Care4Truth — Masken tragen; ein Risiko?
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Interdisziplinäres Team — Hier werden unsere Arbeiten und Stellungnahmen veröffentlicht.

Zudem werden Berichte zum Thema Hygiene-, Schutzmasken hier für alle gesammelt.
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Im Fazit wird aber klar darauf hingewiesen, dass es weiter Studien braucht, um dies zu bestätigen. Also einfach als weiteren Datenpunkt registrieren.
Forwarded from News von TKP
Eine interessante neue, von Experten begutachtete Studie kommt zu dem Schluss, dass Gesichtsmasken eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung von Corona-Infektionen gespielt haben. Die Studie bestätigt frühere Arbeiten, die keinen nennenswerten Schutz, aber eine Reihe von negativen Auswirkungen gefunden haben.

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https://tkp.at/2023/11/28/neue-studie-masken-verursachen-einen-anstieg-von-covid-erkrankungen/
Forwarded from Mäckle macht gute Laune
Sachen gibts 😁😆


Atemschutzmasken, die Teile des Gesichts bedecken, dürfen an Schulen nur noch nach Genehmigung im Einzelfall getragen werden. Diese Rechtsauffassung vertritt jedenfalls das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe. Die Behörde bestätigte auf Anfrage, dass das RP Schulen darauf aufmerksam gemacht habe.

https://www.swp.de/baden-wuerttemberg/erst-pflicht_-dann-verbot-behoerde-verbietet-corona-masken-an-schulen-72371949.html
Eine GEHEIME Petition der Kollegen.

Lasst euch das auf der Zunge zergehen…

Die zitierte Studie im BMJ:

„Der aktuelle Stand an wissenschaftlichen Daten unterstützt keine Masken für Kinder zum Schutz vor COVID.“

https://adc.bmj.com/content/early/2023/12/02/archdischild-2023-326215

t.me/Rosenbusch
Ich bereue es nicht, ungeimpft geblieben zu sein. Übrigens kann man sich über die (nicht) Wirkung von Masken bei einem Vollbart Gedanken machen.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Mein berufliches Weihnachtsgeschenk: Pünktlich vor Weihnachten kam diese Woche noch ein Urteil des Amtsgerichts Halle in einer - zivilrechtlichen - Schulsache, mit dem die von mir vertretenen Eltern gegen den Träger der Ersatzschule obsiegten.
Die Eltern der Schülerin hatten dem Schulleiter von den Problemen ihres Kindes unter der Maske berichtet und Unterricht ohne Maske, später ohne Schnelltest und Maske, gefordert. Darüber hinaus hatten sie u. a. die Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung der von Masken und Tests ausgehenden Gefahren gefordert, die natürlich von Seiten der Schule verweigert wurde. Auf die von Masken und Schnelltests ausgehenden Gefahren hatten die Eltern dezidiert hingewiesen.

Wie nicht anders zu erwarten, verweigerte die Lehranstalt der Schülerin das Betreten des Schulgeländes und zusätzlich des schuleigenen Horts, Distanzunterricht wurde nicht gewährt. Die Eltern minderten daraufhin die schulvertraglich geschuldete Leistung um einen Teil des Schulgeldes, die Hortgebühren sowie um die Verpflegungspauschale für das Mittagessen. Der Schulträger ließ es sich daraufhin nicht nehmen, diese eigentlich unbedeutenden Beträge vor dem Amtsgericht einzuklagen, einschließlich der Pauschale für das (nicht verzehrte) Essen.
Nach einem lange währenden Verfahren, einem bereits sehr deutlichen Hinweisbeschluss des Gerichts, einem daraufhin von der Gegenseite gestellten Befangenheitsantrag gegen die Richterin, der abgelehnt wurde, war am 16. November schließlich mündliche Verhandlung. Dort bemühte sich die Vorsitzende, dem klagenden Schulträger zumindest ein besseres Verständnis davon zu verschaffen, dass das „Corona-Recht“ mit vielen anderen Rechtsnormen, darunter dem Recht der Unfallverhütung und dem Schulrecht, kollidiere und der Schulträger die Schulpflicht im Schulgesetz zu erfüllen habe - eine Corona-Verordnung der Exekutive könne diese nicht aushebeln.
Jeder habe das Recht, sich aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht zu befreien, wenn er die Maske nicht vertrage, was die Schule nicht akzeptiert habe. Und die Schule habe der Schülerin keine Beschulung angeboten.

