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Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, im Rahmen einer halbstündigen Debatte erstmals über drei Anträge, welche die AfD-Fraktion zur Bekämpfung der Verfolgung von Christen angekündigt hat. So fordert sie in einem Antrag, einen Bundesbeauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland zu berufen (19/25311). In einem zweiten Antrag dringt sie darauf, den Druck auf das „Regime in Islamabad“ zu erhöhen, um die Christenverfolgung in Pakistan zu stoppen (19/25309). In einem dritten Antrag verlangt sie, die Christenverfolgung in Nigeria zu ächten und „Menschenrechte für alle Nigerianer“ (19/25310 ) zu stärken. Alle Anträge sollen im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen werden. Antrag zum Bundesbeauftragten Die Bundesregierung soll demnach einen Bundesbeauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland berufen. Dieser soll– nach Vorbild des Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus – von einem unabhängigen Kreis beraten werden, welcher im Benehmen mit dem Beauftragten von der Bundesregierung berufen werden soll. Jener Expertenkreis soll sich aus christlichen und nichtchristlichen Vertretern aus Wissenschaft, Bildungspraxis und Bürgergesellschaft zusammensetzen. Der Beauftragte sollen unter anderem als Ansprechpartner für Belange christlicher Gruppen und gesellschaftlicher Organisationen in Deutschland dienen, auch international mit Blick auf die Europäische Union und die Vereinten Nationen. Außerdem soll dieser die ressortübergreifende Koordination der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland übernehmen sowie einen jährlichen Bericht erstellen. Antrag zur Christenverfolgung in Pakistan Die AfD fordert in ihrem Antrag zur Christenverfolgung in Pakistan (19/25309), dass die Bundesregierung zur Kenntnis nimmt, dass in Pakistan weder der Schutz der eigenen Zivilbevölkerung noch der Schutz von Ausländern nach dem Völkergewohnheitsrecht (Fremdenrecht) gewährleistet sei. Daraus sollten alle nötigen Konsequenzen für das Handeln der Bundesregierung gezogen werden. In diplomatischen Gesprächen mit der pakistanischen Regierung müsse sie darauf hinwirken, dass die pakistanische Regierung allen Christen sowie allen anderen diskriminierten Minderheiten im Lande vollumfänglichen Schutz bei der Ausübung ihrer Religion garantiert. Dies sollte sowohl für Einheimische wie für im Land lebende Ausländer gelten. Darüber hinaus müsse die pakistanische Regierung nachdrücklich aufgefordert werden, alle Gruppen und Einzelpersonen, die sich der Christenverfolgung schuldig machen, strafrechtlich zu verfolge.; Antrag zur Christenverfolgung in Nigeria Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung die menschenrechtswidrige Christenverfolgung in Nigeria als brennendes Problem konsequent benennen und ächten. Außerdem soll im Rahmen der Verhandlungen zur privilegierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik die Notwendigkeit, jedwede religiöse Gewalt im Lande zu bekämpfen, als klares und priorisiertes Ziel festgeschrieben werden. Des Weiteren fordert die Fraktion im Rahmen dieser Verhandlungen das Phänomen der illegalen Migration aus Nigeria in die EU eindeutig zu thematisieren und verbindliche Zusicherung der nigerianischen Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung der – häufig religiös bedingten – Fluchtursachen einzufordern. (sas/eis/vom/16.12.2020)

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