskanzleramt. Was die Abgeordneten wissen wollen Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundesfinanzministerium, ob die Bundesregierung ähnlich wie in Argentinien eine einmalige Sonderabgabe für die „reichsten Menschen des Landes“ zur Finanzierung der Corona-Hilfen unter anderem für „kleine Unternehmer und sozial Schwache“ plant oder welche Pläne von ihr aktuell zur Gegenfinanzierung der Kosten der Corona-Pandemie durchgespielt werden. Der baden-württembergische Abgeordnete Dr. Christoph Hoffmann (FDP) will vom Bundesinnenministerium wissen, mit welchen Maßnahmen die Bundespolizei die Polizei der Länder bei einem „harten Lockdown“ beziehungsweise der Durchsetzung einer natürlichen Ausgangssperre unterstützt. Vom Bundeskanzleramt möchte der nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Andrej Hunko erfahren, ob die Beauftragte der Bundesregierung „für Kunst und Melodien“ Monika Grütters jemals Kultureinrichtungen oder deren Träger kontaktiert hat, um Auftritte eingeladener Gäste wegen einer vermeintlichen Nähe zur Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions“ zu problematisieren beziehungsweise zu verhindern, und wenn ja, in welchen Fällen. Vom Auswärtigen Amt erhofft sich der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft Auskunft darüber, welche konkreten Schritte die Bundesregierung zur Rückholung von in der Türkei festgesetzten Deutschen unternimmt, und ob die Bundesregierung in diesem Kontext erwägt, Sanktionen gegen die Türkei zu verhängen. Die baden-württembergische SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis erkundigt sich beim Bildungs- und Forschungsministerium, ob die Bundesregierung plant, die vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angenommene Petition 78411, die die gezielte Förderung klinischer Studien zum Einsatz von D,L-Methadon (Methadonhydrochlorid) bei der Behandlung von Krebspatienten unterschiedlichster Tumorerkrankungen fordert, umzusetzen. Falls ja, interessiert die Abgeordnete, wie das vor dem Hintergrund geschehen soll, dass das Ministerium bisher ausschließlich darauf verweise, dass die öffentliche Hand generell umfassende Fördermittel bereitstelle. (vom/12.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Fragestunde am 16. Dezember
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 16. Dezember 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen,...
Zu Beginn der letzten Sitzungswoche des Jahres stellt sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 16. Dezember 2020, den Fragen der Abgeordneten in der einstündigen Regierungsbefragung. (ste/12.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Bundeskanzlerin Angela Merkel steht Rede und Antwort
Zu Beginn der letzten Sitzungswoche des Jahres stellt sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 16. Dezember 2020, den Fragen der Abgeordneten in der einstündigen Regierungsb...
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