Das Urteil ist voll von Zitaten der Rechtsprechung, von Verweisen auf Studien zur Schädlichkeit und fehlenden Effektivität der Maßnahmen. Es nimmt auch auf die bekannten Entscheidungen des AG Weimar und des AG Weilheim Bezug und sollte mit ihnen in einer Reihe stehen.

Eine datenschutzkonforme Version des Urteils zur Veröffentlichung wird vorbereitet.

Frohe Weihnachten!
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Urteil AG Halle.pdf
1.2 MB
Hier nun das Urteil des AG Halle (Saale) vom 14.12.2023
Dinekli (63) – Maskenprozess seit 3 Jahren: charakterlich für Arztberuf ungeeignet

Rechtsanwältin Wörmer beendet das Interview (Achtung: YouTube) mit den Worten „ich habe jetzt nicht mit einem Wunder gerechnet“. Die Ärztin Perin Dinekli steht seit 3 Jahren wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht. Nicht nur kurzfristig abgesagte Verhandlungstermine, nein auch ein direkt auf ihren Geburtstag gelegter Verhandlungstermin, sollten Dinekli wohl zusetzen. Obwohl ihr die Richterin mündlich zusagte, dass sie nicht zu 90 Tagessätzen verurteilt werde, tat dies die junge Richterin trotzdem. Dinekli geht von einer Einflussnahme auf die bislang recht obbjektiv agierende Richterin aus. Auch der Sachverständige Prof. Bergholz wurde trotz seiner 800 km langen Anreise nicht gehört. Er fasst die Regelung für das Tragen von Masken wie folgt zusammen: „nicht nötig”, „nicht wirksam“, „aber schädlich“. Die Approbationsbehörde scheint derzeit nur darauf zu warten, Dinekli die Approbation zu entziehen. Aus dem Brief zitiert Dinekli: „Es bestünde der Verdacht, dass sie als Ärztin unwürdig und unzuverlässig in ihrer Persönlichkeit sei und deshalb charakterlich nicht für den Arztberuf geeignet sei.“

„Es ist eine ganz einfache Regel der mathematischen Logik: wenn ich aus A, B folgere, und wenn sich A als falsch herausstellt – also in diesem Fall konkret, dass die Maske etwas nützt und nicht schädlich ist – und ich folgere B daraus, es ist verhältnismäßig unter den gegebenen Umständen und außerdem war es auch nicht nötig, also A falsch war, dann ist B auch falsch. Also dann ist alles was ich daraus folgere auch falsch und das wäre die Grundlage gewesen. Schade, dass sie es nicht wahrgenommen hat.“ Prof. Bergholz

👀 Beitrag auf dem corona-blog.net
https://corona-blog.net/2023/12/29/dinekli-63-maskenprozess-seit-3-jahren-charakterlich-fuer-arztberuf-ungeeignet/
Fall Urmetzer – Dr. Kisielinski wird im Verfahren als Gutachter über die Gefahren des Masketragens aussagen

Seit Monaten wird in einem aufwändigen Prozess dem Facharzt Urmetzer aus Nürnberg der Prozess gemacht. Natürlich – wie sollte es anders sein – wegen „Maskenattesten“. Die deutsche Justiz, die bei Politikern und Gruppenvergewaltigern gerne mal beide Augen verschließt, geht mit voller Wucht gegen rechtschaffende Ärzte wie Herrn Urmetzer vor. Die ehemalige Rechtsanwältin „Margot Lescaux“ war auch schon bei einem Verhandlungstag in Nürnberg vor Ort und gibt in diesem Beitrag ein Update über das Verfahren. Schon am 11.01.2024 soll Dr. Kesielinski als Gutachter vor Gericht aussagen – er hat bereits zahlreiche Studien über die „Gefahren des Masketragens“ veröffentlicht. Vielleicht kann er ein Gegenpol zu einer bisher angehörten Gutachterin sein, die das Motto vertrat, dass „normalerweise die Bevölkerung keine Probleme beim Tragen von Masken hätte, was man schon daran sähe, dass nicht noch mehr Ärzte entsprechende Bescheinigungen ausgestellt hätten“. Es zeigt sich einmal mehr, dass ein Arzt, der sich um seine Patienten und ihr Wohlbefinden kümmert, von unschätzbarem Wert ist. Mögen ihn viele Menschen bei den weiteren Prozesstagen unterstützen.

👀 Beitrag auf dem corona-blog.net
https://corona-blog.net/2023/12/30/fall-urmetzer-dr-kisielinski-wird-im-verfahren-als-gutachter-ueber-die-gefahren-des-masketragens-aussagen/
🟥Zwei Jahre auf Bewährung in einem kafkaesken Prozess🟥

Prof. Schwab über den Fall Monika Jiang: „Die kritische Ärzteschaft wird systematisch abgeschlachtet“

Längst haben sich die FFP2-Masken nicht nur als überflüssig, sondern als gesundheitsschädlich erwiesen. Das hält ein Gericht Anfang 2024 nicht davon ab, eine Ärztin, die tausende Maskenatteste ausstellte, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung zu verurteilen.
Der Jurist und Prozessbeobachter Prof. Martin Schwab empört sich im Exklusiv-Interview mit Alexander-Wallasch.de:

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https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/prof-schwab-ueber-den-fall-monika-jian-die-kritische-aerzteschaft-wird-systematisch-abgeschlachtet-2
Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (Markus Haintz)
Der österreichische Arzt Dr. Gradnig wurde heute vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld vom Vorwurf der Beweismittelfälschung in 588 Fällen freigesprochen, da der Schuldbeweis nicht erbracht werden konnte. Haintz.Media

Weder der objektive Tatbestand (inhaltlich falsche Maskenatteste) noch die subjektive Tatseite zur Herstellung von sog. Lugurkunden im Sinne des § 293 des österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) war für den Richter als erwiesen anzusehen.

Ein medizinisches Sachverständigengutachten des Dr. K. war letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung des Richters, wie auch der Umstand, dass er der Verteidigungslinie folgte, dass ein Verstoß gegen § 55 ÄrzteG (in Österreich im Gegensatz zu Deutschland) lediglich ein Verwaltungsdelikt darstellt, aber keine strafrechtliche Relevanz nach dem StGB hat.

Aufgrund seiner sehr langen Erfahrung und maskenspezifischen Recherchearbeit und der sich daraus entwickelten ärztlichen persönlichen Überzeugung war Dr. Gradnig seine medizinische Meinung über Masken (kein Virenschutz, aber Gesundheitsgefahr im Alltagsgebrauch) als vertretbare medizinische Ansicht, sohin rechtmäßige Meinungsäußerung zuzubilligen und sohin zu akzeptieren.

Die Bezirksanwältin hat volle Berufung angemeldet. Die Öffentlichkeit war bei der Verhandlung in Form von 10 Prozessbeobachtern anwesend, die Altmedien nicht.
Forwarded from Kinderrechte Jetzt
Noch immer laufen die Klagen, auch bei uns noch eine Forstsetzungsfeststellungsklage, weil uns die Stadt München bei einer unserer Demos nach Auslaufen der entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz im März 2022 eine Maskenpflicht im Freien auferlegte. Das ist dazu in den freigeklagten RKI-Dokumenten zu lesen. Man wusste dort alles und gleichwohl hat sich die Stadt München bei ihren Anordnungen stets auf das RKI gestützt. Es ist kafkaesk!